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Hilfe in Finanzierungsfragen Der Rechenservice des iff
Oft sind die Berechnungen der Banken schwer nachvollziehbar. Manche sind nicht korrekt, einige sogar rechtlich zweifelhaft. Das iff bietet als Dienstleistung die rechnerische Überprüfung von Kreditverträgen an. Diese Berechnungen beruhen auf der Praxis neuester Rechtsprechung, sind transparent dokumentiert und werden umfassend erläutert. Die Berechnungen dienen als Grundlage für die Verhandlung mit der Bank.
Das iff bietet keine Rechtsberatung und keine anwaltliche Vertretung. Soweit es aufgrund der Berechnung zu keiner Einigung mit der Bank kommt, raten wir Ihnen, ggf. nach Rücksprache mit uns, sich einen Anwalt zu nehmen. Das Angebot des Rechenservice umfaßt:
| Kreditanalyse |
Berechnung über die korrekte Restschuld Ihrer Kredite auf Grundlage der Verträge inkl. einer Überprüfung der Zins- und Tilgungsverrechnung.
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| Effektivzinsberechnung |
Berechnung des tatsächlichen effektiven Jahreszinses Ihrer Finanzierung.
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| Schadensberechnungen |
Bei Bausparsofortfinanzierungen, Lebensversicherungshypotheken und anderen Kombinationsprodukten Berechnung des Schadens nach der Rechtsprechung über Beratungsverschulden.
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| Vorfälligkeitsentschädigung und Disagioerstattung |
Berechnung einer korrekten und angemessenen Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kreditablösung auf der Grundlage neuester Rechtsprechung unter Berücksichtigung von Erstattungsansprüchen bei Disagio.
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| Umschuldungsverluste |
Berechnung des Schadens, der durch nicht gerechtfertigte oder kostenintensive umschuldungen zustande gekommen ist, etwa bei ständigen Umschuldungen des gesamten Kredites bei nur geringem neuen Finanzierungsbedarf (Kettenkredite).
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| Zinsanpassung |
Bei variabel vereinbarten Kreditzinsen passt die Bank den Zins dem aktuellen Marktniveau an. Wir berechnen für Sie, ob Ihnen durch verspätete Anpassung der Bank an sinkende Zinsen ein Schaden entstanden ist.
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Das iff ist ein unabhängiges, als gemeinnützig anerkanntes Forschungsinstitut, das im Auftrag von Gerichten, Anwälten, Gewerbetreibenden und Verbrauchern Gutachten und Berechnungen zu
Fragen des Finanzdienstleistungsrechts durchführt. Mit Hilfe eigens entwickelter Software können auch komplexe Sachverhalte analysiert und Schäden berechnet werden. Darüber hinaus werden
am iff Rechtsgutachten zur Vorbereitung und Begleitung von Prozessen sowie wissenschaftliche Gutachten rund um das Thema Finanzdienstleistungen erstellt.
Kosten
Die Art der Begutachtung und die Höhe der Gebühren hängt davon ab, ob es sich bei den Krediten um die Finanzierung üblicher Privatvorhaben handelt (Einfamilienhaus, Gesamtvolumen der Kreditaufnahme bis zu 256.000, €
/ 500.000, DM) oder um größere Vorhaben und gewerbliche Kredite.
Wenn Sie als Privatperson unsere Erfahrungen in Anspruch nehmen wollen, senden Sie uns bitte Ihre Unterlagen in Kopie zu (z.B. über Darlehenskonditionen, Ablösungstermin, Restschuldhöhe, gezahlte Vorfälligkeit). Unser
Stundensatz beträgt 77, € pro Arbeitsstunde zzgl. 16 % MwSt. gegen Vorkasse. Üblicherweise fallen zwei Arbeitsstunden bei einer Berechnung an (178,64 € inkl. MwSt.). Bei der Überprüfung einer variablen Zinsanpassung betragen die Kosten 290, € (inkl. MwSt.). Soweit die Begutachtung über diesem Zeitrahmen
liegt, werden wir Sie vorab informieren und die Bearbeitung von Ihrer Zustimmung abhängig machen.
Einige Berechnungen wie z. B. die von Umschuldungsverlusten benötigen in der Regel mehr Zeitaufwand als zwei Arbeitsstunden. Den genauen Zeitaufwand und damit die Kosten können wir erst nach
Durchsicht der kompletten Unterlagen abschätzen.
Ebenso ist der Aufwand für die Überprüfung der variablen Zinsanpassung in der Regel höher, daher betragen die Kosten hier 290, € (inkl. MwSt) gegen Vorkasse.
Diese Kosten fallen für die Begutachtung unabhängig vom Ergebnis an. Es ist möglich, dass wir zu einem ähnlichen Ergebnis kommen wie Ihr Kreditinstitut.
Bei gewerblich genutzten Krediten und größeren Privatkrediten berechnen wir für die Erstellung eines Gutachtens folgende Gebühren (zzgl. 16 % MwSt.), die sich an den Gebühren für
Gutachten von Rechtsanwälten orientieren. Die umstrittene Summe ist zum Beispiel bei einer Vorfälligkeitsentschädigung der von dem Kreditinstitut verlangte Betrag.
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| Umstrittener Betrag bis |
iff-Gebühr für Gutachten in EUR |
| in DM |
in EUR |
netto |
zzgl. 16 % MwSt. |
| 10.000 |
5.100 |
300,00 |
348,00 |
| 20.000 |
10.200 |
460,00 |
533,60 |
| 40.000 |
20.500 |
620,00 |
719,20 |
| 60.000 |
30.700 |
770,00 |
893,20 |
| 80.000 |
40.900 |
925,00 |
1.073,00 |
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| 100.000 |
51.100 |
1.080,00 |
1.252,80 |
| 200.000 |
102.300 |
1.350,00 |
1.566,00 |
| 300.000 |
153.400 |
1.600,00 |
1.856,00 |
| 400.000 |
204.500 |
1.850,00 |
2.146,00 |
| 500.000 |
255.600 |
2.100,00 |
2.436,00 |
| 750.000 |
383.500 |
2.600,00 |
3.016,00 |
| 1.000.000 |
511.300 |
3.100,00 |
3.596,00 |
Wir behalten uns vor, in Einzelfällen höhere Gebühren zu verlangen, soweit sich ein Gutachten besonders schwierig und umfangreich gestaltet. In einem derartigen Fall werden wir Sie vorab über die zu erwartenden höheren Kosten unterrichten und uns Ihr Einverständnis für die höheren Gebühren einholen.
Das Institut ist auf Spenden von außen angewiesen, um Projekte zu finanzieren, die sich nicht von selbst tragen. Dieses betrifft zum Beispiel den Bereich gescheiterter Existenzgründer. Deshalb möchten wir Sie darum bitten, im Erfolgsfalle 5 % der vom Kreditinstitut erhaltenen oder erlassenen Summe, soweit dieser Betrag über die schon geleistete Zahlung an das iff hinausgeht, an das iff zu spenden, um damit den Zweck dieses Vereins zu fördern und Berechnungen und Gutachten des iff zu ermöglichen, die ansonsten nicht durchführbar wären.
Berechnungen
Reine Berechnungen ohne gutachterliche Stellungnahme nimmt das iff auf Anfrage vor. Die Kosten dafür werden individuell vereinbart. Voraussetzung dafür ist neben der Einreichung der Unterlagen in Kopie, dass Sie die Berechnungsgrundlagen konkret auf einem gesonderten Blatt angeben und die einzelnen Zinssätze etc. benennen, zu denen gerechnet werden soll.
Einreichung der Unterlagen und Dauer der Berechnung
Wir bitten um Verständnis, dass wir mit der Begutachtung erst beginnen können, wenn Sie die für Sie in Betracht kommende anliegende Vereinbarung unterschrieben mit Ihren Unterlagen bei uns eingereicht haben und einen Vorschuss in Höhe von 178,64 € (154, € zzgl. 16 % MwSt.) pro Berechnung/Darlehen auf das unten angegebene Konto überwiesen haben. Bei der Überprüfung einer variablen Zinsanpassung beträgt der Vorschuss 290, € (250, € zzgl. 16 % MwSt.). Für den gesamten Vorgang, bis die fertigen Berechnungen bei Ihnen eintreffen, sollten mind. 68 Wochen einkalkuliert werden.
Schicken Sie Ihre Unterlagen an:
Institut für Finanzdienstleistungen e.V. (IFF)
Rödingsmarkt 31/33, 20459 Hamburg
Tel: 040/30 96 91-0, Fax: 040/30 96 91-22
E-Mail: info@iff-hamburg.de, http://www.iff-hamburg.de
Bank: Hamburger Sparkasse, Kto. 1238 122 921, BLZ 200 505 50
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