Das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) arbeitet an der Schnittstelle von Wissenschaft und Praxis. Als gemeinnütziges Forschungsinstitut verbindet es unabhängige Analyse mit anwendungsorientierter Arbeit und bringt unterschiedliche Perspektiven aus Forschung, Beratung und Praxis zusammen.
Dazu gehören Studien und fachliche Beratung ebenso wie Fortbildungen, Austauschformate und die Schuldnerberatungssoftware CAWIN. Im Mittelpunkt stehen Finanzthemen, die für Verbraucher:innen und besonders für Menschen in schwierigen Lebenslagen direkte Auswirkungen haben.
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Neues aus dem iff
Deutscher Bundestag Finanzausschuss: Vergütungsysteme von Finanzdienstleistern: Wortprotokoll und Stellungnahmen der Sachverständigen – ÖFFENTLICHE ANHÖRUNG
Deutscher Bundestag Protokoll Nr. 17/17 17. Wahlperiode Finanzausschuss Wortprotokoll 17. Sitzung Berlin, den 09.06.2010,12:00 Uhr Sitzungsort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1/Schiffbauerdamm Anhörungssaal 3.101 Vorsitz: Dr....
Die internationale Konferenz zu Finanzdienstleistungen am 2. und 3. Juli 2010 mit dem Leitthema „Finanzdienstleister und Verbraucherschutz – zwei Welten?“ trifft auf reges Interesse. Bisher haben sich 255 Teilnehmer aus 13 Ländern wie Japan, den USA und Europa angemeldet.
Zahlreiche Vertreter der Verbraucherverbände, des vzbv, Dachverbände von Schuldnerberatungen und Vertreter von Banken und Versicherungen - also die unmittelbaren Stakeholder im Bereich der Finanzdienstleistungen – haben ihre Teilnahme zugesagt. In diesem Jahr ist die...
Sachverständigenanhörung zu Vergütungssystemen von Finanzdienstleistern im Finanzausschuss – Stellungnahme des iff: Erfolgsprovisionen auch für Misserfolg? Provisionskonto gefordert.
Am 9. Juni 2010 fand eine Sachverständigenanhörung des Bundestagsausschusses zum Thema Erfolgsprovisionen statt. Prof. Reifner, Direktor des instituts für finanzdienstleistungen e.V. (iff), nahm dazu mündlich Stellung. Die hier bereitgestellte schriftliche...
BGH stellt Kreditaufkäufer (z.B. Hedgefonds) von der Pflicht zur richterlichen Überprüfung ihrer Forderung vor Zwangsvollstreckung frei. Verbraucher seien ausreichend geschützt.
Die Klausel zur Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung begünstigt auch den Erwerber einer Sicherungsgrundschuld. Bei freien Grundschulden muss der Rechtspfleger dagegen die Klauselerteilung von Amts wegen verweigern. (LS des Verfassers) (BGH Urt. v....
Sparkasse bedroht Bürger mit Kündigung des Girokontos im Vorfeld zur Einführung des P-Kontos und verlangt Zustimmung zur Verfünffachung der Kontoführungsgebühren
Unter Ausspruch der Kündigung des Girokontos im Fall der Ablehnung der Gebührenerhöhung will die Saalesparkasse Verbraucher zur Zustimmung bewegen, statt wie bisher 2,50 Euro ab Juni 12 Euro pro Monat für ihr Girokonto zu zahlen. Begründung: „Die Aufwendungen, die der...