Anlässlich einer öffentlichen Anhörung beim Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und der Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung hat das institut für finanzdienstleistungen e.V. zum Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung Stellung genommen. Die Initiative der Bundesregierung ist angesichts der Risiken von Selbständigen und Kleinunternehmern auch ihre Altersvorsorge zu verlieren besonders wichtig. Insbesondere sollten aber folgende Punkte dabei bedacht werden:

– Das Ziel "Altersvorsorge" muss geschützt werden, nicht einzelne Produkte.
– Unterschiedliche Lebensläufe sowie Versorgung von Partnern müssen ausreichend berücksichtigt werden
– Die Heraushebung einzelner Produkte führt zu Fehlanreizen
– Einfache und verständliche Regelungen sind wichtig, damit die Bürger die Altersvorsorge verstehen und selbst umsetzen können.

Die Stellungnahme können Sie hier im Anhang downloaden