Aufgrund des großen Interesses an einer Fortbildung bietet das iff Rechtsanwälten am 17. September in den Räumen des Fachbereichs Sozialökonomie der Universität Hamburg einen 6-stündigen Fachanwaltslehrgang für Rechtsanwälte von 10:30 bis 17:30 Uhr zu aktuellen rechtlichen Themen zu Finanzdienstleistungen aus Verbraucher- und Bankkundensicht an. Bei großer Nachfrage wird die Veranstaltung an einen anderen Ort verlegt.

Die Veranstaltung wendet sich insbesondere an die

Fachanwälte im Bank- und Kaptitalmarktrecht
sowie an alle
Honoraranwälte der Verbraucherzentralen.

Bei Interesse an der Schulung melden Sie sich bitte bis zum 08. September bei Dagmar Stephan, Fon 040-30969123, Fax 040-30969122 oder elektronisch unter dagmar.stephan@iff-hamburg.de an. Das Anmeldeformular und das Programm finden Sie unten als pdf angehängt.

Für die Teilnehmer, die bereits an unserer Konferenz zu Finanzdienstleistungen am 02./03. Juli 2010 in der Handelskammer teilgenommen haben, besteht die Möglichkeit, beides als Fortbildung für den Fachanwalt Bank- und Kapitalrecht (insgesamt 10 Zeit-Stunden) anerkennen zu lassen. Eine entsprechende Teilnahmebestätigung wird ausgestellt. Wir bitten um Verständnis, dass das iff dabei keine Gewähr für die Anerkennung durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer im Sinne des § 15 FAO übernehmen kann.

Der Fachanwaltslehrgang ist als jährliche Veranstaltung im Zusammenhang mit der Finanzdienstleistungs-Konferenz geplant. Bei Interesse bieten wir auch gerne in diesem Jahr eine weitere Schulung an.

Die Kosten pro Teilnehmer liegen bei € 250,- zzgl. MwSt. Enthalten ist eine Kaffeepause mit kleinem Snack.