Die Art der Begutachtung und die Höhe der Gebühren des Rechenservice hängen davon ab, ob es sich bei den Krediten um die Finanzierung üblicher Privatvorhaben handelt (Baufinanzierung, Gesamtvolumen der Kreditaufnahme bis zu 260.000,– Euro) oder um größere Vorhaben und gewerbliche Kredite. Kosten fallen unabhängig vom Ergebnis der Berechnung an. Es ist möglich, dass wir zu einem ähnlichen Ergebnis kommen wie die zu überprüfende Berechnung.

Private Kredite und Vorhaben bis zu einem Gesamtvolumen von 260.000,– Euro
Bei Berechnungen für Privatpersonen beträgt unser Stundensatz 78,15 Euro pro Arbeits­stunde zzgl. 19 % MwSt. gegen Vorkasse. Üblicherweise fallen drei Arbeitsstunden an (279,– Euro inkl. MwSt.). Bei der Überprüfung einer variablen Zinsanpassung liegt der Aufwand in der Regel höher. Soweit die Begutachtung über diesem Zeitrahmen liegt, werden wir Sie vorab informieren und die Bearbeitung von Ihrer Zustimmung abhängig machen. Einige Berechnungen – wie z. B. Umschuldungsverluste – benötigen in der Regel mehr Zeitaufwand als zwei Arbeitsstunden. Den genauen Zeitaufwand und damit die Kosten können wir erst nach Durchsicht der kompletten Unterlagen abschätzen.

Wir behalten uns vor, in Einzelfällen höhere Gebühren zu verlangen, soweit sich ein Gutachten besonders schwierig und umfangreich gestaltet. In einem derartigen Fall werden wir Sie vorab über die zu erwartenden höheren Kosten unterrichten und uns Ihr Einverständnis für die höheren Gebühren einholen.

Gewerbliche Kredite und Kredite über einem Gesamtvolumen von 260.000,– Euro
Bei gewerblich genutzten Krediten und größeren Privatkrediten berechnen wir für die Erstellung eines Gutachtens in der Regel folgende Gebühren, die sich an den Gebühren für Gutachten von Rechtsanwälten orientieren.

Umstrittener Betrag bis* iff-Gebühr für Gutachten in EUR
in EUR netto zzgl. 19 % MwSt.
5.000 301,00 358,20
10.000 486,00 578,30
22.000 646,00 768,70
30.000 758,00 902,00
40.000 902,00 1.073,40
50.000 1.046,00 1.244,70
95.000 1.277,00 1.519,60
155.000 1.585,00 1.886,20
200.000 1.816,00 2.161,00
260.000 2.052,00 2.441,90
380.000 2.524,00 3.003,60
500.000 2.996,00 3.565,20

* Die umstrittene Summe ist zum Beispiel bei einer Vorfälligkeitsentschädigung der vom Kreditinstitut verlangte Betrag.

Spenden
Das Institut ist auf Spenden angewiesen, um Projekte zu finanzieren, die sich nicht von selbst tragen. Dieses betrifft zum Beispiel den Bereich gescheiterter Existenzgründer. Deshalb möchten wir Sie darum bitten, im Erfolgsfalle 5 % der vom Kreditinstitut erhaltenen oder erlassenen Summe, soweit dieser Betrag über die schon geleistete Zahlung an das iff hinausgeht, an das iff zu spenden, um damit den Zweck dieses Vereins zu fördern und Berechnungen und Gutachten des iff zu ermöglichen, die ansonsten nicht durchführbar wären.