Mat Lee und Udo Reifner, die auch auf der ECRC Konferenz in Hamburg im Juni sprechen werden, äußerten sich in der ARD zum Thema der Kreditkrise und ihrer Ursachen bei der unregulierten Vergabe von (Wucher)Krediten, die nicht nur in den USA die Krise auslösten sondern auch bei uns um sich greifen und die nächste Kreditkrise vorprogrammieren.
Übereinstimmend wurde sowohl in den USA wie in Deutschland ein großes Potenzial schlummernder notleidender Kredit im Konsumkredit vermutet, die durch eine zügellose Vergabepolitik insbesondere bei den Kreditkartenkrediten eingeleitet wurde.

Die Obleute im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages werden sich mit einem Spezialaspekt der Krise, den Kreditverkäufen, am 9. Mai 2008 in Berlin beschäftigen und dazu Experten hören. Zur Diskussion stehen der vom Bundesrat übernommene Entwurf Bayerns, ein FDP-Entwurf sowie von der Bundesregierung der Entwurf des Risikobegrenzungsgesetzes. Die Unterschiede liegen zwischen Kündigungsschutz für Hypothekenkredite (Bundesrat), Erschwerung von Kreditverkäufen (Bundesregierung) und bloßer Transparenz (FDP)

Eigene Vorschläge für gesetzliche Regelungen, die die Qualität der Kredite verbessern und damit das Potenzial notleidender Kredite verringern sollen, finden sich in dem Aufsatz von Reifner, Der Verkauf notleidener Verbraucherdarlehen, BKR Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht 2008 H.5 (Mai) S. 142 – 153 am Ende.

FDP-VORSCHLAG UNAUSGEGOREN

Die FDP Bundestagsfraktion hat nunmehr eigene Vorschläge vorgelegt, die im wesentlichen der Regierung bei der Information folgen aber eine drastische Einschränkung der Abtretbarkeit von Kreditforderungen vorsehen und zwar aller nicht nur der notleidenden, indem sie von der Zustimmung der Kunden abhängig gemacht werden.

Dies wird dann aber zugleich wieder eingeschränkt, indem bei Banken das offensichtlich formularmäßig vorgesehen werden kann.

Die FDP verwechselt hier wohl Forderungs- und Kreditvertragsverkauf. MBS und ABS zu erschweren macht keinen Sinn.

BUNDESRATSINITIATIVE

Viel interessanter ist der Entwurf des Bundesrates, den Bayern initiiert hat. Hier wird das Kernproblem angesprochen – die Rechtlosigkeit der Hypothekenkreditnehmer gegenüber dem Kreditgeber. Zum ersten Mal gibt es einen Kündigungsschutz. Es fehlt aber noch ein Schutz gegenüber der gerichtsfreien Zwangsvollstreckung, wo Banken Häuslebauer erpressen können, weil die sich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen haben und zudem ein notarielles Schuldanerkenntnis unterschrieben haben.

Der Bundesrat führt im einzelnen aus: "Insoweit muss Sorge dafür getragen werden, dass vertragstreue Darlehensnehmer
durch Kreditaufkäufer nicht unter unangemessenen Druck gesetzt werden können. Angesichts des starken zahlenmäßigen Anstiegs der Übertragung von Sicherungsgrundschulden ist es zudem geboten, den sich speziell hieraus für den Sicherungsgeber ergebenden besonderen Risiken durch gesetzgeberische Maßnahmen entgegenzuwirken. Vor allem ist sicherzustellen, dass vertragstreue Darlehensnehmer nicht der Gefahr ausgesetzt werden, ihr zur Sicherung des Kredits eingesetztes Grundstück infolge der Übertragung der Sicherungsgrundschuld zu verlieren, obwohl sie die gesicherte Forderung stets ordnungsgemäß bedient haben. Dies wird durch Änderungen im Darlehensrecht und den neuen Absatz 2 des § 1192 erreicht."

MISSBRAUCH DES UMWANDLUNGSGESETZES

Bisher keine Fraktion traut sich an den von der HypoVereinsbank bei der Gründung der HypoRealEstate vorexerzierten Missbrauch des Umwandlungsgesetzes heran. Ähnlich wie bei §14 VAG wollte das Umwandlungsgesetz die Teilung von Unternehmen erleichtern und hierzu eine Vertragsübertragung ermöglichen. Die HypoVereinsbank hat das umgedreht. Sie teilt, um eine zustimmungsfreie Vertragsübertragung zu ermöglichen.

Was das bewirkt zeigt die HypoVereinsbank. Ihre teilweise rechtswidrigen Hypothekenforderungen seit der Bayerischen Hypotheken und Wechselbank marodieren weiter in den Finanzmärkten und bringen sie zum schlingern. So gliedert sie die HypoRealEstate aus und parkt dort diese Forderungen. Die verkauft sie 2003 weiter an Lone Star (493 Mio) und dann noch mal 2004 3,6 Mrd. €. Diese bringt alles ins Rollen, die nun aus den Notleidenden Krediten Geld herauspresst und dabei andere Kredite in Mitleidenschaft zieht.

Inzwischen ist auch die HypoRealEstate quasi pleite. Dadurch zieht sie dann solche berüchtigten Investoren an wie J.C.Flyers, die 25% davon aufkaufen und als branchen- und landesfremde Geierfonds bekannt sind.

Das Ende der Geschichte ist noch nicht absehbar. Auf jeden Fall wird mit diesen Machenschaften über das Umwandlungsgesetz die Bankkultur beschädigt und das Bankgeschäft zum Inkassogewerbe degradiert.

Es ist höchste Zeit, dass ähnlich wie der BdV zu §14 VAG auch gegen den Missbrauch des Umwandlungsgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt wird.