Die ehemalige Briefbank der Gewerkschaften, dann Direktbank und jetzt von den Holländern übernommene Online Bank versucht unabhängige Kunden, die ihre Bankgeschäfte selber überwachen wollen, auf ihre Internetseiten und ihre Werbung zu zwingen. Diese Kunden hatte sie einst damit geworben, dass sie mit solcher Software wie Quicken oder MS-Money ihre Konten verwalten könnten. Da reine Direktbanken ohne Schalter ganz überwiegend nur als Zweitbanken in Frage kommen ist die Nutzung bankunabhängiger Zugangssoftware hier besonders wichtig. Damit ist man nicht einer einzigen Bank ausgeliefert und kann sich aus verschiedenen Banken jeweils die besten Dienstleistungen holen. Man mag noch Verständnis dafür haben, wenn eine Filialbank dies nicht einsieht, weil sie ja schließlich auch persönlichen Service anbietet. Wenn eine Direktbank aber trotz fehlendem Service solche Nutzung ausschließt, dann wird dieser Ausschluss von Wettbewerb unerträglich, zumal es bekanntlich außerordentlich schwer ist, sein Konto zu verlegen.
Nachdem wir bereits auf das merkwürdiges Verhalten der ING-DIBA bei der Zugangsänderung hingewiesen hatten, kam jetzt ohne entsprechende Information das vollständige AUS. Unter dem Vorwand, man müsse das Phishing verhindern, wurde der Zugang vollständig für Quicken gesperrt. Über die kostenpflichtige Hotline konnte man dann nur hören, dass dies wirklich so sei.
NUMERIERTE PIN UND PERSÖNLICHE ABFRAGEN
Ab sofort gelten numerierte PIN, die nur nach Aufforderung ausgesucht werden können. Außerdem folgt bei jedem Kontoaufruf noch eine unvorhergesehene Frage nach Nummern, Adresse, Namen etc. Auch die Übernahme der Buchungen wurde gleich mitgesperrt. Online Konten bei der DIBA sind für mündige Verbraucher jetzt harte Arbeit und zum Abgewöhnen. Nur wer sich ganz in die Hände von Bank (Daueraufträge) oder Gläubiger (Einziehungsermächtigung) gibt, kann weiter ruhig schlafen. Das aber bezahlt der Kunde teuer mit seiner Freiheit.
So ist die ganze Arbeit etwa für die Steuerabrechnung 2005 in Quicken umsonst gewesen, es sei denn man trägt alle Buchungen für Dezember mühsam per Hand nach. Eine Übersicht über die Finanzen ist nicht mehr möglich, selektive Nutzung günstiger Angebote kaum ohne großen Aufwand möglich. Auch geht es faktisch nicht mehr, für Oma oder Kinder die Konten mitzuverwalten und damit die Vorteile zu nutzen, wenn mehrere zusammen wirtschaften.
Rechtlich gesehen stellt das Verhalten eine Vertragsverletzung dar, die zum Schadensersatz verpflichtet. Leider kennt man in Deutschland keine Sammelklagen, wo man die vielen kleinen Beträge wie in den USA für andere geltend machen könnte. So lohnt der Rechtsweg sich nicht und nur der Gesichtsverlust auf dem Markt kann hier helfen.
DAS LEID DER KUNDEN
Was das im konkreten Fall noch für einzelne bedeuten kann schildert ein Leser unserer Website. Wir geben die e-mail im Wortlaut wieder:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
mir spricht Ihr oben erwähntes Statement voll und ganz aus dem Herzen. All das, was Sie aufzählen, ist mir auch passiert und das inzwischen mehrfach.
* Zuerst ging nur das Abrufen der Kontoinformation bei der ING-DIBA nicht.
* Überweisungen gingen noch. (Oktober 05)
* Dann funktionierten einzelne Überweisungen, die nächste nicht, die übernächste aber wieder…
* Telefonate, Stress, Kosten, …
* Ich musste Mahngebühr beim Finanzamt bezahlen, weil genau diese Überweisung nicht ankam.
* Die Veränderung in der Datei CSUB.PRO half.
* Aber nur bis Mitte Dezember.
* Die nächste Veränderung der Datei lautete BANKVERL 15,15,0,0,15. Mit entsprechend längerer Zeitdauer.
* Seit einigen Tagen geht erneut das Abrufen der Kontoinformationen nicht.
* Überweisungen scheinen noch zu gehen, zumindest sagt dies Quicken nach dem Versuch. Aber das hatten wir schon mal.
* Neuigkeiten in Newsgroups scheint es noch nicht zu geben.”
KUNDENFREUNDLICHE VARIANTE ZUR BEKÄMPFUNG DES KONTOMISSBRAUCHS DURCH DRITTE
Übrigens einen Tipp für das Phishing, das jetzt auch der EU-Kommission wohlfeiles Argument ist, um hochpreisigen ausländischen Anbietern der Kreditkartenbranche den Zugang zum deutschen Kreditmarkt zu ebnen.
Nach der Geldwäscherichtlinie muss jeder Kontoinhaber identifizierbar sein. Über Phishing kommt man nicht an Bargeld sondern nur an Überweisungen. Also muss das Geld auf eine Bank gelangt sein, die die Kriminellen kennt. Banken haben Abkommen, wonach sie Überweisungen binnen 6 Wochen zurückholen können. Sie können für den Fall des Phishing vereinbaren, dass dies immer möglich ist. Dann hat die Bank den schwarzen Peter, die dem Kriminellen das Konto eröffnete und jetzt angeblich nicht mehr an ihn herankommt. Sie wird dann vorsichtiger werden und die Verbraucher werden geschont. Überweisungen an Banken, die diesen Abkommen nicht zustimmen, müssen dann unterbleiben. Das Geld zu ihnen geht dann eben wieder per Scheck.