Gutachten veröffentlicht: Digital Abgehängt. Barrieren im Zahlungsverkehr überwinden
Bezahlen zu können ist eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe. Mit der fortschreitenden Digitalisierung des Zahlungsverkehrs verändern sich jedoch die Zugangsbedingungen und nicht für alle Verbraucher:innen zum Besseren.
Im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat das iff ein Gutachten zu Barrieren im digitalen Zahlungsverkehr erstellt. Ziel war es, systematisch zu untersuchen, bei welchen Anlässen Verbraucher:innen auf Hindernisse stoßen, welche Gruppen besonders betroffen sind und wie bestehende Barrieren abgebaut werden können. Das Gutachten identifiziert vier Kategorien von Barrieren:
- Praktische Barrieren: Fehlende technische Ausstattung sowie Kosten erschweren den Zugang.
- Kompetenzbezogene Barrieren: Es fehlen digitale und finanzielle Kompetenzen – zugleich mangelt es an verständlicher, zielgruppengerechter Unterstützung durch Anbieter.
- Barrieren der Bereitschaft: Misstrauen gegenüber digitalen Lösungen auf Seiten der Verbraucher:innen trifft auf unzureichende Umsetzung bestehender Vorgaben durch Anbieter.
- Regulatorische Barrieren: Auch rechtliche Rahmenbedingungen können den Zugang zum Zahlungsverkehr erschweren.
Aus diesen Befunden ergibt sich ein klarer Auftrag für Politik, Regulierung und Anbieter:
- Zugang sichern: Alle Verbraucher:innen brauchen einen einfachen und kostengünstigen Zugang zu Zahlungskonten und digitalen Zahlungswegen.
- Kompetenzen stärken: Finanzielle und digitale Bildung muss niedrigschwellig und lebensnah ausgestaltet werden. Gleichzeitig müssen Anbieter ihre Angebote verständlich gestalten.
- Unterstützung ausbauen: Verbraucher:innen benötigen verlässliche Unterstützung – insbesondere erreichbare Ansprechpartner:innen mit Entscheidungsspielräumen.
- Regulierung weiterentwickeln: Rahmenbedingungen müssen so gestaltet sein, dass sie Zugang ermöglichen statt behindern, und bestehende Vorgaben müssen konsequent umgesetzt werden.
Die Digitalisierung des Zahlungsverkehrs darf nicht zu neuen Formen der Ausgrenzung führen. Vielmehr braucht es gezielte Maßnahmen, um allen Verbraucher:innen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.
Ansprechperson:
Dr. Hanne Roggemann