Ab dem 15. Januar 2011 werden Banken und Sparkassen die Gebühren für das Abheben bei Geldautomaten anzeigen. Dies ist ein Fortschritt für die Verbraucher, die nun zumindest vorab die Höhe der Gebühren erkennen können. Gleichzeitig führt es in vielen Fällen zu einer Senkung der Kosten für die Abhebung an fremden Geldautomaten. Das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) hat die Ausweisung der Kosten am Geldautomaten vor Auslösung der Abhebung schon im März 2010 vorgeschlagen (siehe zu den Details weiter unten). Dies reicht jedoch nicht aus, denn viele Probleme bleiben ungelöst:

Auf dem Land besteht oft nur die Möglichkeit, bei einer bestimmten Bank oder Sparkasse Geld am Geldautomaten abzuheben oder ansonsten weite Wege in Kauf zu nehmen. Viele Verbraucher werden weiterhin auf das Abheben an fremden Geldautomaten zurückgreifen, sei es im Urlaub oder unterwegs in einer fremden Stadt. Zudem sind die Gebühren weiterhin nicht einheitlich und nicht jede Gebühr wird am Geldautomaten angezeigt. Die Verbraucher müssten mit dem Preisverzeichnis der eigenen Bank herumlaufen, um in jedem Fall den Preis für das Abheben zu erkennen. Banken und Sparkassen verwenden zudem weiterhin unterschiedliche Preissysteme und es gibt keine Preisobergrenzen für Banken und Sparkassen beim Abheben an fremden Geldautomaten.

Die neuen Angaben am Geldautomaten beruhen nicht auf einem Gesetz, sondern auf einer internen Einigung der Banken und Sparkassen im Zentralen Kreditausschuss. Weder gibt es damit eine rechtliche Bindung noch Sanktionsmöglichkeiten. Auch bei dem Recht auf ein Girokonto hatte man auf dieses Instrument in den 90er Jahren zurückgegriffen, um ein Gesetz zu vermeiden, welches Banken dazu verpflichtet. Bis heute ist das Problem dadurch nicht gelöst worden und ein ständiger „Stein des Anstoßes“, weil es weiterhin viele Bürger ohne Zugang zum Girokonto gibt.

Ebenso ist das Problem der internen Bepreisung der Abhebungen zwischen Banken und Sparkassen noch längst nicht gelöst und die Gerichte werden sich weiterhin hiermit sowie mit der Sperrung von Geldautomaten für bestimmte Bankkunden durch einzelne Anbieter beschäftigen.

Als erster Schritt hin zu geringeren Gebühren und einer einheitlichen Regelung ist die Information an Geldautomaten zu begrüßen. Man wird aber sehr genau beobachten müssen, inwieweit die Einigung des Finanzsektors auf Informationen am Geldautomaten zu einer flächendeckenden Umsetzung führt und die Preise für das Abheben nachhaltig und institutsübergreifend sinken.

iff-Papier zu Abhebegebühren für Verbraucher an Fremdautomaten

Ansprechpartner: Achim Tiffe