Rechenservice Leistungen

Das iff bietet im Rechenservice eine Vielzahl von Berechnungen an. Nachfolgend sind einige der typischen Leistungen, die das iff für seine Auftraggeber vornimmt, aufgeführt. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Bei Bedarf wird das iff versuchen, auf individuelle Vorgaben und Wünsche einzugehen.

Kreditanalyse
Das iff ermittelt die korrekten Restschuld Ihrer Kredite auf Grundlage der Verträge inklusive einer Überprüfung der Zins- und Tilgungsverrechnung zu jedem beliebigen Zeitpunkt. Auch ein Vergleich der Konditionen zu den jeweils gültigen Marktverhältnissen kann vorgenommen werden, um beurteilen zu können, ob ein Angebot vorteilhaft ist. Die Anwälte im Haus können zudem überprüfen, ob die gesetzlichen Formvorschriften vollständig und richtig erfüllt worden sind.

Effektivzinsberechnung
Der effektive Jahreszins ist das Preisschild eines Kredits. Das iff überprüft den im Vertrag angegebenen effektiven Jahreszins und berücksichtigt dabei die gesetzlichen Vorgaben der Preisangabenverordnung. Ist der effektive Jahreszins zu niedrig angegeben, ermittelt das iff die Differenz und errechnet auch den sich aus der Falschangabe ergebenden Erstattungsanspruch für den Kunden. Große Unterschiede können sich bei Krediten mit Restschuldversicherungen ergeben. Bei solchen Krediten sind die Kosten einer Ver­sicherung, deren Abschluss zwingende Voraussetzung für die Kreditvergabe oder für die Kreditvergabe zu den vorgesehenen Vertragsbedingungen ist, in den effektiven Jahreszins einzubeziehen.

Schadensberechnung
Bei Bausparsofortfinanzierungen, Lebensversicherungshypotheken und anderen Kombinationsprodukten sind die Kosten häufig höher, als bei einfachen Ratenkrediten bzw. Annuitätendarlehen. Das iff stellt Vergleichsberechnungen an, in denen mögliche Finanzierungsalternativen gebildet und mit der tatsächlichen Finanzierung verglichen werden. Auf dieser Grundlage ermittelt das iff den Schadens, wobei es die Vorgaben der Rechtsprechung über Beratungsverschulden berücksichtigt. Darüber hinaus bietet das iff Schadensberechnungen bei nicht gerechtfertigten oder kostenintensiven Umschuldungen an, etwa bei ständigen Umschuldungen des gesamten Kredites bei nur geringem neuen Finanzierungsbedarf (Kettenkredite).

Vorfälligkeitsentschädigung und Disagioerstattung
Das iff setzt sich seit langem für eine Vereinfachung und Begrenzung der Vorfälligkeitsentschädigung ein. Das von der Rechtsprechung aufgestellte Verbot, die PEX-Renditen bei der Ermittlung der Vorfälligkeitsentschädigung heranzuziehen, geht auf ein Gutachten des iff zurück. Das Institut ermittelt und überprüft für Sie die Entschä­digung auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung unter Berücksichtigung der zulässigen Methoden. Dabei werden auch Erstattungsansprüche bei einem Disagio mit berücksichtigt.

Zinsanpassung
Bei variabel vereinbarten Kreditzinsen oder bei Sparguthaben passt die Bank den Zins dem aktuellen Marktniveau an. Wir berechnen für Sie, ob Ihnen durch verspätete Anpassung der Bank ein Schaden entstanden ist bzw. ein Anspruch auf Berichtigung des Saldos besteht.

Kontennachrechnung
Das iff bildet den Verlauf beliebiger Giro- oder Kontokorrentkonten inklusive Überziehungskredite nach. Dies ist zum Beispiel nötig, wenn das Kreditinstitut bestimmte Preise und Gebühren berechnet, bei denen sich im Nachhinein herausstellt, dass sie unzulässig sind. Es ist auch dann erforderlich, wenn die Wertstellung von Zahlungen nicht korrekt erfolgt ist. Diese Vorgänge sind dann zu korrigieren und der Saldo entsprechend zu berichtigen.

Forderungsabrechnung (Verzugszinsberechnung)
Das iff überprüft, ob gekündigte Darlehenskonten oder andere Forderungen im Verzug richtig abgerechnet wurden bzw. ermittelt den Verzugsschaden zu einem vorgegebenen Datum. Es berücksichtigt dabei die umfangreichen gesetzlichen Vorschriften und der Vorgaben der Rechtsprechung zur Zins- und Tilgungsverrechnung und zur Begrenzung von Zinseszinsen.