Das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) arbeitet an der Schnittstelle von Wissenschaft und Praxis. Als gemeinnütziges Forschungsinstitut verbindet es unabhängige Analyse mit anwendungsorientierter Arbeit und bringt unterschiedliche Perspektiven aus Forschung, Beratung und Praxis zusammen.
Dazu gehören Studien und fachliche Beratung ebenso wie Fortbildungen, Austauschformate und die Schuldnerberatungssoftware CAWIN. Im Mittelpunkt stehen Finanzthemen, die für Verbraucher:innen und besonders für Menschen in schwierigen Lebenslagen direkte Auswirkungen haben.
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Neues aus dem iff
Verbraucherzentralen Hessen und Sachsen veröffentlichen Bericht zu Missständen bei Restschuldversicherungen
Die Verbraucherzentralen Hessen und Sachsen haben am 24. April 2015 einen Bericht zur aktuellen Praxis und zu Missständen bei Restschuldversicherungen veröffentlicht. Banken verstecken ihre Zinsforderungen in Kick-Back-Provisionen unsinniger...
Erstattung von Bearbeitungsgebühren – komplizierte Berechnungen für Bankkunden bequem online möglich
511 Euro Bearbeitungsgebühr durchschnittlich pro Ratenkredit 159 Euro Nutzungsersatz durchschnittlich pro Ratenkredit Mehr als 2,5 Milliarden Euro möglicher Gesamtforderungen der Kreditnehmer allein für das Jahr 2013 Berechnungen für Institute...
Wer verliert: Geldbesitzer oder Schuldner?
Realzinswende durch sinkende Inflation: Sparer erzielen wieder positive Erträge, aber Schuldner verlieren Sparer profitieren von fallenden Preisen. In Deutschland erreichte die Inflationsrate im Januar 2015 einen negativen Wert von -0,4%. Diese Deflation beschert den...
Open letter to the German Minister of Finance Dr. Wolfgang Schäuble concerning his treatment of Greece
Sehr geehrter Herr Minister, Honorable Minister, As a German citizen I am concerned about the line taken with regard to the Greek debt crisis. It gives the impression that Germany can command the EU Commission and the ECB into hard debt collection activities....
Überschreitungszinsen – Die Front des gesetzlich genehmigten Wuchers bröckelt. Einige Sparkassen vereinbaren faire Bedingungen.
Schutz der Überschuldeten im Verzug - der Ansatz des Gesetzgebers Wenn ein Verbraucherkreditnehmer seine Raten nicht zurückzahlen kann, dann muss er einen Verzugszins zahlen, der aus gutem Grund in §288 BGB auf 5% über dem Basiszinssatz (aktuell -0,83% ) also auf...