Dazu ein Auszug aus der Pressemitteilung der Kommission:

"IP/07/1914

Brüssel, den 12. Dezember 2007

Richtlinie über Zahlungsdienste: Kommission spricht sich für rasche und kohärente Umsetzung auf nationaler Ebene aus

Die Europäische Kommission wird den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie über Zahlungsdienste helfen, die nach ihrer jüngsten Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union nun so bald wie möglich, spätestens aber bis zum 1. November 2009 in nationales Recht umzusetzen ist. Insbesondere wird die Kommission Workshops zu den bewährten Praktiken durchführen und eine interaktive Fragen-und-Antworten-Website einrichten. Ziel der Richtlinie über Zahlungsdienste ist es sicher zu stellen, dass elektronische Zahlungen innerhalb der EU – insbesondere aber Überweisungen, Lastschriftverfahren und Kartenzahlungen – so einfach, billig und sicher wie Zahlungen innerhalb eines Mitgliedstaats werden. Gleichzeitig soll die Richtlinie die rechtliche Grundlage für die Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA) bieten. Die Richtlinie wird die Rechte und den Schutz aller Nutzer von Zahlungsdiensten (Verbraucher, Einzelhändler, große und kleine Unternehmen, öffentliche Behörden) stärken.

Dazu das für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissionsmitglied Charlie McCreevy: „Ein kohärenter Rechtsrahmen für grenzübergreifende Zahlungen ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass der SEPA Realität wird. Nach der Veröffentlichung der Richtlinie über Zahlungsdienste müssen die Mitgliedstaaten ihre Verpflichtung einhalten und diese wichtige Richtlinie spätestens bis zum 1. November 2009 umsetzen. Wir stellen ihnen praxisbezogene Workshops und Mittel zur Verfügung, um dieses Ziel so rasch und konsistent wie möglich zu erreichen.""

Lesen Sie den gesamten Text der Kommission und der Richtlinie unter den angehängten Links.