Zahlungsdiensterichtlinie vorgelegt –
„Anbieter aus der Schattenwirtschaft“ sollen nach dem Wunsch der EU-Kommission als Banken fungieren können – Europäische Kommission ebnet mit der neuen Zahlungsdiensterichtlinie v. 1.12.2005 Weg für ausländische Finanzshops und Kreditkartenanbieter. Die angehängten Bestimmungen über Auslandsüberweisungen bringen dagegen wenig Neues, belasten die Verbraucher und verkennen den Verbraucherschutz. Leidtragende sind Verbraucher, Kleinunternehmen und regionale Banken.

Zusammenfassung Die Europäische Kommission hat ihre seit langem bei der Generaldirektion Markt vorliegende Zahlungsverkehrsrichtlinie öffentlich gemacht. Die Richtlinie hat zwei Teile: der erste Teil schafft das Bankenmonopol im Zahlungsverkehr und bei...