Unabhängige Forschung für faire Finanzdienstleistungen

Für Verbraucherschutz, Politik, Schuldnerberatung und Praxis.

wissenschaftlich

Fokus auf Verbraucherperspektiven: Maßnahmen des Verbraucherschutzes auf wissenschaftlicher Grundlage

interdisziplinär

Perspektivenvielfalt: Wir bringen die juristische, ökonomische und pädagogische Expertise zusammen

gemeinnützig

Praxisorientierte Forschung: Wir schauen uns die Perspektive der Verbraucher:innen an

Das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) arbeitet an der Schnittstelle von Wissenschaft und Praxis. Als gemeinnütziges Forschungsinstitut verbindet es unabhängige Analyse mit anwendungsorientierter Arbeit und bringt unterschiedliche Perspektiven aus Forschung, Beratung und Praxis zusammen.

Dazu gehören Studien und fachliche Beratung ebenso wie Fortbildungen, Austauschformate und die Schuldnerberatungssoftware CAWIN. Im Mittelpunkt stehen Finanzthemen, die für Verbraucher:innen und besonders für Menschen in schwierigen Lebenslagen direkte Auswirkungen haben.

Unter anderem veröffentlicht beim:

Neues aus dem iff

Kapitallebensversicherungen dürfen nicht die Vermittlerprovision zu Beginn abziehen – Dies hat der Gerichtshof für die Europäische Wirtschaftszone mit Blick auf das EU-Recht gegen Norwegen zur sog. Zillmerung entschieden. Damit könnte auch die deutsche Praxis gegen EU-Recht verstoßen, meldet der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Die Entscheidung des EFTA Court erging am 25 November 2005 ( Fall E-1/05 ) gegen Norwegen zu der königlichen Verordnung über die Verpflichtung zur Zillmerung. Nach der Verordnung hatten die Lebensversicherer sich von den Kunden einmalige Abschlusskosten...

Zahlungsdiensterichtlinie vorgelegt –
„Anbieter aus der Schattenwirtschaft“ sollen nach dem Wunsch der EU-Kommission als Banken fungieren können – Europäische Kommission ebnet mit der neuen Zahlungsdiensterichtlinie v. 1.12.2005 Weg für ausländische Finanzshops und Kreditkartenanbieter. Die angehängten Bestimmungen über Auslandsüberweisungen bringen dagegen wenig Neues, belasten die Verbraucher und verkennen den Verbraucherschutz. Leidtragende sind Verbraucher, Kleinunternehmen und regionale Banken.

Zusammenfassung Die Europäische Kommission hat ihre seit langem bei der Generaldirektion Markt vorliegende Zahlungsverkehrsrichtlinie öffentlich gemacht. Die Richtlinie hat zwei Teile: der erste Teil schafft das Bankenmonopol im Zahlungsverkehr und bei...