stromsperre

Das iff hat vom 1. März 2022 bis 31. Mai 2022 im Auftrag der Verbraucherzentrale Saarland die Vereinbarung zur Vermeidung von Stromsperren evaluiert. Diese wurde 2020 beschlossen, um Stromsperren bereits im Vorfeld abzuwenden.

Im Rahmen der Vereinbarung wurde eine „Melde- und Steuerungsstelle“ bei der Verbraucherzentrale Saarland eingerichtet, welche als Anlaufstelle für von Stromsperren bedrohten Personen außerhalb des Leistungsbezugs nach dem SGB II bzw. dem SGB XII sowie für ungelöste Fälle zwischen Jobcenter/Sozialamt und Energieversorger fungiert. Es wurde zudem aus den Mitteln des Landes ein „Notfallfonds Stromsperren“ eingerichtet, aus dem im Falle einer Stromsperre, die die betroffene Person aus eigenen Mitteln nicht mehr abwenden kann, bis zu 50 Prozent des Schuldbetrags über den Notfallfonds getilgt werden kann. Mit dem Konzept „Energiesicherungsstelle“ wurde zudem ein unabhängiges Gremium geschaffen, das Verfahrungswege und Rahmenbedingungen erarbeiten soll, wie Stromsperren verhindert werden können und über die Vergabe von Mitteln aus dem „Notfallfonds Stromsperren“ konsensual entscheidet. Nach einer einjährigen Modellphase wurden die oben genannten Maßnahmen nun vom iff, als unabhängige dritte Stelle evaluiert.

Der Bericht zeigt die Relevanz eines Instruments, dass sich dem Thema Stromsperren widmet, vor allem vor dem Hintergrund steigender Energiepreise. Gleichwohl gibt es in verschiedenen Bereichen der Energiesicherungsstelle noch Potenzial die Effektivität zu erhöhen. Wie dieses Potential ausgeschöpft werden kann, wird, anhand von vier zentralen Empfehlungen dargestellt.

Das Projektteam bestand aus Dr. Sally Peters und Dr. Hanne Roggemann.

Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an Dr. Sally Peters unter institut@iff-hamburg.de

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