Am Donnerstag, den 2. Mai 2024, fand an der Hauptverwaltung der Bundesbank in Hamburg die Veranstaltung „Auf dem Weg zu einem Digitalen €uro – Wie geht es weiter?“ statt.

Nach dem Grußwort von Herrn Senator Dr. Andreas Dressel (Präses der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg) hat Burkhard Balz (Mitglied des Vorstands der Deutschen Bundesbank) einen Vortrag zu dem Digitalen Euro, seine Vorteile und dem Zeitplan gehalten.

Eine mögliche Einführung Digitalen Euros werde voraussichtlich nicht vor Ende 2028 stattfinden. Im Anschluss an seinem Vortrag fand eine Podiumsdiskussion mit Herren Dr. Dressel und Balz sowie Andreas Bartmann (Geschäftsführer der Globetrotter Ausrüstung GmbH), Michael Conrad (Präsident des DEHOGA Hamburg Hotel- und Gaststättenverband e.V.), Dr. Stefan Otto (Bereichsvorstand Mittelstandsbank NordWest, Commerzbank AG) und der zweiten Vorsitzenden unseres Vorstandes Frau Professorin Ingrid Größl statt.

Burkhard Balz stellte in seinem Vortrag die Vorteile eines digitalen Euros für die Bürger und Bürgerinnen heraus: So soll er einen Beitrag dazu leisten, die Eurozone unabhängiger von internationalen Zahlungsdienstleistern zu machen, er soll die Integration auch vulnerabler Gruppen in den Finanzsektor fördern und für alle Nutzer kostenlos bzw. kostengünstig die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglichen.

Aus Verbrauchersicht, so Professorin Ingrid Größl, ist das Vorhaben grundsätzlich zu begrüßen. Bislang offene Fragen stellen sich allerdings vor allem im Hinblick auf die Umsetzung.

So soll die finanzielle Integration durch die Möglichkeit einer offline-Variante (Karte) gewährleistet werden. Das ist aus Verbrauchersicht unzureichend: Finanzielle Integration erfordert auch für vulnerable Gruppen den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr – dies auch mit Hilfe eines digitalen Euros. Um dies zu erreichen, muss parallel mit der Einführung des digitalen Euros der Zugang zu einem kostengünstigen Basiskonto gewährleistet werden.

Ein weiteres Problem betrifft die Frage, wie eine allgemeine Akzeptanz des digitalen Euros erreicht werden kann. Eine ausreichend große Nachfrage setzt voraus, dass der digitale Euro in der Bevölkerung einen hohen Bekanntheitsgrad erhält. Da nun die Verteilung des digitalen Euros den Banken und Zahlungsdienstleistern obliegt, wird es ihre Aufgabe sein, dies zu bewerkstelligen. Fakt aber ist, dass es sich beim digitalen Euro für die Finanzinstitute um ein Konkurrenzprodukt handelt, das eine deutlich engere Beziehung zum Girokonto aufweist, als dies beim Bargeld der Fall ist. Aus Verbrauchersicht stellt sich da die Frage, ob nicht auf Seiten der Anbieter der Versuchung nachgegeben wird, den Zugang zu online Zahlungen mit dem digitalen Euro zu erschweren, z.B. durch intransparente Integration in die Banking app.

Im Zusammenhang mit der den Banken und Zahlungsdienstleistern übertragenen Aufgabe, sowohl für die Verbreitung des digitalen Euros zu sorgen als auch für online Zahlungen zuständig zu sein, stellt sich aus Sicht des Verbraucherschutzes auch die Frage, wer die damit verbundenen Kosten tatsächlich tragen wird.

Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund hat Professorin Größl auch den Wunsch geäußert, im Rahmen eines kontinuierlichen Dialogs Verbraucherschutzorganisationen in die Umsetzungsphase einzubeziehen.