Rechtsanwalt Dr. Kai-Oliver Knops, als Autor einer Vielzahl von Beiträgen zum Verbraucherschutz im Bankrecht sowie als einer der drei Herausgeber des Handbuchs zum deutschen und europäischen Bankrechts bekannt, wird ab 1. Januar 2007 im iff für den Bereich Bankrecht verantwortlich sein und zugleich damit die Schriftleitung der Zeitschrift "Verbraucher und Recht" für das iff übernehmen.

In der Praxis hat Dr. Knops in dem Verfahren Crailsheimer Volksbank (Vorlage OLG Bremen) vor dem Europäischen Gerichtshof das Urteil erstritten, das den Bankensenat in Deutschland korrigierte. Er wird nun auch, wie wir erfuhren, wiederum im Bereich der deutschen Schrottimmobilienurteile in dem Vorlagebeschluss des OLG Stuttgart zum Europäischen Gerichtshof die Klägerseite vertreten.

Mit dieser wichtigen Verstärkung dürfte das iff mit seinem interdisziplinären Team von Juristen, Ökonomen und Soziologen für alle, die im Bereich Finanzdienstleistungsrecht ein Interesse an Verbraucherschutz und Kundenorientierung haben, noch interessanter geworden sein. Schon jetzt unterstützt das iff europaweit durch Beratung und Forschung eine Vielzahl von sozialen Organisationen, Banken und staatliche Organe bei dem Bemühen, gemeinsam sozial verantwortliche Finanzdienstleistungen und Lösungen für die Probleme in diesem Bereich zu entwickeln. Es hat seit 2006 auch die Geschäftsführung der European Coalition for Responsible Credit inne, der es gelungen ist, einerseits in Brüssel wieder mehr Gehör für Verbraucherinteressen vor allem im Bereich der Kredite zu erreichen, zum anderen europaweit Diskussionen zwischen Anbietern und Nutzern von Finanzdienstleistungen zu initiieren.