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Anlässlich einer Sendung zu den MSF Fonds fordert das iff Schadensersatz für geprellte Anleger von Politikern, die gegen Bezahlung ihren Namen für Produkte des grauen Kapitalmarkts einsetzen.


In der Sendung PlusMinus von 9.5.2006 wirft der Leiter des Instituts für Finanzdienstleistungen, Prof. Reifner, Parlament und Bundesregierung bei der Überwachung des grauen Kapitalmarktes Versagen vor und verlangt, "dass die dubiosen Anbieter nicht immer wieder ungestraft durch ein scheinbar seriöses Umfeld gefördert werden können ... Die Gerichte sollten weitergehen, so wie in den USA. Wer seinen Namen hergibt oder seine Stimme, ohne eine Ahnung zu haben, ... , der muss auch für die Schäden, die dort angerichtet werden letztendlich haften. ... Ich glaube, "so Reifner", die werden ziemlich schnell ruhig werden, wenn die paar Hundert Tausend, die sie eingesteckt haben, mit einigen Millionen Schadensersatz aufgewogen werden.!"

Die Sendung geht über die MSF Fonds, die nach dem Modell der Göttinger Gruppe Geld bei Kleinanlegern einwerben, das wahrscheinlich verloren ist. Es geht um den grauen Kapitalmarkt und seine Helfer - Zum Ab- und Wiederaufleben des 200 Mio. € MSF Deutsche Vermögensfonds I AG & Co,KG, „dem Trauerspiel um die private Altersvorsorge und dem Scharfsinn des hessischen Verwaltungsgerichtshofs"

Der MSF Fonds hat von vielen Kleinanlegern z.T. in Monatsraten von 50 € als Altersvorsorge getarnt 43 Mio € eingesammelt und sich fast 200 Mio € versprechen lassen. Das Geld ist schon jetzt weg. Das Konzept dazu ist von der Göttinger Gruppe bekannt. Man missbraucht die Personengesellschaft, die eine fahrlässige Rechtsprechung einst auch ohne persönlich haftenden Menschen als Personengesellschaft anerkannte, missbraucht ferner den politischen Ruf zweifelhafter Ex-Minister und Staatssekretäre und sammelt dann 200 Mio € in eine Briefkastenfirma, die dass Geld über Unterfirmen allmählich versickern lässt. Am Ende halten dann altbekannte Macher die Hände auf, die das ganze Geld selbstverständlich nur für gute Dienste erhalten haben.

Das Ganze wird ermöglicht durch das wohlwollende Mitverdienen von sog. seriösen Unternehmen und Banken wie EURAM Bank Wien, die sich rühmt von Leuten der Deutschen Bank, UBS und McKinsey 1999 gegründet zu sein, der Bank Reithinger, die hier in diesem Milieu ausreichend Erfahrungen hat sowie Deloitte&Touche GmbH die sich als "Mittelverwendungskontrolleure" in den Prospekten aufführen lassen. Für die Verschaffung von Polprominenz aus CDU und FDP, die ihren Ruf scheibchenweise verkauft, ist die PR-Firma BMP zuständig. Das BAFIN ist machtlos. Seine Verfügung hob der Verwaltungsgerichtshof Hessen erst einmal auf. Es handele sich um Eigengeschäfte einer Personengesellschaft, die nicht unter die Aufsicht fielen. Die Verträge seien wasserdicht. Die 50 € Anteilszeichner einer Treuhandgesellschaft, die nicht einmal Gesellschafter sind, hätten (laut Vertrag!) ein "hinreichendes Mitspracherecht" (S.11 des Beschlusses des VGH Hessen v. 14.2.2006 6 TG 1447/05) im Unternehmen. Dass keiner mehr persönlich haftet, was den Gesetzgeber bewog, die Personengesellschaften von der Aufsicht zu verschonen, und dass hier von vornherein die Geldversickerung vertraglich vereinbart war, stört das Gericht nicht. Die kleinen in der Wohnung mit dem Konterfei von Politikern geworbenen Kleinvorsorger seien wie Gesellschafter anzusehehen, die selber ihre Anlagen auf den Kapitalmärkten plazierten. Bankgeschäfte im Sinne des §1 Abs.1 S.2 Nr.5 KWG als Kommissiongeschäfte, d.h. wo Anleger einem Fremden Geld für die Plazierung anvertrauen, seien das nicht. Anders allerdings die Betreiber selber. Sie schreiben in fetten Lettern im Werbeprospekt: "Geld in die Hände anderer zu geben, ist eine Sache des Vertrauens." und lassen drei ehemalige Staatssekretäre im "Aufsichtsrat" dieser Veranstaltung diesen Satz unterschreiben.

Noch abenteuerlicher ist die Begründung des Gerichts, warum es sich hier nicht um zulassungspflichtige Investmentgeschäfte handele. Das Kreditwesengesetz benutze den Begriff aus dem Investmentgesetz. Das Investmentgesetz lasse aber nur AGs und GmbHs als Investmentgesellschaften zu. Also könne eine KG nicht gemeint sein. Wer also doppelt gegen das Gesetz verstößt, der verstößt nicht dagegen.

Schade, meint das Gericht, eine Aufsicht wäre vielleicht nicht schlecht aber eben mit dem Gesetz nicht machbar. Damit wird der Skandal dem Finanzministerium und Bundestag zugeschoben, die vor wenigen Jahren mit großen Worten auf die Göttinger Gruppenskandale reagierten und trotz der "Göttinger Politiker" meinten, sie hätten die Aufsichtslöcher des grauen Kapitalmarktes gestopft. Offensichtlich nicht, meint das Gericht. Der Wortlaut mag ihm recht geben. Wenn wir aber nur noch Steuern eintreiben, wenn der Bürger das Wort Steuer in seine Verträge schreibt, dann wird der Vertragspartner zum Gesetzgeber.

Es wird höchste Zeit, dass der Sumpf im Private Equity ausgetrocknet wird, die Privilegien von Scheinpersonengesellschaften und ihre Nutzung zum Betrug eingeschränkt werden. Fernern müssen die wohlwollenden Nutznießer aus dem Bereich der Banken, Werbefirmen und Wirtschaftsprüfer zur Rechenschaft gezogen werden. Anfangen könnten man mit Prof. Rupert Scholz, der sein Wissen als Staatsrechtler und Verteidigungsminister als Fachwissen für Kapitalanlagen zu verkaufen scheint und damit 1000de von arglosen Bürgern in die Irre führt. Warum kann man ihn nicht nach §826 BGB wegen kollusivem Zusammenwirken mit einem ganzen Geflecht von Firmen zum Schadensersatz bei solchen Sparern verpflichten, denen der Bankrott dieser ausgelaugten Vermögen die Zukunft genommen hat. Es würde seinen und den Appetit seiner Parteikollegen in FDP und CDU auf Werbeeinnahmen für solche Fonds mäßigen.


Zur grafischen Verdeutlichung der Vorgänge haben wir eine .pdf-Datei hier eingefügt:
Grafik: MSF_Plusminus
(klicken Sie auf das Bild, um die Grafik herunter zu laden)


Auszüge aus Meldungen der Kanzlei Göddecke zum Wirken der Gruppe:

1. Zerplatzte Seifenblase der Anleger
"Nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, zeigt sich, dass von einer Investitionsidee auf angeblicher Basis einer nobelpreisgekrönten Theorie wohl kaum mehr übrig sein dürfte, als eine zerplatzte Seifenblase." (Stellungnahme der Kanzlei Göddecke)

2. MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG: Promi-Politiker-Pleite mit Millionen-Schaden zu befürchten?
Als Prominentenfonds mit Politikern als Zugpferde machte der MSF die Runde in der Branche. Verdienen solche Politiker das Vertrauen, wenn Informationsdienste bereits seit Oktober 2004 sein jähes Ende voraussagten? Trotzdem vermittelte die Futura Finanz ungehemmt Beteiligungsverträge. Am 16. Juni 2005 verfügte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht endlich die Schließung. Prominente Politiker warben für Vertrauen in den MSF. Neben Walter Rasch (FDPPolitiker und ehemaliger Berliner Senator) war auch – neben drei weiteren Politikern – bis November 2004 der ehemalige Verteidigungsminister Prof. Dr. Rupert Scholz mit von der Partie.

Nach Vorstellungen der Initiatorengesellschaft, DPM Deutsche Portfolio Management AG (Braunschweig), und dessen Vorstand Rasch, sollten insgesamt € 200 Mio. Anlegergelder durch die Vertriebsfirma Futura Finanz AG eingesammelt werden. Die Zeichnungssumme soll wohl auch „eingefahren“ worden sein. Überraschend ist die zwar noch nicht bestandskräftige, aber sofort vollziehbare Abwicklungsverfügung der Behörde nicht, denn Kritik gab es an dem Anlageangebot nach Branchenberichten schon seit Herbst 2004. So berichtete der Direkte Anlegerschutz (DA) im Oktober 2004 von einem hohen Risiko, nämlich dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Abwicklung des gesamten Fonds anordnen könne. Er war der Ansicht, dass möglicherweise unerlaubte Bankgeschäfte betrieben worden sein könnten (Finanzkommissionsgeschäfte). Gleichermaßen berichtete kapital-markt intern (kmi) im November 2004 von Ermittlungen der BaFin in Bezug auf unerlaubte Bankgeschäfte. In das Konzert der Kritiker reihte sich im gleichen Zeitraum auch die Zeitschrift Finanztest ein und ebenso der Infodienst Fondstelegramm. Keine Referenz für das MSF-Angebot war mit Sicherheit auch die Tatsache, dass der Alleinvertrieb Futura Finanz AG und dessen Vorstand Turgut 2004 im Focus strafrechtlicher Untersuchungen standen. Auch die Tatsache, dass Rat und Tat aus dem Dunstkreis der Göttinger Gruppe gebührend angenommen worden sind, war sicherlich alles andere als eine Empfehlung. Auch die Spur über das Firmengeflecht DPM Deutsche Portfolio Management AG (Braunschweig) und den Firmen DA Deutsche Anlagen AG (Berlin) sowie Trust Consult GmbH (Berlin) lässt wohl Verbindungslinien zur Göttinger Gruppe erscheinen. Ob die Anleger ihr Geld bei vollständiger Aufklärung über die kritischen Stimmen in der Branche dem MSF anvertraut hätten, darf wohl mit Recht bezweifelt werden. Ob die eingesammelten Gelder ungeschmälert an die Anleger wieder zurückgezahlt werden, darf wohl mit einem großen Fragezeichen versehen werden. Der von der Finanzdienstaufsicht eingesetzte Abwickler Henningsmeier wird jedenfalls alle Hände voll zu tun haben.

3. Abwicklungsverfügung des Aufsichtsamtes MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG: Treuhandkommanditist für MSF durch Finanzaufsicht „rausgekickt“ Gleichfalls mit der Abwicklungsverfügung über MSF setzte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 15. Juni 2005 einen Schlusspunkt für die Germanicum- Treuhändertätigkeit. Die Aufgabe als Treuhandkommanditist darf seitdem nicht mehr ausgeübt werden.

Konsequent verfügte die Bonner Finanzaufsicht das Ende des Geschäftszweiges der Germanicum Beteiligungstreuhand GmbH, München, (Germanicum) für die Tätigkeit des MSF als Treuhandkommanditist. Die Abwicklungsverfügung wurde von der Behörde gleichzeitig mit der Anordnung gegen die MSF ausgesprochen. Die Untersagung bei der Germanicum erstreckt sich ausdrücklich auf die Tätigkeit als Treuhandkommanditistin für MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG (MSF). Deshalb darf die Germanicum seitdem kein Geld von Anlegern für MSF mehr annehmen.

Auch für dieses Unternehmen wurde – wie seinerzeit bei MSF – RA Georg Henningsmeier, Hamburg, mit der Aufgabe als Abwickler betraut; ihm wurde auch die alleinige Verfügungsgewalt über das Konto 1288933 bei der Commerzbank AG in München gegeben; der bisherige Geschäftsführer v. Waldthausen kann insoweit nicht mitbestimmen. Was der Abwickler auf dem Bankkonto noch vorgefunden hat, ist bislang hier nicht bekannt. Quelle: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Abwicklerbestellung vom 15. Juni 2005 26. Oktober 2005 (HG)

4. IFF AG Zukunftsunternehmen für Investment, Fonds, Finanzen i. G. und Ravena Finanz Management AG: Bundesaufsichtsamt untersagt Geschäftsbetrieb.
Nachdem die deutsche Bankenaufsicht im Laufe dieses Jahres etlichen Anlagefirmen den Geschäftsbetrieb verbot, weil sie ohne die erforderlichen Genehmigungen Gelder von Anlegern einnahmen, traf das Stopp-Signal jetzt zwei süddeutsche Vertriebsunternehmen. Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aktuell bekannt gab, erhielten die IFF AG Zukunftsunternehmen für Investment, Fonds, Finanzen i. G. (IFF) und die Ravena Finanz Management AG (Ravena) Untersagungsverfügungen der BaFin für den Geschäftsbetrieb. Die beiden bayerischen Unternehmen sollen Beteiligungen unter anderem an dem MULTI ADVISOR FUND I GbR, München, vertrieben haben. Nach Ansicht der BaFin bedürfen derartige Vermittlungen besonderer Erlaubnisse, die die beiden Vertriebsunternehmen jedoch nicht hätten. So führt die Behörde – grundsätzlich richtigerweise – auch aus, dass dem Anleger einer GbR (= Gesellschaft bürgerlichen Rechts) erhöhte Haftungsrisiken auferlegt werden, da dessen gesamtes Privatvermögen „im Haftungsbereich“ stünde.

Die Anordnungen der BaFin sind noch nicht endgültig, jedoch mit sofortiger Wirkung von beiden Firmen zu beachten. Ob die Unternehmen Rechtsmittel eingelegt haben oder diese noch erheben werden, ist z. Zt. nicht bekannt. Gleichzeitig stellt die Aufsichtsbehörde klar, dass die Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG als Geschäftsführerin der MULTI ADVISOR FUND I GbR angewiesen worden sei, keine weiteren Beteiligungen durch diese Vertriebsunternehmen anzunehmen. Im „Dunstkreis“ der IFF sammelte sich im Jahre 2005 vermehrt Kritisches an, denn in diesem Zusammenhang stehen Vermittlungen an Firmen, die viele enttäuschte Anleger hinterlassen haben. Hierzu zählt auch der Umstand, dass die in diesem Geflecht stehenden Firmen nicht nur Multi Advisor Fund I GbR-Beteiligungen und Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG-Anteile (Siehe dazu Artikel auf: www.kapitalschrott.de) vertrieben worden sind, sondern auch die Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG steht. Die Kanzlei Göddecke vertritt enttäuschte Anleger, die ihr Geld über derartige Vertriebskanäle vermeintlich sicher anlegten. Quelle: Presseinformation der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 07. Oktober 2005 (10. Oktober 2005 (HG)).


pdf fileZahlenakrobatik bis zum bitteren Ende – Sag mir wo die Millionen sind!!

pdf fileHintergrundbericht und Analyse des Insolvenzverwalters zum MSF Fonds

pdf fileVorläufige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof Kassel gegen die Finanzaufsicht

pdf fileEröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts Hamburg v. 12.9.2005


Im Folgenden nun die Klarstellung der EURAM Bank:

Sehr geehrter Herr Prof. Reifner,

mit Interesse habe ich Ihren Beitrag zum Master Star Fund gelesen, leider liegen Ihnen hier offenbar unkorrekte Informationen hinsichtlich der Euram Bank vor.

Daher würde ich gerne die Möglichkeit ergreifen, Sie direkt in Kenntnis zu setzen: Die Euram Bank war in der ursprünglichsten Version des Master Star Funds bei der Planung als Depotbank involviert. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, ist das Depotbankgeschäft, also die reine Verwahrung von Wertpapieren und deren Abwicklung, ein rein passiv- administratives Bankgeschäft, das absolut nicht als "Qualitätsmerkmal" eines Produktes dargestellt werden kann. Da der Master Star Funds ursprünglich stark im Bereich alternativer Investmentprodukte investieren sollte, und dieses Produktsegment der Produktfokus der Euram Bank ist, hatten wir uns damals entschlossen, diese Abwicklungsdienstleistung zur Verfügung zu stellen.

Als wir Ende 2004 aufgrund diverser Artikel über den Fonds und der involvierten Parteien mehr Einsicht in die Details erhalten haben, haben wir uns vom Fonds distanziert und auch zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Dienstleistungen erbracht. Die Euram Bank hat auch keine Provisionszahlung vom Fonds oder irgendwelchen involvierten Parteien erhalten, weder bei der Fondsgründung, noch zu einem späteren Zeitpunkt.

Es hat auch zu keinem Zeitpunkt in unserem Hause ein Depot bestanden, so weit ist es auf Grund der dargestellten Veränderungen gar nicht gekommen.

Leider wurde seitens der involvierten Parteien immer wieder versucht, auch unseren Namen im Vertrieb zu verwenden. Wir haben stets versucht, dies zu unterbinden, weil dies nicht in adäquater Relation zu der usprünglich zu erbringenden Dienstleistungen steht.


Institut Für Finanzdienstleistungen e.V., Rödingsmarkt 31/33, 20459 Hamburg, vertretungsberechtigt und verantwortlich i.S.d. § 6 MDStV: Prof. Dr. Udo Reifner, Direktor, Telefon: +49 (0)40 309691-0, Fax: +49 (0)40 309691-22, E-Mail: info@iff-hamburg.de
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