Zur Bedeutung von Nachhaltigkeit in und für die Soziale Schuldnerberatung

Projekttyp: Forschungsprojekt

Zuwendungsgeberin: Forschungsinstitut der Hochschule RheinMain

Kooperationspartner: Prof. Dr. Kerstin Herzog (Hochschule RheinMain) und Dr. Katharina Angermeier (HAW Hamburg)

Laufzeit: 1. Februar 2023 – 30. November 2023

Ansprechperson iff: Dr. Hanne Roggemann, Dr. Sally Peters

Das Projekt geht der Frage nach, welche Bedeutung Nachhaltigkeitsprinzipien für die soziale Schuldenberatung haben. Mittels systematischer Literaturrecherche und Experteninterviews wird ein entsprechendes Konzept erarbeitet.

Soziale Schuldenberatung verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz und ist als interdisziplinäres Handlungsfeld stets an der Schnittstelle von Ökologie, Ökonomie und Sozialem tätig. Elemente von Nachhaltigkeit lassen sich in unterschiedlichen Aspekten von Professionalität entdecken. Konzeptualisierungen von Nachhaltigkeit in und für Schuldenberatung fehlen aber bisher. Das Projekt möchte auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse praxisorientiert zu einer direkten Verbesserung der Tätigkeit der Schuldenberatung im Sinne der Nachhaltigkeit beitragen.

Zum Forschungsprojekt

Foto: AmethystStudio – stock.adobe.com

Expertise für den Zehnten Familienbericht: „Schuldenberatung für allein- und getrennterziehende Eltern“

Projekttyp: Gutachten

Auftraggeber*in: Deutsches Jugendinstitut (DJI)

Laufzeit: April 2023 – September 2023

Ansprechperson iff: Dr. Sally Peters

Derzeit bereitet das BMFSFJ den Zehnten Familienbericht vor. Fokus des Berichts wird das Thema „Unterstützung allein- und getrennterziehender Eltern und ihrer Kinder“ sein.

Dr. Sally Peters (institut für finanzdienstleistungen e.V.) und Prof. Dr. Harald Ansen (HAW Hamburg) wurden gebeten, hierzu bis zum 30.09.2023 eine Expertise zum Thema Alleinerziehende und Überschuldung zu erstellen.

Foto: wetzkaz – stock.adobe.com

Projektabschluss: Altersdiskriminierung bei der Kreditvergabe

Projekttyp: Forschungsprojekt / Gefördert durch: Antidiskriminierungsstelle des Bundes / Laufzeit: August 2022 – August 2023 / Ansprechperson iff: Dr. Duygu Damar-Blanken

In diesem Forschungsprojekt ging es um das bekannte Problem, dass der Zugang zu Kredit für ältere Menschen erschwert ist. Altersbedingte Benachteiligung bei der Kreditvergabe bedeutet für ältere Menschen, dass die gesellschaftliche Teilhabe sowie die Möglichkeit der Risikobewältigung mittels Kreditaufnahme zumindest eingeschränkt ist. Zweck des Forschungsprojekts war es, konkrete Lösungsansätze für eine nachhaltige Klärung dieser Problematik zu unterbreiten.

Unsere Empfehlungen sind:

  1. Verankerung des Schutzes vor altersbedingter Benachteiligung bei den Verbraucherkrediten: Das kann durch entweder (i) eine ausdrückliche Regelung im AGG bezüglich der Kreditverträge, oder (ii) durch eine allgemeine, umfassende Regelung zum Benachteiligungsverbot in zivilrechtlichen Verhältnissen, die auch Schutz vor Benachteiligungen bei den Kreditverträgen gewährt, erfolgen.
  2. Festlegung von Grundsätzen und Leitlinien zur Verwendung statistischer Werte für Kreditwürdigkeitsprüfung sowohl für Konsumenten- als auch bei Immobilienkrediten: Dadurch würde Grundsätze und Leitlinien für die Einzelfallprüfungen, ob die Benachteiligung durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist, zur Verfügung gestellt. Die Verabschiedung der neuen Verbraucherkreditrichtlinie und deren Umsetzung ins deutsche Recht bietet dazu den geeigneten Anlass.
  3. Anpassung regulatorischer Vorgaben zur Besicherung des Kredits: Die Zugangsprobleme für ältere Menschen aufgrund Restschuldversicherungen werden durch die neue Verbraucherkreditrichtlinie nicht vollkommen ausgeräumt. Hier könnte wiederum eine regulatorische Vorgabe zweckmäßiger sein, die den Kreditinstituten mehr Ermessensspielraum im Hinblick darauf einräumt, durch welche alternativen Sicherheiten bzw. Versicherungen die Kreditvergabe besichert werden kann.
  4. Aufbau von Kompetenzen zur Schließung der Beratungslücke: Es fehlt an einer Fachstelle, die die Verschränkung von Benachteiligungsaspekten und Finanzdienstleistungs- bzw. Finanzaspekten beleuchten kann.

Download Abschlussbericht: Altersdiskriminierung bei der Kreditvergabe

Nichtnutzung SB

Kreditkompetenz – Mehr als nur Wissen und Erfahrung

Projekttyp: Forschungsprojekt / Gefördert durch: Joachim Herz Stiftung / Laufzeit: November 2021 – Februar 2023 / Ansprechperson iff: Dr. Hanne Roggemann
Im Rahmen des Forschungsprojekts, gefördert von der Joachim Herz Stiftung, wurde erstmalig das Konzept Kreditkompetenz erarbeitet, um einen Beitrag zur besseren Vermittlung von Kreditkompetenz bei jungen Menschen zwischen 16 und 20 Jahren zu leisten. Dabei ging es zum einen darum zu verstehen, was Kreditkompetenz ausmacht und zum anderen zu erarbeiten, wie man diese bei jungen Menschen stärken kann.
Zentrale Ergebnisse des Forschungsprojekts sind:

  1. Kreditkompetenz, also die Kompetenz Kreditentscheidungen so zu treffen, dass die Kreditaufnahme einen Mehrwert für Kreditnehmer:innen darstellen, geht über Wissen zu Kreditkonditionen hinausgeht und umfasst auch Kenntnisse und Sensibilität zu finanziellen Überlastungssituationen und Anlaufstellen, zu Rechten und Pflichten bei der Kreditaufnahme oder auch zu den Kreditakteuren und ihren Funktionen und Rollen.
  2. Junge Erwachsene weisen erhebliche Wissenslücken in den für Kreditkompetenz relevanten Themenbereichen auf. So sind knapp die Hälfte der befragten jungen Erwachsenen nicht damit vertraut, hinter welchen Finanzprodukten sich eigentlich Kredite verbergen. Lediglich 35 Prozent der Befragten kennen Verbraucherzentralen, nur 28 Prozent der Befragten sehen Verbraucherzentralen als unabhängige Beratungsstelle und setzen eher auf ihre Bankberater:innen.
  3. Kreditkompetenz kann vor allem durch Gespräche zu Geldthemen zu Hause und finanzielle Bildung im Bildungssystem gestärkt werden.

Download Studie Kreditkompetenz junger Menschen in Deutschland

Download Studie Chancen und Risiken des Kreditmarktes für junge Erwachsene

Podcast Finance & Feelings

Nichtnutzung SB

Wer nutzt Schuldnerberatung und wer nicht? Eine explorative Studie zur (Nicht-) Nutzung von Schuldnerberatung

Projekttyp: Forschungsprojekt / Auftraggeber*in: Stiftung Deutschland im Plus / Laufzeit: September 2021 – Juni 2022 / Ansprechperson iff: Dr. Hanne Roggemann
Trotz der anhaltend hohen Zahl überschuldeter Personen nehmen in Deutschland schätzungsweise nur ca. 10-15 % eine Schuldnerberatung zur Verbesserung ihrer finanziellen Situation in Anspruch. Ziel der nun vorliegenden Studie ist es, Ursachen für diese geringe Inanspruchnahme von Schuldnerberatung zu ergründen. Hierzu wurden verschiedene Hypothesen zu möglichen Barrieren für die Nutzung der Beratungsangebot anhand quantitativer Daten getestet. Die Studie zeigt, dass lediglich eine Minderheit der potenziellen Ratsuchenden (sechs Prozent), das Angebot der Schuldnerberatung bei finanziellen Schwierigkeiten nutzt. Vor allem Personen mit einer komplexen Schuldenstruktur, also schwerwiegenden finanziellen Problemen, nutzen die Beratungsleistungen der Schuldnerberatungsstellen. Schuldnerberatung wird also erst spät im Überschuldungsverlauf in Anspruch genommen, sodass Handlungsoptionen zur Bewältigung der Überschuldungssituation dann häufig bereits eingeschränkt sind.

Download Studie

seco

Independent evaluation on the engagement of SECO’s economic cooperation division with the private sector during 2013-2021

Projekttyp: Evaluierung / Auftraggeber*in: orange & teal als Auftragnehmer von SECO / Laufzeit: Oktober 2021 – August 2022 / Ansprechperson iff: Dr. Hanne Roggemann
Im Rahmen der Evaluierung wurden Erkenntnisse darüber geliefert, inwiefern die Zusammenarbeit des SECO mit der Privatwirtschaft zur Erreichung entwicklungspolitischer Ziele dazu beiträgt, das Know-how, die Innovationskraft und den finanziellen Beitrag des Privatsektors erfolgreich zu nutzen und das Verhalten der Unternehmen so zu beeinflussen, dass sie einen Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele spielen können. Hierbei wurden verschiedene Evaluierungsfragen nach der Relevanz, der Effizienz, der Effektivität und dem Impact anhand eines Mixed Methods Ansatz beantwortet.

Download Bericht

cross-border

Cross-border enforcement of consumer law – looking to the future

Projekttyp: Forschungsprojekt / Auftraggeber*in: United Nations Conference on Trade and Development (UCTAD) / Prof. Christine Riefa (University of Reading) / Laufzeit: Februar 2022 – März 2022 / Ansprechperson iff: Dr. Duygu Damar
Ziel des Projekts war es, einen Beitrag zur Strategieplanung in der UNCTAD-Arbeitsgruppe für elektronischen Handel zum Thema „Grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung“ zu leisten. Im Bericht werden diesbezügliche Kenntnisse der wichtigsten Regionen dargestellt, die bei der Schaffung eines internationalen Systems der grenzüberschreitenden Durchsetzung berücksichtigt werden müssen und Empfehlungen enthalten, worauf sich die internationale Arbeit fokussieren muss, um die internationale Zusammenarbeit in der Durchsetzung des Verbraucherrechts voranzubringen: https://www.crossborderenforcement.com/general-8-1
Im Rahmen dieses Projektes haben Dr. Helena Klinger das deutsche Recht sowie die Kooperationen der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Ländern und Dr. Duygu Damar das türkische Recht sowie die Kooperationen der Republik Türkei mit anderen Ländern erläutert.

Stromsperre

Evaluierung der Saarländischen Vereinbarung zur Vermeidung von Stromsperren

Projekttyp: Evaluierung/ Auftraggeber*in: Verbraucherzentrale Saarland / Laufzeit: 1. März 2022 – 31. Mai 2022 / Ansprechperson iff: Dr. Sally Peters
Im Rahmen der Vereinbarung wurde eine „Melde- und Steuerungsstelle“ bei der Verbraucherzentrale Saarland eingerichtet, welche als Anlaufstelle für von Stromsperren bedrohten Personen außerhalb des Leistungsbezugs nach dem SGB II bzw. dem SGB XII sowie für ungelöste Fälle zwischen Jobcenter/Sozialamt und Energieversorger fungiert. Es wurde zudem aus den Mitteln des Landes ein „Notfallfonds Stromsperren“ eingerichtet, aus dem im Falle einer Stromsperre, die die betroffene Person aus eigenen Mitteln nicht mehr abwenden kann, bis zu 50 Prozent des Schuldbetrags über den Notfallfonds getilgt werden kann. Mit dem Konzept „Energiesicherungsstelle“ wurde zudem ein unabhängiges Gremium geschaffen, das Verfahrungswege und Rahmenbedingungen erarbeiten soll, wie Stromsperren verhindert werden können und über die Vergabe von Mitteln aus dem „Notfallfonds Stromsperren“ konsensual entscheidet. Nach einer einjährigen Modellphase wurden die oben genannten Maßnahmen nun vom iff, als unabhängige dritte Stelle evaluiert.

Download Abschlussbericht

 

Entwicklungszusammenarbeit

Die Bedeutung von Finanzdienstleistungen für die Lebenslage von Familien in herausfordernden Finanzsituationen

Projekttyp: Forschungsprojekt / Auftraggeber*in: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg / Laufzeit: Oktober 2021 – Februar 2022 / Ansprechperson iff: Dr. Sally Peters
Ziel des dargestellten Projekts ist ein Überblick über die derzeitige Diskussion zur Schutzpolitik für die Verbrauchergruppe der „vulnerable Verbraucher*innen“ mit dem besonderen Fokus Familien in herausfordernden finanziellen Situationen und der Entwicklung eines Instrumentenkoffers zum Themenbereich Finanzen, der Fachkräfte aus Bildungs- und Beratungsangeboten im Umgang mit den Themen Geld und Finanzdienstleistungen unterstützen soll.

Download Abschlussbericht
Download Broschüre

 

Entwicklungszusammenarbeit

Fachliche/r Gutachter*in zur Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit

Projekttyp: Beratung / Auftraggeber*in: Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) / Laufzeit: Dezember 2020 – Dezember 2021 / Ansprechperson iff: Dr. Hanne Roggemann
Offiziellen Schätzungen zufolge beläuft sich die Finanzierungslücke zur Erreichung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung allein in Entwicklungsländern auf rund 2,5 Billionen US-Dollar pro Jahr. Selbst eine erhebliche Aufstockung öffentlicher Mittel, die als Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit eingesetzt und anerkannt werden, würde nicht ausreichen, um diese Finanzierungslücke zu schließen. Vor diesem Hintergrund hat die Einbindung des Privatsektors in die Entwicklungszusammenarbeit in den letzten zwei Jahrzehnten zunehmend an Bedeutung gewonnen. So sprechen sich die Geberländer in der Addis Ababa Action Agenda 2015 dafür aus, verstärkt innovative Finanzierungsansätze oder Public-Private-Partnerships zu nutzen, um private Mittel für entwicklungspolitische Investitionen zu mobilisieren.
Evidenz zu instrumenten- und programmübergreifenden Wirkungen ist bislang jedoch nur in geringem Umfang vorhanden. Vor diesem Hintergrund führt das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit eine Evaluierungssynthese zur Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit durch. Das iff berät das DEval bei dieser Evaluierungssynthese.

nachhaltige-Lieferketten

Förderung nachhaltiger Lieferketten durch die Deutsche Entwicklungszusammenarbeit

Projekttyp: Evaluierung / Auftraggeber*in: Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) / Laufzeit: September 2021 – Dezember 2021 / Ansprechperson iff: Dr. Hanne Roggemann
Mit der zunehmenden Bedeutung internationaler Lieferketten ist auch eine Externalisierung negativer Effekte verknüpft – seien es menschenrechtliche Effekte oder ökologische Schäden. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) hat die Förderung fairer oder nachhaltiger Lieferketten daher in den letzten Jahren zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit gemacht. Diese Arbeit wird nun durch das DEval evaluiert, indem es die Frage untersucht: Inwiefern der Instrumenten-Mix in der deutschen EZ dazu beiträgt, Menschenrechte in globalen Textillieferketten zu fördern und umweltschädigende Auswirkungen zu reduzieren. Das iff unterstützt das DEval bei dieser Evaluierung, indem es anhand von Expert*inneninterviews der Frage nachgeht, inwiefern der Instrumenten-Mix der deutschen EZ dazu beiträgt, dass einkaufende Unternehmen in Deutschland ihre unternehmerische Sorgfaltspflicht erfüllen.

Gutachten-KI

Gutachten: Chancen und Risiken von Künstlicher Intelligenz und Algorithmen aus antidiskriminierungsrechtlicher Perspektive

Gutachten Im Auftrag der Stiftung Datenschutz. Aufgrund der technischen Entwicklungen in den letzten Jahrzehnten kommen Künstliche Intelligenz (KI) und algorithmenbasierte Systeme in mehreren Lebensbereichen zum Einsatz. Durch den Einsatz von KI sollen so z.B. Verwaltungskosten gesenkt, Prognosen verbessert, Effizienz erhöht und bessere Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher*innen geschaffen werden. Durch die Verwendung von KI und algorithmenbasierter Systeme entstehen aus antidiskriminierungsrechtlicher Perspektive Vor- und Nachteile. Ziel des Gutachtens ist es, Chancen und Risiken der KI aus antidiskriminierungsrechtlicher Perspektive auszuarbeiten. Auf Grund der Relevanz von KI bei dem Zugang zu Finanzdienstleistungen und der Unterschiedlichkeit bei der Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes in Bezug auf die verschiedenen Finanzdienstleistungen, wird sich im Rahmen des Gutachtens für die konkretisierenden Beispiele vor allem auf die Versicherungs- und Darlehensverträge bezogen.

Download

CEPS

Provision of actions to extend the availability and improve the quality of debt-advice services for European households

Projekttyp: Forschungsprojekt
Auftraggeber*in: EUROPEAN COMMISSION (CHAFEA) / Konsortium über VVA / Centre for European Policy Studies (CEPS)
Laufzeit: Juni 2020 – September 2021
Ansprechperson iff: Dr. Sally Peters
Ziel des Projekts ist die Erweiterung der Verfügbarkeit und die Verbesserung der Qualität von Schuldnerberatungsdiensten für europäische Haushalte. Im Rahmen des Projekts erfolgte eine Kosten-Nutzen-Analyse der Auswirkungen der Schuldnerberatung auf überschuldete Haushalte und die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen zum Aufbau von Kapazitäten in EU-Mitgliedstaaten.

KWP

Evaluierung der Entwicklungen im Bereich der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen

Im Auftrag des BMJV hat das iff die Entwicklungen im Bereich der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen in Deutschland seit Geltung der neuen Vorschriften im KWG und im BGB untersucht. Hierbei wurden Struktur und Praxis der Kreditwürdigkeitsprüfung in Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen durch die Kreditinstitute sowie deren Bewertung untersucht, um festzustellen, ob die Kreditwürdigkeitsprüfung in der Praxis das Ziel erreicht, Verbraucherinnen und Verbraucher effektiv vor überfordernden Finanzierungen zu schützen. Auch sollte untersucht werden, ob Zugangshindernisse einzelner Verbraucher*innengruppen oder Unsicherheiten der Betroffenen in der Rechtsanwendung bestehen.

Download des Abschlussberichtes
Download der Kurzfassung
Übersichtsseite der Bundesregierung

Produktiver-kredit

Gutachten zum Produktiven Kredit

Im Auftrag des vzbv hat das iff untersucht, was einen produktiven Kredit auszeichnet und durch welche gesetzlichen Maßnahmen die Produktivität einer Kreditbeziehung gefördert werden kann. Verschuldung stellt in der heutigen Gesellschaft ein wichtiges Mittel zu Steigerung der Produktivität dar und ist zudem ein liquiditätssicherndes Instrument im Krisenfall. Der produktive Verbraucherkredit geht über die verantwortliche Kreditvergabe, dessen Fokus auf der Vermeidung von Überschuldung liegt, mit dem Ziel eines produktiven Mehrwerts hinaus. Um produktiv wirken zu können, müssen Verbraucherdarlehen 1) einen niedrigschwelligen Zugang aufweisen, damit auch durch das Darlehen selber ein Mehrwert/Bonität aufgebaut werden kann 2) verantwortungsvoll vergeben werden, um eine finanzielle Überforderung zu Beginn der Kreditbeziehung zu vermeiden, 3) liquiditätsorientiert auf verschiedene Lebensereignisse der Verbraucher*innen reagieren, um finanzielle Überforderungen während der Kreditbeziehung zu vermeiden.

Download

Machbarkeit und Zukunft von Schuldnerberatung in Zeiten der Covid-19-Pandemie

Private Überschuldung in Deutschland: Machbarkeit und Zukunft von Schuldnerberatung in Zeiten der Covid-19-Pandemie

Im Rahmen des Projekts wurden die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf Überschuldung untersucht. Die mit der Covid-19-Pandemie verbundenen Beschränkungen führten zu finanziellen und psycho-sozialen Einschränkungen und auch Unterstützungsangebote mussten ihre Beratungstätigkeit auf die neuen Bedarfe und Bedürfnisse einstellen. Anhand zweier prototypischer Regionen, einer repräsentativen Umfrage und Experteninterviews wurde der Zusammenhang von privater Überschuldung und Covid-19 Infektionsgeschehen sowie die Auswirkungen auf die Schuldnerberatung untersucht.

Download

finanzielle-kompetenz-für-frauen

Guter Umgang mit Geld, Finanzielle Kompetenz für alleinerziehende Frauen in prekären Lebenslagen

Vom September 2019 bis Februar 2020 haben wir im Auftrag des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg das Forschungsprojekt „Guter Umgang mit Geld, Finanzielle Kompetenz für alleinerziehende Frauen in prekären Lebenslagen“ durchgeführt. Das Projekt hat die finanzielle Situation von alleinerziehenden Frauen untersucht. Ein besonderer Fokus wurde dabei auf die „Versorgungslage“ mit Bildungs- und Beratungsangeboten zum Thema Finanzen und das Bundesland Brandenburg gelegt. Zu diesem Zweck wurden 23 Expertinnen- und Experteninterviews mit Multiplikatorinnen und Fachkräften aus Wissenschaft, Interessenverbänden, Erwachsenenbildung sowie der Vermittlungs- und Beratungspraxis geführt. Ziel des Forschungsprojektes war eine möglichst genaue Problemanalyse und das Erkennen von Lösungsansätzen und Best-Practice-Ansätzen.

Download Abschlussbericht
Download Broschüre

Faire_Kreditvergabe

Marktstudie Faire Kreditvergabe

Der Markttest Ratenkredite hatte zum Ziel, den Ratenkreditmarkt in Deutschland mittels Testkäufen mit Blick auf die Fairness der Beratung und der Angebote zu analysieren. Dadurch sollen bestehende Handlungsfelder aufgezeigt werden.

Die Studie zeigt, dass bei den meisten der 94 Testkäufe die Haushaltsanalyse lückenhaft war und zudem häufig eine Restschuldversicherung am Bedarf der Kunden vorbei vertrieben wurde. Zudem kam es zu mehreren extremen Zinsangeboten. Unter Miteinrechnung der Restschuldversicherung wurde im Maximum eine 25-prozentige Verzinsung festgestellt.

Download

property pension study

Immobilienrente

Nicht genug Rente aber eine Immobilie besitzen – das muss nicht darin münden, dass man sein zu Hause verlassen und verkaufen muss, um seinen Lebensstandard zu halten. Ein Ausweg bietet die Immobilienrente. Vor allem wohlhabendere Rentner, die niemanden haben, dem sie etwas vererben können oder wollen nehmen sie bislang in Anspruch. Dabei kann sie ein Teil der Antwort auf die sich abzeichnende Rentenlücke darstellen. Aufgrund der niedrigen Zinsen und mangelnden Anlagealternativen sorgen immer mehr Deutsche in Beton vor. Viele von Ihnen aber fehlt das zweite Standbein, d.h. eine weitere Vorsorge für eine zusätzliche Rente im Alter. Die demografische Großwetterlage verschlechtert sich, die umlagefinanzierte Rente, die darauf baut, dass die arbeitende Generation die Rentnergeneration finanziert, wird in Zukunft immer weniger des letzten Lebensstandards sichern. Das iff hat in einer Studie für die Europäische Kommission 2010 und 2018 die Immobilienrente analysiert. Für Verbraucher hat das iff eine Online-Broschüre erarbeitet, die ein erster Leitfaden für diejenigen darstellt, für die sich das interessant anhört. 

Download Studie
Download unserer Broschüre über Immobilienrente
zur Informationsseite

Studie ranking

Studie zur Bewertung des Rankings von Vergleichsportalen in Bezug auf Finanzdienstleistungsprodukte

Ziel der Studie im Auftrag des vzbv war eine deskriptive Beschreibung der Portale, die Finanzdienstleistungsprodukte (bspw. Versicherung, Kredite, Konten) ranken. Insbesondere soll darauf eingegangen werden, wie die Webseiten strukturiert sind, ob sie tatsächlich unabhängig und objektiv bewerten und inwieweit ihre Tätigkeit für den Verbraucher transparent und nachvollziehbar ist und bei welchen Portalen es sich nur vordergründig um unabhängige Vergleichsportale, tatsächlich aber um Vertriebskanäle handelt.

Download

 

Studie inkasso Evaluierung

Evaluation der inkassorechtlichen Vorschriften des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Seit jeher stellt die Problematik, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die dem Gläubiger für die Inanspruchnahme des Inkassounternehmens entstehenden Kosten durch den Schuldner zu erstatten sind, für die Inkassobranche eine Frage von geradezu existenzieller Bedeutung dar. In dem somit bestehenden Spannungsfeld zwischen diesen Unternehmensinteressen und dem Schutz der Schuldner vor überzogenen Erstattungsforderungen hat die Gerichtspraxis sowohl der Amtsgerichte als auch der Berufungsgerichte noch keine einheitliche Linie gefunden, auch an letztinstanzlichen Entscheidungen fehlt es bislang. Daher hat der Gesetzgeber gerade auch in diesem Punkt der Kostenerstattung zu Recht einen Regulierungsbedarf erkannt und das zum 9. Oktober 2013 in Kraft getretene Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken erlassen. Im Rahmen des durch das Forscherteam aus iff und zsh zu erstellenden Gutachtens im Auftrag des BMJV soll das Gesetz evaluiert und erkennbarer weiterer Regelungsbedarf aufgezeigt werden.

Download study

Studie Negativzinsen

Rechtsvergleichendes Gutachten zu Negativzinsen bei Girokonten

Mit etwas Verspätung ist die Entwicklung der negativen Zinsen entsprechend nun auch bei den deutschen Sparern angekommen. Ende Oktober 2014 forderte die Deutsche Skatbank als erste deutsche Bank Strafzinsen auch für Private, zumindest bei größeren Kundeneinlagen. Mittlerweile haben auch andere Institute in verschiedenen Konstellationen Negativzinsen eingeführt, z.T. aber auch schon wieder auf Druck der Verbraucherzentralen zurückgenommen. So hat die Volksbank Reutlingen Negativzinsen zumindest durch eine Regelung im Preisverzeichnis möglich machen wollen. Verbunden mit Negativzinsen ist eine Umkehrung der Zinslast. Dies bedeutet, dass nicht das Kreditinstitut Zinsen für die Überlassung von Geld an den Kunden zahlt, sondern dass umgekehrt der Kunde dem Kreditinstitut Geld zur Verfügung stellt und dafür noch Zinsen leisten muss. Dies stößt mannigfaltig auf rechtliche Probleme, die bislang nicht von Gerichten geklärt worden sind. Auch die Literatur hat sich bislang erst sehr vereinzelt mit Teilfragen aus dem Bereich der Negativzinsen befasst, eine umfassende und detaillierte Aufarbeitung liegt bislang noch nicht vor.

Download study

Studie finanzielle bildung gefluechteter

Evaluation finanzieller Allgemeinbildung Geflüchteter

Ein Mindestmaß an Finanzkompetenz ist Voraussetzung für eine nachhaltige Nutzung von Finanzdienstleistungen, gesellschaftlichen Teilhabe und gelungene Integration. Die vorliegende Pilotstudie untersucht qualitativ, welche finanziellen Kompetenzen und Praktiken auf Seiten Geflüchteter vorliegen und welche Bedarfe und Hindernisse für die sinnvolle Nutzung von Finanzdienstleistungen bestehen. Sie konzentriert sich auf in Hamburg lebende Geflüchtete mit guter Bleibeperspektive aus Syrien, Irak und Eritrea. Feldbeobachtungen, Einzelinterviews und Fokusgruppendiskussionen zeigen, dass die finanzielle Bildung der Befragten gering ausgeprägt ist. Dies erklärt sich vor allem durch mangelnde Praxis sowie sprachliche Barrieren. Bereits in den Heimatländern wurden formelle Finanzdienstleistungen wenig genutzt. Finanzielle Transaktionen und Sparen werden überwiegend bar durchgeführt. Komplexere Finanzprodukte und Versicherungen werden nicht genutzt. Die finanzielle Inklusion der befragten Geflüchteten ist folglich nicht erreicht.

Download

Studie_buergschaftsbanken

Gesamtwirtschaftliche und fiskalische Effekte der Tätigkeit von Bürgschaftsbanken in den Neuen Bundesländern

Ziel der Studie ist, Bedarf und Tätigkeit von Bürgschaftsbanken in den Neuen Bundesländern zu evaluieren und deren Einfluss auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung sowie den Staatshaushalt zu quantifizieren. Dabei werden die fünf Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen betrachtet. Untersucht wird der Einfluss der vergebenen Bürgschaften und Garantien auf die einzelwirtschaftliche Unternehmens- und Beschäftigungsentwicklung, um den sich daraus ergebenden gesamtwirtschaftlichen und fiskalischen Nettonutzen abzuschätzen.

Download