Stellungnahme des iff zum Beschluss des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge

Bundestag stärkt Verbraucherschutz bei der Kreditvergabe: „Buy Now, Pay Later“, Bonitäts-Scoring und Restschuldversicherungen im Fokus

Am 17. April 2026 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge beschlossen. Das Gesetz tritt zum 20. November 2026 in Kraft und reformiert wesentliche Teile des Rechtsrahmens zur Vergabe von Verbraucherdarlehen und dem Bonität-Scoring durch Wirtschaftsauskunfteien – mit dem erklärten Ziel, den Schutz von Verbraucher:innen vor Überschuldung zu stärken und die Kreditvergabe an die digitale Realität der Kreditmärkte anzupassen.

“Buy Now, Pay Later”-Kredite in der Kreditwürdigkeitsprüfung

Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf Kredite unter 200 €. Damit werden erstmals auch „Buy Now, Pay Later“-Geschäfte von den Vorschriften zur Kreditwürdigkeitsprüfung erfasst. Kreditgeber müssen künftig sicherstellen, dass sie eine riskante Anhäufung solcher Kleinstkredite erkennen und bei der Vergabe neuer Kredite berücksichtigen. Das iff bewertet dies als wichtigen Schritt, um einer Überschuldung durch Kleinstkredite vorzubeugen.

Restschuldversicherungen: Wartefrist bleibt

Im politischen Prozess umkämpft war die einwöchige Wartefrist für Restschuldversicherungen. Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen hatten sich für ihre Abschaffung ausgesprochen. Das iff hat sich gemeinsam mit Verbraucherschützern klar für die Beibehaltung der Regelung ausgesprochen – und konnte sich durchsetzen: Die Wartefrist bleibt bestehen. Sie hat das Potential, den für Verbraucher:innen oft nachteiligen Vertrieb von Restschuldversicherungen aufzubrechen und einen echten Wettbewerb zwischen Anbietern zu ermöglichen.

Bonitäts-Scoring: Endlich mehr Transparenz und Fairness

Mit dem neuen § 37a BDSG schafft der Bundestag erstmals eine gesetzliche Grundlage für faires und transparentes Bonitäts-Scoring durch Wirtschaftsauskunfteien. Die neue Vorschrift schließt diskriminierungsrelevante Merkmale sowie Kontoinformationen und Anschriftendaten aus der Datenverarbeitung aus. Zudem werden Auskunfteien verpflichtet, Verbraucher:innen auf Anfrage transparent und verständlich zu erklären, welche Daten mit welcher Gewichtung in ihren Score eingeflossen sind.

Sorgfältige Vergabe von Dispokrediten

Statt einer seit Jahren diskutierten Begrenzung der Dispozinsen hat der Bundestag den Gesetzesentwurf der Bundesregierung dahingehend ergänzt, dass Kreditgeber die Höhe des eingeräumten Kreditrahmens so festlegen müssen, dass Verbraucher die Möglichkeit haben, diesen innerhalb von 12 Monaten aus dem freien Einkommen zurückzuzahlen. Das iff begrüßt diese Regelung, da so zielgenau verhindert wird, dass Verbraucher durch überschießende Zinskosten in finanzielle Bedrängnis kommen.

Schuldnerberatung als Teil des präventiven Überschuldungsschutzes

Das neue Gesetz verpflichtet Kreditgeber an mehreren Stellen, Verbraucher:innen bei finanziellen Schwierigkeiten aktiv auf Schuldnerberatungsdienste hinzuweisen – etwa bei erkennbaren Rückzahlungsproblemen oder bei übermäßiger Inanspruchnahme des Dispokredits. Das iff begrüßt diese Verweispflichten grundsätzlich, weist aber darauf hin, dass eine bloße gesetzliche Formulierung nicht automatisch zu wirksamen Prozessen in der Praxis führt. Erfahrungen aus früheren Regelungen zeigen, dass es verbindlicher Umsetzungsleitlinien und einer effektiven Aufsicht bedarf.

Ausblick

Das Gesetz enthält wesentliche Neuerungen, die das Potential haben, zu einem faireren und transparenteren Kreditmarkt beizutragen. Wie effektiv die beschlossenen Regelungen Verbraucher:innen in der Praxis schützen werden, muss ab November 2026 genau untersucht werden.

Die ausführliche Stellungnahme finden Sie hier: link