<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Die Finanzkrise Archive - iff | institut für finanzdienstleistungen e.V.</title>
	<atom:link href="https://www.iff-hamburg.de/category/die-finanzkrise/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.iff-hamburg.de/category/die-finanzkrise/</link>
	<description>wissenschaftlich &#124; interdisziplinär &#124; gemeinnützig</description>
	<lastBuildDate>Thu, 07 Feb 2019 23:04:06 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.9.4</generator>

<image>
	<url>https://www.iff-hamburg.de/wp-content/uploads/2019/11/cropped-iff-icon-1-32x32.png</url>
	<title>Die Finanzkrise Archive - iff | institut für finanzdienstleistungen e.V.</title>
	<link>https://www.iff-hamburg.de/category/die-finanzkrise/</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Bankenregulierung: Auf dem falschen Dampfer</title>
		<link>https://www.iff-hamburg.de/2018/11/30/bankenregulierung-auf-dem-falschen-dampfer/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Melanie Poldrack]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 30 Nov 2018 14:38:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Die Finanzkrise]]></category>
		<category><![CDATA[iff-news]]></category>
		<category><![CDATA[Regulation]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.iff-hamburg.de/?p=5617</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Kurzfassung des Vortrags von Frau Prof. Dr. Doris Neuberger auf der Hamburger Konferenz „10 Jahre nach der Weltfinanzkrise: New Economic Thinking“ vom 17.11.2018 beschäftigt sich mit der falschen Regulierung der Banken nach der Finanzmarktkrise. Der wissenschaftliche Tagungsbeitrag wird 2019 im Jahrbuch Ökonomie und Gesellschaft publiziert. Die wesentlichen Schlussfolgerungen sind: Die Bankenregulierung stützt sich seit [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.iff-hamburg.de/2018/11/30/bankenregulierung-auf-dem-falschen-dampfer/">Bankenregulierung: Auf dem falschen Dampfer</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.iff-hamburg.de/startseite">iff | institut für finanzdienstleistungen e.V.</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img decoding="async" class="size-medium wp-image-5830 alignright" src="https://www.iff-hamburg.de/wp-content/uploads/2019/01/transparenz2-300x300.jpg" alt="" width="300" height="300" srcset="https://www.iff-hamburg.de/wp-content/uploads/2019/01/transparenz2-300x300.jpg 300w, https://www.iff-hamburg.de/wp-content/uploads/2019/01/transparenz2-150x150.jpg 150w, https://www.iff-hamburg.de/wp-content/uploads/2019/01/transparenz2-768x768.jpg 768w, https://www.iff-hamburg.de/wp-content/uploads/2019/01/transparenz2-1024x1024.jpg 1024w, https://www.iff-hamburg.de/wp-content/uploads/2019/01/transparenz2-1080x1080.jpg 1080w, https://www.iff-hamburg.de/wp-content/uploads/2019/01/transparenz2.jpg 1280w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" />Die <a href="https://www.finanzwende.de/blog/bankenregulierung-auf-dem-falschen-dampfer/#_ftn1">Kurzfassung des Vortrags von Frau Prof. Dr. Doris Neuberger</a> auf der Hamburger Konferenz „10 Jahre nach der Weltfinanzkrise: New Economic Thinking“ vom 17.11.2018 beschäftigt sich mit der falschen Regulierung der Banken nach der Finanzmarktkrise. Der wissenschaftliche Tagungsbeitrag wird 2019 im Jahrbuch Ökonomie und Gesellschaft publiziert. Die wesentlichen Schlussfolgerungen sind:</p>
<ul>
<li>Die Bankenregulierung stützt sich seit den 1990er Jahren auf das falsche ökonomische Modell.</li>
<li>Damit Banken wieder ihrer eigentlichen Aufgabe nachkommen, der Realwirtschaft zu dienen, ist eine  grundlegende Überarbeitung des Regulierungsrahmens notwendig.</li>
<li>Die Gelegenheit dazu wurde nach der globalen Finanzkrise 2008 weitgehend verpasst.</li>
</ul>
<div class="meta__text">
<p><a href="https://www.wiwi.uni-rostock.de/institut-fuer-volkswirtschaftslehre/geldundkredit/neuberger/">Prof. Dr. Neuberger</a> ist Gründungsmitglied von Finanzwende e.V. und lehrt am Institut für Volkswirtschaftslehre an der Universität Rostock. Ihre Forschungsschwerpunkte sind u.a. Verbraucherschutz, die Finanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen, Industrieökonomik der Bank, Finanzsysteme und die gesellschaftliche Rolle von Banken.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.iff-hamburg.de/2018/11/30/bankenregulierung-auf-dem-falschen-dampfer/">Bankenregulierung: Auf dem falschen Dampfer</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.iff-hamburg.de/startseite">iff | institut für finanzdienstleistungen e.V.</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Ökonomie des Geldes – Kooperation und Akkumulation</title>
		<link>https://www.iff-hamburg.de/2017/06/15/kommentar-zu-reifner-udo-das-geld-1-oekonomie-des-geldes-kooperation-und-akkumulation/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[iff]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Jun 2017 15:14:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Das Geld 1-3]]></category>
		<category><![CDATA[Die Finanzkrise]]></category>
		<category><![CDATA[Doris Neuberger]]></category>
		<category><![CDATA[Festschrift]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.iff-hamburg.de/?p=2483</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://www.iff-hamburg.de/2017/06/15/kommentar-zu-reifner-udo-das-geld-1-oekonomie-des-geldes-kooperation-und-akkumulation/">Ökonomie des Geldes – Kooperation und Akkumulation</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.iff-hamburg.de/startseite">iff | institut für finanzdienstleistungen e.V.</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="et_pb_section et_pb_section_0 et_section_regular" >
				
				
				
				
				
				
				<div class="et_pb_row et_pb_row_0">
				<div class="et_pb_column et_pb_column_4_4 et_pb_column_0  et_pb_css_mix_blend_mode_passthrough et-last-child">
				
				
				
				
				<div class="et_pb_module et_pb_text et_pb_text_0  et_pb_text_align_left et_pb_bg_layout_light">
				
				
				
				
				<div class="et_pb_text_inner"><h5>Kommentar zu: Reifner, Udo, <a style="color: #00829b;" href="https://www.iff-hamburg.de/2017/06/10/das-geld-band-1-oekonomie-des-geldes-kooperation-und-akkumulation/" target="_blank" rel="noopener">Das Geld 1</a>: Ökonomie des Geldes – Kooperation und Akkumulation</h5>
<h5>von Doris Neuberger</h5>
<p>&nbsp;</p>
<p>Geld als Mittel der Kooperation und Akkumulation (Reifner 2017a) spielt in den Standard-Lehrbüchern der Volkswirtschaftslehre (kurz: VWL) keine Rolle, zumindest wird man beide Begriffe dort vergeblich suchen. Allerdings heißt „Kooperation“ in der Sprache der Ökonomen „Arbeitsteilung“, und „Akkumulation von Geld“ könnte auch „Nachfrage nach Geld“ lauten. Mit der Erklärung von Geld als Instrument zur Erleichterung von Arbeitsteilung und der Geldnachfrage setzen sich alle VWL-Lehrbücher der Geldtheorie auseinander. Die „Ökonomie des Geldes“ von Udo Reifner unterscheidet sich von diesen aber nicht nur semantisch. Dortige Aussagen werden vielmehr grundlegend hinterfragt und zum Teil vom Kopf auf die Füße gestellt (siehe u.a. Tabelle). Wie kommt es zu diesen Gegensätzen und welche Implikationen ergeben sich daraus für Theorie und Praxis?</p>
<h6><strong>Geld als Mittel der Kooperation oder Arbeitsteilung</strong></h6>
<p>In den Standard-Lehrbüchern der Geldtheorie wird Geld über seine Funktionen definiert: alles, was die Funktionen eines Tausch- oder Zahlungsmittels, Wertaufbewahrungsmittels und/oder einer Recheneinheit erfüllt, kann als Geld angesehen werden. Insbesondere die Erfüllung der Tauschmittelfunktion erleichtert Arbeitsteilung. Da nicht jeder die von ihm benötigten oder gewünschten Konsumgüter oder Dienstleistungen selbst produziert, ist er auf den Tausch mit anderen Wirtschaftseinheiten angewiesen. „Eine arbeitsteilige Wirtschaft wird deshalb eine Tauschwirtschaft sein. Eine Tauschwirtschaft wiederum erfordert, will sie ohne größere Störungen funktionieren, ein allgemein akzeptiertes Zahlungsmedium; sie muss also bei fortgeschrittener Arbeitsteilung eine Geldwirtschaft sein“ (Jarchow 1998, S. 1). Oft wird argumentiert, dass die Menschen aus Effizienzgründen zur Erleichterung der Arbeitsteilung ein allgemeines Tauschmittel vereinbart oder erfunden hätten, um „…die transaktionsbedingt engen Grenzen der Naturaltauschwirtschaft“ (Görgens et al. 2014, S. 82) zu überwinden. Dass diese Konventionstheorie des Geldes heute als widerlegt angesehen werden kann, wird in VWL-Lehrbüchern selten erwähnt (z.B. Issing 2014, S. 1).</p>
<p>Reifners multidisziplinäre „Ökonomie des Geldes“ dagegen liefert historische und ethnologische Belege für die umgekehrte Sichtweise, dass Geld nicht aus dem individuellen Tausch, sondern aus der Abgabe für die Gemeinschaft entstand. Geld war vorhanden, bevor es das Tauschdenken gab und hat den Tauschhandel erst ermöglicht. „Die Notwendigkeit des Geldes entspringt daher nicht dem synallagmatischen Tausch, sondern dieser Tausch ermöglicht es, das für die Abgaben notwendige Geld in der Form zu erwirtschaften, wie es die Gemeinschaft braucht“ (Reifner 2017a, S. 85). So sei auch die Ansicht der Mainstream VWL, dass Egoismus und Gewinnstreben beim Tausch in der Natur des Menschen liegen, falsch. Denn diese haben sich wohl erst mit der wirtschaftlichen Entwicklung herausgebildet, wobei das Individuum zunehmend an die Stelle der Gemeinschaft trat. Selbst zu Lebzeiten Adam Smiths gab es noch keine Wettbewerbsmärkte, da die Handwerker an Zünfte gebunden waren. Das in VWL-Lehrbüchern gepriesene Gewinnstreben als Triebfeder von Metzger, Brauer und Bäcker beschreibt nicht die Realität dieser Zeit, sondern war nur eine idealtypische Annahme Adam Smiths.</p>
<p>So steht auch die Standardannahme der Gewinn- und Nutzenmaximierung in der modernen mikroökonomischen Theorie im Gegensatz zu dem eigentlichen, ursprünglichen Ziel des Wirtschaftens, dem Streben nach dem guten Leben (Aristoteles). Reifner kritisiert, dass damit Wirtschaft auf durch Geld vermittelte Geschäfte, Tausch auf Besitzindividualismus und die menschlichen Interessen auf Gewinnerzielung und Geldgewinn reduziert werden (Reifner 2017a, S. 87). Zwar ließe sich das Streben nach dem guten Leben mathematisch auch als Maximierung einer nicht nur vom Konsum abhängigen Nutzenfunktion abbilden, jedoch würde dies implizieren, dass menschliche Werte quantifizierbar sind. Genau darin sieht Reifner ein Problem, denn damit wird unsere Fähigkeit, in Werten zu denken, reduziert. Zwar wird „mit dem Begriff der Nachhaltigkeit versucht, etwas von dem verlorenen Terrain zurückzugewinnen und den im Tauschdenken nicht fassbaren Werten einen wirtschaftlichen Ausdruck zu verleihen. Doch unsere wirtschaftspolitischen Konzepte und Techniken der Steuerung hat es noch nicht erreicht. Im Gegenteil, durch den Handel mit Verschmutzungsrechten (CO<sub>2</sub>-Ausstoß) bekam sogar der ethische und moralische Wert der Verantwortung für die Zukunft der Menschheit einen Preis und wurde käuflich“ (Reifner 2017a, S. 89).</p>
<p>Reifner erkennt zwar an, dass das Tauschdenken mit Inbesitznahme des Geldes die Kooperationsmöglichkeiten und damit das Wirtschaftswachstum stark gesteigert hat, kritisiert aber die einseitige Sichtweise des dabei verwendeten Tauschbegriffs. „Aristoteles wusste noch, dass durch die Verbreitung des Geldes mit dem für ihn moralisch fragwürdigen Gegenseitigkeitsprinzip (synallagmatische Wirtschaft) ein der menschlichen Würde angemesseneres System kollektiven Gebens und Nehmens (Tauschwirtschaft) verdrängt wurde“ (Reifner 2017a, S. 87f.). Reifner fordert deshalb, dass unser Verständnis von Wirtschaft nicht auf die Marktwirtschaft reduziert werden, sondern alle Formen praktischen Wirtschaftens beinhalten sollte.</p>
<p>Das Denken der Ökonomen sollte sich auch nicht am Haben, sondern an der Nutzung von Geld orientieren. Eine Lehre, die das Streben nach Geld als natürlich vermittelt, erschwert uns z.B. zu erkennen, dass sich Finanzkrisen nicht nur durch ein Mehr oder Weniger an Geld, sondern auch durch eine veränderte Art seines Gebrauchs lösen lassen. „Geldvermehrung ist kein Zweck sondern nur Mittel von Wirtschaft“ (Reifner 2017c, S. 10). Die Realwirtschaft darf nicht primär als Investitionsobjekt für die Geldbesitzer verstanden werden, da erst durch sie Kooperation im Sinne einer produktiven Arbeitsteilung entsteht, woraus Geld geschöpft wird. Dabei kommt es weniger auf die Kooperation durch Tausch zu einem Zeitpunkt, sondern vielmehr auf „die ungleichzeitige Kooperation der Menschen zur Erreichung eines guten Lebens“ (Reifner 2017c, S. 9) an, die durch Kreditvergabe und –aufnahme, auch interpretierbar als Vermietung und Miete von Geld erreicht wird. Ohne Schuldner gibt es kein Geld, welches nichts anderes als eine zirkulationsfähige Forderung darstellt, deren Wert von der Nutzung des Geldes durch den Schuldner abhängt. Kredite sind wichtig, um produktive Investitionen zu ermöglichen, an deren Erträgen die Geldbesitzer teilhaben können. Die Gläubigerperspektive muss durch die Schuldnerperspektive ersetzt werden. „Dabei gibt es wohl kaum ein weniger gemeinnütziges Instrument als den verzinslichen Kredit, bei dem mit der festen Verzinsung die Produktivität unwiderleglich vermutet und die Verlustbeteiligung der Geldbesitzer ausgeschlossen ist“ (Reifner 2017b, S. 189). Eine produktive Kreditvergabe wiederum erfordert professionelle, am Gewinnprinzip orientierte Banken. Non-for-profit Alternativen wie das außerhalb des Bankensystems betriebene ideologisch motivierte Microlending, welches dies verkennen, sind dagegen zum Scheitern verurteilt. Dass diese Allokationsfunktion, d.h. Zuordnung von Kapital zu produktiven Verwendungen die wichtigste Aufgabe des Finanzsektors darstellt, wird in VWL-Lehrbüchern selten betont (z.B. Gischer et al. 2012). Dabei hatte bereits Schumpeter (1926) im Kredit den Motor der wirtschaftlichen Entwicklung gesehen.</p>
<h6><strong>Geldakkumulation oder -nachfrage</strong></h6>
<p>In den Standard-Lehrbüchern der Geldtheorie wird Geldnachfrage definiert als Wunsch, einen bestimmten Geldbetrag als Kasse oder unverzinsliche Sichteinlagen zu halten (z.B. Issing 2014, S. 22). Die theoretischen Ansätze zur Erklärung dieser Geldnachfrage unterscheiden sich danach, ob sie Geld eher als Tausch- oder eher als Wertaufbewahrungsmittel sehen. Die Klassiker der Nationalökonomie sahen Geld nur in seiner Funktion als Tausch- oder Zahlungsmittel, das sich wie ein Schleier über die Wirtschaft legt und für die Realwirtschaft neutral ist. Langfristig führt danach zu viel Geld nur zu einem Werteverfall des Geldes, d.h. Inflation. Diese Sichtweise setzt sich in makroökonomischen Modellen der Standard-VWL fort (z.B. Burda und Wyplosz 2009, S. 174ff.). So ist in den neoklassischen Gleichgewichtsmodellen Geld nur eine Art Schmiermittel zur Abwicklung realwirtschaftlicher Transaktionen, welches die Realwirtschaft nicht berührt. Auch die wesentlichen Grundlagen der mikroökonomischen Theorie kommen deshalb ohne Rückgriff auf ein Geldgut aus (Gischer et al. 2012, S. 83).</p>
<p>John Maynard Keynes (1936) dagegen sah in seiner Theorie der Liquiditätspräferenz Geld nicht als neutral an. Da Geld auch eine Wertaufbewahrungsfunktion erfüllt, hängt die einzelwirtschaftliche Nachfrage nach Geld von der Höhe der Verzinsung alternativer Anlagen wie festverzinslicher Wertpapiere ab. Eine Ausdehnung der Geldmenge würde bei gegebenem Volkseinkommen den Wertpapierzins senken, womit realwirtschaftliche Investitionen angeregt werden, deren Rendite („Grenzleistungsfähigkeit des Kapitals“) mindestens so hoch ist. Mikroökonomische Weiterentwicklungen der klassischen und keynesianischen Geldnachfragetheorien (Neoquantitätstheorie, postkeynesianische Portfoliotheorie des Geldes) haben Geld schließlich als Vermögensobjekt betrachtet, das in Konkurrenz zu allen anderen Anlageobjekten in der Finanz- und Realwirtschaft steht. In diesen Geldnachfragetheorien wird die von Reifner kritisierte Geldbesitzer- oder Gläubigerperspektive eingenommen: Geld wird nur genutzt oder gehalten, um den Konsum oder Geldbesitz zu vermehren. So wird z.B. in einem Standardlehrbuch der Geldtheorie eine wichtige Funktion des Geldes darin gesehen, „… als temporäres Kaufkraftaufbewahrungsmittel zu dienen und damit ein zeitliches Auseinanderfallen von Verkaufsakt und Kaufakt zu ermöglichen….“ (Jarchow 1998, S. 9). „Geld dient zwar als Wertaufbewahrungsmittel; andere Formen der Vermögensanlage spielen in diesem Zusammenhang jedoch eine wichtigere Rolle. So kann man Kaufkraft auch akkumulieren, indem man Sparguthaben unterhält, Wertpapiere kauft oder Sachvermögen (z.B. Land und Häuser) erwirbt…“ (Jarchow 1998, S. 3). Bei der einzelwirtschaftlichen Analyse von Kasse und Portfeuille (Jarchow 1998, S. 20ff) steht dann auch der Gesichtspunkt der Kostenminimierung, also die Effizienz der Vermögensanlage aus der Sicht des Gläubigers im Mittelpunkt. Der Ertrag aus der Nutzung des Geldes durch Kooperation zwischen Gläubiger und Schuldner wird nicht thematisiert, da die Verzinsung der alternativen Anlagemöglichkeiten als gegeben unterstellt wird.</p>
<p>Dass Geld aus der Kreditvergabe entsteht, wird in der Geldangebotstheorie der VWL-Lehrbücher erklärt. Dabei wird aber ebenfalls nicht die Nutzung des Geldes durch die Kreditnehmer betrachtet, sondern vielmehr das gesamtwirtschaftliche Geld- und Kreditschöpfungspotential von Bankensystemen aus der Perspektive einer Zentralbank mit dem Ziel der Geldwertstabilität. Spekulative Blasen durch Abkopplung des monetären Sektors vom realwirtschaftlichen Sektor werden entweder im Hinblick auf die Geldpolitik (z.B. Görgens et al. 2014, S. 201) oder die Effizienz von Kapitalmärkten (z.B. Burda und und Wyplosz 2009, S. 453ff.) behandelt, aber nicht im Hinblick auf unproduktive Kreditvergabe oder Schädigung der Kreditnehmer.</p>
<h6><strong>Schlussfolgerungen: Umdenken in Theorie und Praxis!</strong></h6>
<p>Das geforderte Umdenken von der Gläubiger- zur Schuldnerperspektive hat weitreichende Implikationen sowohl für die zu lehrende VWL-Theorie als auch für die Praxis der Regulierung. Der theoretische Ansatz von Reifner entspricht den geldwirtschaftlichen Modellen von Keynes und Schumpeter und steht im Gegensatz zu güterwirtschaftlichen Modellen der Neoklassik, in welchem Geld nicht vorkommt. Geld entsteht aus der Kreditaufnahme in der Realwirtschaft und ist damit endogen. Sparen ist für das Geldmarkt-Gleichgewicht irrelevant, Geld dagegen für das Gütermarkt-Gleichgewicht relevant und damit nicht neutral. Die weltweit niedrigen Zinsen lassen sich deshalb nicht durch eine Sparschwemme erklären, wie dies von Vertretern des vorherrschenden güterwirtschaftlichen Modells angenommen wird, in dem der Sparer im Mittelpunkt steht (ohne Sparen kein Investieren). Finanzkrisen und spekulative Blasen auf Finanzmärkten können nur durch das geldwirtschaftliche Modell erklärt werden, aus dem sich dann auch Empfehlungen für eine an den Ursachen ansetzende Regulierung ableiten lassen. Güterwirtschaftliche Modelle sind dagegen “… für die Abbildung der Prozesse in einem modernen Finanzsystem genauso überholt wie das Paradigma von Ptolemäus“ (Bofinger 2017).</p>
<p>Nach Reifner können Finanzkrisen nur dann nachhaltig vermieden werden „…, wenn man alle Finanzdienstleistungen als Derivate einfacher Kreditbeziehungen ansieht, die dessen Grundprobleme, die Nutzung fremden Kapitals bei hohem Rückzahlungs- und Nutzungsrisiko, sichtbar enthalten“ (Reifner 2017c, S.93). Die eigentlichen Opfer der Krise waren nicht die Anleger, sondern die Schuldner, welche durch Wucher geschädigt wurden. Im weiteren Sinne gehören dazu u.a. Umschuldungen, die Zinsen und Kosten in Kapital verwandeln, Ausbeutung Überschuldeter und Verbriefung leerer Forderungen. Die gegenwärtige Regulierung verkennt dies, indem sie am Verhalten der Finanzmarktakteure ansetzt, ohne die Entstehung wertloser Forderungen durch Wucher und Derivate zu verhindern. Regulatorische Eigenkapitalanforderungen können zwar helfen, risikobehaftete Geschäfte zu verteuern und die Verluste daraus durch genügend Geldkapital zu kompensieren. Finanzmarktgeschäfte, deren Renditen realwirtschaftlich nicht gerechtfertigt sind, sind damit aber weiterhin möglich. Liquiditätsanforderungen setzen an der Menge des von Banken gehaltenen Geldes zur Prävention von Liquiditätskrisen bei einem Zusammenbruch des Vertrauens in das Finanzsystem an. Sie helfen nicht, dieses Vertrauen durch Verbot wertloser Forderungen herzustellen. Eine Begrenzung von Boni oder Kopplung von Provisionen am langfristigen Unternehmenserfolg setzen am Geldgewinn und der „Gier“ der Manager an, nicht aber an deren Möglichkeit, Kreditnehmer weiter auszubeuten oder leere Forderungen herzustellen und zu verbriefen. Wer das Geldsystem dagegen als Kreditsystem für die Realwirtschaft versteht, muss zur Einsicht gelangen, dass weniger das Verhalten der Finanzintermediäre, sondern vielmehr die Produkte, die sie verkaufen, im Sinne eines Wucher- und Glücksspielverbots reguliert werden sollten. Wenn Manager im unregulierten Glücksspiel der Finanzmärkte ein Vielfaches der Managergehälter der Realwirtschaft und des Staates verdienen, „…dann nehmen sie dieses Geld den Schuldnern dieser Welt weg“ (Reifner 2017c, S. 167).</p>
<table>
<tbody>
<tr>
<td></td>
<td><strong>VWL-Standardlehrbücher</strong></td>
<td><strong>Reifner (2017a, 2017c)</strong></td>
</tr>
<tr>
<td>Definition und Funktionen von Geld</td>
<td>Tauschmittel, Wertaufbewahrungsmittel, Recheneinheit; Mittel zur effizienten Arbeitsteilung</td>
<td>Zirkulationsfähige Forderung; Mittel zur Kooperation</td>
</tr>
<tr>
<td>Natur des Menschen</td>
<td>Egoismus und Gewinnstreben, Tauschdenken</td>
<td>Kooperation für die Gemeinschaft</td>
</tr>
<tr>
<td>Ziel des Wirtschaftens</td>
<td>Gewinn- und Nutzenmaximierung</td>
<td>Streben nach dem guten Leben (Aristoteles)</td>
</tr>
<tr>
<td>Formen des Wirtschaftens</td>
<td>Marktwirtschaft mit Geldtransaktionen</td>
<td>Auch nicht marktwirtschaftliches Wirtschaften</td>
</tr>
<tr>
<td>Rolle des Geldes beim Wirtschaften</td>
<td>Geld besitzen oder vermehren, Nachfrage nach Geld, Geld als Anlageobjekt</td>
<td>Geld nutzen statt akkumulieren</td>
</tr>
<tr>
<td>Hauptperspektive</td>
<td>Gläubiger, Anleger</td>
<td>Schuldner, Kreditnehmer</td>
</tr>
<tr>
<td>Vorherrschendes gesamtwirtschaftliches Modell</td>
<td>Güterwirtschaftliches Modell (Neoklassik)</td>
<td>Geldwirtschaftliches Modell (Schumpeter, Keynes)</td>
</tr>
<tr>
<td>Krisenprävention</td>
<td>Verhaltensregulierung: Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen, Managervergütung</td>
<td>Produktregulierung: Wucher- und Glücksspielverbot</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p class="textbox" dir="ltr"><a href="https://www.iff-hamburg.de/doris-neuberger/" target="_blank" rel="noopener">More information about the author</a></p>
<p><a href="https://www.iff-hamburg.de/wp-content/uploads/2018/03/Neuberger_Festschrift_Kommentar_Das-Geld1.pdf" target="_blank" rel="noopener">Download pdf</a> / <a href="https://www.iff-hamburg.de/wp-content/uploads/2018/03/Neuberger_Festschrift_TheMoney1-3_en.pdf" target="_blank" rel="noopener">English Version</a></p>
<p><strong>Literatur</strong></p>
<p>Bofinger, P. (2017), „Realwirtschaftliche Modelle sind überholt“, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19. Juli 2017, <a href="http://blogs.faz.net/fazit/2017/07/19/realwirtschaftliche-modelle-sind-ueberholt-8932/">http://blogs.faz.net/fazit/2017/07/19/realwirtschaftliche-modelle-sind-ueberholt-8932/</a> (abgerufen am 4.08.2017)</p>
<p>Burda, M. C. und C. Wyplosz (2009), Makroökonomie. Eine europäische Perspektive, 3. Auflage, Vahlen, München.</p>
<p>Gischer, H., Herz, B. und L. Menkhoff (2012), Geld, Kredit und Banken, 3. Auflage, Springer, Berlin u.a.</p>
<p>Görgens, E., K. Ruckriegel und F. Seitz (2014), Europäische Geldpolitik. Theorie, Empirie und Praxis, 6. Aufl., UVK Verlagsgesellschaft mbH, Konstanz und München, 2014.</p>
<p>Issing (2014), Einführung in die Geldtheorie, 15. Auflage, Vahlen, München.</p>
<p>Jarchow (1998), Theorie und Politik des Geldes 1, 10. Auflage, Göttingen.</p>
<p>Keynes, J. M. (1936): The General Theory of Employment, Interest and Money, London.</p>
<p>Reifner, U. (2017a), Das Geld 1. Ökonomie des Geldes &#8211; Kooperation und Akkumulation, Wiesbaden 2017.</p>
<p>Reifner, U. (2017b), Das Geld 2. Soziologie des Geldes – Heuristik und Mythos, Wiesbaden 2017.</p>
<p>Reifner, U. (2017c), Die Finanzkrise. Für ein Wucher- und Glücksspielverbot, Wiesbaden 2017.</p>
<p>Schumpeter, J. A. (1926), Theorie der wirtschaftlichen Entwicklung, 5. Auflage, Berlin (Wiederabdruck 1952).</p>
<h1>Interdisziplinarität</h1>
<p>Kommentar zu Doris Neuberger</p>
<p>Interdisziplinarität verlangt Kommunikation zwischen den Disziplinen. Nach der Krise wurde sie in vielen vor allem studentischen Initiativen von der Volkswirtschaftslehre eingefordert, deren Prognosen so enttäuscht hatten. Für Recht und Soziologie gilt nichts Anderes. Doch sprechen wir seitdem wirklich mehr miteinander? Schaut man sich die preisgekrönten Ökonomen 2018 in Stockholm oder beim Leibnizpreis der DFG an, so geht es wohl eher darum, Volkswirte dafür zu belohnen, dass sie sich mehr um Fragen wie Umwelt und Armut kümmern, die bisher vernachlässigt wurden. Interdisziplinär arbeiten sie deshalb noch lange nicht.</p>
<p>Wie schwer Interdisziplinarität sein kann zeigte mir mein Aufsatz über die Nutzbarmachung soziologischer Studien zur Beratungsqualität für die Qualitätskontrolle in Banken. Die Reviewer eines führenden betriebswirtschaftlichen Journals hatten ihn mit Eifer und Wut abgelehnt. Die betriebswirtschaftliche Diskussion sei nicht verarbeitet. Rechts- und Schuldenberatung seien mit der Kundenberatung in Banken nicht vergleichbar. Dass die beste Beratung die richtige Beratung ist, empfanden sie wohl als Provokation gegenüber den ServeQual Untersuchungen. </p>
<p>Ökonomen und Juristen arbeiten wie in der Monopolkommission durchaus zusammen. Die Juristen nehmen den Ökonomen die Analyse der Zwänge der die Wirtschaft einrahmenden Institutionen ab (Recht als wirtschaftliches Risiko), die Ökonomen rechnen durch, was ein Gesetz kostet. (ÖAR) Sie sind sich gegenseitig Hilfswissenschaften. Aber ist das interdisziplinär? Eine andere Gruppe nimmt dies grundsätzlich für sich in Anspruch. Sie verkündet eine alternative, politische oder soziale Ökonomie. Sie tauscht die Ziele aus und ordnet das Streben nach höchstmöglicher wirtschaftlicher Produktivität gerechten Produktionsverhältnissen unter. Romantische Vorstellungen über die Produktivität des Sozialen im ethischen Investment, social banking oder beim Microlending haben uns lange beschäftigt. Wir haben schließlich einsehen müssen, dass sie die Leistungen und Möglichkeiten der Wirtschaftswissenschaften gerade nicht und damit auch keine Interdisziplinär einbringen wollen bzw. können.</p>
<p>Der nun schon seit Jahren bestehende Austausch mit Doris Neuberger ist da eine großartige Ausnahme. Wie auch in dieser Buchbesprechung bringt Neuberger ihre wirtschaftswissenschaftliche Theorie und Praxis ein, indem sie zunächst eine Übersetzungsleistung erbringt. Sie kann das weit besser als ich, der ich, wie meine Kritiker immer wieder betont haben, in keiner der angemaßten Wissenschaften wirklich zu Hause bin. Was sie aus meiner Ökonomie des Geldes herausliest steht wirklich dort drin. Das bereitet auch mir den Genuss der neuen Lektüre eines Textes, den ich an sich kennen müsste. Ich lerne also durch die Übersetzung Anknüpfungspunkte für meine Anschauungen in der VWl zu finden, die Teil ihrer eigenen monodisziplinären Diskussion sind.</p>
<p>Interdisziplinarität setzt also, und dies sagt auch diese Buchbesprechung, erst einmal ein Mindestmaß an gegenseitigem Verstehen (Multidisziplinarität) voraus. Man muss die Sprache nicht nur wörtlich, sondern auch in ihrem Sinn verstehen. Erst auf dieser Übersetzungsleistung kann dann die eigentlich interdisziplinäre Kommunikation aufsetzen.</p>
<p>Während ich Recht und Soziologie getrennt studiert habe blieb ich ökonomisch Autodidakt. Gleichwohl führten mich meine rechtlichen und soziologischen Arbeitsschwerpunkte bei Finanzdienstleistungen (Canaris) und Geld (Simmel) immer wieder zu Gegenständen, für die die Ökonomie ein Monopol beansprucht. Ich konnte mich der Ökonomie daher nur mit einem Trick nähern, dem ich den Namen Aristoteles gegeben habe. Er war aus heutiger Sicht zu seiner Zeit alles in einem: Jurist, Ökonom oder Soziologe &#8211; also interdisziplinär? Er hatte das Glück, dass die Arbeitsteilung in den Wissenschaften noch nicht stattgefunden hatte. Man nannte ihn (und viele Nachfolger bis ins 19. Jahrhundert hinein) einfach den <em>Freund der Wissenschaften</em> (Philosoph). Heute werden unter dieser Bezeichnung nur noch verzichtbare <em>Freunde der Abstraktion</em> geführt. Bei ihnen verkümmerte die aristotelische Omnidisziplinarität zur <em>Disziplinlosigkeit</em>, mit der zu vielem etwas gesagt werden darf, ohne darüber das zu wissen, was heute die Einzelwissenschaften verwalten.</p>
<p>Vielleicht kann ich dies an einem Beispiel erläutern, das Neuberger zutreffend als wesentliches Element meines Ansatzes ansieht. Es geht um Arbeitsteilung als produktivem Sinn des Tauschens. Das soll das Grundprinzip von Wirtschaft heute sein. Juristisch ist es der synallagmatische Vertrag, in dem der freie Wille und das exklusive Eigentum den individuellen Tausch zum Wesenselement wirtschaftlicher Kommunikationsformen erhebt. Aufgeweckt hat mich aber, dass Aristoteles auch Schenken als Tausch bezeichnet. Heute wird es eher als Alternative zum Tausch mit dem Begriff Altruismus dem Egoismus entgegengesetzt. Er unterschied aber reziproken und synallagmatischen Tausch.</p>
<p>Die Erklärung ist in einer verkehrten Volksweisheit enthalten „Wenn jeder an sich selber denkt, ist an alle gedacht“. Das heißt auf die Füße gestellt „Wenn man allen gibt, die etwas nötig haben, dann <em>tauscht</em> der Schenker mit seinem Geschenk eine Chance ein. Die klassische <em>Versicherung auf Gegenseitigkeit</em> enthält diesen Gedanken. Nun gibt es genug Kritiker nicht zuletzt den Papst, die das als das bessere Wirtschaftssystem propagieren. Doch das ist politisch. Aristoteles sah in ihnen lediglich alternative Formen der Wirtschaft. Er kannte zudem noch mehr Alternativen wie insbesondere die Befehls- und Sklavenwirtschaft, deren Effizienz sich ja bis heute im Stabliniensystem von Fabrik und Staat zeigt. (Subordinationstheorie) Auch die Raubritter bauten (nicht unähnlich zum Verdrängungswettbewerb) darauf auf, dass sie mit den Mitteln Dritter wirtschaften konnten nicht unähnlich zu den fleischfressenden Tieren und Schmarotzern.</p>
<p>Alle diese Systeme sind in der Lage, arbeitsteiliges Wirtschaften zu organisieren. Raub nutzt die Arbeitsteilung ebenso wie die Sklaverei. Doch sie gibt es auch ohne Arbeitsteilung. Im 11. Kapitel des ersten Bandes des Kapitals stehen die Beispiele für die kooperative Kraft. Wenn in der ursprünglichen Akkumulation der Baumstamm nicht alleine gehoben werden konnte, dann stellte es einen gewaltigen Fortschritt dar, wenn es gelang, 10 Arbeiter gleichzeitig anpacken zu lassen. Es gibt somit noch etwas ökonomisches Höheres als die Arbeitsteilung: die Kooperation. Alle Wirtschaftsformen beruhen auf dem Streben nach Kooperation.</p>
<p>Hier scheint mir der entscheidende Unterschied zum ökonomischen aber auch zum juristischen und ökonomischen mainstream zu liegen. Sie sehen alle die Kooperation als eine freundliche Alternative zu einer im Wesentlichen nur antagonistisch gedachten Wirtschaft, die man soziologisch als Besitzindividualismus (McPherson), juristisch als Eigentümergesellschaft (Savigny) und ökonomisch als vom egoistischen Gewinnstreben getrieben (Smith) denkt. Kooperation ist dann das Gegenteil. Daher die Gegensatzpaare von Individuum – Gemeinschaft, Tausch – Kooperation, Gesellschaft – Genossenschaft.</p>
<p>Nimmt man dagegen das Wort co-operari (zusammenarbeiten) ernst, dann kommt es nicht darauf an, ob es bewusst, freiwillig, moralisch wertvoll, auf gleicher Stufe etc. erfolgt. Alles Streben nach produktiverer Arbeit in Gesellschaften und Gemeinschaften ist dann Kooperation. Der Jurist versucht diesen Grundgedanken im Vertragsrecht zur Geltung zu verhelfen, was wir mit den Life Time Contracts (soziale Dauerschuldverhältnisse) umzusetzen versuchen. Der Soziologe muss sich Gedanken machen, ob nicht nur die Gemeinschaft, sondern auch die Gesellschaft (Tönnies, Max Weber) gut daran täte, bewusstere Formen der Kooperation durch Solidarität und kollektives Handeln zu identifizieren. Die Ökonomen hätten die Aufgabe, je nach sozialen und technischen Möglichkeiten zu identifizieren, welche Art der Kooperation auch jenseits des Synallagmas zu der höchsten Produktivität führt, wobei politische Ziele wie etwa Demokratie, Frieden und soziale Gerechtigkeit durchaus einbezogen werden könnten.</p>
<p>Das wäre dann der Idealzustand einer philosophisch in den Grundfragen verbundenen multidisziplinären Wisssenschaftstrias, die die Fähigkeit der Interdisziplinarität nicht für ihr Ziel dafür aber für die Fähigkeit zur Kommunikation mit den anderen Wissenschaften erlernen muss.</p>
<p>Für dies Kooperationschance bin ich Doris Neuberger sehr dankbar. (UR)</p></div>
			</div>
			</div>
				
				
				
				
			</div>
				
				
			</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.iff-hamburg.de/2017/06/15/kommentar-zu-reifner-udo-das-geld-1-oekonomie-des-geldes-kooperation-und-akkumulation/">Ökonomie des Geldes – Kooperation und Akkumulation</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.iff-hamburg.de/startseite">iff | institut für finanzdienstleistungen e.V.</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Ein gutes Leben für alle</title>
		<link>https://www.iff-hamburg.de/2017/04/15/ein-gutes-leben-fuer-alle/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[iff]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 15 Apr 2017 13:54:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Axel Halfmeier]]></category>
		<category><![CDATA[Das Geld 1-3]]></category>
		<category><![CDATA[Die Finanzkrise]]></category>
		<category><![CDATA[Festschrift]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.iff-hamburg.de/?p=2605</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://www.iff-hamburg.de/2017/04/15/ein-gutes-leben-fuer-alle/">Ein gutes Leben für alle</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.iff-hamburg.de/startseite">iff | institut für finanzdienstleistungen e.V.</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="et_pb_section et_pb_section_1 et_section_regular" >
				
				
				
				
				
				
				<div class="et_pb_row et_pb_row_1">
				<div class="et_pb_column et_pb_column_4_4 et_pb_column_1  et_pb_css_mix_blend_mode_passthrough et-last-child">
				
				
				
				
				<div class="et_pb_module et_pb_text et_pb_text_1  et_pb_text_align_left et_pb_bg_layout_light">
				
				
				
				
				<div class="et_pb_text_inner"><h5>Rezension zu Udo Reifner, <a style="color: #00829b;" href="https://www.iff-hamburg.de/2017/06/10/das-geld-band-3-recht-des-geldes-regulierung-und-gerechtigkeit/" target="_blank" rel="noopener">Das Geld, Band 3:</a> Recht des Geldes &#8211; Regulierung und Gerechtigkeit (Springer Fachmedien, Wiesbaden 2017)</h5>
<h5>von Axel Halfmeier</h5>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der dritte Band in Udo Reifners jüngstem <em>opus magnum </em>beschäftigt sich mit dem Verhältnis von Geld und Recht. Dabei behandelt er eine ganz Reihe von Themen, die aus konventionell-juristischer Perspektive eher disparat erscheinen: Die Palette reicht vom Vertragsrecht über das Bankaufsichtsrecht bis hin zum Straf- und Steuerrecht. Reifner hat zu allem etwas zu sagen. Ein solcher Rundumschlag ist gewöhnlich in der Wissenschaft problematisch, hier aber aus drei Gründen trotzdem lesenswert: Erstens ist das Buch durchtränkt mit der jahrzehntelangen Erfahrung des Autors und bildet so ein Nachschlagewerk für zahlreiche Einzelfragen. Zweitens besteht der wesentliche Gebrauchswert des Buches darin, dass Reifner diese zahlreichen Einzelfragen aus einer konsistent ideologie- und sprachkritischen Perspektive angeht, die in dieser Form einzigartig ist. Drittens ist bemerkenswert, dass der Autor seine Kritik am Begriff der &#8222;Gerechtigkeit&#8220; auszurichten versucht, der auch in der öffentlichen Diskussion um Exzesse in der Finanzbranche eine gewisse Konjunktur hat.</p>
<p>Zu ersten Punkt, dem enzyklopädischen Charakter des Werkes: Reifner ist ein Universalgelehrter im besten Sinne und nutzt die extensiven Fußnoten, um zahlreiche Einzelfragen zu vertiefen und historisch-kritisch zu beleuchten, bis hin zu Fragen des Familienrechts (Fn. 226). So liest man eigentlich zwei Bücher: Einmal den Haupttext, daneben aber auch noch Einzelabhandlungen zu unzähligen interessanten Details, die wie eine unerschöpfliche Quelle in den Fußnoten hervorsprudeln.</p>
<p>Trotzdem sind diese Einzelbetrachtungen nicht willkürlich aneinandergereiht, sondern durch die gesellschaftskritische Perspektive verbunden, aus der Reifner auf das Phänomen Geld und Recht blickt. Kritik ist bei ihm häufig auch Sprachkritik, er interessiert sich sehr für Begriffe, ihre Verwendung und Herkunft. Das ist für das Verständnis seines Gegenstands &#8222;Recht&#8220; sehr hilfreich, da das Recht zumindest auch, wenn nicht gar überwiegend, als Sprach- und Kommunikationssystem auftritt. Als eines von vielen Beispielen sei der deutsche Begriff des &#8222;Verbrauchers&#8220; (§ 13 BGB) herausgegriffen, der auch in der Rechtspraxis immer wieder Probleme macht, weil er fälschlich suggeriert, dass hier eine bestimmte Personengruppe zu schützen sei, während Reifner überzeugend herausarbeitet, dass es der Sache nach um &#8222;Konsumrecht&#8220; geht, so dass eher die französische Bezeichnung vom <em>droit de la consommation </em>zutreffend ist. Damit hängt zusammen, dass Reifner eine &#8222;personalistische&#8220; Ideologie im Verbrauchs-Recht ablehnt: Er will den Fokus nicht auf angeblich minderbemittelte, gar &#8222;verletzliche&#8220; oder sonstwie zu bemitleidende &#8222;Verbraucher&#8220; als Personen richten, sondern im Gegenteil auf die wirtschaftlichen Machtstrukturen, die eine Regelung des Konsums notwendig machen. Der Schutz des vermeintlich &#8222;Schwächeren&#8220; ist aus Reifners Sicht untrennbar mit der Begrenzung der Macht des &#8222;Stärkeren&#8220; verbunden.</p>
<p>Dass mit diesen sprachlichen Fragen auch sachlich-konzeptionelle Probleme zusammenhängen, zeigt etwa Reifners Kritik am im Verbrauchsrecht noch vorherrschenden Informationsparadigma: Gerade weil die angebliche Schwäche des &#8222;Verbrauchers&#8220; als Informationsdefizit konstruiert wird, soll zu deren Behebung eine Überflutung mit Informationen dienen, die im Kredit- und Finanzdienstleistungsrecht mittlerweile absurde Ausmaße angenommen hat. Dieses Paradigma hängt letztlich mit der herrschenden marktförmigen Organisation des Konsums zusammen, in der alle Entscheidungen als &#8222;freiwillig&#8220; und privatautonom gestaltbar dargestellt werden, auch wenn derartige Entscheidungsmöglichkeiten in der sozialen Realität weder vorhanden noch überhaupt gewollt sind.</p>
<p>Wie weit das von Reifner kritisch gesehene Markt- und Informationsmodell heute reicht, zeigt – als aktuelles Beispiel, das in Reifners Werk noch nicht vorkommt – etwa die am 25. Mai 2018 in Kraft tretende EU-Datenschutzgrundverordnung: Sie macht sämtliche Datenverarbeitungsvorgänge von – weitgehend fiktiven – &#8222;Einwilligungen&#8220; der Betroffenen abhängig und statuiert dementsprechend exorbitante Informationspflichten. Die nächste Stufe der komplett marktförmigen Organisation der Gesellschaft wäre dann die im GroKo-Koalitionsvertrag vom Februar 2018 vorgesehene Einführung eines &#8222;Eigentums an Daten&#8220;, was dann letztlich jeden Kommunikationsvorgang in einen Kauf und Verkauf von Informationen verwandeln könnte.</p>
<p>Allerdings besteht die Stärke von Reifners Werk gerade darin, dass seine Kritik an der Eigentümer-Marktgesellschaft und ihrer rechtlichen Verfasstheit nicht einseitig ist, sondern dass er immer wieder auch die Vorzüge der bürgerlich-rechtlichen Errungenschaften von Freiheit, Gleichheit und Eigentum würdigt: So bedeutet Eigentum eben auch Schutz vor willkürlicher Machtausübung (S. 85), und auch eine bloß wohlfahrtsstaatliche Kompensation von sozialen Unterschieden ist mit einer anspruchsvollen Konzeption von &#8222;Gleichheit&#8220; in Reifners Sinne wohl nicht vereinbar (S. 78 ff.).</p>
<p>Damit bin ich beim dritten wichtigen Aspekt des Buches angelangt, nämlich den normativen Grundlagen der Kritik. Dies ist traditionell eine Achillesferse sämtlicher kritischer Gesellschaftstheorie: Dass die herrschenden Verhältnisse schlecht sind, ist erstens offensichtlich und kann zweitens in detailreicher Kritik ausgeführt werden, was Reifner hier im Kontext &#8222;Geld&#8220; überzeugend gelingt. Wesentlich schwieriger ist allerdings eine normative Begründung, warum man diese Gesellschaft (und ihr Recht) kritisiert, und – damit zusammenhängend – die Frage, ob es irgendeine utopische Alternative zu den bestehenden schlechten Verhältnissen geben könnte.</p>
<p>Udo Reifner geht auch dieser Kernfrage kritischer Rechtswissenschaft nicht etwa aus dem Weg, sondern traut sich, ein normatives Gegenmodell zu entwerfen. Er findet es im Begriff der Gerechtigkeit und bezieht sich dabei immer wieder auf das Werk von Aristoteles. Ob diese Bezüge wirklich stimmig sind, bedürfte einer ausführlichen fachphilosophischen Würdigung, die den Rahmen dieser Rezension sprengen und meine philosophischen Fähigkeiten übersteigen würde. Die Frage ist aber, ob sich die Reifnersche Konzeption auch unabhängig von ihren behaupteten transzendental-philosophischen Wurzeln nachvollziehen lässt.</p>
<p>Zunächst einmal ist wichtig, dass Reifner sich eindeutig gegen eine Wertneutralität oder rein empirische Betrachtung von Recht wendet. Er will vielmehr das Recht als &#8222;Wertesystem&#8220; (S. 3) verstehen und die Gerechtigkeit im Recht &#8222;wiederentdecken&#8220; (S. 26). Recht und Moral sind für ihn also zwei zusammenhängende Phänomene. Zugleich distanziert er sich aber in Fn. 48 von traditionellen naturrechtlichen Lehren – dies ist eine der oben genannten instruktiven Fußnoten, in der er im Anschluss an Rüthers und andere darlegt, dass gerade die im Nachkriegsdeutschland viel gescholtenen Rechtspositivisten gegenüber dem Faschismus widerstandsfähig waren. Dem klassischen Naturrecht will sich Reifner also nicht anschließen.</p>
<p>Wenn &#8222;Gerechtigkeit&#8220; im Recht somit nicht die weitgehend beliebige Berufung auf überpositive Glaubenssätze darstellen kann, worin besteht sie bei Reifner dann? Eine mögliche Antwort liegt wohl in Reifners Konzeption eines &#8222;guten Lebens&#8220;, in der erneut der Aristotelische Ansatz anklingt. Dieses gute Leben denkt er aber nicht rein individuell im Sinne einer individuellen Nutzenmaximierung, sondern in freiwilliger Kooperation mit anderen Menschen, d. h. in einem gesellschaftlichen Zusammenhalt, den bloße Marktbeziehungen nicht liefern können. Insbesondere will Reifner einen Unterschied machen zwischen &#8222;reziproken&#8220; und &#8222;synallagmatischen&#8220; Tauschbeziehungen (S. 40). Erstere beruhen eher auf familiären oder sozialen Beziehungen und sind keinem Gewinnstreben unterworfen, während letztere dem Marktmodell entsprechen, in dem &#8222;jeder auf Kosten des anderen alles nimmt, was er bekommen kann&#8220; (S. 38).</p>
<p>An dieser Stelle scheint – wie auch an vielen anderen Stellen – Reifners Misstrauen gegenüber der herrschenden ökonomischen Betrachtung durch. Der marktvermittelte Tausch erscheint bei ihm tendenziell als Nullsummenspiel, in dem sich ein Gewinn nur durch das Übervorteilen der Gegenseite erzielen lässt. Die grundlegende ökonomische Vorstellung, dass durch Marktaustausch der Gesamtnutzen erhöht wird, weil beide Seiten vom Austausch profitieren, passt nicht recht zu seinem Modell. Der in der Ökonomie vorherrschende nutzenbezogene Effizienzbegriff ist für ihn negativ besetzt; dieser diene nur den herrschenden Eliten (Fn. 238).</p>
<p>Auch andere ökonomische Begriffe und Konzepte stehen bei Reifner prinzipiell unter Verdacht, etwa die Preisbildung: Er scheint anzunehmen, dass es so etwa wie einen wahren (oder gar gerechten?) Wert gibt, der nicht mit dem Marktpreis identisch ist – daher fordert er etwa für Wertpapiere ein &#8222;umfassendes und neutrales Bewertungssystem&#8220;, das neben dem Kurswert auch den &#8222;wirklichen Wert&#8220; ausweise (S. 53 f.), wobei aber unklar bleibt, wie dieser ermittelt werden soll und warum sich dieser von der durch die Marktteilnehner vorgenommenen Bewertung unterscheiden sollte.</p>
<p>Insgesamt wendet sich Reifner immer wieder gegen die heute in der Rechtswissenschaft international übliche &#8222;ökonomische Analyse des Rechts&#8220;. Er will sie vielmehr ersetzen durch eine &#8222;rechtliche Analyse der Ökonomie&#8220; (S. 4), indem er seine Gerechtigkeitsvorstellungen als normativen Maßstab an die Stelle des Effizienzbegriffs setzt. Mein Problem mit diesem Ansatz besteht darin, dass Reifner – ganz anders als im Rest seines Werkes – gegen die ökonomische Analyse nur einseitig argumentiert und das ihr immanente kritisches Potential nicht weiter erforscht. Gerade sein Ansatz vom &#8222;guten Leben für alle&#8220; ließe sich ohne weiteres in die Sprache der ökonomischen Analyse übersetzen, in der es um den größtmöglichen gesellschaftlichen Gesamtnutzen geht, der wiederum vom Maß der Erfüllung der Bedürfnisse aller Menschen abhängt. Das kritische Potential der ökonomischen Analyse besteht gerade darin, dass sie eben nicht nach dem Nutzen für &#8222;die Wirtschaft&#8220; (S. 3) fragt, wie Reifner im Sinne von &#8222;die Kapitaleigner&#8220; suggeriert, sondern für die Gesellschaft insgesamt als Addition aller individuellen Nutzenvorstellungen. Daher taugt auch die ökonomische Analyse durchaus für die Kritik bestehender Markt- und Machtverhältnisse – man denke etwa an das Konzept der Internalisierung externer Effekte mit Blick auf von Unternehmen verursachten Umweltschäden.</p>
<p>Möglicherweise ist Reifners kritischer Ansatz näher an einer in diesem Sinne kritischen ökonomischen Analyse, als er selbst zugestehen möchte. Ungerecht ist für ihn vor allem die Anfangsverteilung der Ressourcen in der Gesellschaft (S. 24) – das ist aber offensichtlich und auch nicht Thema der ökonomischen Analyse des Rechts. Auch Reifner will diese Ungerechtigkeiten jedoch nicht vollständig abschaffen, solange zumindest auch das &#8222;schwächste Glied einer kapitalistischen Gesellschaft&#8220; immer noch besser dasteht als in einem alternativen Wirtschaftssystem (S. 25). Dies erinnert aber doch sehr an das Pareto-Kriterium der Ökonomen.</p>
<p>Weitere Parallelen bestehen zwischen Reifners prinzipiell liberalem Ansatz, wonach er den Inhalt des &#8222;guten Lebens&#8220; nicht vorschreiben will, sondern die subjektiven Präferenzen als solche akzeptiert (S. 42), und dem Grundmodell der ökonomischen Analyse, in dem die Präferenzen als exogen vorgegeben gelten. An einer anderen Stelle – bezogen auf die Überschuldungsproblematik – erkennt auch Reifner an, dass der Gesamtnutzen bestimmter kapitalistischer &#8222;Opferrituale&#8220; hoch genug sein kann, um daraus Kompensation für die Betroffenen zu finanzieren (Fn. 217). Dies erinnert wiederum an das Kaldor-Hicks-Kriterium, welches die Kompensation von Einbußen in die gesamtgesellschaftliche Nutzenbewertung einer bestimmten Maßnahme einbezieht.</p>
<p>Insgesamt hat Udo Reifner mit &#8222;Das Geld&#8220; daher eine eindrucksvolle und detailreiche Kritik der bestehenden Geldwirtschaft und ihrer rechtlichen Organisation vorgelegt. Das &#8222;gute Leben für alle&#8220; ist aber mannigfaltig: Es mag in der Lektüre von Aristoteles bestehen, oder in einer vorzüglichen Dorade im Salzmantel. Aber genauso wie es nicht die eine richtige Zubereitung der Dorade gibt, mag man sich über Aristoteles hinaus auch andere Ansätze vorstellen, auf die sich eine Kritik der herrschenden Verhältnisse stützen ließe.</p>
<p><a href="https://www.iff-hamburg.de/axel-halfmeier/" target="_blank" rel="noopener">More information about the author</a></p>
<p><a href="https://www.iff-hamburg.de/wp-content/uploads/2018/03/Halfmeier_Festschrift_gutes_Leben.pdf" target="_blank" rel="noopener">Download pdf</a></p>
<h1>Gerechtigkeit und Effizienz</h1>
<p>Anmerkung zu Axel Halfmeier: Ein gutes Leben für alle</p>
<p>Die akribische Besprechung meines Bd.3, dem Geldrecht, vermittelt mir, dass die ursprünglich nicht beabsichtigte Teilung des Werkes in drei bzw. vier Bände doch Sinn macht und juristische Leser ansprechen könnte. Man erhält eine fachliche Rückmeldung und Bestätigung, dass man in der Wissenschaft selber angekommen ist.</p>
<ol>
<li><strong>(Gerechtigkeit)</strong> Gleichwohl gibt es Hürden, wenn man in Bd. 3 etwas voraussetzt, was zuvor entwickelt wurde. Halfmeier findet diese Begriffe in meiner eigenwilligen Charakterisierung von Wirtschaftssystemen und ihren Rechtsformen, die ich als synallagmatisch oder reziprok bezeichnet habe. Auf diesen im ersten Band entwickelten Konzepten baut schon die Unterscheidung zwischen Gesellschaft und Gemeinschaft auf, die den zweiten Band charakterisiert, bei dem auch Haben und Soll, Gewinnstreben und Schuld eingeordnet werden. Der Gerechtigkeitsbegriff ist die juristische Form, in der sich Kooperation zum Vertrag entwickelt.</li>
</ol>
<p>Hier ist ein schmaler Grat zu bewältigen. Altruismus und Gewinnstreben sind für mich keine alternativen Wirtschaftssysteme, sondern nur die zwei Seiten derselben Medaille. Ich habe Aristoteles so verstanden (oder vielleicht auch nur so ausgelegt), dass er die Gerechtigkeit des „Jedem das Seine“ wie eine moderne Verbrauchertheorie festlegte, dann aber anders seine juristischen Rezeptoren heute, sie nach Systemen differenziert betrachtete. Zentraler Punkt für ihn war dabei der Tausch, mit dem er auch den Altruismus dachte. In Tauschdenken war Gerechtigkeit für ihn ein „Mittleres“.  Diese Idee entnahm er der Urform jeden Wirtschaftens, der Zusammenarbeit von zwei Menschen zur Erzielung eines gemeinsamen Erfolges. Die christliche Mythologie hat die Konstellation mit den Namen Adam und Eva belegt. Die Anzahl der Kooperierenden wuchs danach beständig. Nach Kain und Abel fand Aristotels eine agrarische Hauswirtschaft vor, die seinen Begriff  der Ökonomie prägte. Sie wurde in der Neuzeit durch die industrielle Fertigung ersetzt, die nach ihrer Automatisierung heute eine zeitlich versetzte globalisierter Vernetzung aller Kooperationsmöglichkeiten bestimmt.</p>
<p>Das Urmodell der Gerechtigkeit, das Mittlere, ist aber geblieben. Aristoteles entnahm es dem gegenseitigen Austausch. Da dieser Austausch objektiv die Ergebnisse bewusster Kooperation erzielt ist er in der Regel kein Nullsummenspiel. Es entsteht also ein Kooperationsgewinn, der im Ergebnis alle Beteiligten reicher machen könnte. Deshalb hielt Aristoteles den Gewinn allein auf Kosten anderer auch für Wucher. Er fand es gerecht, wenn der Kooperationsgewinn selbst in synallagmatischen Tauschverhältnissen in der Mitte, also „brüderlich“ oder „schwesterlich“, geteilt würde. Er träumte das, was Thomas von Aquin später als „gerechten Preis“ bezeichnete: ein überindividuelles kollektives Gewinnstreben.</p>
<p>Dieses Ideal sah er erwartungsgemäß vor allem dort verwirklicht, wo nur kollektiv getauscht wurde. In der reziproken Wirtschaftsweise gibt jeder und jede denen, die darum Not leiden. Das sind für ihn keine Geschenke. Es ist die Bereitstellung von Mitteln an die Gemeinschaft im Tausch gegen die Chance entsprechender Versorgung, so wie es der Staat mit seinen steuerfinanzierten Ausgaben auch heute noch vorlebt. Das dieses Denken die empirisch wahrnehmbaren Rechtswirklichkeiten (nicht jedoch die Rechtsprinzipien) mehr als das individualistische Gewinnprinzip beherrscht, fällt nur deshalb nicht auf, weil die entsprechenden Handlungsbereiche aus dem Bruttosozialprodukt verbannt bleiben.</p>
<p>Gleichwohl gebe ich dem Rezensenten Recht, dass auch das individualistische Gewinnprinzip des Adam Smith mit seinen Nullsummenspielen ein unverzichtbares Anreizsystem für produktive Wirtschaft darstellt. Marktwirtschaft mit all ihren Produktivitätsfortschritten hätte sich niemals durchgesetzt, wenn das Aristotelische und Aquinische Synallagma zur Richtschnur geworden wären. Geiz und Habsucht sind wichtig, deshalb aber für mich auch nicht in der Form der Gewinn- und Akkumulationsprinzip schon an sich gerecht. Wir müssen nur damit leben, weil Ungerechtigkeit oft produktiver ist als gerechtes Verhalten. Der damit erreichte größere Kuchen kann auch bei ungerechter Verteilung allen Beteiligten größere Stücke beschweren als in einer gerechten Wirtschaft.</p>
<p>Allerdings muss sich diese Produktivität rechtfertigen. Das Gewinnprinzip auf Kosten anderer ist eilnur eine sinnvolle Heuristik und ein notwendiges Übel. Es kommt dem Recht zu, deren Früchte auch denen zugutekommen zu lassen, deren Wohlbefinden z.B. mit dem Wucherzins für kreditunwürdige Arme der Effizienz des Gesamtsystems geopfert wurde. Recht setzt hier Grenzen und Wucher- und Betrugsverbot sind wohl die wichtigsten davon.</p>
<ol start="2">
<li><strong>(Gerechter Aktienpreis?)</strong> Bei dem Vorschlag zur Bewertung der Wertpapiere wollte ich dagegen keinen Beitrag zum gerechten, sondern im Interesse der Finanzstabilität nur einen Beitrag zur rationalen Preisfindung liefern. Die Abschätzung zukünftiger Entwicklungen bestimmt die aktuelle Kaufentscheidung. Umso spekulativer sie ist, umso größer wird die Fallhöhe im Crash. Marktypisch wird dabei der zukünftige Kurs aus der Zeitreihe der vergangenen Kurse extrapoliert (Chartanalyse). Darin ist die Spekulation enthalten. Nachhaltige bzw. langfristige Investoren ergänzen daher die Analyse durch die Feststellung des „inneren Wertes“, der sich aus dem aktuellen Verkaufswert geteilt durch die Anzahl der umlaufenden Aktien ergibt. Damit ist man näher am Geschehen und bewusster im Kaufverhalten. Man erzielt damit keinen gerechten Preis, sondern fundiert lediglich seine Entscheidung. Das halte ich zur Stabilisierung des Finanzsystems, wie es im vierten Band ausgeführt ist, für hilfreich. Da die Kosten dieser Analysen weit über denen einer Chartanalyse liegen, wird man ohne staatliche Hilfe eine solche Fundierung nicht erreichen. Die aber soll keine Kurse festlegen, sondern nur Bewertungsgutachten zur Evaluation des Potenzials aktueller Kurse ermöglichen, wie sie bisher nur bei Aktienemission und im Bankenrating vorgeschrieben ist.</li>
<li><strong>(ÖAR)</strong> Ich gebe zu, dass meine Kritik der ökonomischen Analyse des Rechts, die sich mit dem Kürzel ÖAR von einer Methode zu einer Lehre entwickelt hat, nicht gerecht wird. Meine Ablehnung ist teilweise emotional. In Band 2 habe ich dies in meiner Kritik des Neo-Liberalismus rechtzeitig gemerkt. Im gegensatz zur Geldgesellschaft habe ich mich von der konservativen Kritik Rolf Stürners (<em>Markt und Wettbewerb über alles?</em>) abgesetzt und Hayeks Verdienste gegen autoritäre Regime gewürdigt. Mir ist auch nicht entgangen, das Ott und Schäfer die Ehre gewährten, in ihrem Standardwerk mein Konzept zum Alternativen Wirtschaftsrecht dazu zu nutzen, zu illustrieren, dass auch sozial kompensatorische Ergebnisse mit der ÖAR erzielbar wären, wenn man die Effizienzziele entsprechend definiert und ÖAR nicht als Ideologie, sondern als Methode erkennt. Allein meine nächtelange Diskussion mit Ejan Mackaay in Montreal über den <em>Wert</em> eines tödlichen Betriebsunfalls im Verhältnis zu entsprechenden Präventionskosten beim U-Bahnbau, der Vortrag beim <em>bag lunch</em> von Geoffrey P. Miller an der NYU, dass Behindertenparkplätze ineffizient seien, die Ansätze von George Priest über die verbraucherpolitische Ineffizienz von Gewährleistungsrechten oder Alan Schwartz‘ effizienter Vertragsbruch haben mich eher moralisch als wissenschaftlich zum Opponenten gemacht. Dass die Produktion zusätzlicher Kosten durch Recht ineffizient ist, gilt doch nur, wenn man akzeptiert, soweit der Geldwert ein adäquater Maßstab für den Erfolg sein kann. Der Kauf von CO2-Rechten macht dies deutlich.</li>
</ol>
<p>Umgekehrt ist aber auch nichts Falsches an einer ökonomischen Analyse des Rechts, der keine einer falsche Ökonomie zugrunde liegt. Dass dann der DFG Forschungspreis 2018 dafür vergeben wurde, dass jemand rechtliche Wuchergrenzen eher für hinderlich bei der Prävention von Überschuldung hält, liegt ja nicht daran, dass die Ökonomie hier Kompetenz bei der Verarbeitung der soziologischen Daten zeigen würde. Grund dieser Fehleinschätzung ist, dass Modellannahmen über Verhaltensoptionen zugrunde gelegt werden, die mit der Wirklichkeit nichts zu tun haben. Der demokratisch gewonnene Kompromiss zwischen Gerechtigkeit und Effizienz könnte daher durch eine um eine SARW (soziologischen Analyse von Recht und Wirtschaft) ergänzt werden. (UR) 17.12.2018</p></div>
			</div>
			</div>
				
				
				
				
			</div>
				
				
			</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.iff-hamburg.de/2017/04/15/ein-gutes-leben-fuer-alle/">Ein gutes Leben für alle</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.iff-hamburg.de/startseite">iff | institut für finanzdienstleistungen e.V.</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>„Das Geld“ und das Versicherungsrecht</title>
		<link>https://www.iff-hamburg.de/2017/03/16/das-geld-und-das-versicherungsrecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[iff]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 Mar 2017 12:29:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Das Geld 1-3]]></category>
		<category><![CDATA[Die Finanzkrise]]></category>
		<category><![CDATA[Edda Castelló]]></category>
		<category><![CDATA[Festschrift]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.iff-hamburg.de/?p=2757</guid>

					<description><![CDATA[<p>von Edda Castelló &#160; Im Vorwort zu Band 3 „Das Geld“ werden die „Mauern“ beklagt, „die juristische Spezialisten“ zwischen Bankvertrags- und Bankaufsichtsrecht, Wertpapier- und Darlehensrecht und Versicherungsrecht aufgebaut haben. Wohl wahr! Der Autor der Bände „Das Geld“, unser Jubilar, hat dabei das Versicherungsrecht am wenigsten im Blick. Dabei liefert die Versicherungsbranche reichlich Anschauungsmaterial für Versagen [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.iff-hamburg.de/2017/03/16/das-geld-und-das-versicherungsrecht/">„Das Geld“ und das Versicherungsrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.iff-hamburg.de/startseite">iff | institut für finanzdienstleistungen e.V.</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h5>von Edda Castelló</h5>
<p>&nbsp;</p>
<p>Im Vorwort zu Band 3 „Das Geld“ werden die „Mauern“ beklagt, „die juristische Spezialisten“ zwischen Bankvertrags- und Bankaufsichtsrecht, Wertpapier- und Darlehensrecht und Versicherungsrecht aufgebaut haben. Wohl wahr! Der Autor der Bände „Das Geld“, unser Jubilar, hat dabei das Versicherungsrecht am wenigsten im Blick. Dabei liefert die Versicherungsbranche reichlich Anschauungsmaterial für Versagen des Marktes und des Informationsmodells, für Rechtsverweigerung und Ungerechtigkeit. Beispiele gefällig?</p>
<p><strong>1. Informationsflut</strong></p>
<p>Die Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoVO) umfasst fünf Seiten. Die sich daraus ergebenden Informationen, die der Verbraucher vor oder bei Vertragsschluss ausgehändigt bekommt, kommen leicht auf die zehnfache Seitenzahl. Allgemeine Versicherungsbedingungen, Besondere Versicherungsbedingungen, Merkblätter zur Dynamik, zur Steuer, zum Datenschutz, Hinweise zum Widerrufsrecht, Modellrechnungen. Dazu gibt’s Bedingungen zu Zusatzversicherungen wie Berufsunfähigkeit oder Unfall. Bei Fondsgebundenen Policen zusätzlich mehrere Seiten über die Struktur und Anlageziele der möglichen Fonds. Weil der Gesetzgeber wohl auch einsah, dass das ein bisschen viel Lesestoff für Verbraucher ist, erfand er das „Produktinformationsblatt“. Darin muss der Versicherer die Kunden auf Informationen von besonderer Bedeutung hinweisen, und zwar, „übersichtlich, verständlich und knapp“. Auch die Produktinformationsblätter umfassen inzwischen in der Regel ein halbes Dutzend Seiten. Alles in allem eine Zumutung für den Verbraucher. Sie sind ein Musterbeispiel für gesetzliche Informationsrechte, die in die falsche Richtung weisen (Das Geld, 3, S. 172). Aus Verbrauchersicht ist solches Übermaß an Informationen allenfalls nützlich, wenn Verstöße gegen die Informationspflichten sanktioniert werden und ein Schlupfloch bieten, sich von einem ungeliebten Vertrag ohne großen Verlust zu lösen. Doch die Verordnung sieht irgendwelche Sanktionen bei Verstößen gegen die Informationspflichten nicht vor. Rechtsprechung, die dem Kunden bestimmte Rechte bei fehlenden, falschen oder irreführenden Informationen zubilligt, ist nicht bekannt.</p>
<p>Der Gesetzgeber wagt es nicht, materielle Regulierungen oder Verbote, wie Verbraucherschützer sie fordern, zu erlassen, sondern setzt auf Informationen für den Verbraucher. Nun beklagen auch die Versicherer die ausufernden Informationspflichten und proklamieren scheinheilig einen Schulterschluss mit den Verbraucherschützern. Letztlich sind die Informationspflichten für die Versicherer aber immer noch das kleinere Übel gegenüber wirksamen materiellen Eingriffen.</p>
<p><strong>2. Sinnlose Widerrufsrechte</strong></p>
<p>Bei den Immobilienkrediten haben sich Verbraucherverbände und Anwälte über Jahre mit Schrifttypen, Kommasetzung, Grammatik und Wortwahl von Belehrungen auseinandergesetzt (Das Geld, 3, S. 173), um aufgrund eines Formfehlers rechtliche Vorteile für den Verbraucher und den Mandanten herauszuholen. Das Pendant bei Lebens- und Rentenversicherungen ist die fehlerhafte Widerspruchsbelehrung, zu finden in rund 60 % der zwischen 1995 und 2007 abgeschlossenen Verträge. Der Ausstieg aus einem von vornherein ungeeigneten oder inzwischen als schlecht erkannten Vertrag, ohne die bei Kündigung üblichen Verluste hinnehmen zu müssen, ist natürlich individuell reizvoll. Doch der Weg dahin ist absurd kompliziert. Mehrere Dutzend BGH- und ungezählte Instanzgerichts-Entscheidungen mussten sich mit der Frage befassen, ob ein kursiver Text drucktechnisch deutlich ist, ob man statt Textform auch Schriftform sagen darf oder auf welche Vertragsunterlagen genau hingewiesen werden muss, damit die Widerspruchsfrist zu laufen beginnt. Meist schließt sich an den vom Verbraucher erklärten Widerspruch eine intensive Auseinandersetzung über die Höhe des Rückabwicklungsbetrages an, über Risikokosten und Nutzungen. Willkommener Streitstoff für die Branche, gut geeignet zum mauern, abwehren und kleinrechnen von Ansprüchen. Widerrufs- und Widerspruchsrechte waren eigentlich einmal dafür gedacht, eine nachträgliche Überlegungsfrist für voreilig abgeschlossene Verträge einzuräumen. Inzwischen sind sie zu formalistischen Regeln verkommen, die ihren ursprünglichen Sinn verloren haben. Aber geben wir nicht der Verbraucherseite und ihren Anwälten die Schuld, wenn sie spitzfindig nach Formfehlern suchen. Sie handeln in Notwehr. Die intensive Suche nach Formfehlern und deren Ausnutzung fände nicht statt, wenn die Verträge fair und ordentlich wären und die Verbraucher keinen guten Grund zum Ausstieg hätten!</p>
<p><strong>3. Fehlender Wettbewerb</strong></p>
<p>Dass der Wettbewerb bei Finanzdienstleistungen kaum etwas richtet, ist bekannt. Gleichwohl kann man als Verbraucherschützer ja nicht wirklich etwas gegen Wettbewerb haben. Machen wir uns also an einen Qualitätsvergleich! Bei Sparvorgängen ist die Rendite ein wichtiger Bewertungsmaßstab (neben der Sicherheit des angelegten Geldes, der Liquidität und der ethischen Verwendung). „Was kommt am Ende heraus?“ möchte der Sparer wissen. Bei Lebens- und Rentenversicherung erfährt der Kunde erst am letzten Tag der Anlage, oft 30 oder 40 Jahre nach Abschluss, wie viel er heraus bekommt. „Dumm gelaufen“ mag er denken, wenn der Vertrag in der Rückschau einen Ertrag von 1 oder 2 % Zinsen p.a. gebracht hat. Das nächste Mal mache ich es besser. Bloß: Bei Lebens- und Rentenversicherung gibt es kein „nächstes Mal“. Der Kunde ist inzwischen 65 Jahre alt. Man kann nur hoffen, dass er das Geld nicht in eine Rentenversicherung einzahlt…</p>
<p><strong>4. Lügen haben lange Beine</strong></p>
<p>Inzwischen sind die Unternehmen verpflichtet, ihren Kunden jedes Jahr eine „Standmitteilung“ zu übersenden. Sie soll darüber informieren, wie viel „Überschüsse“ (so nennt man einen Teil der Erträge) dem Vertrag gutgeschrieben wurden und wie viel davon „garantiert“ ist. Ein Blick auf die Standmitteilungen der letzten Jahre zeigt, dass die einstmals in Aussicht gestellten Überschüsse dahin geschmolzen sind wie Schnee in der Sonne. Dabei waren die vollmundigen Prognosen bei Vertragsschluss nicht selten maßgeblich für den Abschluss der Policen. Bloß: die Prognosen sind stets unverbindlich. Renditen können ins Blaue hinein versprochen werden. Treffen die Prognosen nicht ein, heißt es „wir haben’s auch nicht besser gewusst“. Im Zweifel hat der böse Finanzmarkt Schuld oder die EZB mit ihrer Niedrigzinspolitik. Fazit: Wer am schamlosesten das Blaue vom Himmel versprochen und illusorische Ablaufleistungen in Aussicht gestellt hat, stand als guter Anbieter da. Niemals wird ein Unternehmen wegen schlechter Leistungen vom Wettbewerb abgestraft.</p>
<p><strong>5. Was kostet der Spaß? </strong></p>
<p>Die Kosten eines Kredits sind seit Jahrzehnten als Effektivzins anzugeben. Die Kosten eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages mussten bis 2007 im Vertrag überhaupt nicht genannt werden. Nur in etwa konnte man die Abschlusskosten erraten. Der sog. Höchstzillmersatz (das ist die Abschlussprovision, die höchstens zu Beginn des Vertrages einbehalten werden darf) von 4 % der Prämiensumme war nur ein Anhaltspunkt. Auch im Vertragsverlauf wurden weitere Abschluss- und laufende Verwaltungskosten von den Prämien einbehalten.</p>
<p>Erst seit 2008 sind die Abschluss- und Vertriebskosten und die Verwaltungskosten jeweils in Euro gesondert auszuweisen. Üblicherweise beginnt der Abschnitt, in dem die Kosten beschrieben werden, so: „Für den Vertrieb und die Verwaltung entstehen Kosten. Die werden Ihnen nicht gesondert in Rechnung gestellt.“ Hurra! Denkt der Kunde und liest meist nicht weiter. Wer das dennoch tut, erfährt, dass die Kosten „bereits in die Prämie einkalkuliert“ wurden. „Noch besser“, freut er sich. Doch diese verschwiemelte Formulierung verschleiert: die Kosten werden von den Prämien einbehalten, er muss sie also auf Heller und Pfennig bezahlen. Die verschiedenen Kostenpositionen werden teils in Euro und Cent, teils in Prozent oder Promillesätzen, bezogen auf unterschiedlich Größen und Zeiträume dargestellt. Die einzelnen Kostenpositionen erscheinen gering und harmlos. Die Darstellung verfälscht in grober Weise die tatsächliche gesamte Kostenbelastung.</p>
<p>Nun wäre eine fehlende Kostennennung bei einem Sparvertrag unschädlich, wenn man eine vertragliche Zusicherung über die Rendite hätte. Doch die gibt es hier nicht. Der sog. Garantiezins (Höchstrechnungszins) – früher einmal 4 %, inzwischen 0,9 % &#8211; ist nicht aussagekräftig, weil er sich nicht auf die Prämie bezieht, sondern auf die Prämie abzüglich Risikokosten in unbekannter Höhe und abzüglich Kosten in unbekannter Höhe.</p>
<p><strong>6. Eine Gesamtkostenquote, die die Gesamtkosten verschleiert</strong></p>
<p>Der Beitrag der Versicherungsbranche zum jahrzehntelangen Streit über die Angabe der Kosten bei Lebens- und Rentenversicherungen ist die Erfindung der „Gesamtkostenquote“ (reduction in yield). Der preisvergleichende Verbraucher wird annehmen, dass in dieser Zahl alle Kosten des Vertrages enthalten seien. Falsch! Der Wortteil „Quote“ muss misstrauisch machen. Tatsächlich ist es keine Kennzahl für die Kosten, sondern für Renditeeinbußen durch Kosten. Sie ist die Differenz zwischen einer ausgedachten Ablaufleistung und der ausgedachten Ablaufleistung minus Kosten, also die Differenz zwischen zwei hypothetischen Werten. Sie liegt meist bei 1 – 2 %-Punkten. Ist doch prima und preiswert, oder? Mitnichten. Die tatsächlichen Kosten machen bis zu 20 % der Summe der gezahlten Prämien aus. Mehr Täuschung als mit der „reduction in yield“ geht gar nicht! Kein Wunder, dass die meisten Versicherer diese „Kostenangabe“ freiwillig in ihre Produktinformationsblätter schreiben.</p>
<p><strong>7. Provision als Steuerung</strong></p>
<p>Eine Abschlussprovision ist an sich nicht böse. Sie wird es aber, wenn der angehende Kunde in keiner Weise die Geeignetheit oder die Qualität des Angebots prüfen kann und nichts von der massiv – provisionsgesteuerten – Interessegeleitetheit des Vertreters weiß, nicht wissen oder sie nicht bewerten kann. So sind Zig-Millionen Sparverträge in bester Drückermanier verkauft worden, die wegen ihrer Ungeeignetheit, der Langfristigkeit, der hohen Kosten und der mäßigen Überschüsse für drei Viertel der Kunden echte Verluste mit sich bringen. Der Verlust auf Verbraucherseite ist der Gewinn auf der Anbieterseite. Da die Erträge wegen der Niedrigzinspolitik inzwischen stark gesunken und überhöhte Provisionen nicht mehr so leicht zu erwirtschaften sind, wurden sie immerhin nach und nach gesenkt. Zu einem Provisionsverbot konnte der Gesetzgeber sich aber bislang nicht durchringen. Immer noch bringen Policen, die schlecht für den Verbraucher sind, die besten Gewinne für Vertreter und Versicherer.</p>
<p><strong>8. Teilzahlungszuschlag</strong></p>
<p>Versicherungsprämien sind jährlich im Voraus fällig. Viele Verbraucher können Jahresprämien schwer auf einmal aufbringen und zahlen ihre Prämien daher meist monatlich, quartalsweise oder halbjährlich. Dafür ist ein Teilzahlungszuschlag fällig. So weit, so gut. Die Kosten für den Zuschlag werden in den Bedingungen angegeben, meist sind es 2 – 6 %, die auf die Jahresprämie aufgeschlagen werden. Doch die Effektivzinsen sind viel höher, weil der Verbraucher durch die unterjährige Zahlung den Kredit laufend tilgt. Die Effektivkosten des Teilzahlungszuschlags belaufen sich auf bis zu 20 % p.a.. Gegen die irreführende Preisangabe bei Krediten hat Verbraucherzentrale Hamburg zahlreiche Versicherer verklagt. Doch der Bundesgerichtshof segnete die Praxis der Branche ab. Weiterhin darf die Branche Kredite ohne Effektivzinsangabe anbieten. Schlimmer noch: Mit einer grob irreführenden, viel zu niedrigen Zinsangabe. Wir warten auf einen Verbraucher, der seinen Versicherer wegen Wucher verklagt.</p>
<p><strong>9. Intransparente Überschüsse</strong></p>
<p>Der Mehrwert bei Kapital bildenden Versicherungen soll durch die Gutschrift von Überschüssen erfolgen. Ich kenne im gesamten Finanzdienstleistungsbereich keinen Aspekt, der intransparenter gestaltet ist als die Ermittlung der Überschüsse und deren Verteilung auf die Verträge. Für die unterschiedlichen Überschussarten Kapitalerträge, Risikoüberschüsse, Kostenüberschüsse, Bewertungsreserven und Schlussüberschuss hat der Versicherer zahlreiche Stellschrauben, mit denen er die Höhe „gestalten“ kann – legal, halblegal oder illegal. Überdies werden inzwischen Milliarden in der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) zwischengelagert und nicht zeitnah dem jeweiligen Vertrag gutgeschrieben. Der inzwischen auf über 50 Milliarden Euro angewachsene Topf der Zinszusatzreserve (= vorerst zurück gehaltene Überschüsse) soll die dauernde Erfüllbarkeit der Verträge sicherstellen (wobei das, was vertraglich zu erfüllen ist, ohnehin überaus mager ist und dem Sparen unterm Kopfkissen entspricht). Das „Versichertenkollektiv“ soll durch die Rücklagen geschützt werden – so der Versicherer-Sprech. Dumm nur: Sobald ein Vertrag durch Kündigung oder regulären Ablauf beendet ist, scheidet der Kunde aus dem Kollektiv aus. Individuelle Ansprüche zu Gunsten des Kunden entstehen nicht einmal in einer logischen Sekunde. Das Geld bleibt beim Versicherer zum Schutz des Kollektivs. Die maßlosen Rücklagen polstern die Kassen der Versicherer zu Lasten ihrer Kunden.</p>
<p><strong>10. Friss oder stirb </strong></p>
<p>An sich ist es gängige Praxis, Vorgängen von hoher Intransparenz zur Kompensation Auskunftsrecht gegenüber zu stellen. Nicht so bei Kapital bildenden Versicherungen. Rechenansätze und Rechenwege der oben dargestellten Überschussermittlung und –verteilung muss der Versicherer nicht offenlegen. Das ist vom Bundesgerichtshof (IV ZR 39/10) abgesegnet worden. Ob der Verbraucher den Rückkaufswert nach einer Kündigung oder die Höhe der Ablaufleistung anzweifelt oder auch nur irgendwie überprüfen möchte: Keine Chance. Man muss schlicht die Zahlen akzeptieren, die der Versicherer nennt. Ist es bei gekündigten Verträgen mindestens die Hälfte des eingezahlten Geldes oder bei regulär abgelaufenen Policen gerade einmal die Versicherungssumme (= in etwa die Summe der eingezahlten Prämien), so hat der Verbraucher faktisch keine Prüfoption.</p>
<p><strong>11. The Poor pay more</strong></p>
<p>The poor get less – das gilt bei Kapital bildenden Versicherungsverträgen. Regelmäßig werden Laufzeiten von mehreren Jahrzehnten vereinbart. Die langen Laufzeiten erhöhen das Abbruch-Risiko. Wer seine Prämie nicht mehr zahlen kann (die Gründe sind die gleichen, die zu Rückständen bei Kreditraten führen), muss den Vertrag entweder prämienfrei stellen oder kündigen. Dann wird die schlechte Qualität dieser Verträge sichtbar. Ein großer Teil des Geldes, das meist einmal für die Altersvorsorge gedacht war, ist schlicht weg – oft viele Tausend Euro. Rund drei Viertel aller Policen werden vor dem eigentlichen Ablauf beendet. Von einer – wenn auch bescheidenen – Verzinsung ihres Ersparten können die betroffenen Verbraucher nur träumen.</p>
<p><strong>12. Den Rest erledigt die Verjährung</strong></p>
<p>Sinnentleerte Widerspruchsrechte und Informationspflichten. Falsche provisionsgesteuerte Beratung. Magere Rückkaufswerte bei Kündigung. Sinkende Überschüsse. Keine Auskunftsrechte. Aber das Zivilrecht gewährt doch immerhin Schadensersatzansprüche bei falscher Beratung? Im Prinzip: Ja. Aber: Den Rest erledigt die Verjährung. Wenn Versicherungsnehmer ein Bankdarlehen und eine Lebensversicherung miteinander kombinieren, beginnt die zehnjährige Verjährungsfrist für einen Anspruch bei Falschberatung bereits mit Abschluss der zur Finanzierung empfohlenen Verträge (BGH XI ZR 430/16). Die Verjährung ist also in der Regel abgelaufen – meist zehn bis zwanzig Jahre &#8211; <em>bevor</em> die Falschberatung erkennbar wird – was meist erst bei Ablauf der Versicherung der Fall ist. Auf diese Variante der Rechtsverweigerung muss man erst einmal kommen. Hätte der 11. Senat anders entschieden, wenn er einmal bei den KollegInnen des 4. Senats – zuständig für Versicherungsrecht – nachgefragt hätte?</p>
<p><a href="https://www.iff-hamburg.de/2856-2/" target="_blank" rel="noopener">More information about the author</a></p>
<p><a href="https://www.iff-hamburg.de/wp-content/uploads/2018/03/Castelló_Festschrift_Geld_Vers_recht.pdf" target="_blank" rel="noopener">Download pdf</a></p>
<h1>Wissenschaft und Praxis</h1>
<p>Anmerkung zu Edda Castelló „Das Geld“ und das Versicherungsrecht</p>
<p>Die Probleme des Verbraucherschutzes bei Finanzdienstleistungen werden auf den Punkt gebracht. Davon habe ich seit 1983 ständig profitiert, ohne dass ich wie am Anfang, als wir in der Verbraucherzentrale, im Fernsehen („Rufen Sie uns an! NDR 3 mit Bernd Lepthin) oder in den Beratungsecken der Illustrierten noch direkt auf die Probleme Betroffener eingingen, selber noch in der Praxis tätig war. Damit gerät aber Wissenschaft wie es das Finanzamt ausdrückt in den Verdacht der „Liebhaberei“,  Edda Castellé hat immer dagegen an gewirkt.</p>
<h4>Information statt nachhaltige Produkte</h4>
<p>Nehmen wir die <em>Informationsflut</em>. Sie ist eine mit Wissenschaftlern ausgeheckte Kopfgeburt der Politik, die die Geldnutzung von Wucher- und Wettverboten befreite und stattdessen den Verbraucher darauf hinwies. Das Ergebnis sind 18 Seiten Kreditvertrag, wo früher eine halbe Seite ausreichte. Beim Versicherungsvertrag ist es besonders schlimm, weil er ein reines Rechteprodukt darstellt. Es wäre einfach gewesen, diese Deregulierungswelle durch Informationsrechte als das zu entlarven, was Castelló als „eine Zumutung für die Verbraucher“ bezeichnet.</p>
<p>Doch hier setzt die Wissenschaft ein. Bei Wucher und Betrug geht es nicht mehr um den Wucherer und Betrüger, sondern darum herauszufinden, welche Schuld die Opfer trifft. „Gesucht, der mündige Verbraucher“ lautete der Bestseller von Scherhorn, mit dem die Unmündigkeit der Menschen gegenüber den Geldangeboten in den Mittelpunkt der Diskussion gestellt wurde. Ein Rattenschwanz an Angeboten zu „finanzieller Allgemeinbildung“ war dann das Passepartout für Überschuldung, unnütze Versicherungen, wertlose Altersvorsorge u.s.w. Als die Zahlen deutlich werden ließen, dass das nicht funktionierte, entdeckte man die humanen Konditionen der Informationsverarbeitung. Der Mensch ist kein Computer. Er braucht Überlegungszeit, egl. cooling-off-period. Das Ergebnis waren europaweite Widerrufsrechte für die erste Woche nach Vertragsschluss, die dem Verbraucher dann ein Lösungsrecht anbieten, wenn er sich gerade  froh darüber, dass er es hinter sich hat, zurücklehnt. Als ob man das nicht im Wohnraummiet- und Arbeitsrecht hätte studieren können. Es mag beim Brötchenkauf auf dem Internet funktionieren. Finanzdienstleistungen habe eine andere Wirkung.</p>
<h4>Legitimationswissenchaften</h4>
<p>Doch die „Wissenschaft“ bleibt auch demgegenüber nicht untätig. Man erfindet die Informationsassymmetrie und erhöht über das beinahe kostenfreie Internet die Schlagzahlen der Informationsverarbeitungszumutung. Als die Krise dann Lehman-Geschädigte hervorzeigt, die das alles nicht über den Verlust ihrer Altersvorsorge tröstet, kommt wieder etwas „Neues“ aus den USA. Informationsverarbeitung durch Human-Computer ist gefühlsabhängig. Die EU-Kommission mit ihren fälschlich als Verbraucherschutz etikettierten Informationsrichtlinien investierte in „Behavioral Finance“. Es kommt eben auch auf die Farbe des Informationsblattes an. Die Gestaltung soll es bringen. Man stellt fest, dass die Pornos im Internet mehr gefragt sind als die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Produktbeschreibungen bei Finanzdienstleistungen</p>
<p>Das könnte man alles auch wissenschaftlich mit methodisch korrekten empirischen Untersuchungen ad absurdum führen. Doch das bezahlt niemand und Wissenschaft funktioniert nun einmal so. Das führt zur schrittweisen Übernahme der Verbraucherforschung durch das betriebswirtschaftliche Marketing. Das aber beweist die Richtigkeit eines Menschenbildes verehrt, wonach der Autismus das Typische ist. .</p>
<p>Einen Katalog der Verbraucherprobleme mit dem Versicherungs- bzw. Finanzdienstleistungsrecht, wie er hier auf zwei Seiten ausgebreitet wird, bringt weder die wissenschaftliche Diskussion noch der Versuch, die Praxis durch Simulation und repräsentative Erhebung zu repräsentieren, hervor. Dazu dient allein die individuelle Beratung als wechselseitiger Informationsprozess: der Verbraucher erhält Hilfe, die Beratungsstelle zugleich belastbare Informationen.</p>
<h4>Verbraucherdemokratie durch Verbraucherberatung</h4>
<p>Hier fallen Daten an, die nirgendwo anders erreichbar sind. Aus diesen Daten schöpft der vorliegende Bericht. Das könnte man aber auch systematisch betreiben, so wie wir es mit den iff-Überschuldungsreports letztlich geschafft haben. Ebensolche Software wäre auch in der Bewältigung von Kredit-, Versicherungs- und Anlageberatung einsetzbar. Allein die Trennung des Verbraucherschutzes in Spitze und Basis hat über die Jahrzehnte verhindert, dass aus den vielversprechenden Ansätze der EDV-Programme CALS; FOQB, BAUFUE zusammengefasst in iff-FinanzCheck von Seiten der Wissenschaft eine Brücke zur Praxis geschlagen worden wäre. So darf man oben mutmaßen, was die Probleme sind. Unten dagegen kann man sie vornehmlich als Narrative verwenden. Das Anschwellen kollektiver Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten nützt halt nichts, wenn die Fälle dazu fehlen.</p>
<p>Nur an einer Stelle zeigt sich für mich, dass Wissenschaft korrigieren könnte. Beratung und Daten produzieren oftmals auch ein Bild, dass von den Zusammenhängen ablenken kann. In meinen Büchern habe ich die These infrage gestellt, ob gezähmte Provisionsanreize den Verbraucherschutz erhöhen würden. Ich bin vom Gegenteil nicht überzeugt. (Udo Reifner)</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.iff-hamburg.de/2017/03/16/das-geld-und-das-versicherungsrecht/">„Das Geld“ und das Versicherungsrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.iff-hamburg.de/startseite">iff | institut für finanzdienstleistungen e.V.</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Zur Zukunft der Zinsen: real- vs. geldwirtschaftliche Auffassung</title>
		<link>https://www.iff-hamburg.de/2017/03/15/zur-zukunft-der-zinsen-real-vs-geldwirtschaftliche-auffassung-diskussion-kommentare-zu-reifner-udo-das-geld-band-1-oekonomie-des-geldes-teil-e-zins-fruechte-oder-gewinnbeteiligung-s-179/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[iff]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Mar 2017 19:03:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Das Geld 1-3]]></category>
		<category><![CDATA[Die Finanzkrise]]></category>
		<category><![CDATA[Festschrift]]></category>
		<category><![CDATA[Matija Mayer-Fiedrich]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.iff-hamburg.de/?p=2379</guid>

					<description><![CDATA[<p>Diskussion/Kommentar(e) zu: Reifner, Udo: Das Geld, Band 1: Ökonomie des Geldes, Teil E: Zins: Früchte oder Gewinnbeteiligung (S. 179-232). von Matija Mayer-Fiedrich &#160; Reifner beginnt das Kapitel „E: Zins: Früchte oder Gewinnbeteiligung“ seines 2017 erschienenen Buches „Das Geld – Band 1: Ökonomie des Geldes“ mit einem kurzen Rückgriff auf den Ursprung von Zinsen – und [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.iff-hamburg.de/2017/03/15/zur-zukunft-der-zinsen-real-vs-geldwirtschaftliche-auffassung-diskussion-kommentare-zu-reifner-udo-das-geld-band-1-oekonomie-des-geldes-teil-e-zins-fruechte-oder-gewinnbeteiligung-s-179/">Zur Zukunft der Zinsen: real- vs. geldwirtschaftliche Auffassung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.iff-hamburg.de/startseite">iff | institut für finanzdienstleistungen e.V.</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h5>Diskussion/Kommentar(e) zu: Reifner, Udo: <a style="color: #00829b;" href="https://www.iff-hamburg.de/2017/06/10/das-geld-band-1-oekonomie-des-geldes-kooperation-und-akkumulation/" target="_blank" rel="noopener">Das Geld, Band 1</a>: Ökonomie des Geldes, Teil E: Zins: Früchte oder Gewinnbeteiligung (S. 179-232).</h5>
<h5>von Matija Mayer-Fiedrich</h5>
<p>&nbsp;</p>
<p>Reifner beginnt das Kapitel „E: Zins: Früchte oder Gewinnbeteiligung“ seines 2017 erschienenen Buches „Das Geld – Band 1: Ökonomie des Geldes“ mit einem kurzen Rückgriff auf den Ursprung von Zinsen – und er beschließt es mit 12 Thesen. Diesem Vorgehen entspricht der nachfolgende Kommentar insoweit, dass zunächst eine interessante Tatsache des Münzwesens aus dem Mittelalter in Erinnerung gerufen wird, um anschließend die Möglichkeiten und Grenzen der heutigen Geldschöpfung gegenüberzustellen – um eine andere Sichtweise auf Zinsen zu ermöglichen. Dabei begegnen sich zwei theoretische Sichtweisen, die sich nicht ohne weiteres miteinander vereinbaren lassen.</p>
<p>In der u.a. im „Sachsenspiegel“ festgehaltenen mittelalterlichen Münzverfassung war es rechtens, umlaufende Münzen einzuziehen und unter Abzug eines sogenannten „Schlagschatzes“ gegen neue Münzen einzutauschen. Die damalige Geldmenge war primär an die Vorhaltung von Edelmetallen (insbes. Gold und Silber) gebunden. Die Festlegung von Tauschverhältnissen erfolgte durch Gewicht, Größe und Prägung der mit dem Münzrecht ausgestatteten Landesherren. Karl Walker (2009, S. 41) schildert u.a., dass beim unangekündigten, in unregelmäßigen Abständen durchgeführten Austausch der alten gegen neue Münzen eine Staffelung der Umtauschverhältnisse erfolgte. Die Abwertung, also Inflation, lag bei etwa 20 % und wurde umso größer, je später die alten Münzen zum Tausch abgegeben wurden. Es bestand kein Anreiz, Geld zu horten, was sich vom 12. bis ins 15. Jahrhundert in einer zunehmenden Nachfrage nach Gewerbeerzeugnissen und damit wirtschaftlichem Wachstum niederschlug.</p>
<p>Zwei Dinge lassen sich hieraus ableiten:</p>
<p>* Zum einen gab es in dieser spätmittelalterlichen Wachstumsepoche für Geldhortung (d.h. Sparen) keine Zinsen– vielmehr bestand ein Anreiz, Geld im Umlauf zu halten, also permanent in Güter zu investieren.</p>
<p>* Zum anderen mündet die gedankliche Verbindung von Geld mit Werten, also die Einlösung von Münzen in Gebrauchs- und Vermögensgegenstände, in einer Grundvorstellung der sog. realwirtschaftlichen Auffassung von Geld. Bofinger stellt eine neuere, mit der Geldschöpfung in Zusammenhang stehende Auffassung vor, auf die weiter unten Bezug genommen wird.</p>
<p>Die erste Folgerung kommt der 7. These Udo Reifners entgegen: „<em>Kapitalvernichtung ist Teil des Systems</em>“ und steht doch zugleich in direktem Widerspruch zu seiner 6. These: „<em>Zinsen sind der Motor der Industrialisierung. […] Ein Volk sparte um des Zinses willen und ermöglichte damit aber die Investitionen in die Zukunft.</em>“ Der kurze Blick in die gotische Epoche zeigt, dass gerade durch die Abschaffung des Anreizes für ein Horten von Vermögen, sowohl für die Bürger, als auch für die Landesherren (und damit Geldschöpfer), enorme wirtschaftliche Entwicklungen möglich wurden.</p>
<p>Ebenso kritisch sei angefügt, dass die Grundidee der Gründung von Sparkassen Ende des 18. Jahrhunderts darin lag, den Bürgern die Möglichkeit zu eröffnen, für „schlechte Zeiten“, also Krankheit und/oder Alter sicher vorsorgen zu können (z.B. Wandel, 2010, S. 3). Es stand die Vorsorge im Mittelpunkt des Sparens, während der darauf entrichtete Zins eine sicher gerne mitgenommene Begleiterscheinung war, aber maximal ein nachgelagertes Motiv!</p>
<p>Mit seiner 11. These fordert Udo Reifner: „Öffentlichen Ratingagenturen mit Pflichtratings für alle Forderungsportfolios, die unproduktive Kreditvergaben aufspüren und sie abwerten, gehört die Zukunft, weil die Wertsicherung allen Geldes, auch des Privatgeldes, Aufgabe des Staates ist.“</p>
<p>Hier lohnt ein differenzierter Blick auf die Frage, was denn Geld ist. Diesem Thema widmet sich Udo Reifner in seiner Trilogie über das Geld wiederholt (z.B. in III.A.2). Die Trennung in privates und staatliches Geld scheint hier jedoch wenig hilfreich. Vielmehr lohnt ein Blick in die Definition der Geldmengen, wie sie die Europäische Zentralbank (EZB) vornimmt. M1 umfasst Bargeld und Sichteinlagen von Nichtbanken. Bargeld wird von der EZB ausgegeben, Sichteinlagen sind kurzfristig abrufbares Buchgeld – es ist Geld, aber kein gesetzliches Zahlungsmittel! Bei M2 kommen kurzfristige Termin- und Spareinlagen bei Banken dazu, M3 schließt kurzfristige Geldanlagen mit ein, die Banken und Finanzinstitute ausgeben. Zentralbankgeld setzt sich jedoch lediglich aus Bargeld und Sichteinlagen der Banken selbst bei der EZB zusammen – alles andere ist nach Udo Reifners Verständnis Privatgeld. Eine Wertsicherung kann die EZB aber nur insofern übernehmen, wie sie Einfluss auf die Werthaltigkeit von Geld hat. Der Wertbestand wird primär als niedrige Inflation verstanden, also eine geringe Teuerungsrate des volkswirtschaftlichen Warenkorbs – wenngleich unsere sog. Papierwährung (oder fiat money – Geld per Dekret) „keinerlei Einlösungsversprechen in ein bestimmtes Gut beinhaltet“ (Bofinger, 2015, S. 494).</p>
<p>Die EZB nimmt durch verschiedene rechtliche Vorschriften Einfluss auf die Stabilität der Finanzmärkte. Der Geldmarkt lässt sich durch die Gestaltung der Leitzinsen beeinflussen. Von Unterschieden im Zinsniveau zwischen Hauptrefinanzierungsgeschäft (Leitzinssatz), Spitzenrefinanzierungsfazilität und Einlagenfazilität gehen Anreize aus, die die liquiden Mittel von Banken in kurzen Fristen im Austausch untereinander (Geldmarkt) lenken. Weitere rechtliche Regelungen, wie bspw. die Pflicht zum Vorhalten einer Mindestreserve der Banken bei der EZB auf Sichteinlagen von Nichtbanken oder die Mindesteigenkapitalunterlegungspflicht für risikogewichtete Aktiva sowie ein festes Verhältnis des Eigenkapitals zur Bilanzsumme einer Bank begrenzen u.a. deren Geldschöpfungsmöglichkeiten und die allzu leichtfertige Kreditvergabe. Eine Einmischung des Staates in alle mit Geld verbundenen Wirtschaftsvorgänge ist im Normalfall nicht notwendig und es bleibt fraglich, ob diese im Krisenfall überhaupt hinreichend wäre.</p>
<p>Die bei Udo Reifner scheinbar vorherrschende Vorstellung einer realwirtschaftlichen Geldtheorie führt in These 8 zu der Aussage: „<em>Die andauernde Niedrigzinsphase im Darlehensgeschäft ist ein Zeichen dieses unverwertbaren Geldüberhangs</em>.“ Auch hierzu lassen sich einige theoretische und empirische Aussagen finden. Samuelson stellte 1958 sein Modell der überlappenden Generationen vor. Dabei bildet die mittlere Generation Rücklagen für die späteren Jahre, die jüngere Generation muss erst noch aufbauen und leiht sich daher Finanzmittel (und/oder produktives Vermögen) aus, das es später zurückzuzahlen gilt. Die ältere Generation, die keine neuen Erträge mehr erwirtschaften kann, muss nun auf ihre früher gebildeten Ersparnisse zurückgreifen, die sie der jungen Generation geliehen hat. Je nach Leistungsvermögen und Bereitschaft der Jungen kann es unter Umständen zu einer Wertminderung des ursprünglichen Vermögens der jetzt Alten kommen, d.h. zu einer negativen Verzinsung der Ersparnisse aus der Zeit der mittleren Generation. Dafür könnte auch die Beobachtung sprechen, dass sich aktuell das gesamte weltweite Finanzvermögen auf das Vierfache der gesamten Wertschöpfung aus Produktion und Dienstleistung beläuft (o.V. 2016). Ben Bernanke (2007) bezeichnet dies als „global savings glut“, also Sparschwemme. Carl Christian von Weizsäcker (2012) greift diesen Gedanken auf und fordert u.a. mehr staatliche Nachfrage. Auf lange Frist sieht er keine Möglichkeit, über einen Zinssatz von Null herauszukommen, damit private Ersparnis zu genügend Investitionen führen.</p>
<p>Bofinger und Ries widersprechen hier deutlich. In einem im August 2017 unter www.makronom.de veröffentlichten Beitrag machen sie deutlich, dass nach realwirtschaftlichem Verständnis Sparen für Investitionen erforderlich sei. Demnach müsste mit einer Sparschwemme ein schwaches globales Wachstum einhergehen – für den Zeitraum 2012 bis 2017 identifizieren die beiden Autoren jedoch ein durchschnittlich höheres Weltwirtschaftswachstum als in den 1980ern und 1990ern, zwischen 2002 und 2007 sogar das höchste Wachstum seit 1980 &#8211; ein klarer Widerspruch! Diese geldwirtschaftliche Auffassung steht im Einklang mit den Möglichkeiten der Geldschöpfung, wie sie auch von der Bundesbank publiziert wird (o.V. 2015).</p>
<p>Auflösen lässt sich dieser Widerspruch nach Argumentation der geldwirtschaftlichen Auffassung. Die Finanzierung von Investitionen erfolgt durch Geld, das durch Banken durch Kreditvergabe geschöpft oder von Wirtschaftssubjekten bereitgestellt wird (z.B. auf der Suche nach renditeträchtigen Anlagemöglichkeiten). Sparen ist also keine Voraussetzung für Investitionen! Auch die Betrachtung langfristiger Umlaufrenditen unter Einbeziehung von Jahrzehnten vor 1980 führt dazu, dass sich das Zinsniveau nach einem hohen Niveau der 1980er Jahre wieder näher an seinen Durchschnitt bewegt hat. Vorausgesetzt, die Inflation steigt nicht wesentlich, lässt sich über die Zukunft der Zinsen aus den obigen Ausführungen ableiten, dass mit einem, wenn zwar niedrigen, aber dennoch positiven weiteren Verlauf des Zinsniveaus zu rechnen ist.</p>
<p><a href="https://www.iff-hamburg.de/matija-mayer-fiedrich/" target="_blank" rel="noopener">More information about the author</a></p>
<p><a href="https://www.iff-hamburg.de/wp-content/uploads/2018/03/Mayer-Fiedrich_Festschrift_12_Zins-Thesen.pdf" target="_blank" rel="noopener">Download pdf</a></p>
<p><strong>Literatur/Quellen</strong></p>
<p>Bernanke, Ben: Bernanke, Ben S. 2007. Global Imbalances: Recent Developments and Prospects. https://www.federalreserve.gov/newsevents/speech/bernanke20070911a.htm.</p>
<p>Bofinger, Peter/Ries, Mathias: Sparschwemme und Niedrigzinsen: Auch in der Ökonomie dreht sich die Erde um die Sonne. Erschienen 1.8.2017 unter www.makronom.de (https://makronom.de/sparschwemme-niedrigzinsen-auch-in-der-oekonomie-dreht-sich-die-erde-um-die-sonne-22247)</p>
<p>Bofinger, Peter: Grundzüge der Volkswirtschaftslehre. 4. Aufl. München 2015.</p>
<p>o.V. 2015: Deutsche Bundesbank (Hrsg.): Geld und Geldpolitik.</p>
<p>o.V. 2016: Global Wealth Report 2016. Credit Suisse Research Institute. https://www.credit-suisse.com/ch/de/about-us/research/research-institute/news-and-videos/articles/news-and-expertise/2016/11/de/the-global-wealth-report-2016.html.</p>
<p>Walker, Karl: Geld in der Geschichte. Hamburg 2009.</p>
<p>Wandel, Eckart: Banken und Versicherungen im 19. und 20. Jahrhundert. München 2010.</p>
<p>Weizsäcker, C. C. von: Grenzen des Konzepts einer unabhängigen Zentralbank. In: Wirtschaftsdienst 92 (2), 2012, S. 91 – 94.))</p>
<h3>Zinsen gibt es nicht</h3>
<p>Anmerkung zu Matija Mayer-Fiedrich:Diskussion/Kommentar(e) zu: Reifner, Udo: <a href="https://www.iff-hamburg.de/2017/06/10/das-geld-band-1-oekonomie-des-geldes-kooperation-und-akkumulation/" target="_blank" rel="noopener">Das Geld, Band 1</a>: Ökonomie des Geldes, Teil E: Zins: Früchte oder Gewinnbeteiligung (S. 179-232).</p>
<p>Als Jurist und Soziologe von einer Ökonomin ernst genommen zu werden, ist eine große Ehre. Sich ihrer würdig zu erweisen, würde ein Entgegenkommen bei Definitionszielen wie Begriffen erfordern. Dem war mein Bd. 1 bisher nicht ausgesetzt. Ich dachte, ich käme um ein Eingehen auf die herrschenden Geldkonzepte herum als ich These 1 formulierte. Danach gibt es eben für mich keine Zinsen, sondern nur eine Anschauung davon, die sich, was Mayer-Fiedrich wohl infrage stellt, historisch als Anreizsystem zur Beteiligung an der Arbeit anderer bewährt hat. Zinsen gibt es also insoweit nur als Begriff und das auch nur, weil ihm eine heuristische Funktion zukommt, die sich auf die psychologische Verarbeitung natürlicher Wachstumsprozesse bezieht.</p>
<p>Zinsen sind somit eine fruchtbare Fiktion. Ich vermute, dass anders als in der Soziologie Ökonomen einer Ideologie keine besonders heilsame und das Bruttonationalprodukt steigernde Wirkung beimessen. Für mich ist dies aber grundlegend. Deshalb habe ich auch die Theorien zum Schwundgeld, an die die Ausführungen zum Mittelalter erinnern, nicht in Bd. 1, sondern im soziologischen Teil (Das Geld 2, Kapitel F 4., S. 203 ff, 206) behandelt. Solche Alternativgeldkonzepte haben für mich Ähnlichkeiten mit Religionen, die ja auch nicht nutzlos bleiben. Das ist z.B. bei den Bitcoins (Das Geld 2, S.206) etwas anders. Sie sind verbriefte Wetten auf ihre eigene Zirkulationsfähigkeit. Ich bleibe also innerhalb eines Interpretationsrahmens, der sich schwer in die Dichotomien der Geldtheoretiker einpasst. Doch weil niemand Geld sehen kann, kann es für ihre Bestimmungen auch nicht mehr geben als für die Quanten in der Physik: die Spuren, die sie hinterlassen.</p>
<p>Man merkt die Differenzen, wo es um die Bestimmung von Geld geht. Münzen waren für mich, so wie sie auch heute in den Museen erscheinen, kein Geld. Sie hatten aber unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, temporär Geld auszudrücken. Wenn alles Geld aus rechtlich anerkannten Forderungen besteht, dann ist Geld zugleich privat und öffentlich: privat, indem derjenige, dem es zugerechnet wird, einen Anspruch daraus hat, und öffentlich, weil dieser Anspruch in seiner Durchsetzung vom Staat garantiert wird.</p>
<p>Das aber passt nicht mit den in dem Beitrag zitierten Geldkonzepten zusammen. Zinsen entfallen ja nicht nur auf Geld, sondern auch auf nicht zirkulationsfähige Forderungen. Sie spiegeln Kapitalwachstum, was nicht identisch ist mit Geldwachstum.</p>
<p>Meine Einsicht aus der Lektüre ist es wohl, die gelebte Geldpolitik ernster zu nehmen und zu erklären, welchen Nutzen es für sie und ihre Gleichgewichtsideale hat, wenn man die Frage nach dem Geld als Mittel der Wirtschaft unter den drei Wissenschaften aufteilt und sie dann gemeinsam beantwortet. (Udo Reifner)</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.iff-hamburg.de/2017/03/15/zur-zukunft-der-zinsen-real-vs-geldwirtschaftliche-auffassung-diskussion-kommentare-zu-reifner-udo-das-geld-band-1-oekonomie-des-geldes-teil-e-zins-fruechte-oder-gewinnbeteiligung-s-179/">Zur Zukunft der Zinsen: real- vs. geldwirtschaftliche Auffassung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.iff-hamburg.de/startseite">iff | institut für finanzdienstleistungen e.V.</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Risiko: Streuung oder Spekulation?</title>
		<link>https://www.iff-hamburg.de/2017/02/05/kommentar-zu-reifner-udo-das-geld-band-1-oekonomie-des-geldes-teil-f-risiko-streuung-oder-spekulation-s-233-289-seite-279f-fussnote-441/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[iff]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 05 Feb 2017 16:49:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Daniel Dönch]]></category>
		<category><![CDATA[Das Geld 1-3]]></category>
		<category><![CDATA[Die Finanzkrise]]></category>
		<category><![CDATA[Festschrift]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.iff-hamburg.de/?p=2340</guid>

					<description><![CDATA[<p>Kommentar zu: Reifner, Udo, Risiko: Streuung oder Spekulation?, erschienen in: Das Geld, Band 1: Ökonomie des Geldes, Teil F: (S. 233-289), Seite 279f, Fußnote 441.((Der Text entstand im Zusammenhang mit einer Masterarbeit am Lehrstuhl für ABWL und Internationale Finanzierung, Prof. Dr. Matija Mayer-Fiedrich, Helmut-Schmidt-Universität Hamburg.)) von Daniel Dönch &#160; Der Beitrag von Herrn Reifner mit [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.iff-hamburg.de/2017/02/05/kommentar-zu-reifner-udo-das-geld-band-1-oekonomie-des-geldes-teil-f-risiko-streuung-oder-spekulation-s-233-289-seite-279f-fussnote-441/">Risiko: Streuung oder Spekulation?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.iff-hamburg.de/startseite">iff | institut für finanzdienstleistungen e.V.</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h5>Kommentar zu: Reifner, Udo, Risiko: Streuung oder Spekulation?, erschienen in: <a style="color: #00829b;" href="https://www.iff-hamburg.de/2017/06/10/das-geld-band-1-oekonomie-des-geldes-kooperation-und-akkumulation/" target="_blank" rel="noopener">Das Geld, Band 1</a>: Ökonomie des Geldes, Teil F: (S. 233-289), Seite 279f, Fußnote 441.((Der Text entstand im Zusammenhang mit einer Masterarbeit am Lehrstuhl für ABWL und Internationale Finanzierung, Prof. Dr. Matija Mayer-Fiedrich, Helmut-Schmidt-Universität Hamburg.))</h5>
<h5>von Daniel Dönch</h5>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag von Herrn Reifner mit dem Titel „Risiko: Streuung oder Spekulation?“ behandelt auf Seite 279f in Fußnote 441 die Thematik der Agrarspekulation. Hier werden Investmentbanken wegen ihrer Finanzmarktspekulationen „mitschuldig an der Hungerkrise der Welt“ gemacht. Es werden zwar auch die positiven Effekte von Warenterminkontrakten kurz erwähnt, doch bleiben weitere für den Hunger in der Welt mitverantwortliche Determinanten unberücksichtigt.</p>
<p>Im Text wird dargelegt, dass Herr Reifner und die Organisation „Food Watch“ die Spekulation von Großbanken für die steigenden Nahrungsmittelpreise verantwortlich machen. Dies geschieht nach Ansicht der Autoren mittels „Wetten“ auf die Preisentwicklung von Agrar-Rohstoffen durch die Investmentabteilungen der Banken. Das Handeln der Banken kann natürlich als Spekulation aufgefasst werden, jedoch würde dann unberücksichtigt bleiben, dass, wenn Banken die Chancen und Risiken schwankender Agrarrohstoffpreise nicht aufnehmen würden, diese bei den weit weniger diversifizierten Agrarrohstoffproduzenten verbleiben würden. Würden die Agrarrohstoffproduzenten ihre Risiken behalten und sich die Agrarrohstoffpreise aus ihrer Sicht negativ entwickeln, würden einige Agrarrohstoffproduzenten ihre Produktion eventuell einstellen (müssen) und das Nahrungsmittelangebot würde sich weiter verknappen. Somit dient einerseits die Spekulation oder besser die Übernahme kurzfristiger Risiken der Banken dem langfristigen Ziel den „Hunger in der Welt“ zu reduzieren. Und andererseits stellt sich angesichts der rasanten Zunahme der Weltbevölkerung und der zeitgleich stattfindenden täglichen Reduktion der landwirtschaftlichen Anbaufläche die Frage, in wie weit die Spekulation mit Agrarrohstoffen überhaupt dem Risikoaspekt einer Spekulation gerecht wird?</p>
<p>Entfernt man sich von den finanzwirtschaftlichen Aspekten, kommt man zwangsläufig zu weiteren die Agrarrohstoffpreise beeinflussenden Determinanten. Um wissenschaftlich fundiert fortzufahren werden im Folgenden die in der Literatur genannten fundamentalen Einflüsse auf Agrarpreise diskutiert. Es stehen die Determinanten im Fokus, welche in Form von Wechselwirkungen zwischen Angebot- und Nachfragefaktoren für Preisspitzen bei Agrarrohstoffen allgemein verantwortlich gemacht werden. Die wichtigsten Einflussfaktoren sind sicherlich Lagerbestände und Nachfrageschocks sowie die steigende Nachfrage nach Biokraftstoffen. Aber auch das Wetter, steigende Energiepreise, der Klimawandel und abnehmende Forschungsausgaben tragen zu steigenden Agrarrohstoffpreisen bei.</p>
<p><strong>1. Lagerbestände und Nachfrageschocks</strong></p>
<p>Zum Aufbau von Lagerbeständen wird das aktuelle Angebot verringert um zu einem späteren Zeitpunkt die Nachfrage befriedigen zu können. Lagerbestände erfüllen somit den Zweck eines Risikopuffers in Zeiten geringen Angebots und hoher Nachfrage, können allerdings auch zu spekulativen Zwecken eingesetzt werden. Wie sich der Umfang der Lagerbestände auf die Höhe der Agrarrohstoffpreise auswirkt, hängt von der Preiselastizität der Nachfrage ab((Wright (2009), (2014).)).</p>
<p>Wird der Lagerbestand zum Verbrauch ins Verhältnis gesetzt erhält man den Stock-to-Use Quotienten, welcher die Knappheitsverhältnisse auf den Rohstoffmärkten angibt und einfache Preistrendprognosen ermöglicht. Der Bereich starker Preisreaktionen liegt für Weizen und Mais bei 20 % bzw. 12 %((OECD-FAO (2014).)).</p>
<p>Der Stock-to-Use Quotient ist in den letzten beiden Jahrzehnten kontinuierlich gefallen. Dies liegt einerseits an niedrigen Produktionsniveaus, einer sinkenden Produktivitätsentwicklung und dem Abbau globaler Lagerbestände, und andererseits an einem stetig steigenden Verbrauch von Agrarrohstoffen. Diese Situation bedingt eine hohe Preiselastizität, so dass Angebots- und Nachfrageschocks zu einer hohen Volatilität von Agrarrohstoffpreisen führen können((Tangermann (2011).)).</p>
<p><strong>2. Wachsende Nachfrage nach Biokraftstoffen</strong></p>
<p>Biokraftstoffe werden aus nachwachsenden Rohstoffen wie Ölpflanzen, Getreide, Zuckerrohr und Mais hergestellt((Wright (2014).)). Aufgrund ihrer ausgeglichenen Klimabilanz (Kohlenstofffreisetzung bei Verbrennung = Kohlenstoffbindung im Wachstumsprozess), ist die weltweite Nachfrage (vor allem in den USA und der EU) nach Biokraftstoffen seit 2005 rapide gewachsen und wird als Ursache für die gestiegenen Agrarrohstoffpreise bei gleichzeitig höheren Lagerbeständen gesehen. Die Einführung von Biokraftstoffen binnen kürzester Zeit hatte einen beträchtlichen Einfluss auf die Preisentwicklung von Agrarrohstoffen und veränderte somit Angebot und Nachfrage innerhalb kürzester Zeit((Wright (2014).)).</p>
<p>Die Produktion von Agrodiesel wurde weltweit von 7,1 Milliarden Liter in 2006 auf ca. 31,6 Milliarden Liter in 2015 gesteigert. Im gleichen Zeitraum erhöhte sich die Produktion von Ethanol von 53,8 auf 116,4 Milliarden Liter((OECD-FAO (2015).)). Allein in den USA versechsfachte sich die zur Ethanolproduktion verwendete Maisernte von 2000 bis 2015((USDA (2016).)). In Deutschland wird rund ein Fünftel der Ackerfläche für den Anbau nachwachsender Rohstoffe in Anspruch genommen (Stand 2014). Dies entspricht ungefähr einer Verdreifachung von 2002 bis 2014((FNR (2014).)). 360 kg Mais haben in verschiedenen Ländern einen unterschiedlichen Stellen- bzw. Nährwert. So können in Westeuropa oder Nordamerika 360 kg Mais zur Produktion von 50 Litern Bioethanol genutzt werden, was ungefähr dem Tankvolumen eines durchschnittlichen Mittelklasse PKW´s entspricht. Wohingegen in Mexiko oder Sambia ein Kind von 360 kg Mais ein Jahr lang leben kann((tagesschau.de-Interview (2012).)).</p>
<p>Die Einführung von Biokraftstoffen und die damit gestiegene Nachfrage nach Agrarrohstoffen werden den Agrarrohstoffmarkt aufgrund ihrer fehlenden Saisonalität und Regionalität langfristig beeinflussen((Wright (2014).)).</p>
<p><strong>3. Einfluss des Wetters</strong></p>
<p>Trockenheit und Nässe führen zu Ernteausfällen und steigenden Preisen von Agrarprodukten. Günstige Witterungsbedingungen erhöhen die Ernteerträge und wirken preissenkend((Tangermann (2011).)). Zumeist treten Dürren, Trockenheit, Überschwemmungen und andere Katastrophen regional auf, wodurch eine unterdurchschnittliche Ernte in einem Teil der Welt durch eine überdurchschnittliche Ernte in einem anderen Teil der Welt global betrachtet ausgeglichen werden kann((Bohl et al. (2015).)). Regional sollten schwankende Ernteerträge jedoch durch den Auf- oder Abbau von Lagerbeständen ausgeglichen werden. 2007/2008 führten kumulierte Ernteausfälle auf mehreren Kontinenten zu einem enormen Preisanstieg gefolgt von einem Preiseinbruch aufgrund hoher Ernteerträge in 2009((Tangermann (2011).)). Seitdem liegt der Preis für Lebensmittel jedoch rund 50 Prozent höher als in den 1990er Jahren und zu Beginn der 2000er Jahre.</p>
<p><strong>4. Steigende Energiepreise</strong></p>
<p>Die Preise von Rohöl und Agrarrohstoffen entwickeln sich spätestens seit Beginn der 2000er nahezu parallel. Dies liegt zum einen am hohen Energieinput für die Produktion von Agrarrohstoffen und zum anderen an der bereits erwähnten Nutzung von Agrarrohstoffen als Öl-Ersatz. Steigende Energiepreise wirken besonders bei der Produktion von (auf Erdölprodukten basierender) Düngemitteln, dem Transport sowie dem Betrieb landwirtschaftlicher Maschinen kostensteigernd((Mitchell (2008).)).</p>
<p><strong>5. Klimawandel</strong></p>
<p>Der Klimawandel, langfristig verursacht durch einen steigenden Anteil Kohlenstoffdioxid, Methan und andere Kohlenwasserstoffe in der Atmosphäre, hatte für bisherige Analysen der Preisdynamik auf den Agrarrohstoffmärkten nur eine geringe Bedeutung und konnte somit als Einflussfaktor vernachlässigt werden. Langfristig jedoch wird die Erderwärmung vor allem in Regionen semiariden Klimas die Ernteerträge von Mais, Reis, Weizen und anderer Primäragrarrohstoffe signifikant verringern. Vor allem entwicklungsschwache Länder in Südamerika, Afrika, Ozeanien und Süd bzw. Süd-Ost Asien werden in Zukunft mit Ernterückgängen rechnen müssen und können diesen nicht wie etwa die USA oder Australien mit technologischen Möglichkeiten entgegenwirken((Lobell et al. (2008), Verdin et al. (2005).)).</p>
<p><strong>6. Abnehmende Forschungsausgaben</strong></p>
<p>Prinzipiell existieren zwei Möglichkeiten die Produktion von Agrarrohstoffen (Lebensmitteln) zu steigern. Einerseits kann die Anbaufläche ausgeweitet werden, was jedoch aufgrund der Nachfrage nach Biokraftstoffen, Tiernahrung und dem steigenden Bedarf an Siedlungsfläche sehr unwahrscheinlich ist und zum anderen kann die Produktivität pro Fläche beim Anbau von Agrarrohstoffen verbessert werden. Zwischen 1961 und 2007 erhöhten sich die Erträge von Mais und Weizen um den Faktor 2,6 (pro Fläche). Eine ähnliche Produktivitätssteigerung ist auch für Reis und Sojabohnenerträge festzustellen. Im Laufe der genannten Jahrzehnte hat sich der Anstieg der Produktivität pro Hektar jedoch abgeschwächt, was Wissenschaftler als Indikator sinkender Forschungsausgaben werten. Forschung und Entwicklung ist ein langsamer Prozess, somit wirkt eine Änderung der Forschungsausgaben nur langsam und stark zeitverzögert. Ein ähnlicher Verlauf ergibt sich bei der Produktivität pro Arbeitskraft, welche sich während der letzten Jahre ebenfalls verlangsamt hat((Alston et al. (2009).)).</p>
<p>Welchen Einfluss jede einzelne der genannten Determinanten auf Angebot und Nachfrage von Agrarrohstoffen sowie deren Preisentwicklung hat, ist auch unter Beachtung der gegenseitigen Einflussnahme, nur schwer quantifizierbar. Fest steht indes, dass die Spekulation mit Agrarrohstoffen, wenn überhaupt, nur eine von vielen potenziellen Einflussgrößen auf den Hunger in der Welt ist. Wobei auch hier noch einmal darauf hinzuweisen ist: Spekulation beinhaltet laut Definition Risiko. Wo ist das Risiko bei einer schrumpfenden die Menschheit ernährenden landwirtschaftlich nutzbaren Fläche, bei einer stetig wachsenden Weltbevölkerung? Die Menschheit wächst, aber unsere Erde wächst nicht mit!</p>
<p><a href="https://www.iff-hamburg.de/daniel-doench/" target="_blank" rel="noopener">More information about the author</a></p>
<p><a href="https://www.iff-hamburg.de/wp-content/uploads/2018/03/Dönch_Festschrift_Streuung_Spekulation.pdf" target="_blank" rel="noopener">Download pdf</a></p>
<p><strong>Literatur/Quellen</strong></p>
<p>Alston, J., Beddow, J., Pardey, P. (2009), Agricultural Research, Productivity, and Food Prices in the Long Run, in: Science 325.5945, S. 1209-1210.</p>
<p>Bohl, M., Ott, H., von Ledebur, O. (2015), Kurzfristige Dynamik von Preisbildungsprozessen deutscher Agrarrohstoffe, in: Thünen Report 28, Braunschweig: Johann-Heinrich-von-Thünen-Institut.</p>
<p>Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) (2014), Basisdaten Bioenergie Deutschland 2014, Festbrennstoffe, Biokraftstoffe, Biogas, September 2014.</p>
<p>Lobell, D., Burke, M., Tebaldi, C., Mastrandrea, M., Falcon, W., Naylor, R. (2008), Prioritizing Climate Change Adaptation Needs for Food Security in 2030, in: Science 319, S. 607-610.</p>
<p>Mitchell, D. (2008), A Note on Rising Food Prices, Working Paper, Washington D.C.: World Bank.</p>
<p>OECD-FAO (2014), Agricultural Outlook 2014 – 2023, OECD Publishing.</p>
<p>OECD-FAO (2015), Agricultural Outlook 2015 – 2024, OECD Publishing.</p>
<p>tagesschau.de-Interview (2012), Kritik an EU-Agrarsubvention, „Unsere Subventionen töten Menschen“, Interview mit Jean Ziegler,<br />
<a href="http://www.tagesschau.de/ausland/agrarsubventionen130.html">http://www.tagesschau.de/ausland/agrarsubventionen130.html</a>, Abrufdatum: 05.10.2017.</p>
<p>Tangermann, S. (2011), Policy Solutions to Agricultural Market Volatility: A Synthesis, in: ICTSD Programme on Agricultural Trade and Sustainable Development 33.</p>
<p>U.S. Department of Agriculture (USDA) (2016), World Agricultural Supply and Demand Estimates and National Agricultural Statistics Service.</p>
<p>Verdin, J., Funk, C., Senay, G., Choularton, R. (2005), Climate science and famine early warning, in: Philosophical Transactions of the Royal Society B 360.1463.</p>
<p>Wright, B. (2009), International Grain Reserves and Other Instruments to Address Volatility in Grain Markets, The World Bank.</p>
<p>Wright, B. (2014), Global Biofuels: Key to the Puzzle of Grain Market Behavior, in: Journal of Economic Perspectives 28.1, S. 73-98.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.iff-hamburg.de/2017/02/05/kommentar-zu-reifner-udo-das-geld-band-1-oekonomie-des-geldes-teil-f-risiko-streuung-oder-spekulation-s-233-289-seite-279f-fussnote-441/">Risiko: Streuung oder Spekulation?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.iff-hamburg.de/startseite">iff | institut für finanzdienstleistungen e.V.</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
