Überhöhte Provisionen werden zu recht angemahnt, das Aufdrängen des Produkts aber wird ohne entsprechende Datengrundlage relativiert.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Banken und Versicherungen im Rahmen einer Marktuntersuchung zu Restschuldversicherungen befragt. Die BaFin stellt einen wichtigen Punkt klar: Restschuldversicherungen werden vollkommen überteuert verkauft. Ebenso wird aber leider ein weiterer wichtiger Punkt kleingeredet, nämlich der, dass das Produkt den Kunden häufig aufgedrängt wird. Restschuldversicherungen sind nicht selten sogar die Bedingung dafür, um überhaupt einen Kredit abschließen zu können. „Dabei wird eine wirtschaftliche Zwangslage finanziell schwacher Verbraucher ausgenutzt“, sagt Dirk Ulbricht, Direktor des gemeinnützigen institut für finanzdienstleistungen (iff). „Außerdem wird das Produkt oft am Kundenbedarf vorbei vertrieben. Beides relativiert die BaFin, ohne dass die neuen Daten das rechtfertigen würden“, so Ulbricht weiter. Lediglich unangekündigte Beratungstests können hier Klarheit schaffen. „Ist die Not erst groß genug, unterschreibt ein Verbraucher letztlich fast alles.“

Die BaFin schreibt, das vorgefundene Ergebnis lasse sich nicht in Einklang bringen mit dem häufig in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwurf, die Banken würden die Restschuldversicherung den Kunden „geradezu aufdrängen, wenn man die ganze Branche im Blick hat.“ Dafür führt sie an, dass 70 % der befragten Kreditinstitute Verbraucherdarlehen ohne oder bis 50 % mit Restschuldversicherungen vertreiben. Lediglich bei einzelnen Kreditinstituten könne man vermuten, dass überdurchschnittlich viele Verbraucher zum Abschluss einer Restschuldversicherung gebracht würden.

In erster Linie sollte es um eine besondere Form des Aufdrängens gehen, nämlich des Ausnutzens einer wirtschaftlichen Zwangslage. Wirtschaftlich schwachen Verbrauchern kann die zusätzliche Belastung finanziell den Rest geben und in die Überschuldung führen. Daher ist die falsch verkaufte Restschuldversicherung hier besonders schädlich. Da man aber annehmen kann, dass sich die Mehrheit der Kreditnehmer in keiner Zwangslage befindet, ist die Erhebung dafür nicht brauchbar. Eine auf Kreditnehmer mit niedrigen Einkommen beschränkte Erhebung schon eher.

Außerdem ist der Anteil der Kreditnehmer mit Restschuldversicherung ein denkbar ungeeigneter Maßstab für das „Aufdrängen“ eines Produktes. Ab welchem Anteil wäre denn davon auszugehen, dass die Banken den Produktverkauf am Bedarf vorbei forcieren? Wenn alle Kreditnehmer eine Restschuldversicherung abgeschlossen haben? Die BaFin scheint hier, 50 % als Grenze anzunehmen. Warum eigentlich?

Darüber hinaus kann man die Ergebnisse durchaus auch anders interpretieren. Sie sprechen sogar für einen nicht unerheblichen Vertriebsdruck. Wenn 18 von 30 Unternehmen im jüngsten Berichtszeitraum bei mindestens 40 Prozent ihrer Kunden erfolgreich waren, ist das eine beachtliche Erfolgsquote.

Fraglich ist aber auch, wie brauchbar diese Zahlen überhaupt sind. Schließlich werden hier die Kreditinstitute, nicht Kredite oder Versicherte gezählt. Dadurch werden die Institute alle gleich stark berücksichtigt, eine Großbank mit Millionen Kunden hat bei dieser Herangehensweise den selben Einfluss auf das Ergebnis wie eine kleine Kreissparkasse.

Fazit: Letztlich lässt sich aus dem Anteil der mit Restschuldversicherungen abgesicherten Kredite nicht folgern, wie sehr die Banken Kreditnehmern Restschuldversicherungen aufdrängen. Dafür bräuchte es einen anderen Ansatz. Eine regelmäßige Kontrolle des Verkaufs mit Hilfe von Beratungstests, bei denen der Berater nicht weiß, dass er getestet wird, wäre ein geeigneter Weg.