Prof. Dr. Volker Emmerich, langjähriger Direktor eines bankrechtlichen Institutes an der Universität Bayreuth, das nicht in dem Verdacht stand, von Verbraucherverbänden abhängig zu sein, hat in einer Besprechung des Urteils des BGH zu den Schrottimmobilien (BGH Urt. v. 16.5.2006 NJW 2006, 2099) in der Zeitschrift Juristische Schulung 9/2006 S.841, 844 heftige Kritik an der Rechtsprechung des Bankensenats unter seinem Vorsitzenden Richter Nobbe geübt.
Gegenstand ist der Skandal des finanzierten Verkaufs wertloser Immobilien an ahnungslose Verbraucher mit wenig Einkommen teilweise bei Nacht als angebliche ideale Anlage auch für das Alter. Das Urteil des Bundesgerichtshof erging trotz der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs und seiner Aufforderung an Deutschland, das Widerrufsrecht an der Haustür effektiv werden zu lassen. Dies Recht läuft, dies hat der Bundesgerichtshof mit vielen Konstruktionen inzwischen erreicht, weiterhin weitgehend ins Leere und macht deutlich, wie schwach der europäische Verbraucherschutz mit seiner wirtschaftlichen Ausdrucksweise in der Rechtspraxis letztlich ist. Emmerich schließt seine Darstellung des Urteils für angehende Juristen wie folgt:

"Folgen für Ausbildung, Prüfung und Praxis: Die Folgen sind eigentlich gar keine; es bleibt vielmehr alles beim Alten. Der XI. Zivilsenat bestätigt erneut einen Ruf als Bankenschutzsenat, der den Anlegern praktisch jeden Schutz verweigert, um die Banken gegen die Risiken der von ihnen sehenden Auges mitfinanzierten Schrottimmobilien abzusichern. Die Behauptung, die Banken hätten nicht gewusst, was sie tun, ist angesichts der Umstände der Fälle – Zehntausende von Verträgen, die von denselben Banken finanziert werden – geradezu grotesk und absurd und nicht ernst zu nehmen. Ebenso bitter ist es, sehen zu müssen, dass sich der XI. Senat offenkundig weigert, den vom EuGH verlangten verbesserten Anlegerschutz zu gewähren."

Die Stimme von Volker Emmerich, der auch in wichtigen Kommentaren das Bankrecht bearbeitet, wiegt schwer. Die Schärfe der Kritik lässt erahnen, dass auch in der Wissenschaft die Nähe zwischen diesem Senat und einigen Rechtsvertretern der Anbieterseite allmählich emotionale Reaktionen hervorbringt. Die Vielzahl der Stellungnahmen und die Unbekümmertheit der Auftritte im Bankenbereich, mit denen der Senatsvorsitzende bereits im Vorfeld (so z.B. zur angeblichen datenschutzrechtlichen Unbedenklichkeit des Verkaufs von Hypo Real Estate Forderungen an Loan Star in der WM 2005) bankenfreundliche Urteile quasi ankündigt, die Geringschätzung von Verbraucherschutz durch Senatsmitglieder ("soziale Ölverschmutzung"), die Aushebelung der Verbraucherinformation durch die Zuordnung der Vermittler zur Verbraucherseite, die irrationale Rechtsprechung zur Vorfälligkeitsentschädigung, die die Anbieter angeblich nach eigener Wahl hoch oder niedrig berechnen können, der Freibrief zur Umgehung der Effektivzinsangabevorschriften bei Verbraucherkrediten durch die Verlagerung der Kosten in Kapital- oder Restschuldversicherungen usw beschädigen das Vertrauen in die Justiz. Dass der Bundesgerichtshof mit seinem Präsidium dies auch noch dadurch belohnt hat, dass er einem kritischen anderen Senat die Zuständigkeit für einen Teil der Schrottimmobilienfälle genommen und sie dem nunmehr rechtsmonopolistisch urteilenden Bankensenat übergeben hat, ist hier keine Erleichterung.

Es könnte so kommen wie einstmals beim Bundesarbeitsgericht, das die Gewerkschaften in der Ausperrungsfrage zu boykottieren drohten, als sie sich von dessen Rechtsprechung keine Gerechtigkeit mehr erhofften. Kein Verbraucher ist gezwungen, seine Situation vor dem Bundesgerichtshof entstellt dargestellt zu finden. "Wo kein Kläger ist, da auch kein Richter, heißt die alte Rechtsweisheit."

Banken und Verbraucher brauchen Richter und nicht Freunde in der Justiz. Sie sollten gemeinsam dafür sorgen, dass so wie in anderen Staaten die Unabhängigkeit der Dritten Gewalt auch außerhalb des Gerichtssaal gewahrt bleibt. So schmückend die Namen hoher Richter auf Bankrechtsveranstaltungen und Skripten sein mögen, so diskussionswürdig ist diese Ehre dort, wo Veranstaltungen in der Regel nur von einer Partei gesteuert werden.