Das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) arbeitet an der Schnittstelle von Wissenschaft und Praxis. Als gemeinnütziges Forschungsinstitut verbindet es unabhängige Analyse mit anwendungsorientierter Arbeit und bringt unterschiedliche Perspektiven aus Forschung, Beratung und Praxis zusammen.
Dazu gehören Studien und fachliche Beratung ebenso wie Fortbildungen, Austauschformate und die Schuldnerberatungssoftware CAWIN. Im Mittelpunkt stehen Finanzthemen, die für Verbraucher:innen und besonders für Menschen in schwierigen Lebenslagen direkte Auswirkungen haben.
Unter anderem veröffentlicht beim:
Neues aus dem iff
Überschuldungsreport 2020 – Big Six der Überschuldungsursachen erweisen sich als robust
Sinkende Schuldenhöhe bei den Ratsuchenden Die aktuelle Covid-19-Pandemie und die daraus folgenden wirtschaftlichen Probleme weisen darauf hin, dass Überschuldung in den nächsten Monaten zu einem der Hauptprobleme werden wird Stiftung „Deutschland im Plus“...
Gesetzentwurf zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht greift wichtige Aspekte auf, bleibt aber hinter den Erwartungen zurück
Anlässlich der heutigen Anhörung im Bundesrat zum Gesetzesentwurf zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht verweist das iff auf verbleibende offene Punkte. Der Gesetzentwurf basiert auf der vom institut für finanzdienstleistungen (iff) im Auftrag des...
Herbstlehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht 2020
Am 18.09.2020 findet wieder unser Herbstlehrgang für Bank und Kapitalmarktrecht für Fachanwältinnen und Fachanwälte statt.Der Lehrgang ist komplett mit 6 Stunden als Fortbildung gemäß § 15 Fachanwaltsordnung anrechenbar.
Anlagestrategien in der Krise
Vorständin Prof. Dr. Ingrid Größl gibt Hinweise, auf was Anlegerinnen und Anleger in der aktuellen Krise achten sollten. "Derzeit besteht die Gefahr, dass durch phantasiereiche Interpretationen eines Geschehens wie der Corona-Krise die statistischen Renditeprognosen...
Immobilienkredite – Zahlungsmoratorium wird gut angenommen, aber zusätzliche Hilfen erforderlich
Laut Angaben der Bundesregierung hat die KfW Bank im Zeitraum vom 16. März 2020 bis 8. Mai 2020 zahlreiche Anträge auf Stundungen für Immobilienkredite von „privaten Kleinvermietern“ sowie „Selbstnutzern“ erhalten (BT-Drs. 19/19414, S. 3). Anlässlich dieser für einen...