Veröffentlichung: iff-Überschuldungsreport 2026

Krankheit und Arbeitslosigkeit bleiben die größten Risiken

Hohe Lebenserhaltungskosten belasten überschuldete Haushalte zusätzlich. Während der Anteil der Wohnkosten am Einkommen in der Gesamtbevölkerung im Jahr 2025 durchschnittlich 24 Prozent betrug, mussten Ratsuchende im selben Zeitraum im Mittel 38 Prozent ihres Einkommens für das Wohnen aufwenden. Die anhaltende Differenz zeigt die überdurchschnittlich hohe finanzielle Belastung der Ratsuchenden durch Wohnkosten. Daraus ergibt sich ein erhöhter Bedarf an wohnpolitischen Maßnahmen, insbesondere an einer gezielten Weiterentwicklung von Zuschussregelungen und einer nachhaltigen Planung und Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.

Alleinerziehende (und) Frauen sind in besonderer Weise von einem Überschuldungsrisiko betroffen. Frauen sind seltener als Männer in der Beratung vertreten, obwohl sie statistisch ein höheres Armutsrisiko tragen. Männer weisen zwar im Durchschnitt mit 37.116 Euro eine deutlich höhere Schuldenlast auf als Frauen (28.636 Euro), verfügen im Mittel aber auch über höhere Einkommen. Alleinerziehende Frauen sind mehr als doppelt so häufig vertreten, wie es ihrem statistischen Bevölkerungsanteil entspricht.

Die finanziellen Belastungen steigen mit der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder kontinuierlich an, was durch hohe Fixkosten, fehlende oder unzureichende Unterhaltszahlungen sowie oftmals unzuverlässige Kinderbetreuungszeiten verursacht wird. Infolgedessen sind Alleinerziehende mit drei oder mehr Kindern 7-mal häufiger in der Schuldnerberatung als ihr entsprechender Anteil an der Gesamtbevölkerung. Trennungen, Scheidungen oder reduzierte Arbeit wiegen hier als Auslöser schwerer (20 Prozent). Der Bericht bietet in diesem Jahr eine Gewichtung der Auslöser für bestimmte Haushaltsformen an.

Männlich, single und zwischen 30 und 44 Jahren – das beschreibt den häufigsten Ratsuchendentypus in der Schuldnerberatung. 30-44-Jährige sind mit 41,04 Prozent am häufigsten durch besondere Lebensabschnitte der Familiengründung, des Immobilienerwerbs oder beruflicher Einschnitte und Veränderungen vertreten. Nur jeder fünfte Beratungsfall lebt in Partnerschaft.

Gesetzliche Reformen lassen auf Veränderungen in der Schuldnerberatung hoffen: Der Schwerpunkt des diesjährigen Berichts bietet einen Überblick über die geplante Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie II, die zum 20. November in Kraft treten soll und ordnet diese verbraucherrechtlich ein. Die Richtlinie enthält weiterhin Grauzonen, die über die kommenden Monate und Jahre in ihrer tatsächlichen Umsetzung beobachtet und gegebenfalls angepasst werden müssen.

Im Hinblick auf das Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG) bleibt zu erwähnen, dass ein starker Zuwachs von Beratungsverläufen zu verzeichnen ist, die primär auf die Inanspruchnahme grundsätzlicher Schuldnerberatungsleistungen gegenüber dem Weg über die Insolvenzverordnung setzen. Deren Anteil stieg im Vergleich der Jahre 2024 und 2025 sprunghaft von 22 % auf 34 % an. Im Hinblick auf die Ausgestaltung der Zugänge und Kapazitäten in der Beratungslandschaft bleibt es daher spannend, wie diesem Bedarf im Hinblick auf die Öffnung und Ausweitung der Zugänge begegnet werden kann.

Basis für Politik und Prävention

Der Report basiert auf den Daten von 224.768 Fälle aus 122 Beratungsstellen, die zwischen 2014 und 2025 Schuldnerberatung in Anspruch genommen haben. Herausgegeben wird er vom institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) und gefördert von Deutschland im Plus – Stiftung für private Überschuldungsprävention.

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