Am 23. März hat die Kommission ihren Aktionsplan „Finanzdienstleistungen Für Verbraucher” (Consumer Financial Services Action Plan) veröffentlicht.

Der Aktionsplan beinhaltet eine Reihe von Maßnahmen und deckt diverse Bereiche der Thematik ab, u.a.:

  • Konsumentenkredit: Steigender Marktanteil von Krediten von Nichtbanken (Online-Kleinkredite, private Kredite): Prüfung der geltenden Rechtslage zur Sicherstellung der Vereinbarkeit eines diversifizierten Kreditangebots auf dem Markt und einem angemessenen Schutz der Verbraucher; Einführung von grundsätzlichen Standards zur Bewertung der Kreditwürdigkeit
  • Produkt- Anbieterwechsel: Ausweitung der Zahlungskontenrichtlinie; Ermittlung von Kontowechsel-Hemmnissen
  • Verbraucherschutzvorschriften und Onlinevertrieb von Finanzdienstleistungen: Prüfung der Tauglichkeit geltender Rechtsvorschriften zum Schutz der Verbraucher vor online verkauften Finanzprodukten
  • FinTech voranbringen: Start einer FinTech-Konsultation über 12 Wochen bis zum 15. Juni 2017 zur Entwicklung von Maßnahmen zur Unterstützung eines technologiebetriebenen Finanzdienstleistungsbinnenmarktes