dienstleistungen.

Der TÜV lässt Autos zu, die größtmögliche Sicherheit beim Fahren bieten sollen.  Es gibt klare Ziele und Erfolgskriterien sowie bewährte technische Standards.

Finanzdienstleistungen erfassen dagegen unvorhersehbare komplex strukturierte Risiken (Insolvenz, Inflation, Kursverluste etc.), teilen sie in kleine Happen und machen sie dadurch tragfähig. Sie sollen Betroffenen zur gemeinsamen Risikotragung angeboten (Versicherung) oder an alle Geldbesitzer möglichst breit gestreut werden. (Future, Kredit, Anlage) Sie sollten die Betroffenheit pro Kopf gering halten, gut mischen (hedging) und das Risiko für die Investoren tragbar halten. Für eine gute Streuung sind ihre Wetten so ausgestaltet, dass Gewinnchancen Anreiz zum Mitmachen geben. Die historisch geächtete Wette erhält als Future bei Finanzmarktrisiken, die sich nicht versichern lassen, eine wichtige Funktion bei der unternehmerischen Gestaltung von Zukunft.

short list.

Finanzrisiken sind so vielfältig wie sinnvolle Wirtschaftsprozesse und –produkte.

Bei ca. 200.000 neuen Produkten pro Jahr können Prüfungen nur pauschal sein. Sie erfordern einen kaum kontrollierbaren zusätzlichen Staatsapparat, der mit praktisch erfahrenen Investmentbankern zu besetzen wäre.  Die „genehmigten Tarife” im Versicherungsbereich führten zu einem Kartell.

Absolute Kriterien, was ein „gutes” und was ein „schlechtes” Produkt ist, gibt es nicht. Schon bei der Frage, was ein gutes und ein schlechtes Risiko ist, wird es schwierig. 

Die Finanzkrise wurde nicht durch den Kreditverkauf (mit und ohne Verbriefung) sondern durch die massenhafte Vergabe und Eintreibung wucherischer fauler Kredite (Subprime) ausgelöst, mit der die Ärmsten enteignet wurden. (Kreditkartenkredite, payday loans, Hypothekenkredite, Existenzgründerfinanzierung) Finanzkrisen sind immer Krisen des Geldwertes und Krisen des Geldwertes sich Krisen ihrer Schuldner.

Der Verkauf solcher Forderungen (Verbriefung, Pooling) hat dies verdeckt und belohnt. Die Urheber konnten sich durch weiteren Betrug beim Anleger vom Kreditrisiko befreien.


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Erst der Missbrauch diskreditiert das Produkt. Allgemeinen Grundsätze gegen den Missbrauch durch Wucher und Wette gibt es im Recht. Sie müssten angewandt werden.

Finanzdienstleistungen werden durch einen Vertrag  rechtlich definiert. Dies schafft die Illusion eine Finanzproduktes, das man könne kaufen kann. In der Kaufsache steckt dann das Übel.

Im Mittelpunkt der Kontrolle muss die Nutzung, d.h. das Kreditverhältnis, die Entwicklung der Anlage oder der Risiken stehen.

Anbietern muss die Risikovorsorge (Versicherung) statt der Risikoerhöhung (Leerverkäufe, CDS) auferlegt werden. Eine objektive Bewertung (Rating) im Interesse der Anleger ist notwendig.

Die Idee des Finanz-TÜV ist präventiv. Sie kritisiert die Fokussierung der Krisenbewältigung auf Anreizsystem und Folgen des Missbrauchs bei EU, Basel Komitee und G20 statt den Missbrauch selber ins Visier zu nehmen.

Die EU erhöht die Vorsorge durch Risikokapital (Eigenkapital), Prognose (Stresstest), Absicherung im Insolvenzfall (kollektive Fonds) und reguliert die Anreizsysteme (variable Gehaltsbestandteile).

Verantwortliche Finanzdienstleistung und kollektiven Verbraucherschutz gibt es zwar schon im Gesetz. Praktisch umgesetzt ist dies jedoch noch nicht.  Die Missbrauchsmechanismen bestehen nach wie vor, ihre Wirkungen sollen gebändigt sein.

Versicherbare Risiken werden beaufsichtigt und zivilrechtlich bewertet.

Kredite (inkl. ihre Umkehrung in der Anlage) sollten nach dem Grundsatz der verantwortlichen Kreditvergabe sicher, zugänglich, liquide, preisangemessen und solidarisch (SALIS) sein. Verbriefung ist kein Mittel, sich von diesen Pflichten zu befreien.

Finanzkrisen müssen gesetzlich definiert (statt aufgezählt) werden.

Kredite und Anlagen (finanzierte Anlage, umgeleitete Tilgung) sind getrennt zu halten. Hebelungen müssen den Finanzierern einen Teil des Risikos belassen.

Ziel des Finanzsystems ist die Beherrschung von Risiken, nicht ihre Nutzung.