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		<title>Interdisziplinärer Austausch zu Ver- und Überschuldungsforschung: Scoping Workshop in Hannover</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Sally Peters]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Dec 2024 12:19:13 +0000</pubDate>
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<p>Scoping-Workshop vom 27.11-29.11.2024 in Hannover</p>
<p>Unter der Leitung der Antragstellerinnen Dr. Sally Peters (iff), Prof. Dr. Kerstin Herzog (Hochschule Rhein-Main), Prof. Dr. Eva Münster (Universität Witten/Herdecke) und Prof. Dr. Patricia Pfeil (Hochschule Kempten) fand der Workshop unter dem Titel „Ver- und Überschuldungsforschung: Leerstellen und Strategien“ statt.</p>
<p>Die <a href="https://www.volkswagenstiftung.de/de/foerderung/foerderangebot/scoping-workshops">VolkswagenStiftung</a> förderte das Projekt und stellte mit dem Xplanatorium im Schloss Herrenhausen in Hannover eine hervorragende Tagungsumgebung bereit.</p>
<p>Der Workshop bot eine intensive Plattform für den interdisziplinären Austausch und die Weiterentwicklung des Forschungsfelds zur Ver- und Überschuldung. Insgesamt nahmen 22 Expert:innen aus Wissenschaft und Praxis teil, um zentrale Fragestellungen zu diskutieren und Forschungslücken zu identifizieren. Themen wie die Datengrundlage zur Überschuldungssituation, die interdisziplinäre Zusammenarbeit und methodische Fragen standen im Fokus. Diese wurden durch vielfältige Perspektiven ergänzt, um das Forschungsfeld breiter und zukunftsorientierter zu gestalten. Im Rahmen eines Austauschs mit Nadine Heselhaus (Verbraucherpolitische Sprecherin der SPD) wurden auch aktuelle politische Entwicklungen diskutiert.</p>
<p>Auf Basis bisheriger Erkenntnisse wurde in den drei Tagen intensiv gearbeitet, um neue Ansätze und Forschungsfragen zu entwickeln. Der Workshop setzte somit wichtige Impulse für zukünftige Projekte, die sowohl wissenschaftlich als auch praktisch relevante Perspektiven für Politik und Gesellschaft eröffnen. In den nächsten Wochen werden die Antragstellerinnen ein Positionspapier zum Workshop erarbeiten und veröffentlichen.</p>
<p>Ansprechpersonen iff: Caro Berndt, Dr. Sally Peters</p>
<p>Fotos: Photovision-DH GmbH</p>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.iff-hamburg.de/2024/12/10/interdisziplinaerer-austausch-zu-ver-und-ueberschuldungsforschung-scoping-workshop-in-hannover/">Interdisziplinärer Austausch zu Ver- und Überschuldungsforschung: Scoping Workshop in Hannover</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.iff-hamburg.de/startseite">iff | institut für finanzdienstleistungen e.V.</a>.</p>
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		<title>Wie fair ist unser Finanzsystem? Dr. Sally Peters zu Gast im Podcast „Verbrauchermagazin“</title>
		<link>https://www.iff-hamburg.de/2024/06/12/wie-fair-ist-unser-finanzsystem/</link>
		
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		<pubDate>Wed, 12 Jun 2024 20:30:05 +0000</pubDate>
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				<div class="et_pb_text_inner"><p>Sally Peters war kürzlich zum Thema „Diskriminierung, Überschuldung, fehlende Finanzbildung – wie fair ist unser Finanzsystem?“ im Podcast Verbrauchermagazin des BR zu Gast.</p>
<p>Sie hat dabei die Arbeit des <em>iff</em> vorgestellt und verschiedene Aspekte beleuchtet.</p>
<p>Gerade, die Personen, die einen Kredit brauchen, um Einkommensausfälle abzufangen, bekommen nur schlechten und teuren Zugang, da sie für die Anbieter aufgrund fehlenden Vermögens als risikoreicher eingestuft werden. Ungleich verteilt ist auch die Finanzkompetenz bzw. die Möglichkeiten, sich diese zu erwerben. Wohlbemerkt gehört dazu nicht nur die Vermittlung von Informationen, sondern auch der richtige und passgenaue Umgang damit. Finanzkompetenz muss aber vorhanden sein, damit Verbraucher:innen ihre Möglichkeiten kennen und auch für ihre Rechte einstehen können.</p>
<p>Durch die Digitalisierung werden Prozesse automatisiert. Das ermöglicht einen kostengünstigen Zugang, führt aber auch dazu, dass die Branche sich immer stärker am Durchschnittsverbraucher orientiert und Personen, die hiervon abweichen benachteiligt werden, indem ihnen der Zugang zu manchen Produkten verwehrt wird oder sie diese zu schlechten Konditionen erhalten</p>
<p>Die Finanzbranche verfügt über Anbietermacht, die besonders ausgeprägt ist, wenn eher einkommensschwache Verbraucher:innen Finanzdienstleistungen nachfragen. Die Finanzanbieter setzen dann die Preise für Finanzdienstleistungen, und sie entscheiden auch darüber, wer Zugang zu welchen FDL zu welchen Bedingungen bekommen soll. Dabei spielt nicht das Wohlergehen des/der Verbraucher:in eine Rolle, sondern vielmehr die Erfolgsorientierung bei gleichzeitiger Risikobegrenzung der Unternehmung.</p>
<p>Ein Finanzsystem sollte gesamtgesellschaftlich und langfristig sinnvoll sein. Das bedeutet auch, dass beispielsweise Risiken bei der Kreditvergabe und bei Versicherungen so verteilt sind, dass diejenigen, die in der Lange sind sie zu tragen, diese auch tragen müssen und damit auch vulnerableren Gruppen den Zugang zu Finanzdienstleistungen zu fairen Konditionen ermöglicht wird.</p>
<p>Im Interviewverlauf ging es insbesondere um die folgenden Fragen:</p>
<ul>
<li>Haben alle VerbraucherInnen in unserem Finanzsystem die gleichen Chancen und Möglichkeiten?</li>
<li>Wo setzt finanzieller Verbraucherschutz an, was beinhaltet er?</li>
<li>Was ist Kreditkompetenz und wofür brauchen wir sie?</li>
<li>Welche Rolle spielt Verbraucherinformation und Verbraucherbildung?</li>
<li>Wie und wo kann man einen „guten Umgang“ mit Geld erlernen?</li>
<li>Was sind Wünsche und Forderungen an Politik, Finanzinstitute und Gesellschaft?</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="https://www.br.de/mediathek/podcast/das-verbrauchermagazin/diskriminierung-ueberschuldung-fehlende-finanzbildung-wie-fair-ist-unser-finanzsystem/2094061">Link zur Podcastfolge</a></p>
<p>&nbsp;</p></div>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.iff-hamburg.de/2024/06/12/wie-fair-ist-unser-finanzsystem/">Wie fair ist unser Finanzsystem? Dr. Sally Peters zu Gast im Podcast „Verbrauchermagazin“</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.iff-hamburg.de/startseite">iff | institut für finanzdienstleistungen e.V.</a>.</p>
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		<title>Digitaler Salon zum Thema Damage Control</title>
		<link>https://www.iff-hamburg.de/2024/06/04/damage-control/</link>
		
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		<pubDate>Tue, 04 Jun 2024 13:08:15 +0000</pubDate>
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<p>Dr. Hanne Roggemann war am 29.05. zu Gast bei der Veranstaltungsreihe „Digitaler Salon“ in Berlin. Unter dem Titel <a href="https://www.hiig.de/events/digitaler-salon-damage-control/">„Damage Control“</a> wurden verschiedene Aspekte rund ums Thema Kreditvergabe diskutiert. Die Veranstaltung fand im Rahmen des von der Mercator Stiftung geförderten Forschungsprojekts <a href="https://www.hiig.de/project/human-in-the-loop/">Human in the loop?</a> statt. </p>
<p>Im Rahmen der Runde lag der Fokus unter anderem auf den folgenden Themen: Welche Informationen fließen in eine Kreditentscheidung beim Kreditgeber ein. Welche Rolle spielt Maschine und Mensch bei der Kreditentscheidung und was sind die Konsequenzen für die Verbraucher:innen.</p>
<p>Nach einem Intro von Theresa Züger, (AI &amp; Society Labs) diskutierte Hanne Roggemann – moderiert von Katja Weber (radioeins/rbb, Deutschlandfunk Nova) – mit Aline Weidner (Commerzbank AG) und Raphael Rohrmoser (ADVOADVICE).</p>
<p>Über das System der Kreditvergabe ist wenig bekannt. Verbraucher:innen können wenig darüber erfahren, warum ein Kreditantrag negativ ausfällt und schon gar nicht, warum der Kredit zu eben Konditionen vergeben wurde. Die Entscheidung, ob und zu welchen Konditionen ein Kredit gewährt wird, ist je nach Höhe automatisiert. Kritisch diskutiert wurden in der Runde immer wieder Aspekte wie Umzüge oder die Anzahl der Kreditkarten, denn es ist nicht wirklich erklärbar, warum und wie diese Themen bei der Kreditvergabeentscheidung eine Rolle spielen. Wenn Entscheidungsgründe für Kreditzugang und Kreditkonditionen nicht bekannt sind, dann ist es auch schwer individuelle und systematische Missstände anzuprangern. Hanne Roggemann verwies in der Diskussion insbesondere auf die Gefahr der Benachteiligung bestimmter Gruppen wie z.B. Personen, die nach Deutschland kommen und bisher keine Kredithistorie haben Kreditentscheidungen.</p>
<p>Eine Aufzeichnung ist in Kürze <a href="https://www.hiig.de/digitaler-salon/">hier</a> verfügbar.</p></div>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.iff-hamburg.de/2024/06/04/damage-control/">Digitaler Salon zum Thema Damage Control</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.iff-hamburg.de/startseite">iff | institut für finanzdienstleistungen e.V.</a>.</p>
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		<title>Neues Gutachten veröffentlicht: Wie kann Überschuldungs- und Datenschutz im Rahmen der Verbraucherkreditrichtlinie vereint werden?</title>
		<link>https://www.iff-hamburg.de/2024/06/04/gutachten-kreditwuerdigkeitspruefung-zwischen-ueberschuldungs-und-datenschutz-perspektiven-zur-nationalen-umsetzung-der-verbraucherkreditrichtlinie-veroeffentlicht-2/</link>
		
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		<pubDate>Tue, 04 Jun 2024 07:11:48 +0000</pubDate>
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		<title>Sachverständigenanhörung im Bundestag: Prof. Dr. Anne Riechert im Finanzausschuss</title>
		<link>https://www.iff-hamburg.de/2024/03/21/sachverstaendigenanhoerung-im-bundestag-prof-dr-anne-riechert-im-finanzausschuss/</link>
		
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		<pubDate>Thu, 21 Mar 2024 12:08:53 +0000</pubDate>
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<p>Unsere Forschungsdirektorin Prof. Dr. Anne Riechert war am 20.03.2024 für das<em> iff</em> als Sachverständige in der Anhörung des <strong>Finanzausschusses </strong>zum <strong>Finanzmarktdigitalisierungsgesetz</strong> (FinmadiG &#8211;  dazu <a href="https://dserver.bundestag.de/btd/20/102/2010280.pdf">20/10280</a>)  geladen und hat insbesondere zu datenschutzschutzrechtlichen Aspekten Stellung genommen.</p>
<p>Sie hat unter anderem zu Artikel 22 „Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“ gesprochen und dabei insbesondere zur Einrichtung eines Verbraucherbeirats. Sie empfiehlt unter anderem:</p>
<ul>
<li>Veröffentlichungen der Empfehlungen des Verbraucherbeirats,</li>
<li>Benennung von Vertreter:inen der Verbraucherzentralen und Schuldnerberatungsstellen als Mitglieder,</li>
<li>Möglichkeit seitens des Verbraucherbeirats Stellungnahmen der BaFin einzufordern (inkl. Begründungspflicht im Falle einer ablehnenden Haltung),</li>
<li>Benennung als („Verbraucherschutzbeirat“), da gemäß der Begründung eine „qualifizierte Erörterungen der drängendsten verbraucherschutzrechtlichen Herausforderungen“ angestrebt ist,</li>
</ul>
<p>Lesen Sie <a href="https://www.bundestag.de/resource/blob/994766/0ed6668c82b3536a35584f6f950d3039/09-Riechert.pdf">hier</a> die gesamte Stellungnahme von Prof. Dr. Anne Riechert.</p>
<p>Den Bericht des Ausschusses finden Sie <a href="https://www.bundestag.de/ausschuesse/a07_finanzen/Anhoerungen/992470-992470">hier</a>.</p></div>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.iff-hamburg.de/2024/03/21/sachverstaendigenanhoerung-im-bundestag-prof-dr-anne-riechert-im-finanzausschuss/">Sachverständigenanhörung im Bundestag: Prof. Dr. Anne Riechert im Finanzausschuss</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.iff-hamburg.de/startseite">iff | institut für finanzdienstleistungen e.V.</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>iff ist für den Bundespreis Verbraucherschutz nominiert</title>
		<link>https://www.iff-hamburg.de/2024/03/19/nominierung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[iff]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 Mar 2024 15:45:08 +0000</pubDate>
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				<div class="et_pb_text_inner"><p><img loading="lazy" decoding="async" class="aligncenter wp-image-132668 size-full" src="https://www.iff-hamburg.de/wp-content/uploads/2024/03/news-nominierung.jpg" alt="" width="1080" height="628" srcset="https://www.iff-hamburg.de/wp-content/uploads/2024/03/news-nominierung.jpg 1080w, https://www.iff-hamburg.de/wp-content/uploads/2024/03/news-nominierung-980x570.jpg 980w, https://www.iff-hamburg.de/wp-content/uploads/2024/03/news-nominierung-480x279.jpg 480w" sizes="(min-width: 0px) and (max-width: 480px) 480px, (min-width: 481px) and (max-width: 980px) 980px, (min-width: 981px) 1080px, 100vw" /></p>
<p>Das institut für finanzdienstleistungen <em>(iff)</em> ist für den <em>Bundespreis Verbraucherschutz</em> nominiert, den die Stiftung Verbraucherschutz alle zwei Jahre vergibt und damit herausragendes Engagement und mutigen Einsatz für Verbraucherschutz würdigt. Mit dem Preis werden Menschen und Organisationen ausgezeichnet, die für die Rechte und Interessen von Verbraucher:innen kämpfen. Der Preis wird bereits zum siebten Mal verliehen. Das <em>iff</em> gehört dieses Jahr zu den Nominierten. Bereits die Nominierung ist eine großartige Anerkennung für die Arbeit des <em>iff</em>.</p>
<p>Das institut für finanzdienstleistungen e.V. <em>(iff)</em> ist <em>ein gemeinnütziger, unabhängiger Verein und </em>leistet bereits seit 1987 auf vielfältige Weise einen Beitrag zu einem sozial verantwortlichen Finanzsystem. Ziel ist es, allen Bevölkerungsschichten eine faire Teilhabe am Finanzsystem zu ermöglichen und damit einen Beitrag zu einer gerechten Gesellschaft zu leisten. Themenbereiche sind die folgenden:</p>
<ul>
<li>Förderung finanzielle Teilhabe</li>
<li>Faire, verantwortungsvolle und produktive Konsumenten und Immobilienkredite</li>
<li>Verbraucherbildung, Verbraucherberatung und Verbraucherinformationen</li>
<li>Nachhaltigkeit am Finanzmarkt</li>
<li>Juristische Fragen des Finanzdienstleistungsgeschäfts (z.B. Bank-, Kapitalmarkt-, Kredit-, Versicherungs- und Antidiskriminierungsrecht sowie allgemeines Verbraucherschutzrecht)</li>
<li>Zukunftsfähige Schuldnerberatung</li>
<li>Perspektive vulnerabler Verbrauchergruppen</li>
</ul>
<p>Das<em> iff</em> bietet <em>wissenschaftlich fundierte, interdisziplinäre Forschung, Beratung, Software und Austauschformate. </em><em>Es</em> führt Forschung und Beratung für Verbraucherorganisationen, Behörden, Verbände, Stiftungen, politische Akteure und Finanzdienstleister durch. Über die jährliche iff-Konferenz fördert es den Austausch zwischen den verschiedenen Stakeholdern. Durch die Schuldnerberatungssoftware CAWIN unterstützt zudem die Arbeit der Schuldnerberatungen.</p>
<p>Im Mai entscheidet eine Jury, die aus Personen aus Politik, Verbänden, Wissenschaft und Journalismus besteht, wer dieses Jahr den Preis erhält. Die Bekanntgabe und Verleihung des mit 10.000 Euro dotierten Preises findet im Rahmen des Deutschen Verbrauchertages des Verbraucherzentrale Bundesverbandes in Berlin statt. Schirmherrin des Bundespreises Verbraucherschutz ist Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke.</p></div>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.iff-hamburg.de/2024/03/19/nominierung/">&lt;em&gt;iff&lt;/em&gt; ist für den Bundespreis Verbraucherschutz nominiert</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.iff-hamburg.de/startseite">iff | institut für finanzdienstleistungen e.V.</a>.</p>
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		<title>Die Bezahlkarte für Geflüchtete – ein Lehrstück, wie man finanzielle Inklusion verhindert</title>
		<link>https://www.iff-hamburg.de/2024/02/20/bezahlkarte/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Joseph Hanopol]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Feb 2024 12:33:58 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://www.iff-hamburg.de/2024/02/20/bezahlkarte/">Die Bezahlkarte für Geflüchtete – ein Lehrstück, wie man finanzielle Inklusion verhindert</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.iff-hamburg.de/startseite">iff | institut für finanzdienstleistungen e.V.</a>.</p>
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				<div class="et_pb_text_inner"><p>Hamburg führt als erstes Bundesland die Bezahlkarte ein. Ziel ist es, damit komplizierte Bargeldabhebungen abzuschaffen – eigentlich ein gutes Ziel, das auch Geflüchteten den Alltag erleichtert, denn sie müssen nun nicht mehr persönlich vor Ort beim jeweiligen Sozialamt erscheinen. Auch die Behörden werden entlastet, denn die bisherige Barauszahlung ist personell aufwendig.</p>
<p>Die mit der Einführung der Bezahlkarte einhergehende Diskussion um Nutzungsbeschränkungen oder Sachzahlungen ist aber gefährlich. Geflüchtete, die vor Krieg und Armut fliehen, werden ihre Entscheidung zur Flucht sicherlich nicht davon abhängig machen, ob in einem Land die Auszahlung von staatlichen Leistungen in bar oder via Bezahlkarte erfolgt. Was man aber wiederum mit Sicherheit sagen kann, ist, dass die Verbreitung solcher unbelegten Hypothesen zum Erstarken rechtspopulistischer Narrative über Geflüchtete beiträgt, die besagen, dass diese nur aus finanziellen Gründen nach Deutschland kommen würden.</p>
<p>Es ist zentral, dass die Bezahlkarte so ausgestaltet ist, dass sie einsetzbar ist wie alle anderen Debit- bzw.EC-Karten auch und zwar in allen Geschäften, für jede Dienstleistung und auch eine freie Verfügung über Bargeld ermöglicht. Der Zugang zu Finanzdienstleistungen ist zweifellos eine Frage der Gerechtigkeit, da er direkte Auswirkungen auf das wirtschaftliche Wohlergehen und die Chancengleichheit hat. Finanzielle Inklusion fördert die soziale Integration, indem sie Menschen Zugang zu grundlegenden Bankdienstleistungen verschafft. Ein Bankkonto kann den Zugang zu staatlichen Leistungen erleichtern, die Teilnahme am formellen Wirtschaftssystem ermöglichen und die soziale Teilhabe stärken.</p>
<p><a href="https://www.iff-hamburg.de/wp-content/uploads/2024/02/Stellungnahme-iff_Bezahlkarte.pdf" target="_blank" rel="noopener"><strong><u>Das</u></strong><em><strong><u> iff</u></strong></em><strong><u> hat hierzu Stellung genommen:</u></strong></a></p>
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="aligncenter wp-image-132426 size-full" src="https://www.iff-hamburg.de/wp-content/uploads/2024/02/Stellungnahme-iff_Bezahlkarte.jpg" alt="" width="794" height="1123" srcset="https://www.iff-hamburg.de/wp-content/uploads/2024/02/Stellungnahme-iff_Bezahlkarte.jpg 794w, https://www.iff-hamburg.de/wp-content/uploads/2024/02/Stellungnahme-iff_Bezahlkarte-480x679.jpg 480w" sizes="(min-width: 0px) and (max-width: 480px) 480px, (min-width: 481px) 794px, 100vw" /> <img loading="lazy" decoding="async" class="aligncenter wp-image-132428 size-full" src="https://www.iff-hamburg.de/wp-content/uploads/2024/02/Stellungnahme-iff_Bezahlkarte2.jpg" alt="" width="794" height="1123" srcset="https://www.iff-hamburg.de/wp-content/uploads/2024/02/Stellungnahme-iff_Bezahlkarte2.jpg 794w, https://www.iff-hamburg.de/wp-content/uploads/2024/02/Stellungnahme-iff_Bezahlkarte2-480x679.jpg 480w" sizes="(min-width: 0px) and (max-width: 480px) 480px, (min-width: 481px) 794px, 100vw" /> <img loading="lazy" decoding="async" class="aligncenter wp-image-132429 size-full" src="https://www.iff-hamburg.de/wp-content/uploads/2024/02/Stellungnahme-iff_Bezahlkarte3.jpg" alt="" width="794" height="1123" srcset="https://www.iff-hamburg.de/wp-content/uploads/2024/02/Stellungnahme-iff_Bezahlkarte3.jpg 794w, https://www.iff-hamburg.de/wp-content/uploads/2024/02/Stellungnahme-iff_Bezahlkarte3-480x679.jpg 480w" sizes="(min-width: 0px) and (max-width: 480px) 480px, (min-width: 481px) 794px, 100vw" /> <img loading="lazy" decoding="async" class="aligncenter wp-image-132430 size-full" src="https://www.iff-hamburg.de/wp-content/uploads/2024/02/Stellungnahme-iff_Bezahlkarte4.jpg" alt="" width="794" height="1123" srcset="https://www.iff-hamburg.de/wp-content/uploads/2024/02/Stellungnahme-iff_Bezahlkarte4.jpg 794w, https://www.iff-hamburg.de/wp-content/uploads/2024/02/Stellungnahme-iff_Bezahlkarte4-480x679.jpg 480w" sizes="(min-width: 0px) and (max-width: 480px) 480px, (min-width: 481px) 794px, 100vw" /></p></div>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.iff-hamburg.de/2024/02/20/bezahlkarte/">Die Bezahlkarte für Geflüchtete – ein Lehrstück, wie man finanzielle Inklusion verhindert</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.iff-hamburg.de/startseite">iff | institut für finanzdienstleistungen e.V.</a>.</p>
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		<title>iff-Überschuldungsradar 2024/37 &#8211; Werden ältere Menschen am Kreditmarkt benachteiligt?</title>
		<link>https://www.iff-hamburg.de/2024/02/07/ueberschuldungsradar37/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Joseph Hanopol]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 Feb 2024 11:10:15 +0000</pubDate>
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<h4><em>iff</em>-Überschuldungsradar 2024/37</h4>
<h3><strong>von Dr. Duygu Damar-Blanken und Dr. Sally Peters: Werden ältere Menschen am Finanzmarkt benachteiligt?</strong></h3>
<p>Schon seit Langem werden von Verbraucherzentralen, Antidiskriminierungsberatungsstellen oder NGOs wie der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen Benachteiligungen älterer Menschen beim Zugang zu Finanzdienstleistungen thematisiert. Demnach haben altersbedingte Benachteiligungen bei den Finanzdienstleistungen, z. B. Ablehnung von Krediten oder Vergabe von Krediten bzw. Versicherungen zu schlechteren Konditionen zugenommen. Wie die Benachteiligungen konkret aussehen, hängt vom jeweiligen Finanzprodukt ab.  Allerdings ist derzeit unklar, inwiefern altersbedingte Benachteiligungen bei der Kreditvergabe verboten sind. Das Überschuldungsradar gibt einen Überblick, welche Rolle das Alter bei Finanzprodukten spielt und in welcher Form ältere Menschen z.B. am Kreditmarkt benachteiligt werden.</p>
<p style="text-align: right;"><a href="https://www.iff-hamburg.de/wp-content/uploads/2024/02/Ueberschuldungsradar37_Aeltere-Menschen-am-Finanzmarkt_DDB_SP.pdf"><strong>Download</strong></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3>Überschuldungsradar</h3>
<p>Das Projekt Überschuldungsradar des Instituts für Finanzdienstleistungen (<em>iff</em>) in Kooperation mit der Stiftung Deutschland im Plus greift aktuelle Fragestellungen der Überschuldung in Deutschland auf und bietet ausgewiesenen Fachleuten ein Forum. Angelehnt sind sie an den jährlich erscheinenden <em>iff</em>-Überschuldungsreport. Mehr Informationen finden Sie <a href="https://www.iff-hamburg.de/ueberschuldung/">hier</a>.</p>
<h3>„Deutschland im Plus“ – Die Stiftung für private Überschuldungsprävention</h3>
<p>Die Stiftung „Deutschland im Plus“ engagiert sich für die private Überschuldungsprävention in Deutschland. Zu unseren Aufgaben zählen Bildungsmaßnahmen für Schüler, Bereitstellung von Informationen, Forschungsförderung sowie konkrete Beratung für Hilfesuchende. Unsere Arbeit fokussiert sich auf folgende Themen: finanzielle Bildung, Hilfe bei Schulden, Forschung. Mehr Informationen unter: <a href="http://www.deutschland-im-plus.de">www.deutschland-im-plus.de</a></p>
<h3>Ansprechpartnerin</h3>
<p>Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an: <a href="https://www.iff-hamburg.de/sally-peters/">Dr. Sally Peters</a></p></div>
			</div>
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			</div>
				
				
			</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.iff-hamburg.de/2024/02/07/ueberschuldungsradar37/">&lt;em&gt;iff&lt;/em&gt;-Überschuldungsradar 2024/37 &#8211; Werden ältere Menschen am Kreditmarkt benachteiligt?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.iff-hamburg.de/startseite">iff | institut für finanzdienstleistungen e.V.</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Ökonomie des Geldes – Kooperation und Akkumulation</title>
		<link>https://www.iff-hamburg.de/2017/06/15/kommentar-zu-reifner-udo-das-geld-1-oekonomie-des-geldes-kooperation-und-akkumulation/</link>
		
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		<pubDate>Thu, 15 Jun 2017 15:14:48 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://www.iff-hamburg.de/2017/06/15/kommentar-zu-reifner-udo-das-geld-1-oekonomie-des-geldes-kooperation-und-akkumulation/">Ökonomie des Geldes – Kooperation und Akkumulation</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.iff-hamburg.de/startseite">iff | institut für finanzdienstleistungen e.V.</a>.</p>
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				<div class="et_pb_text_inner"><h5>Kommentar zu: Reifner, Udo, <a style="color: #00829b;" href="https://www.iff-hamburg.de/2017/06/10/das-geld-band-1-oekonomie-des-geldes-kooperation-und-akkumulation/" target="_blank" rel="noopener">Das Geld 1</a>: Ökonomie des Geldes – Kooperation und Akkumulation</h5>
<h5>von Doris Neuberger</h5>
<p>&nbsp;</p>
<p>Geld als Mittel der Kooperation und Akkumulation (Reifner 2017a) spielt in den Standard-Lehrbüchern der Volkswirtschaftslehre (kurz: VWL) keine Rolle, zumindest wird man beide Begriffe dort vergeblich suchen. Allerdings heißt „Kooperation“ in der Sprache der Ökonomen „Arbeitsteilung“, und „Akkumulation von Geld“ könnte auch „Nachfrage nach Geld“ lauten. Mit der Erklärung von Geld als Instrument zur Erleichterung von Arbeitsteilung und der Geldnachfrage setzen sich alle VWL-Lehrbücher der Geldtheorie auseinander. Die „Ökonomie des Geldes“ von Udo Reifner unterscheidet sich von diesen aber nicht nur semantisch. Dortige Aussagen werden vielmehr grundlegend hinterfragt und zum Teil vom Kopf auf die Füße gestellt (siehe u.a. Tabelle). Wie kommt es zu diesen Gegensätzen und welche Implikationen ergeben sich daraus für Theorie und Praxis?</p>
<h6><strong>Geld als Mittel der Kooperation oder Arbeitsteilung</strong></h6>
<p>In den Standard-Lehrbüchern der Geldtheorie wird Geld über seine Funktionen definiert: alles, was die Funktionen eines Tausch- oder Zahlungsmittels, Wertaufbewahrungsmittels und/oder einer Recheneinheit erfüllt, kann als Geld angesehen werden. Insbesondere die Erfüllung der Tauschmittelfunktion erleichtert Arbeitsteilung. Da nicht jeder die von ihm benötigten oder gewünschten Konsumgüter oder Dienstleistungen selbst produziert, ist er auf den Tausch mit anderen Wirtschaftseinheiten angewiesen. „Eine arbeitsteilige Wirtschaft wird deshalb eine Tauschwirtschaft sein. Eine Tauschwirtschaft wiederum erfordert, will sie ohne größere Störungen funktionieren, ein allgemein akzeptiertes Zahlungsmedium; sie muss also bei fortgeschrittener Arbeitsteilung eine Geldwirtschaft sein“ (Jarchow 1998, S. 1). Oft wird argumentiert, dass die Menschen aus Effizienzgründen zur Erleichterung der Arbeitsteilung ein allgemeines Tauschmittel vereinbart oder erfunden hätten, um „…die transaktionsbedingt engen Grenzen der Naturaltauschwirtschaft“ (Görgens et al. 2014, S. 82) zu überwinden. Dass diese Konventionstheorie des Geldes heute als widerlegt angesehen werden kann, wird in VWL-Lehrbüchern selten erwähnt (z.B. Issing 2014, S. 1).</p>
<p>Reifners multidisziplinäre „Ökonomie des Geldes“ dagegen liefert historische und ethnologische Belege für die umgekehrte Sichtweise, dass Geld nicht aus dem individuellen Tausch, sondern aus der Abgabe für die Gemeinschaft entstand. Geld war vorhanden, bevor es das Tauschdenken gab und hat den Tauschhandel erst ermöglicht. „Die Notwendigkeit des Geldes entspringt daher nicht dem synallagmatischen Tausch, sondern dieser Tausch ermöglicht es, das für die Abgaben notwendige Geld in der Form zu erwirtschaften, wie es die Gemeinschaft braucht“ (Reifner 2017a, S. 85). So sei auch die Ansicht der Mainstream VWL, dass Egoismus und Gewinnstreben beim Tausch in der Natur des Menschen liegen, falsch. Denn diese haben sich wohl erst mit der wirtschaftlichen Entwicklung herausgebildet, wobei das Individuum zunehmend an die Stelle der Gemeinschaft trat. Selbst zu Lebzeiten Adam Smiths gab es noch keine Wettbewerbsmärkte, da die Handwerker an Zünfte gebunden waren. Das in VWL-Lehrbüchern gepriesene Gewinnstreben als Triebfeder von Metzger, Brauer und Bäcker beschreibt nicht die Realität dieser Zeit, sondern war nur eine idealtypische Annahme Adam Smiths.</p>
<p>So steht auch die Standardannahme der Gewinn- und Nutzenmaximierung in der modernen mikroökonomischen Theorie im Gegensatz zu dem eigentlichen, ursprünglichen Ziel des Wirtschaftens, dem Streben nach dem guten Leben (Aristoteles). Reifner kritisiert, dass damit Wirtschaft auf durch Geld vermittelte Geschäfte, Tausch auf Besitzindividualismus und die menschlichen Interessen auf Gewinnerzielung und Geldgewinn reduziert werden (Reifner 2017a, S. 87). Zwar ließe sich das Streben nach dem guten Leben mathematisch auch als Maximierung einer nicht nur vom Konsum abhängigen Nutzenfunktion abbilden, jedoch würde dies implizieren, dass menschliche Werte quantifizierbar sind. Genau darin sieht Reifner ein Problem, denn damit wird unsere Fähigkeit, in Werten zu denken, reduziert. Zwar wird „mit dem Begriff der Nachhaltigkeit versucht, etwas von dem verlorenen Terrain zurückzugewinnen und den im Tauschdenken nicht fassbaren Werten einen wirtschaftlichen Ausdruck zu verleihen. Doch unsere wirtschaftspolitischen Konzepte und Techniken der Steuerung hat es noch nicht erreicht. Im Gegenteil, durch den Handel mit Verschmutzungsrechten (CO<sub>2</sub>-Ausstoß) bekam sogar der ethische und moralische Wert der Verantwortung für die Zukunft der Menschheit einen Preis und wurde käuflich“ (Reifner 2017a, S. 89).</p>
<p>Reifner erkennt zwar an, dass das Tauschdenken mit Inbesitznahme des Geldes die Kooperationsmöglichkeiten und damit das Wirtschaftswachstum stark gesteigert hat, kritisiert aber die einseitige Sichtweise des dabei verwendeten Tauschbegriffs. „Aristoteles wusste noch, dass durch die Verbreitung des Geldes mit dem für ihn moralisch fragwürdigen Gegenseitigkeitsprinzip (synallagmatische Wirtschaft) ein der menschlichen Würde angemesseneres System kollektiven Gebens und Nehmens (Tauschwirtschaft) verdrängt wurde“ (Reifner 2017a, S. 87f.). Reifner fordert deshalb, dass unser Verständnis von Wirtschaft nicht auf die Marktwirtschaft reduziert werden, sondern alle Formen praktischen Wirtschaftens beinhalten sollte.</p>
<p>Das Denken der Ökonomen sollte sich auch nicht am Haben, sondern an der Nutzung von Geld orientieren. Eine Lehre, die das Streben nach Geld als natürlich vermittelt, erschwert uns z.B. zu erkennen, dass sich Finanzkrisen nicht nur durch ein Mehr oder Weniger an Geld, sondern auch durch eine veränderte Art seines Gebrauchs lösen lassen. „Geldvermehrung ist kein Zweck sondern nur Mittel von Wirtschaft“ (Reifner 2017c, S. 10). Die Realwirtschaft darf nicht primär als Investitionsobjekt für die Geldbesitzer verstanden werden, da erst durch sie Kooperation im Sinne einer produktiven Arbeitsteilung entsteht, woraus Geld geschöpft wird. Dabei kommt es weniger auf die Kooperation durch Tausch zu einem Zeitpunkt, sondern vielmehr auf „die ungleichzeitige Kooperation der Menschen zur Erreichung eines guten Lebens“ (Reifner 2017c, S. 9) an, die durch Kreditvergabe und –aufnahme, auch interpretierbar als Vermietung und Miete von Geld erreicht wird. Ohne Schuldner gibt es kein Geld, welches nichts anderes als eine zirkulationsfähige Forderung darstellt, deren Wert von der Nutzung des Geldes durch den Schuldner abhängt. Kredite sind wichtig, um produktive Investitionen zu ermöglichen, an deren Erträgen die Geldbesitzer teilhaben können. Die Gläubigerperspektive muss durch die Schuldnerperspektive ersetzt werden. „Dabei gibt es wohl kaum ein weniger gemeinnütziges Instrument als den verzinslichen Kredit, bei dem mit der festen Verzinsung die Produktivität unwiderleglich vermutet und die Verlustbeteiligung der Geldbesitzer ausgeschlossen ist“ (Reifner 2017b, S. 189). Eine produktive Kreditvergabe wiederum erfordert professionelle, am Gewinnprinzip orientierte Banken. Non-for-profit Alternativen wie das außerhalb des Bankensystems betriebene ideologisch motivierte Microlending, welches dies verkennen, sind dagegen zum Scheitern verurteilt. Dass diese Allokationsfunktion, d.h. Zuordnung von Kapital zu produktiven Verwendungen die wichtigste Aufgabe des Finanzsektors darstellt, wird in VWL-Lehrbüchern selten betont (z.B. Gischer et al. 2012). Dabei hatte bereits Schumpeter (1926) im Kredit den Motor der wirtschaftlichen Entwicklung gesehen.</p>
<h6><strong>Geldakkumulation oder -nachfrage</strong></h6>
<p>In den Standard-Lehrbüchern der Geldtheorie wird Geldnachfrage definiert als Wunsch, einen bestimmten Geldbetrag als Kasse oder unverzinsliche Sichteinlagen zu halten (z.B. Issing 2014, S. 22). Die theoretischen Ansätze zur Erklärung dieser Geldnachfrage unterscheiden sich danach, ob sie Geld eher als Tausch- oder eher als Wertaufbewahrungsmittel sehen. Die Klassiker der Nationalökonomie sahen Geld nur in seiner Funktion als Tausch- oder Zahlungsmittel, das sich wie ein Schleier über die Wirtschaft legt und für die Realwirtschaft neutral ist. Langfristig führt danach zu viel Geld nur zu einem Werteverfall des Geldes, d.h. Inflation. Diese Sichtweise setzt sich in makroökonomischen Modellen der Standard-VWL fort (z.B. Burda und Wyplosz 2009, S. 174ff.). So ist in den neoklassischen Gleichgewichtsmodellen Geld nur eine Art Schmiermittel zur Abwicklung realwirtschaftlicher Transaktionen, welches die Realwirtschaft nicht berührt. Auch die wesentlichen Grundlagen der mikroökonomischen Theorie kommen deshalb ohne Rückgriff auf ein Geldgut aus (Gischer et al. 2012, S. 83).</p>
<p>John Maynard Keynes (1936) dagegen sah in seiner Theorie der Liquiditätspräferenz Geld nicht als neutral an. Da Geld auch eine Wertaufbewahrungsfunktion erfüllt, hängt die einzelwirtschaftliche Nachfrage nach Geld von der Höhe der Verzinsung alternativer Anlagen wie festverzinslicher Wertpapiere ab. Eine Ausdehnung der Geldmenge würde bei gegebenem Volkseinkommen den Wertpapierzins senken, womit realwirtschaftliche Investitionen angeregt werden, deren Rendite („Grenzleistungsfähigkeit des Kapitals“) mindestens so hoch ist. Mikroökonomische Weiterentwicklungen der klassischen und keynesianischen Geldnachfragetheorien (Neoquantitätstheorie, postkeynesianische Portfoliotheorie des Geldes) haben Geld schließlich als Vermögensobjekt betrachtet, das in Konkurrenz zu allen anderen Anlageobjekten in der Finanz- und Realwirtschaft steht. In diesen Geldnachfragetheorien wird die von Reifner kritisierte Geldbesitzer- oder Gläubigerperspektive eingenommen: Geld wird nur genutzt oder gehalten, um den Konsum oder Geldbesitz zu vermehren. So wird z.B. in einem Standardlehrbuch der Geldtheorie eine wichtige Funktion des Geldes darin gesehen, „… als temporäres Kaufkraftaufbewahrungsmittel zu dienen und damit ein zeitliches Auseinanderfallen von Verkaufsakt und Kaufakt zu ermöglichen….“ (Jarchow 1998, S. 9). „Geld dient zwar als Wertaufbewahrungsmittel; andere Formen der Vermögensanlage spielen in diesem Zusammenhang jedoch eine wichtigere Rolle. So kann man Kaufkraft auch akkumulieren, indem man Sparguthaben unterhält, Wertpapiere kauft oder Sachvermögen (z.B. Land und Häuser) erwirbt…“ (Jarchow 1998, S. 3). Bei der einzelwirtschaftlichen Analyse von Kasse und Portfeuille (Jarchow 1998, S. 20ff) steht dann auch der Gesichtspunkt der Kostenminimierung, also die Effizienz der Vermögensanlage aus der Sicht des Gläubigers im Mittelpunkt. Der Ertrag aus der Nutzung des Geldes durch Kooperation zwischen Gläubiger und Schuldner wird nicht thematisiert, da die Verzinsung der alternativen Anlagemöglichkeiten als gegeben unterstellt wird.</p>
<p>Dass Geld aus der Kreditvergabe entsteht, wird in der Geldangebotstheorie der VWL-Lehrbücher erklärt. Dabei wird aber ebenfalls nicht die Nutzung des Geldes durch die Kreditnehmer betrachtet, sondern vielmehr das gesamtwirtschaftliche Geld- und Kreditschöpfungspotential von Bankensystemen aus der Perspektive einer Zentralbank mit dem Ziel der Geldwertstabilität. Spekulative Blasen durch Abkopplung des monetären Sektors vom realwirtschaftlichen Sektor werden entweder im Hinblick auf die Geldpolitik (z.B. Görgens et al. 2014, S. 201) oder die Effizienz von Kapitalmärkten (z.B. Burda und und Wyplosz 2009, S. 453ff.) behandelt, aber nicht im Hinblick auf unproduktive Kreditvergabe oder Schädigung der Kreditnehmer.</p>
<h6><strong>Schlussfolgerungen: Umdenken in Theorie und Praxis!</strong></h6>
<p>Das geforderte Umdenken von der Gläubiger- zur Schuldnerperspektive hat weitreichende Implikationen sowohl für die zu lehrende VWL-Theorie als auch für die Praxis der Regulierung. Der theoretische Ansatz von Reifner entspricht den geldwirtschaftlichen Modellen von Keynes und Schumpeter und steht im Gegensatz zu güterwirtschaftlichen Modellen der Neoklassik, in welchem Geld nicht vorkommt. Geld entsteht aus der Kreditaufnahme in der Realwirtschaft und ist damit endogen. Sparen ist für das Geldmarkt-Gleichgewicht irrelevant, Geld dagegen für das Gütermarkt-Gleichgewicht relevant und damit nicht neutral. Die weltweit niedrigen Zinsen lassen sich deshalb nicht durch eine Sparschwemme erklären, wie dies von Vertretern des vorherrschenden güterwirtschaftlichen Modells angenommen wird, in dem der Sparer im Mittelpunkt steht (ohne Sparen kein Investieren). Finanzkrisen und spekulative Blasen auf Finanzmärkten können nur durch das geldwirtschaftliche Modell erklärt werden, aus dem sich dann auch Empfehlungen für eine an den Ursachen ansetzende Regulierung ableiten lassen. Güterwirtschaftliche Modelle sind dagegen “… für die Abbildung der Prozesse in einem modernen Finanzsystem genauso überholt wie das Paradigma von Ptolemäus“ (Bofinger 2017).</p>
<p>Nach Reifner können Finanzkrisen nur dann nachhaltig vermieden werden „…, wenn man alle Finanzdienstleistungen als Derivate einfacher Kreditbeziehungen ansieht, die dessen Grundprobleme, die Nutzung fremden Kapitals bei hohem Rückzahlungs- und Nutzungsrisiko, sichtbar enthalten“ (Reifner 2017c, S.93). Die eigentlichen Opfer der Krise waren nicht die Anleger, sondern die Schuldner, welche durch Wucher geschädigt wurden. Im weiteren Sinne gehören dazu u.a. Umschuldungen, die Zinsen und Kosten in Kapital verwandeln, Ausbeutung Überschuldeter und Verbriefung leerer Forderungen. Die gegenwärtige Regulierung verkennt dies, indem sie am Verhalten der Finanzmarktakteure ansetzt, ohne die Entstehung wertloser Forderungen durch Wucher und Derivate zu verhindern. Regulatorische Eigenkapitalanforderungen können zwar helfen, risikobehaftete Geschäfte zu verteuern und die Verluste daraus durch genügend Geldkapital zu kompensieren. Finanzmarktgeschäfte, deren Renditen realwirtschaftlich nicht gerechtfertigt sind, sind damit aber weiterhin möglich. Liquiditätsanforderungen setzen an der Menge des von Banken gehaltenen Geldes zur Prävention von Liquiditätskrisen bei einem Zusammenbruch des Vertrauens in das Finanzsystem an. Sie helfen nicht, dieses Vertrauen durch Verbot wertloser Forderungen herzustellen. Eine Begrenzung von Boni oder Kopplung von Provisionen am langfristigen Unternehmenserfolg setzen am Geldgewinn und der „Gier“ der Manager an, nicht aber an deren Möglichkeit, Kreditnehmer weiter auszubeuten oder leere Forderungen herzustellen und zu verbriefen. Wer das Geldsystem dagegen als Kreditsystem für die Realwirtschaft versteht, muss zur Einsicht gelangen, dass weniger das Verhalten der Finanzintermediäre, sondern vielmehr die Produkte, die sie verkaufen, im Sinne eines Wucher- und Glücksspielverbots reguliert werden sollten. Wenn Manager im unregulierten Glücksspiel der Finanzmärkte ein Vielfaches der Managergehälter der Realwirtschaft und des Staates verdienen, „…dann nehmen sie dieses Geld den Schuldnern dieser Welt weg“ (Reifner 2017c, S. 167).</p>
<table>
<tbody>
<tr>
<td></td>
<td><strong>VWL-Standardlehrbücher</strong></td>
<td><strong>Reifner (2017a, 2017c)</strong></td>
</tr>
<tr>
<td>Definition und Funktionen von Geld</td>
<td>Tauschmittel, Wertaufbewahrungsmittel, Recheneinheit; Mittel zur effizienten Arbeitsteilung</td>
<td>Zirkulationsfähige Forderung; Mittel zur Kooperation</td>
</tr>
<tr>
<td>Natur des Menschen</td>
<td>Egoismus und Gewinnstreben, Tauschdenken</td>
<td>Kooperation für die Gemeinschaft</td>
</tr>
<tr>
<td>Ziel des Wirtschaftens</td>
<td>Gewinn- und Nutzenmaximierung</td>
<td>Streben nach dem guten Leben (Aristoteles)</td>
</tr>
<tr>
<td>Formen des Wirtschaftens</td>
<td>Marktwirtschaft mit Geldtransaktionen</td>
<td>Auch nicht marktwirtschaftliches Wirtschaften</td>
</tr>
<tr>
<td>Rolle des Geldes beim Wirtschaften</td>
<td>Geld besitzen oder vermehren, Nachfrage nach Geld, Geld als Anlageobjekt</td>
<td>Geld nutzen statt akkumulieren</td>
</tr>
<tr>
<td>Hauptperspektive</td>
<td>Gläubiger, Anleger</td>
<td>Schuldner, Kreditnehmer</td>
</tr>
<tr>
<td>Vorherrschendes gesamtwirtschaftliches Modell</td>
<td>Güterwirtschaftliches Modell (Neoklassik)</td>
<td>Geldwirtschaftliches Modell (Schumpeter, Keynes)</td>
</tr>
<tr>
<td>Krisenprävention</td>
<td>Verhaltensregulierung: Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen, Managervergütung</td>
<td>Produktregulierung: Wucher- und Glücksspielverbot</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p class="textbox" dir="ltr"><a href="https://www.iff-hamburg.de/doris-neuberger/" target="_blank" rel="noopener">More information about the author</a></p>
<p><a href="https://www.iff-hamburg.de/wp-content/uploads/2018/03/Neuberger_Festschrift_Kommentar_Das-Geld1.pdf" target="_blank" rel="noopener">Download pdf</a> / <a href="https://www.iff-hamburg.de/wp-content/uploads/2018/03/Neuberger_Festschrift_TheMoney1-3_en.pdf" target="_blank" rel="noopener">English Version</a></p>
<p><strong>Literatur</strong></p>
<p>Bofinger, P. (2017), „Realwirtschaftliche Modelle sind überholt“, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19. Juli 2017, <a href="http://blogs.faz.net/fazit/2017/07/19/realwirtschaftliche-modelle-sind-ueberholt-8932/">http://blogs.faz.net/fazit/2017/07/19/realwirtschaftliche-modelle-sind-ueberholt-8932/</a> (abgerufen am 4.08.2017)</p>
<p>Burda, M. C. und C. Wyplosz (2009), Makroökonomie. Eine europäische Perspektive, 3. Auflage, Vahlen, München.</p>
<p>Gischer, H., Herz, B. und L. Menkhoff (2012), Geld, Kredit und Banken, 3. Auflage, Springer, Berlin u.a.</p>
<p>Görgens, E., K. Ruckriegel und F. Seitz (2014), Europäische Geldpolitik. Theorie, Empirie und Praxis, 6. Aufl., UVK Verlagsgesellschaft mbH, Konstanz und München, 2014.</p>
<p>Issing (2014), Einführung in die Geldtheorie, 15. Auflage, Vahlen, München.</p>
<p>Jarchow (1998), Theorie und Politik des Geldes 1, 10. Auflage, Göttingen.</p>
<p>Keynes, J. M. (1936): The General Theory of Employment, Interest and Money, London.</p>
<p>Reifner, U. (2017a), Das Geld 1. Ökonomie des Geldes &#8211; Kooperation und Akkumulation, Wiesbaden 2017.</p>
<p>Reifner, U. (2017b), Das Geld 2. Soziologie des Geldes – Heuristik und Mythos, Wiesbaden 2017.</p>
<p>Reifner, U. (2017c), Die Finanzkrise. Für ein Wucher- und Glücksspielverbot, Wiesbaden 2017.</p>
<p>Schumpeter, J. A. (1926), Theorie der wirtschaftlichen Entwicklung, 5. Auflage, Berlin (Wiederabdruck 1952).</p>
<h1>Interdisziplinarität</h1>
<p>Kommentar zu Doris Neuberger</p>
<p>Interdisziplinarität verlangt Kommunikation zwischen den Disziplinen. Nach der Krise wurde sie in vielen vor allem studentischen Initiativen von der Volkswirtschaftslehre eingefordert, deren Prognosen so enttäuscht hatten. Für Recht und Soziologie gilt nichts Anderes. Doch sprechen wir seitdem wirklich mehr miteinander? Schaut man sich die preisgekrönten Ökonomen 2018 in Stockholm oder beim Leibnizpreis der DFG an, so geht es wohl eher darum, Volkswirte dafür zu belohnen, dass sie sich mehr um Fragen wie Umwelt und Armut kümmern, die bisher vernachlässigt wurden. Interdisziplinär arbeiten sie deshalb noch lange nicht.</p>
<p>Wie schwer Interdisziplinarität sein kann zeigte mir mein Aufsatz über die Nutzbarmachung soziologischer Studien zur Beratungsqualität für die Qualitätskontrolle in Banken. Die Reviewer eines führenden betriebswirtschaftlichen Journals hatten ihn mit Eifer und Wut abgelehnt. Die betriebswirtschaftliche Diskussion sei nicht verarbeitet. Rechts- und Schuldenberatung seien mit der Kundenberatung in Banken nicht vergleichbar. Dass die beste Beratung die richtige Beratung ist, empfanden sie wohl als Provokation gegenüber den ServeQual Untersuchungen. </p>
<p>Ökonomen und Juristen arbeiten wie in der Monopolkommission durchaus zusammen. Die Juristen nehmen den Ökonomen die Analyse der Zwänge der die Wirtschaft einrahmenden Institutionen ab (Recht als wirtschaftliches Risiko), die Ökonomen rechnen durch, was ein Gesetz kostet. (ÖAR) Sie sind sich gegenseitig Hilfswissenschaften. Aber ist das interdisziplinär? Eine andere Gruppe nimmt dies grundsätzlich für sich in Anspruch. Sie verkündet eine alternative, politische oder soziale Ökonomie. Sie tauscht die Ziele aus und ordnet das Streben nach höchstmöglicher wirtschaftlicher Produktivität gerechten Produktionsverhältnissen unter. Romantische Vorstellungen über die Produktivität des Sozialen im ethischen Investment, social banking oder beim Microlending haben uns lange beschäftigt. Wir haben schließlich einsehen müssen, dass sie die Leistungen und Möglichkeiten der Wirtschaftswissenschaften gerade nicht und damit auch keine Interdisziplinär einbringen wollen bzw. können.</p>
<p>Der nun schon seit Jahren bestehende Austausch mit Doris Neuberger ist da eine großartige Ausnahme. Wie auch in dieser Buchbesprechung bringt Neuberger ihre wirtschaftswissenschaftliche Theorie und Praxis ein, indem sie zunächst eine Übersetzungsleistung erbringt. Sie kann das weit besser als ich, der ich, wie meine Kritiker immer wieder betont haben, in keiner der angemaßten Wissenschaften wirklich zu Hause bin. Was sie aus meiner Ökonomie des Geldes herausliest steht wirklich dort drin. Das bereitet auch mir den Genuss der neuen Lektüre eines Textes, den ich an sich kennen müsste. Ich lerne also durch die Übersetzung Anknüpfungspunkte für meine Anschauungen in der VWl zu finden, die Teil ihrer eigenen monodisziplinären Diskussion sind.</p>
<p>Interdisziplinarität setzt also, und dies sagt auch diese Buchbesprechung, erst einmal ein Mindestmaß an gegenseitigem Verstehen (Multidisziplinarität) voraus. Man muss die Sprache nicht nur wörtlich, sondern auch in ihrem Sinn verstehen. Erst auf dieser Übersetzungsleistung kann dann die eigentlich interdisziplinäre Kommunikation aufsetzen.</p>
<p>Während ich Recht und Soziologie getrennt studiert habe blieb ich ökonomisch Autodidakt. Gleichwohl führten mich meine rechtlichen und soziologischen Arbeitsschwerpunkte bei Finanzdienstleistungen (Canaris) und Geld (Simmel) immer wieder zu Gegenständen, für die die Ökonomie ein Monopol beansprucht. Ich konnte mich der Ökonomie daher nur mit einem Trick nähern, dem ich den Namen Aristoteles gegeben habe. Er war aus heutiger Sicht zu seiner Zeit alles in einem: Jurist, Ökonom oder Soziologe &#8211; also interdisziplinär? Er hatte das Glück, dass die Arbeitsteilung in den Wissenschaften noch nicht stattgefunden hatte. Man nannte ihn (und viele Nachfolger bis ins 19. Jahrhundert hinein) einfach den <em>Freund der Wissenschaften</em> (Philosoph). Heute werden unter dieser Bezeichnung nur noch verzichtbare <em>Freunde der Abstraktion</em> geführt. Bei ihnen verkümmerte die aristotelische Omnidisziplinarität zur <em>Disziplinlosigkeit</em>, mit der zu vielem etwas gesagt werden darf, ohne darüber das zu wissen, was heute die Einzelwissenschaften verwalten.</p>
<p>Vielleicht kann ich dies an einem Beispiel erläutern, das Neuberger zutreffend als wesentliches Element meines Ansatzes ansieht. Es geht um Arbeitsteilung als produktivem Sinn des Tauschens. Das soll das Grundprinzip von Wirtschaft heute sein. Juristisch ist es der synallagmatische Vertrag, in dem der freie Wille und das exklusive Eigentum den individuellen Tausch zum Wesenselement wirtschaftlicher Kommunikationsformen erhebt. Aufgeweckt hat mich aber, dass Aristoteles auch Schenken als Tausch bezeichnet. Heute wird es eher als Alternative zum Tausch mit dem Begriff Altruismus dem Egoismus entgegengesetzt. Er unterschied aber reziproken und synallagmatischen Tausch.</p>
<p>Die Erklärung ist in einer verkehrten Volksweisheit enthalten „Wenn jeder an sich selber denkt, ist an alle gedacht“. Das heißt auf die Füße gestellt „Wenn man allen gibt, die etwas nötig haben, dann <em>tauscht</em> der Schenker mit seinem Geschenk eine Chance ein. Die klassische <em>Versicherung auf Gegenseitigkeit</em> enthält diesen Gedanken. Nun gibt es genug Kritiker nicht zuletzt den Papst, die das als das bessere Wirtschaftssystem propagieren. Doch das ist politisch. Aristoteles sah in ihnen lediglich alternative Formen der Wirtschaft. Er kannte zudem noch mehr Alternativen wie insbesondere die Befehls- und Sklavenwirtschaft, deren Effizienz sich ja bis heute im Stabliniensystem von Fabrik und Staat zeigt. (Subordinationstheorie) Auch die Raubritter bauten (nicht unähnlich zum Verdrängungswettbewerb) darauf auf, dass sie mit den Mitteln Dritter wirtschaften konnten nicht unähnlich zu den fleischfressenden Tieren und Schmarotzern.</p>
<p>Alle diese Systeme sind in der Lage, arbeitsteiliges Wirtschaften zu organisieren. Raub nutzt die Arbeitsteilung ebenso wie die Sklaverei. Doch sie gibt es auch ohne Arbeitsteilung. Im 11. Kapitel des ersten Bandes des Kapitals stehen die Beispiele für die kooperative Kraft. Wenn in der ursprünglichen Akkumulation der Baumstamm nicht alleine gehoben werden konnte, dann stellte es einen gewaltigen Fortschritt dar, wenn es gelang, 10 Arbeiter gleichzeitig anpacken zu lassen. Es gibt somit noch etwas ökonomisches Höheres als die Arbeitsteilung: die Kooperation. Alle Wirtschaftsformen beruhen auf dem Streben nach Kooperation.</p>
<p>Hier scheint mir der entscheidende Unterschied zum ökonomischen aber auch zum juristischen und ökonomischen mainstream zu liegen. Sie sehen alle die Kooperation als eine freundliche Alternative zu einer im Wesentlichen nur antagonistisch gedachten Wirtschaft, die man soziologisch als Besitzindividualismus (McPherson), juristisch als Eigentümergesellschaft (Savigny) und ökonomisch als vom egoistischen Gewinnstreben getrieben (Smith) denkt. Kooperation ist dann das Gegenteil. Daher die Gegensatzpaare von Individuum – Gemeinschaft, Tausch – Kooperation, Gesellschaft – Genossenschaft.</p>
<p>Nimmt man dagegen das Wort co-operari (zusammenarbeiten) ernst, dann kommt es nicht darauf an, ob es bewusst, freiwillig, moralisch wertvoll, auf gleicher Stufe etc. erfolgt. Alles Streben nach produktiverer Arbeit in Gesellschaften und Gemeinschaften ist dann Kooperation. Der Jurist versucht diesen Grundgedanken im Vertragsrecht zur Geltung zu verhelfen, was wir mit den Life Time Contracts (soziale Dauerschuldverhältnisse) umzusetzen versuchen. Der Soziologe muss sich Gedanken machen, ob nicht nur die Gemeinschaft, sondern auch die Gesellschaft (Tönnies, Max Weber) gut daran täte, bewusstere Formen der Kooperation durch Solidarität und kollektives Handeln zu identifizieren. Die Ökonomen hätten die Aufgabe, je nach sozialen und technischen Möglichkeiten zu identifizieren, welche Art der Kooperation auch jenseits des Synallagmas zu der höchsten Produktivität führt, wobei politische Ziele wie etwa Demokratie, Frieden und soziale Gerechtigkeit durchaus einbezogen werden könnten.</p>
<p>Das wäre dann der Idealzustand einer philosophisch in den Grundfragen verbundenen multidisziplinären Wisssenschaftstrias, die die Fähigkeit der Interdisziplinarität nicht für ihr Ziel dafür aber für die Fähigkeit zur Kommunikation mit den anderen Wissenschaften erlernen muss.</p>
<p>Für dies Kooperationschance bin ich Doris Neuberger sehr dankbar. (UR)</p></div>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.iff-hamburg.de/2017/06/15/kommentar-zu-reifner-udo-das-geld-1-oekonomie-des-geldes-kooperation-und-akkumulation/">Ökonomie des Geldes – Kooperation und Akkumulation</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.iff-hamburg.de/startseite">iff | institut für finanzdienstleistungen e.V.</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>„Das Geld“ und das Versicherungsrecht</title>
		<link>https://www.iff-hamburg.de/2017/03/16/das-geld-und-das-versicherungsrecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[iff]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 Mar 2017 12:29:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Das Geld 1-3]]></category>
		<category><![CDATA[Die Finanzkrise]]></category>
		<category><![CDATA[Edda Castelló]]></category>
		<category><![CDATA[Festschrift]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.iff-hamburg.de/?p=2757</guid>

					<description><![CDATA[<p>von Edda Castelló &#160; Im Vorwort zu Band 3 „Das Geld“ werden die „Mauern“ beklagt, „die juristische Spezialisten“ zwischen Bankvertrags- und Bankaufsichtsrecht, Wertpapier- und Darlehensrecht und Versicherungsrecht aufgebaut haben. Wohl wahr! Der Autor der Bände „Das Geld“, unser Jubilar, hat dabei das Versicherungsrecht am wenigsten im Blick. Dabei liefert die Versicherungsbranche reichlich Anschauungsmaterial für Versagen [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.iff-hamburg.de/2017/03/16/das-geld-und-das-versicherungsrecht/">„Das Geld“ und das Versicherungsrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.iff-hamburg.de/startseite">iff | institut für finanzdienstleistungen e.V.</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h5>von Edda Castelló</h5>
<p>&nbsp;</p>
<p>Im Vorwort zu Band 3 „Das Geld“ werden die „Mauern“ beklagt, „die juristische Spezialisten“ zwischen Bankvertrags- und Bankaufsichtsrecht, Wertpapier- und Darlehensrecht und Versicherungsrecht aufgebaut haben. Wohl wahr! Der Autor der Bände „Das Geld“, unser Jubilar, hat dabei das Versicherungsrecht am wenigsten im Blick. Dabei liefert die Versicherungsbranche reichlich Anschauungsmaterial für Versagen des Marktes und des Informationsmodells, für Rechtsverweigerung und Ungerechtigkeit. Beispiele gefällig?</p>
<p><strong>1. Informationsflut</strong></p>
<p>Die Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoVO) umfasst fünf Seiten. Die sich daraus ergebenden Informationen, die der Verbraucher vor oder bei Vertragsschluss ausgehändigt bekommt, kommen leicht auf die zehnfache Seitenzahl. Allgemeine Versicherungsbedingungen, Besondere Versicherungsbedingungen, Merkblätter zur Dynamik, zur Steuer, zum Datenschutz, Hinweise zum Widerrufsrecht, Modellrechnungen. Dazu gibt’s Bedingungen zu Zusatzversicherungen wie Berufsunfähigkeit oder Unfall. Bei Fondsgebundenen Policen zusätzlich mehrere Seiten über die Struktur und Anlageziele der möglichen Fonds. Weil der Gesetzgeber wohl auch einsah, dass das ein bisschen viel Lesestoff für Verbraucher ist, erfand er das „Produktinformationsblatt“. Darin muss der Versicherer die Kunden auf Informationen von besonderer Bedeutung hinweisen, und zwar, „übersichtlich, verständlich und knapp“. Auch die Produktinformationsblätter umfassen inzwischen in der Regel ein halbes Dutzend Seiten. Alles in allem eine Zumutung für den Verbraucher. Sie sind ein Musterbeispiel für gesetzliche Informationsrechte, die in die falsche Richtung weisen (Das Geld, 3, S. 172). Aus Verbrauchersicht ist solches Übermaß an Informationen allenfalls nützlich, wenn Verstöße gegen die Informationspflichten sanktioniert werden und ein Schlupfloch bieten, sich von einem ungeliebten Vertrag ohne großen Verlust zu lösen. Doch die Verordnung sieht irgendwelche Sanktionen bei Verstößen gegen die Informationspflichten nicht vor. Rechtsprechung, die dem Kunden bestimmte Rechte bei fehlenden, falschen oder irreführenden Informationen zubilligt, ist nicht bekannt.</p>
<p>Der Gesetzgeber wagt es nicht, materielle Regulierungen oder Verbote, wie Verbraucherschützer sie fordern, zu erlassen, sondern setzt auf Informationen für den Verbraucher. Nun beklagen auch die Versicherer die ausufernden Informationspflichten und proklamieren scheinheilig einen Schulterschluss mit den Verbraucherschützern. Letztlich sind die Informationspflichten für die Versicherer aber immer noch das kleinere Übel gegenüber wirksamen materiellen Eingriffen.</p>
<p><strong>2. Sinnlose Widerrufsrechte</strong></p>
<p>Bei den Immobilienkrediten haben sich Verbraucherverbände und Anwälte über Jahre mit Schrifttypen, Kommasetzung, Grammatik und Wortwahl von Belehrungen auseinandergesetzt (Das Geld, 3, S. 173), um aufgrund eines Formfehlers rechtliche Vorteile für den Verbraucher und den Mandanten herauszuholen. Das Pendant bei Lebens- und Rentenversicherungen ist die fehlerhafte Widerspruchsbelehrung, zu finden in rund 60 % der zwischen 1995 und 2007 abgeschlossenen Verträge. Der Ausstieg aus einem von vornherein ungeeigneten oder inzwischen als schlecht erkannten Vertrag, ohne die bei Kündigung üblichen Verluste hinnehmen zu müssen, ist natürlich individuell reizvoll. Doch der Weg dahin ist absurd kompliziert. Mehrere Dutzend BGH- und ungezählte Instanzgerichts-Entscheidungen mussten sich mit der Frage befassen, ob ein kursiver Text drucktechnisch deutlich ist, ob man statt Textform auch Schriftform sagen darf oder auf welche Vertragsunterlagen genau hingewiesen werden muss, damit die Widerspruchsfrist zu laufen beginnt. Meist schließt sich an den vom Verbraucher erklärten Widerspruch eine intensive Auseinandersetzung über die Höhe des Rückabwicklungsbetrages an, über Risikokosten und Nutzungen. Willkommener Streitstoff für die Branche, gut geeignet zum mauern, abwehren und kleinrechnen von Ansprüchen. Widerrufs- und Widerspruchsrechte waren eigentlich einmal dafür gedacht, eine nachträgliche Überlegungsfrist für voreilig abgeschlossene Verträge einzuräumen. Inzwischen sind sie zu formalistischen Regeln verkommen, die ihren ursprünglichen Sinn verloren haben. Aber geben wir nicht der Verbraucherseite und ihren Anwälten die Schuld, wenn sie spitzfindig nach Formfehlern suchen. Sie handeln in Notwehr. Die intensive Suche nach Formfehlern und deren Ausnutzung fände nicht statt, wenn die Verträge fair und ordentlich wären und die Verbraucher keinen guten Grund zum Ausstieg hätten!</p>
<p><strong>3. Fehlender Wettbewerb</strong></p>
<p>Dass der Wettbewerb bei Finanzdienstleistungen kaum etwas richtet, ist bekannt. Gleichwohl kann man als Verbraucherschützer ja nicht wirklich etwas gegen Wettbewerb haben. Machen wir uns also an einen Qualitätsvergleich! Bei Sparvorgängen ist die Rendite ein wichtiger Bewertungsmaßstab (neben der Sicherheit des angelegten Geldes, der Liquidität und der ethischen Verwendung). „Was kommt am Ende heraus?“ möchte der Sparer wissen. Bei Lebens- und Rentenversicherung erfährt der Kunde erst am letzten Tag der Anlage, oft 30 oder 40 Jahre nach Abschluss, wie viel er heraus bekommt. „Dumm gelaufen“ mag er denken, wenn der Vertrag in der Rückschau einen Ertrag von 1 oder 2 % Zinsen p.a. gebracht hat. Das nächste Mal mache ich es besser. Bloß: Bei Lebens- und Rentenversicherung gibt es kein „nächstes Mal“. Der Kunde ist inzwischen 65 Jahre alt. Man kann nur hoffen, dass er das Geld nicht in eine Rentenversicherung einzahlt…</p>
<p><strong>4. Lügen haben lange Beine</strong></p>
<p>Inzwischen sind die Unternehmen verpflichtet, ihren Kunden jedes Jahr eine „Standmitteilung“ zu übersenden. Sie soll darüber informieren, wie viel „Überschüsse“ (so nennt man einen Teil der Erträge) dem Vertrag gutgeschrieben wurden und wie viel davon „garantiert“ ist. Ein Blick auf die Standmitteilungen der letzten Jahre zeigt, dass die einstmals in Aussicht gestellten Überschüsse dahin geschmolzen sind wie Schnee in der Sonne. Dabei waren die vollmundigen Prognosen bei Vertragsschluss nicht selten maßgeblich für den Abschluss der Policen. Bloß: die Prognosen sind stets unverbindlich. Renditen können ins Blaue hinein versprochen werden. Treffen die Prognosen nicht ein, heißt es „wir haben’s auch nicht besser gewusst“. Im Zweifel hat der böse Finanzmarkt Schuld oder die EZB mit ihrer Niedrigzinspolitik. Fazit: Wer am schamlosesten das Blaue vom Himmel versprochen und illusorische Ablaufleistungen in Aussicht gestellt hat, stand als guter Anbieter da. Niemals wird ein Unternehmen wegen schlechter Leistungen vom Wettbewerb abgestraft.</p>
<p><strong>5. Was kostet der Spaß? </strong></p>
<p>Die Kosten eines Kredits sind seit Jahrzehnten als Effektivzins anzugeben. Die Kosten eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages mussten bis 2007 im Vertrag überhaupt nicht genannt werden. Nur in etwa konnte man die Abschlusskosten erraten. Der sog. Höchstzillmersatz (das ist die Abschlussprovision, die höchstens zu Beginn des Vertrages einbehalten werden darf) von 4 % der Prämiensumme war nur ein Anhaltspunkt. Auch im Vertragsverlauf wurden weitere Abschluss- und laufende Verwaltungskosten von den Prämien einbehalten.</p>
<p>Erst seit 2008 sind die Abschluss- und Vertriebskosten und die Verwaltungskosten jeweils in Euro gesondert auszuweisen. Üblicherweise beginnt der Abschnitt, in dem die Kosten beschrieben werden, so: „Für den Vertrieb und die Verwaltung entstehen Kosten. Die werden Ihnen nicht gesondert in Rechnung gestellt.“ Hurra! Denkt der Kunde und liest meist nicht weiter. Wer das dennoch tut, erfährt, dass die Kosten „bereits in die Prämie einkalkuliert“ wurden. „Noch besser“, freut er sich. Doch diese verschwiemelte Formulierung verschleiert: die Kosten werden von den Prämien einbehalten, er muss sie also auf Heller und Pfennig bezahlen. Die verschiedenen Kostenpositionen werden teils in Euro und Cent, teils in Prozent oder Promillesätzen, bezogen auf unterschiedlich Größen und Zeiträume dargestellt. Die einzelnen Kostenpositionen erscheinen gering und harmlos. Die Darstellung verfälscht in grober Weise die tatsächliche gesamte Kostenbelastung.</p>
<p>Nun wäre eine fehlende Kostennennung bei einem Sparvertrag unschädlich, wenn man eine vertragliche Zusicherung über die Rendite hätte. Doch die gibt es hier nicht. Der sog. Garantiezins (Höchstrechnungszins) – früher einmal 4 %, inzwischen 0,9 % &#8211; ist nicht aussagekräftig, weil er sich nicht auf die Prämie bezieht, sondern auf die Prämie abzüglich Risikokosten in unbekannter Höhe und abzüglich Kosten in unbekannter Höhe.</p>
<p><strong>6. Eine Gesamtkostenquote, die die Gesamtkosten verschleiert</strong></p>
<p>Der Beitrag der Versicherungsbranche zum jahrzehntelangen Streit über die Angabe der Kosten bei Lebens- und Rentenversicherungen ist die Erfindung der „Gesamtkostenquote“ (reduction in yield). Der preisvergleichende Verbraucher wird annehmen, dass in dieser Zahl alle Kosten des Vertrages enthalten seien. Falsch! Der Wortteil „Quote“ muss misstrauisch machen. Tatsächlich ist es keine Kennzahl für die Kosten, sondern für Renditeeinbußen durch Kosten. Sie ist die Differenz zwischen einer ausgedachten Ablaufleistung und der ausgedachten Ablaufleistung minus Kosten, also die Differenz zwischen zwei hypothetischen Werten. Sie liegt meist bei 1 – 2 %-Punkten. Ist doch prima und preiswert, oder? Mitnichten. Die tatsächlichen Kosten machen bis zu 20 % der Summe der gezahlten Prämien aus. Mehr Täuschung als mit der „reduction in yield“ geht gar nicht! Kein Wunder, dass die meisten Versicherer diese „Kostenangabe“ freiwillig in ihre Produktinformationsblätter schreiben.</p>
<p><strong>7. Provision als Steuerung</strong></p>
<p>Eine Abschlussprovision ist an sich nicht böse. Sie wird es aber, wenn der angehende Kunde in keiner Weise die Geeignetheit oder die Qualität des Angebots prüfen kann und nichts von der massiv – provisionsgesteuerten – Interessegeleitetheit des Vertreters weiß, nicht wissen oder sie nicht bewerten kann. So sind Zig-Millionen Sparverträge in bester Drückermanier verkauft worden, die wegen ihrer Ungeeignetheit, der Langfristigkeit, der hohen Kosten und der mäßigen Überschüsse für drei Viertel der Kunden echte Verluste mit sich bringen. Der Verlust auf Verbraucherseite ist der Gewinn auf der Anbieterseite. Da die Erträge wegen der Niedrigzinspolitik inzwischen stark gesunken und überhöhte Provisionen nicht mehr so leicht zu erwirtschaften sind, wurden sie immerhin nach und nach gesenkt. Zu einem Provisionsverbot konnte der Gesetzgeber sich aber bislang nicht durchringen. Immer noch bringen Policen, die schlecht für den Verbraucher sind, die besten Gewinne für Vertreter und Versicherer.</p>
<p><strong>8. Teilzahlungszuschlag</strong></p>
<p>Versicherungsprämien sind jährlich im Voraus fällig. Viele Verbraucher können Jahresprämien schwer auf einmal aufbringen und zahlen ihre Prämien daher meist monatlich, quartalsweise oder halbjährlich. Dafür ist ein Teilzahlungszuschlag fällig. So weit, so gut. Die Kosten für den Zuschlag werden in den Bedingungen angegeben, meist sind es 2 – 6 %, die auf die Jahresprämie aufgeschlagen werden. Doch die Effektivzinsen sind viel höher, weil der Verbraucher durch die unterjährige Zahlung den Kredit laufend tilgt. Die Effektivkosten des Teilzahlungszuschlags belaufen sich auf bis zu 20 % p.a.. Gegen die irreführende Preisangabe bei Krediten hat Verbraucherzentrale Hamburg zahlreiche Versicherer verklagt. Doch der Bundesgerichtshof segnete die Praxis der Branche ab. Weiterhin darf die Branche Kredite ohne Effektivzinsangabe anbieten. Schlimmer noch: Mit einer grob irreführenden, viel zu niedrigen Zinsangabe. Wir warten auf einen Verbraucher, der seinen Versicherer wegen Wucher verklagt.</p>
<p><strong>9. Intransparente Überschüsse</strong></p>
<p>Der Mehrwert bei Kapital bildenden Versicherungen soll durch die Gutschrift von Überschüssen erfolgen. Ich kenne im gesamten Finanzdienstleistungsbereich keinen Aspekt, der intransparenter gestaltet ist als die Ermittlung der Überschüsse und deren Verteilung auf die Verträge. Für die unterschiedlichen Überschussarten Kapitalerträge, Risikoüberschüsse, Kostenüberschüsse, Bewertungsreserven und Schlussüberschuss hat der Versicherer zahlreiche Stellschrauben, mit denen er die Höhe „gestalten“ kann – legal, halblegal oder illegal. Überdies werden inzwischen Milliarden in der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) zwischengelagert und nicht zeitnah dem jeweiligen Vertrag gutgeschrieben. Der inzwischen auf über 50 Milliarden Euro angewachsene Topf der Zinszusatzreserve (= vorerst zurück gehaltene Überschüsse) soll die dauernde Erfüllbarkeit der Verträge sicherstellen (wobei das, was vertraglich zu erfüllen ist, ohnehin überaus mager ist und dem Sparen unterm Kopfkissen entspricht). Das „Versichertenkollektiv“ soll durch die Rücklagen geschützt werden – so der Versicherer-Sprech. Dumm nur: Sobald ein Vertrag durch Kündigung oder regulären Ablauf beendet ist, scheidet der Kunde aus dem Kollektiv aus. Individuelle Ansprüche zu Gunsten des Kunden entstehen nicht einmal in einer logischen Sekunde. Das Geld bleibt beim Versicherer zum Schutz des Kollektivs. Die maßlosen Rücklagen polstern die Kassen der Versicherer zu Lasten ihrer Kunden.</p>
<p><strong>10. Friss oder stirb </strong></p>
<p>An sich ist es gängige Praxis, Vorgängen von hoher Intransparenz zur Kompensation Auskunftsrecht gegenüber zu stellen. Nicht so bei Kapital bildenden Versicherungen. Rechenansätze und Rechenwege der oben dargestellten Überschussermittlung und –verteilung muss der Versicherer nicht offenlegen. Das ist vom Bundesgerichtshof (IV ZR 39/10) abgesegnet worden. Ob der Verbraucher den Rückkaufswert nach einer Kündigung oder die Höhe der Ablaufleistung anzweifelt oder auch nur irgendwie überprüfen möchte: Keine Chance. Man muss schlicht die Zahlen akzeptieren, die der Versicherer nennt. Ist es bei gekündigten Verträgen mindestens die Hälfte des eingezahlten Geldes oder bei regulär abgelaufenen Policen gerade einmal die Versicherungssumme (= in etwa die Summe der eingezahlten Prämien), so hat der Verbraucher faktisch keine Prüfoption.</p>
<p><strong>11. The Poor pay more</strong></p>
<p>The poor get less – das gilt bei Kapital bildenden Versicherungsverträgen. Regelmäßig werden Laufzeiten von mehreren Jahrzehnten vereinbart. Die langen Laufzeiten erhöhen das Abbruch-Risiko. Wer seine Prämie nicht mehr zahlen kann (die Gründe sind die gleichen, die zu Rückständen bei Kreditraten führen), muss den Vertrag entweder prämienfrei stellen oder kündigen. Dann wird die schlechte Qualität dieser Verträge sichtbar. Ein großer Teil des Geldes, das meist einmal für die Altersvorsorge gedacht war, ist schlicht weg – oft viele Tausend Euro. Rund drei Viertel aller Policen werden vor dem eigentlichen Ablauf beendet. Von einer – wenn auch bescheidenen – Verzinsung ihres Ersparten können die betroffenen Verbraucher nur träumen.</p>
<p><strong>12. Den Rest erledigt die Verjährung</strong></p>
<p>Sinnentleerte Widerspruchsrechte und Informationspflichten. Falsche provisionsgesteuerte Beratung. Magere Rückkaufswerte bei Kündigung. Sinkende Überschüsse. Keine Auskunftsrechte. Aber das Zivilrecht gewährt doch immerhin Schadensersatzansprüche bei falscher Beratung? Im Prinzip: Ja. Aber: Den Rest erledigt die Verjährung. Wenn Versicherungsnehmer ein Bankdarlehen und eine Lebensversicherung miteinander kombinieren, beginnt die zehnjährige Verjährungsfrist für einen Anspruch bei Falschberatung bereits mit Abschluss der zur Finanzierung empfohlenen Verträge (BGH XI ZR 430/16). Die Verjährung ist also in der Regel abgelaufen – meist zehn bis zwanzig Jahre &#8211; <em>bevor</em> die Falschberatung erkennbar wird – was meist erst bei Ablauf der Versicherung der Fall ist. Auf diese Variante der Rechtsverweigerung muss man erst einmal kommen. Hätte der 11. Senat anders entschieden, wenn er einmal bei den KollegInnen des 4. Senats – zuständig für Versicherungsrecht – nachgefragt hätte?</p>
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<h1>Wissenschaft und Praxis</h1>
<p>Anmerkung zu Edda Castelló „Das Geld“ und das Versicherungsrecht</p>
<p>Die Probleme des Verbraucherschutzes bei Finanzdienstleistungen werden auf den Punkt gebracht. Davon habe ich seit 1983 ständig profitiert, ohne dass ich wie am Anfang, als wir in der Verbraucherzentrale, im Fernsehen („Rufen Sie uns an! NDR 3 mit Bernd Lepthin) oder in den Beratungsecken der Illustrierten noch direkt auf die Probleme Betroffener eingingen, selber noch in der Praxis tätig war. Damit gerät aber Wissenschaft wie es das Finanzamt ausdrückt in den Verdacht der „Liebhaberei“,  Edda Castellé hat immer dagegen an gewirkt.</p>
<h4>Information statt nachhaltige Produkte</h4>
<p>Nehmen wir die <em>Informationsflut</em>. Sie ist eine mit Wissenschaftlern ausgeheckte Kopfgeburt der Politik, die die Geldnutzung von Wucher- und Wettverboten befreite und stattdessen den Verbraucher darauf hinwies. Das Ergebnis sind 18 Seiten Kreditvertrag, wo früher eine halbe Seite ausreichte. Beim Versicherungsvertrag ist es besonders schlimm, weil er ein reines Rechteprodukt darstellt. Es wäre einfach gewesen, diese Deregulierungswelle durch Informationsrechte als das zu entlarven, was Castelló als „eine Zumutung für die Verbraucher“ bezeichnet.</p>
<p>Doch hier setzt die Wissenschaft ein. Bei Wucher und Betrug geht es nicht mehr um den Wucherer und Betrüger, sondern darum herauszufinden, welche Schuld die Opfer trifft. „Gesucht, der mündige Verbraucher“ lautete der Bestseller von Scherhorn, mit dem die Unmündigkeit der Menschen gegenüber den Geldangeboten in den Mittelpunkt der Diskussion gestellt wurde. Ein Rattenschwanz an Angeboten zu „finanzieller Allgemeinbildung“ war dann das Passepartout für Überschuldung, unnütze Versicherungen, wertlose Altersvorsorge u.s.w. Als die Zahlen deutlich werden ließen, dass das nicht funktionierte, entdeckte man die humanen Konditionen der Informationsverarbeitung. Der Mensch ist kein Computer. Er braucht Überlegungszeit, egl. cooling-off-period. Das Ergebnis waren europaweite Widerrufsrechte für die erste Woche nach Vertragsschluss, die dem Verbraucher dann ein Lösungsrecht anbieten, wenn er sich gerade  froh darüber, dass er es hinter sich hat, zurücklehnt. Als ob man das nicht im Wohnraummiet- und Arbeitsrecht hätte studieren können. Es mag beim Brötchenkauf auf dem Internet funktionieren. Finanzdienstleistungen habe eine andere Wirkung.</p>
<h4>Legitimationswissenchaften</h4>
<p>Doch die „Wissenschaft“ bleibt auch demgegenüber nicht untätig. Man erfindet die Informationsassymmetrie und erhöht über das beinahe kostenfreie Internet die Schlagzahlen der Informationsverarbeitungszumutung. Als die Krise dann Lehman-Geschädigte hervorzeigt, die das alles nicht über den Verlust ihrer Altersvorsorge tröstet, kommt wieder etwas „Neues“ aus den USA. Informationsverarbeitung durch Human-Computer ist gefühlsabhängig. Die EU-Kommission mit ihren fälschlich als Verbraucherschutz etikettierten Informationsrichtlinien investierte in „Behavioral Finance“. Es kommt eben auch auf die Farbe des Informationsblattes an. Die Gestaltung soll es bringen. Man stellt fest, dass die Pornos im Internet mehr gefragt sind als die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Produktbeschreibungen bei Finanzdienstleistungen</p>
<p>Das könnte man alles auch wissenschaftlich mit methodisch korrekten empirischen Untersuchungen ad absurdum führen. Doch das bezahlt niemand und Wissenschaft funktioniert nun einmal so. Das führt zur schrittweisen Übernahme der Verbraucherforschung durch das betriebswirtschaftliche Marketing. Das aber beweist die Richtigkeit eines Menschenbildes verehrt, wonach der Autismus das Typische ist. .</p>
<p>Einen Katalog der Verbraucherprobleme mit dem Versicherungs- bzw. Finanzdienstleistungsrecht, wie er hier auf zwei Seiten ausgebreitet wird, bringt weder die wissenschaftliche Diskussion noch der Versuch, die Praxis durch Simulation und repräsentative Erhebung zu repräsentieren, hervor. Dazu dient allein die individuelle Beratung als wechselseitiger Informationsprozess: der Verbraucher erhält Hilfe, die Beratungsstelle zugleich belastbare Informationen.</p>
<h4>Verbraucherdemokratie durch Verbraucherberatung</h4>
<p>Hier fallen Daten an, die nirgendwo anders erreichbar sind. Aus diesen Daten schöpft der vorliegende Bericht. Das könnte man aber auch systematisch betreiben, so wie wir es mit den iff-Überschuldungsreports letztlich geschafft haben. Ebensolche Software wäre auch in der Bewältigung von Kredit-, Versicherungs- und Anlageberatung einsetzbar. Allein die Trennung des Verbraucherschutzes in Spitze und Basis hat über die Jahrzehnte verhindert, dass aus den vielversprechenden Ansätze der EDV-Programme CALS; FOQB, BAUFUE zusammengefasst in iff-FinanzCheck von Seiten der Wissenschaft eine Brücke zur Praxis geschlagen worden wäre. So darf man oben mutmaßen, was die Probleme sind. Unten dagegen kann man sie vornehmlich als Narrative verwenden. Das Anschwellen kollektiver Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten nützt halt nichts, wenn die Fälle dazu fehlen.</p>
<p>Nur an einer Stelle zeigt sich für mich, dass Wissenschaft korrigieren könnte. Beratung und Daten produzieren oftmals auch ein Bild, dass von den Zusammenhängen ablenken kann. In meinen Büchern habe ich die These infrage gestellt, ob gezähmte Provisionsanreize den Verbraucherschutz erhöhen würden. Ich bin vom Gegenteil nicht überzeugt. (Udo Reifner)</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.iff-hamburg.de/2017/03/16/das-geld-und-das-versicherungsrecht/">„Das Geld“ und das Versicherungsrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.iff-hamburg.de/startseite">iff | institut für finanzdienstleistungen e.V.</a>.</p>
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