Luxemburg – Im Streit um den Widerruf alter Haustür-Finanzgeschäfte haben die Verbraucher einen weitgehenden Etappensieg errungen. Nach einem am Mittwoch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegten Rechtsgutachten kann ein Widerrufsrecht auch dann noch unbegrenzt fortbestehen, wenn der Vertrag bereits beidseitig komplett abgewickelt ist. Das Urteil wird für das kommende Frühjahr Erwartet. Der EuGH ist dabei nicht an das Gutachten gebunden, er folgt ihnen aber in den meisten Fällen. Nach Schätzung des Rechtsvertreters der Klägerin, Kai Oliver Knops, könnten dann Tausende Verbraucher davon profitieren. (Az: C-412/06)

Quelle: AFP-Meldung v. 21.11.2007