Am 17.03.2010 fand im Bundestag auf Initiative des Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ein Fachgespräch statt, zu dem das iff als Sachverständiger eingeladen war. Dabei ging es um die zum Teil wucherisch überhöhten Gebühren, die Verbrauchern für Bargeldabhebungen an Geldausgabeautomaten berechnet werden. Die Stellungnahme des iff kann hier im pdf-Format abgerufen werden: