Antworten aus gegensätzlicher Sicht von Udo Reifner und Anton Hopfenbeck

 

In der Zeitschrift Verbraucher und Recht, Heft 6 (Juni) 2013, hat der Direktor des iff, Prof. Udo Reifner, in einem Editorial die Frage aufgeworfen, ob die Macht der Geldbesitzer als Gläubiger ihnen auch das Recht verleiht, für Geldvermögen, das sich beim Schuldner nicht mehr produktiv investieren lässt, Zinsen und Gebühren zu verlangen, die dann aus dem übrigen Lebenseinkommen dieser Schuldner abgezogen werden. Historisch galt dies als Wucher. Anton Hopfenbeck, ehemals Leiter der Abteilungen für das gerichtliche Mahnverfahren, die Zwangsvollstreckung und das Insolvenzverfahren bei den Rechtsanwälten Auer, Witte, Thiel in München, hat aus seiner langjährigen Erfahrung im Inkassowesen darauf ausführlich geantwortet und die Gegenargumente zusammengestellt.

Wir dokumentieren mit Genehmigung der Autoren diese Auseinandersetzung und würden uns freuen, wenn daraus eine breitere Diskussion über Schuld und Schuldner werden könnte (zu diesem Thema auch das Referat von Reifner bei der Schuldnerberatung Zürich vom 16. Mai 2013 „Mythos Schuld[nerberatung]: „Vergib uns unsere Schuld, wie auch wir vergeben unseren Schuldigern”).

Positionen: siehe die beigefügten Word-Dokumente