Das iff begrüßt die heutige Entscheidung des BGH ausdrücklich. Zu Recht darf ein mit dem Basiskonto verbundener Mehraufwand nicht ausschließlich auf die Inhaberin bzw. den Inhaber umgelegt werden. Basiskonten werden regelmäßig von vulnerablen Verbrauchergruppen genutzt, für die hohe Kosten ein Hemmnis bei der Inanspruchnahme darstellt.