<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Johannes Müller Archive - iff | institut für finanzdienstleistungen e.V.</title>
	<atom:link href="https://www.iff-hamburg.de/category/johannes-mueller/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.iff-hamburg.de/category/johannes-mueller/</link>
	<description>wissenschaftlich &#124; interdisziplinär &#124; gemeinnützig</description>
	<lastBuildDate>Fri, 25 Sep 2026 06:48:58 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=7.1.2</generator>

<image>
	<url>https://www.iff-hamburg.de/wp-content/uploads/2019/11/cropped-iff-icon-1-32x32.png</url>
	<title>Johannes Müller Archive - iff | institut für finanzdienstleistungen e.V.</title>
	<link>https://www.iff-hamburg.de/category/johannes-mueller/</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Überschuldungsreport 2026</title>
		<link>https://www.iff-hamburg.de/2026/09/18/ueberschuldungsreport-2026/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Melanie Poldrack]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 18 Sep 2026 08:15:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Caro Berndt]]></category>
		<category><![CDATA[Cornelia Chadi]]></category>
		<category><![CDATA[Hanne Roggemann]]></category>
		<category><![CDATA[iff-news]]></category>
		<category><![CDATA[Johannes Müller]]></category>
		<category><![CDATA[Sally Peters]]></category>
		<category><![CDATA[Überschuldungsreport]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.iff-hamburg.de/?p=139380</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://www.iff-hamburg.de/2026/09/18/ueberschuldungsreport-2026/">Überschuldungsreport 2026</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.iff-hamburg.de/startseite">iff | institut für finanzdienstleistungen e.V.</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="et_pb_section et_pb_section_0 et_section_regular" >
				
				
				
				
				
				
				<div class="et_pb_row et_pb_row_0">
				<div class="et_pb_column et_pb_column_4_4 et_pb_column_0  et_pb_css_mix_blend_mode_passthrough et-last-child">
				
				
				
				
				<div class="et_pb_module et_pb_image et_pb_image_0">
				
				
				
				
				<span class="et_pb_image_wrap "><img fetchpriority="high" decoding="async" width="844" height="778" src="https://www.iff-hamburg.de/wp-content/uploads/2026/09/Ue-Report-Vorschau.png" alt="" title="Ü-Report-Vorschau" srcset="https://www.iff-hamburg.de/wp-content/uploads/2026/09/Ue-Report-Vorschau.png 844w, https://www.iff-hamburg.de/wp-content/uploads/2026/09/Ue-Report-Vorschau-480x442.png 480w" sizes="(min-width: 0px) and (max-width: 480px) 480px, (min-width: 481px) 844px, 100vw" class="wp-image-139400" /></span>
			</div><div class="et_pb_module et_pb_text et_pb_text_0  et_pb_text_align_left et_pb_bg_layout_light">
				
				
				
				
				<div class="et_pb_text_inner"><h2 data-start="112" data-end="164">Veröffentlichung: <em>iff</em>-Überschuldungsreport 2026</h2>
<h3 data-start="166" data-end="232">Krankheit und Arbeitslosigkeit bleiben die größten Risiken</h3>
<p><strong>Hohe Lebenserhaltungskosten belasten überschuldete Haushalte zusätzlich. </strong>Während der Anteil der Wohnkosten am Einkommen in der Gesamtbevölkerung im Jahr 2025 durchschnittlich 24 Prozent betrug, mussten Ratsuchende im selben Zeitraum im Mittel 38 Prozent ihres Einkommens für das Wohnen aufwenden. Die anhaltende Differenz zeigt die überdurchschnittlich hohe finanzielle Belastung der Ratsuchenden durch Wohnkosten. Daraus ergibt sich ein erhöhter Bedarf an wohnpolitischen Maßnahmen, insbesondere an einer gezielten Weiterentwicklung von Zuschussregelungen und einer nachhaltigen Planung und Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.</p>
<p><strong>Alleinerziehende (und) Frauen sind in besonderer Weise von einem Überschuldungsrisiko betroffen. </strong>Frauen sind seltener als Männer in der Beratung vertreten, obwohl sie statistisch ein höheres Armutsrisiko tragen. Männer weisen zwar im Durchschnitt mit 37.116 Euro eine deutlich höhere Schuldenlast auf als Frauen (28.636 Euro), verfügen im Mittel aber auch über höhere Einkommen. Alleinerziehende Frauen sind mehr als doppelt so häufig vertreten, wie es ihrem statistischen Bevölkerungsanteil entspricht.</p>
<p>Die finanziellen Belastungen steigen mit der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder kontinuierlich an, was durch hohe Fixkosten, fehlende oder unzureichende Unterhaltszahlungen sowie oftmals unzuverlässige Kinderbetreuungszeiten verursacht wird. Infolgedessen sind Alleinerziehende mit drei oder mehr Kindern 7-mal häufiger in der Schuldnerberatung als ihr entsprechender Anteil an der Gesamtbevölkerung. Trennungen, Scheidungen oder reduzierte Arbeit wiegen hier als Auslöser schwerer (20 Prozent). Der Bericht bietet in diesem Jahr eine Gewichtung der Auslöser für bestimmte Haushaltsformen an.</p>
<p>Männlich, single und zwischen 30 und 44 Jahren – das beschreibt den häufigsten Ratsuchendentypus in der Schuldnerberatung. 30-44-Jährige sind mit 41,04 Prozent am häufigsten durch besondere Lebensabschnitte der Familiengründung, des Immobilienerwerbs oder beruflicher Einschnitte und Veränderungen vertreten. Nur jeder fünfte Beratungsfall lebt in Partnerschaft.</p>
<p><strong>Gesetzliche Reformen lassen auf Veränderungen in der Schuldnerberatung hoffen: </strong>Der Schwerpunkt des diesjährigen Berichts bietet einen Überblick über die geplante Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie II, die zum 20. November in Kraft treten soll und ordnet diese verbraucherrechtlich ein. Die Richtlinie enthält weiterhin Grauzonen, die über die kommenden Monate und Jahre in ihrer tatsächlichen Umsetzung beobachtet und gegebenfalls angepasst werden müssen.</p>
<p>Im Hinblick auf das Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG) bleibt zu erwähnen, dass ein starker Zuwachs von Beratungsverläufen zu verzeichnen ist, die primär auf die Inanspruchnahme grundsätzlicher Schuldnerberatungsleistungen gegenüber dem Weg über die Insolvenzverordnung setzen. Deren Anteil stieg im Vergleich der Jahre 2024 und 2025 sprunghaft von 22 % auf 34 % an. Im Hinblick auf die Ausgestaltung der Zugänge und Kapazitäten in der Beratungslandschaft bleibt es daher spannend, wie diesem Bedarf im Hinblick auf die Öffnung und Ausweitung der Zugänge begegnet werden kann.</p>
<p><strong>Basis für Politik und Prävention</strong></p>
<p>Der Report basiert auf den Daten von 224.768 Fälle aus 122 Beratungsstellen, die zwischen 2014 und 2025 Schuldnerberatung in Anspruch genommen haben. Herausgegeben wird er vom <strong>institut für finanzdienstleistungen e.V. (<em>iff</em>) und gefördert von Deutschland im Plus – Stiftung für private Überschuldungsprävention.</strong></p>
<p><strong><a href="https://www.iff-hamburg.de/wp-content/uploads/2026/09/Ueberschuldungsreport-2026.pdf">Zum Report</a></strong></p></div>
			</div>
			</div>
				
				
				
				
			</div>
				
				
			</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.iff-hamburg.de/2026/09/18/ueberschuldungsreport-2026/">Überschuldungsreport 2026</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.iff-hamburg.de/startseite">iff | institut für finanzdienstleistungen e.V.</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Stellungnahme des iff zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie</title>
		<link>https://www.iff-hamburg.de/2026/04/21/stellungnahme-des-iff-zur-umsetzung-der-verbraucherkreditrichtlinie/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Sally Peters]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Apr 2026 09:36:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Johannes Müller]]></category>
		<category><![CDATA[Kredit und Darlehen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.iff-hamburg.de/?p=138829</guid>

					<description><![CDATA[<p>Stellungnahme des iff zum Beschluss des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge Bundestag stärkt Verbraucherschutz bei der Kreditvergabe: „Buy Now, Pay Later“, Bonitäts-Scoring und Restschuldversicherungen im Fokus Am 17. April 2026 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge beschlossen. Das Gesetz tritt zum 20. November 2026 in [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.iff-hamburg.de/2026/04/21/stellungnahme-des-iff-zur-umsetzung-der-verbraucherkreditrichtlinie/">Stellungnahme des &lt;em&gt;iff&lt;/em&gt; zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.iff-hamburg.de/startseite">iff | institut für finanzdienstleistungen e.V.</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h1><strong>Stellungnahme des <em>iff</em> zum Beschluss des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge</strong></h1>
<h4><strong>Bundestag stärkt Verbraucherschutz bei der Kreditvergabe: „Buy Now, Pay Later“, Bonitäts-Scoring und Restschuldversicherungen im Fokus</strong></h4>
<p>Am 17. April 2026 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge beschlossen. Das Gesetz tritt zum 20. November 2026 in Kraft und reformiert wesentliche Teile des Rechtsrahmens zur Vergabe von Verbraucherdarlehen und dem Bonität-Scoring durch Wirtschaftsauskunfteien – mit dem erklärten Ziel, den Schutz von Verbraucher:innen vor Überschuldung zu stärken und die Kreditvergabe an die digitale Realität der Kreditmärkte anzupassen.</p>
<h4><strong>“Buy Now, Pay Later”-Kredite in der Kreditwürdigkeitsprüfung</strong></h4>
<p>Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf Kredite unter 200 €. Damit werden erstmals auch „Buy Now, Pay Later&#8220;-Geschäfte von den Vorschriften zur Kreditwürdigkeitsprüfung erfasst. Kreditgeber müssen künftig sicherstellen, dass sie eine riskante Anhäufung solcher Kleinstkredite erkennen und bei der Vergabe neuer Kredite berücksichtigen. Das iff bewertet dies als wichtigen Schritt, um einer Überschuldung durch Kleinstkredite vorzubeugen.</p>
<h4><strong>Restschuldversicherungen: Wartefrist bleibt</strong></h4>
<p>Im politischen Prozess umkämpft war die einwöchige Wartefrist für Restschuldversicherungen. Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen hatten sich für ihre Abschaffung ausgesprochen. Das iff hat sich gemeinsam mit Verbraucherschützern klar für die Beibehaltung der Regelung ausgesprochen – und konnte sich durchsetzen: Die Wartefrist bleibt bestehen. Sie hat das Potential, den für Verbraucher:innen oft nachteiligen Vertrieb von Restschuldversicherungen aufzubrechen und einen echten Wettbewerb zwischen Anbietern zu ermöglichen.</p>
<h4><strong>Bonitäts-Scoring: Endlich mehr Transparenz und Fairness</strong></h4>
<p>Mit dem neuen § 37a BDSG schafft der Bundestag erstmals eine gesetzliche Grundlage für faires und transparentes Bonitäts-Scoring durch Wirtschaftsauskunfteien. Die neue Vorschrift schließt diskriminierungsrelevante Merkmale sowie Kontoinformationen und Anschriftendaten aus der Datenverarbeitung aus. Zudem werden Auskunfteien verpflichtet, Verbraucher:innen auf Anfrage transparent und verständlich zu erklären, welche Daten mit welcher Gewichtung in ihren Score eingeflossen sind.</p>
<h4><strong>Sorgfältige Vergabe von Dispokrediten</strong></h4>
<p>Statt einer seit Jahren diskutierten Begrenzung der Dispozinsen hat der Bundestag den Gesetzesentwurf der Bundesregierung dahingehend ergänzt, dass Kreditgeber die Höhe des eingeräumten Kreditrahmens so festlegen müssen, dass Verbraucher die Möglichkeit haben, diesen innerhalb von 12 Monaten aus dem freien Einkommen zurückzuzahlen. Das iff begrüßt diese Regelung, da so zielgenau verhindert wird, dass Verbraucher durch überschießende Zinskosten in finanzielle Bedrängnis kommen.</p>
<h4><strong>Schuldnerberatung als Teil des präventiven Überschuldungsschutzes</strong></h4>
<p>Das neue Gesetz verpflichtet Kreditgeber an mehreren Stellen, Verbraucher:innen bei finanziellen Schwierigkeiten aktiv auf Schuldnerberatungsdienste hinzuweisen – etwa bei erkennbaren Rückzahlungsproblemen oder bei übermäßiger Inanspruchnahme des Dispokredits. Das iff begrüßt diese Verweispflichten grundsätzlich, weist aber darauf hin, dass eine bloße gesetzliche Formulierung nicht automatisch zu wirksamen Prozessen in der Praxis führt. Erfahrungen aus früheren Regelungen zeigen, dass es verbindlicher Umsetzungsleitlinien und einer effektiven Aufsicht bedarf.</p>
<h4><strong>Ausblick</strong></h4>
<p>Das Gesetz enthält wesentliche Neuerungen, die das Potential haben, zu einem faireren und transparenteren Kreditmarkt beizutragen. Wie effektiv die beschlossenen Regelungen Verbraucher:innen in der Praxis schützen werden, muss ab November 2026 genau untersucht werden.</p>
<p data-start="5559" data-end="5723">Die ausführliche Stellungnahme finden Sie hier: <a href="https://www.iff-hamburg.de/wp-content/uploads/2026/04/iff_Stellungnahme_04.2026_Umsetzung-Verbraucherkreditrichtlinie.pdf">link</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.iff-hamburg.de/2026/04/21/stellungnahme-des-iff-zur-umsetzung-der-verbraucherkreditrichtlinie/">Stellungnahme des &lt;em&gt;iff&lt;/em&gt; zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.iff-hamburg.de/startseite">iff | institut für finanzdienstleistungen e.V.</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
