institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) führte Test für den vzbv im Rahmen der Initiative Finanzmarktwächter durch

Das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) hat für den Dachverband der Verbraucherzentralen einen Bundesweiten Test zu Beratungsprotokollen durchgeführt. Die Erstellung der Studie erfolgte erstellt durch den Verbraucherzentralen Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen im Rahmen der Initiative Finanzmarktwächter.

Ergebnisse und Durchführung der Studie

Laut vzbv sind die Ergebnisse der Studie ein „aktueller Beleg für die Misere im Finanzmarkt.”: Beratungsprotokolle wurden teilweise trotz gesetzlicher Verpflichtung nicht ausgehändigt, vorhandenes Vermögen und Verbindlichkeiten nicht ausreichend dokumentiert, konkrete Wertpapiere nicht in der Dokumentation genannt und die Risikobereitschaft oft schwammig ausgedrückt.

Der vzbv hatte das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) beauftragt, bundesweit bis zu 50 Tests in verschiedenen Kreditinstituten durchzuführen, um die Erfüllung gesetzlicher Pflichten im Bereich der Anlageberatung durch die Überlassung eines Beratungsprotokolls an die Kunden zu testen. § 34 Abs. 2a WpHG schreibt vor, dass ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen über jede Anlageberatung bei einem Privatkunden ein schriftliches Protokoll anfertigen muss. Die Datenerhebung erfolgte gemäß der Methode Mystery Shopping. Die Auswahl der zu testenden Banken und Sparkassen sollte ein repräsentatives Abbild der wichtigsten Institute ergeben, welche in Großstädten und Ballungsgebieten der Bundesrepublik Deutschland eine umfassende Anlageberatung anbieten.

Die Reaktion der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Die BaFin hat eine Woche später Bußgelder wegen unzureichender Beratungsprotokolle gegen 10 Banken verhängt. Dies erscheint aufgrund des zeitlichen Zusammenhangs als eine direkte Reaktion auf die Veröffentlichung der Studie des vzbv. Laut Darstellung der BaFin dauere die Einleitung von Bußgeldverfahren erheblich länger und diese seien schon im letzten Jahr eingeleitet worden, ein zeitlicher Zusammenhang bestehe nicht. Gegen welche Banken durch die BaFin ein Bußgeld verhängt wurde, hat sie auch auf Nachfrage nicht veröffentlicht. Die Bußgelder von bis zu 26.000 Euro erscheinen zudem sehr gering und kaum ausreichend, um die Praxis zu ändern (siehe Welt Online vom 14.03.2012 „Bußgelder für schlechte Beratungsprotokolle”). Die Wirkung solle vor allem der Reputationsverlust sein. Worin der liege, wenn die Namen der Banken nicht veröffentlicht werden, blieb unklar.

Konkrete Beratung zu bestehenden Depots findet kaum noch statt

Überraschend war, dass viele Banken und Sparkassen bei einem Wertpapierdepot von unter 100.000 Euro keine Empfehlung zu einem bestehenden Depot abgaben, sondern lediglich den Kauf neuer Produkte anboten, wenn der Verbraucher von sich aus die bestehenden Wertpapiere vorab verkauft.

Nicht sehr vermögende Haushalte haben damit kaum noch eine Möglichkeit, überhaupt eine Anlageberatung zu bestehenden Geldanlagen zu erhalten. Aus haftungsrechtlichen Gründen ist dieses Verhalten der Anbieter nachvollziehbar, aus Sicht der Verbraucher ist es aber eine bedenkliche Entwicklung. Eine komplette standardisierte Umschichtung ist oft nicht sachgerecht und bedeutet hohe, nicht immer sinnvolle Kosten für Privathaushalte. Während ein Depotwechsel daher technisch einfach möglich ist und durch die Rechtsprechung auch bezüglich der Kosten erleichtert wurde, ist dies im Bereich der Depotbetreuung faktisch kaum gegeben.
Private Haushalte werden daher oft von den Instituten mit ihrem Wertpapierdepot alleine gelassen. Ausnahmen sind vor allem Großbanken und auf die private Geldanlage spezialisierte Banken. Nur vereinzelt äußerten sich Genossenschaftsbanken und Sparkassen zu dem Bestandsdepot.

Quellen: Pressemitteilung und Studie des vzbv, Kommentar iff