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FORSCHUNGSBEREICH RECHT UND VERBRAUCHERSCHUTZ

Die bisherige Entwicklung des Verbraucherschutzes im Bankgeschäft hat drei Zielbereiche deutlich werden lassen:

  • den Schutz der individuellen Verbraucherfreiheit
  • den sozialen Verbraucherschutz sowie
  • (in Ansätzen) den kollektiven Verbraucherschutz.

Der Verwirklichung dieser Ziele dient unsere Forschung im Bereich "Recht und Verbraucherschutz".

Am weitesten fortgeschritten sind die qualitativen Elemente der individuellen Verbraucherfreiheit, also der Auswahlfreiheit. Während im Konsumentenkredit und ansatzweise im Hypothekenkredit bereits Standardisierung und Transparenz erkennbar werden, steht im Anlagebereich sowie bei den Gebühren und Leistungen im Zahlungsverkehr die transparente Information noch am Anfang. Erst mit der einheitlichen Verwendung der mathematisch korrekten Berechnungsweise für Zinsen in Zinsangabe, Zinsrückerstattung und Zinsverrechnung ist die Vergleichbarkeit gewährleistet.

Die Formelwillkür hat im Computerzeitalter keine Berechtigung mehr. Mit der Barwertmethode und iterativen Annäherungen lassen sich alle Probleme der Übervorteilung der Verbraucher durch Fehlinformation transparent und sinnvoll lösen. Mit der mathematischen Klärung sollte auch die rechtliche Klärung einhergehen, die alle Kreditkosten einheitlich bei Angabe, Berechnung und Abwicklung als Zinsen behandelt. Die Probleme der nächsten Jahre liegen dabei in den Kombinations- und Umgehungsformen ebenso wie den finanzierten Anlagen und angesparten Krediten. Kreditkartenkredite werden als zentraler Angriff auf das im Verbraucherkreditgesetz Erreichte entweder mit oder gegen die Banken zu verteidigen sein. Der Verbraucher benötigt die Information, was ihn ein Kredit per Saldo kostet und eine Anlage erbringt. In diesem Bereich sind auch die steuerrechtlichen Anreize zur Kostenverschleierung zu bereinigen.

Noch unbearbeitet sind die Probleme der vierten Dimension in der Anlage, die neben Kapital, Kosten und Zeit die Einbeziehung von Risikoparametern erfordert. Ob hier noch Aufklärung ausreicht oder aber Versicherung und Haftung als Elemente des sozialen Verbraucherschutzes Platz greifen müssen, wird die Praxis zu entscheiden haben.

Im sozialen Verbraucherschutz, der mit Wucher, Insolvenzkontrolle, Sicherungs- und Verzugsfolgenbegrenzung ansatzweise verwirklicht wurde und in der Sicherung sozialer Sparziele (Vorsorge) und von adäquaten Zahlungsverkehrserwartungen (Haftung für Technologie, Mindestkonto) fortzuentwickeln ist, wird der Schwerpunkt der "angepaßten" Finanzdienstleistungen liegen. Verbraucherschutz der Finanzdienstleister wird daran gemessen werden, inwieweit sie in der Lage sind, auf die besonderen Problemlagen bestimmter Gruppen oder von Menschen in bestimmten Lebensphasen (Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Ehescheidung, Krankheit, Ausbildung, Familiengründung, Alter, Erziehung etc.) einzugehen. Soziologische Phantasie wird ein bisher unbekanntes Qualifikationsmerkmal der Banker werden müssen.

Schließlich zeigen die us-amerikanischen Verhältnisse, die vom "Red-lining" zum Community Reinvestment Act geführt haben, daß gerade nach dem schrittweisen Abbau von Staatszielen im Bankgeschäft (Privatisierung, Autonomisierung) eine neue Welle öffentlicher Verantwortung auf alle Banken zukommen wird. Der Community Reinvestment Act 1976/1989 verlangt z.B. von allen Banken einen jährlichen Bericht über ihr Engagement in sozial schwachen Bereichen, für die Entwicklung ihrer Geschäftsgebiete und ihre Beziehungen zu Bürgergruppen und sozialen Projekten. Die Aufsichtsbehörden bewerten Banken nach einer vierteiligen Skala und schließen sie von wichtigen Entfaltungsmöglichkeiten aus, wenn sie auf Grund ihrer Kredit- und Geschäftspolitik sowie nach Auffassung der Bürger ihre Aufgaben gegenüber der sozialen Gemeinschaft nicht ausreichend erfüllt haben (vgl. dazu Reifner/Siebert/Evers: Community Reinvestment. Nomos 1998). Verbraucherschutz wird seine bisherige individuelle Begrenzung verlassen und Fragen aufnehmen, inwieweit Banken als Verteilungsinstrumente der Geldwirtschaft am Aufbau oder Verfall von Regionen, an der Schaffung von Arbeitsplätzen, der Versorgung unterer Einkommensschichten mit Finanzdienstleistungen sowie an der Erreichung oder Verhinderung öffentlicher Ziele mitgewirkt haben. Kollektive Verantwortlichkeit, wie sie im ethischen Investment, aber auch in der Schelte zu den neuen Bundesländern zum Ausdruck kommt, wird nach dem weiteren Rückzug des Staates integraler Bestandteil privaten Bankgeschäftes werden müssen.

Für alle drei Ziele gelten dabei die Kriterien, die in dem Akronym SALIS zusammengefaßt worden sind:

Security, Access, Liquidity, Interest, Social Responsibility.

  • Sicherheit (security) steht dabei für die Zweckerreichung im Sparen und für die Angepaßtheit der Kreditverhältnisse an soziale Unsicherheitslagen.
  • Zugang (access) beschreibt die technische und soziale Erreichbarkeit von Finanzdienstleistungen als Chancen für eigenverantwortliche Teilhabe am Wirtschaftsgeschehen.
  • Liquidität (liquidity) bezieht sich auf die Flexibilität der Produkte in bezug auf sich ändernde Lebensverhältnisse und Bedürfnisse der Verbraucher, wie z.B. die Gestaltungsrechte in langfristigen Beziehungen (Kündigung, Anpassung, Wechsel).
  • Mit dem Begriff Zinsen (interest) ist die bisher dominierende Betrachtungsweise der Kosten- und Ertragsmotivation angesprochen, die nur eine unter vielen Komponenten des Verbraucherschutzes darstellt.
  • Die Soziale Verantwortlichkeit (social responsibility) spricht dagegen die Beziehung zwischen Finanzdienstleistern und ökologischer wie sozialer Umwelt für jedes einzelne Produkt an.

Alle diese Kriterien werden teilweise durch das Prinzip der Transparenz und den Einfluß der Verbraucher auf dem Markt zu erreichen und zu gewährleisten sein. Die Erfahrungen mit den liberalisierten Märkten in Großbritannien und den USA machen aber zugleich deutlich, wie wesentlich für das generelle Qualitätsniveau Mindeststandards in allen Bereichen, Aspekten und Dimensionen sind, für die letztlich das Rechtssystem zuständig sein muß. Gemeinsam akzeptierte Mindeststandards, die nicht die Phantasie der Produktentwicklung einschränken, sondern einen Mindesterfolg für die Verbraucher verlangen, ermöglichen Kontinuität, Identifikation der Bankmitarbeiter mit den Zielen, gegenseitiges Vertrauen und kritische Opposition von Verbrauchern, deren Handlungsfähigkeit nicht durch den freien sozialen Fall bedroht werden kann. Dies alles sind Elemente, die Grundlage des bisherigen wirtschaftlichen Erfolges in Kontinentaleuropa waren. Verbraucherschutz - gerade gegenüber und mit den Banken - ist damit wesentlicher Teil richtig verstandener Wirtschaftspolitik.

Kontakt: info@iff-hamburg.de

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