Unabhängige Forschung für faire Finanzdienstleistungen

Für Verbraucherschutz, Politik, Schuldnerberatung und Praxis.

wissenschaftlich

Fokus auf Verbraucherperspektiven: Maßnahmen des Verbraucherschutzes auf wissenschaftlicher Grundlage

interdisziplinär

Perspektivenvielfalt: Wir bringen die juristische, ökonomische und pädagogische Expertise zusammen

gemeinnützig

Praxisorientierte Forschung: Wir schauen uns die Perspektive der Verbraucher:innen an

Das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) arbeitet an der Schnittstelle von Wissenschaft und Praxis. Als gemeinnütziges Forschungsinstitut verbindet es unabhängige Analyse mit anwendungsorientierter Arbeit und bringt unterschiedliche Perspektiven aus Forschung, Beratung und Praxis zusammen.

Dazu gehören Studien und fachliche Beratung ebenso wie Fortbildungen, Austauschformate und die Schuldnerberatungssoftware CAWIN. Im Mittelpunkt stehen Finanzthemen, die für Verbraucher:innen und besonders für Menschen in schwierigen Lebenslagen direkte Auswirkungen haben.

Unter anderem veröffentlicht beim:

Neues aus dem iff

SchuelerBanking.de international – Neue französische Seite „Finanzen für Alle“ (LaFinancepourtous) bietet Forum für öffentliche Diskussion, Lehrer und Verbraucher über die Frage der finanziellen Bildung in Frankreich. Bei den ausländischen Erfahrungen findet für Deutschland das IFF-Projekt Schuelerbanking in Hamburg Beachtung.

FRANKREICH - EIN ENTWICKLUNGSLAND IN SACHEN FINANZIELLE ALLGEMEINBILDUNG? Unter der Überschrift: "April - Monat der finanziellen Bildung in den USA" beklagt Pascale Micoleau-Marcel von der IEFP, dass Frankreich das Schlusslicht bisher in der Kampagne um die...

Verbraucherbildung im Klassenzimmer
Basishandbuch

Im Rahmen eines europaweiten Projektes zur Verbraucherbildung hat das E-CONS-Netzwerk gemeinsam mit dem iff ein Basishandbuch zum Thema „Verbraucherbildung im Klassenzimmer” entwickelt. Das Handbuch enthält Informationen zum Stand der Verbraucherbildung an...

Ende des Restschuldversicherungsbetruges? Hamburger Gerichte annulieren Widerrufsbelehrung, VVG-Info Verordnung verlangt ab 1. Juli 2008 Offenlegung des Provisionsanteils der Banken in den Versicherungen sowie Betrag einbehaltener Überschussbeteiligungen.

RESTSCHULDVERSICHERUNGEN – MOTOR SCHLEICHENDER VERBRAUCHERVERSCHULDUNG Die Restschuldversicherungen, die dem Verbraucher dadurch aufgezwungen werden, dass er sie vor der Entscheidung über die Kreditvergabe mit beantragen muss, sind zu einem der wesentlichen...