Bad Bank – staatliche Subvention für wertlose Anlagen

Die Regierung will jetzt Bad Banks gründen, auf die alle wertlosen Papiere und wohl auch faule Kreditforderungen übertragen werden sollen. Man spricht von „Spiel“geld, das vorgibt 830 Mrd. € wert zu sein, wovon die HSH Nordbank und die Commerzbank jeder allein 100 Mrd. € haben sollen. International soll die Korrektur der Wertangaben auf den verbrieften Krediten und Anlagen 3 Bio € betragen. Das wird dann als Verlust der Banken bezeichnet, ist aber nur die bittere Wahrheit darüber, dass sie nie mehr besessen haben.

Bad Banks gibt es schon – die sind aber nicht gemeint

Die Bad Banks sollen nun in Deutschland jeweils von den Banken selbst gegründet werden. Für diese Bad Banks wird dann aber die einzige wirklich große Bad Bank, der Bankenrettungsfonds (Soffin), den Banken Geld (Schuldverschreibungen) auf 20 Jahre garantieren. Einfacher ausgedrückt: Der Staat ersetzt auf seine Kosten wertlose Papiere durch staatlich garantierte Papiere. Allerdings nicht ganz umsonst sondern zu einem aktuellen Kurs und übernimmt damit den gesamten Wertverlust, der in den kommenden Jahren noch aufgedeckt werden wird. Das kann teuer werden.

Man stellt sich unter Bad Banks gerne eine Sondermülldeponie vor, in der die toxischen Produkte endgelagert werden. Der finanzielle Giftmüll würde die Banken, die ihn verursacht haben, dann nicht mehr länger belasten und es ginge nur noch um die Frage, ob dieser Finanzschrott dort auch sicher gelagert sei.

Nichts stimmt an diesem Vergleich. Der Begriff „toxische Produkte“, dessen Gegenstände wir noch eingehend erläutern wollen, geht an der Sache vorbei, weil an einer wertlosen Forderung ob als Papier verbrieft oder im Rohzustand, nichts mehr giftig oder ansteckend ist. Sie sind lediglich wertlos. So etwas muss man auch nicht entsorgen. Es sind ja nur wie alles, was beansprucht, Geldfunktionen zu vertreten, Informationen. Die muss man lediglich löschen oder wie es im Bankenlatein heißt, auf 0 € wertberichtigen oder abschreiben.

Es nützt der Bank also gar nichts, wenn man ihr die Forderungen abnimmt. Der Sondermüllvergleich führt in die Irre.

Das wissen auch diejenigen, die den Begriff der Bad Bank aufgebracht haben. Den Begriff gibt es schon länger und es gibt auch eine Bad Bank in Deutschland. Das ist eine Inkassobank, an die die kleinen Genossenschaftsbanken ihre erfolglos geltend gemachten Forderungen aus Kreditgeschäften übertragen. Der Vertreter dieser BAG Bankaktiengesellschaft Wittler schrieb in seiner Stellungnahme zum Fachgespräch zum Verkauf von Krediten im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages im September 2007, dass die BAG gekündigte Kredite übernähme oder aber im Einvernehmen mit dem Schuldner die weitere Abwicklung gestörter Kreditbeziehungen als Spezialist betreibe. Er verwahrte sich gegen die Auffassung, seine Bad Bank sei dazu da, der Bank die Verantwortung für ihre faulen Kredite abzunehmen. „Zumindest im Bereich der Intensivbetreuung und einem Großteil der Sanierungsfälle sollte der Kunde sicher sein, dass er in der Bank einen verlässlichen Partner hat, der daran interessiert ist, ihm bei der Bewältigung der Krise behilflich zu sein.”

Wenn man eine Bad Bank so versteht, dann liegt der Vorteil ihrer Einschaltung allein darin, dass hier das in großer Zahl an Problemen zusammenkommt, was bei einer kleineren Bank zu selten ist, damit sie professionell damit umgehen kann. Eine solche Bad Bank ist daher ein Inkassoinstitut, das bei der Einziehung von Forderungen hilft oder wie im Factoring sie endgültig aufkauft und dann seine Kosten aus der Differenz zwischen Einziehungsertrag und Kaufpreis deckt. So eine Bad Bank würde den Banken aber nichts helfen. Sie würde nur etwas tun, was alle Banken ohnehin schon machen, nämlich ein internes oder externes Inkassosystem zu führen.

Eine Lösung in der Krise ist eine Bad Bank daher nur, wenn sie solche wertlosen Informationen übernimmt und dafür gutes Geld bezahlt. Das aber kann, wie der Finanzminister freimütig gesteht, nur aus dem Staatshaushalt kommen. Nur wenn die Bad Bank eine Staatsbank ist oder für sie der Staat voll haftet und ihr auch das Geld zur Verfügung stellt, mit dem es ihr möglich ist, eine ausgeglichene Bilanz aufzustellen, kann sie ihren Auftrag der Entlastung der Banken erfüllen.

Das mussten wir bei der Gründung der Hypo Real Estate feststellen, die ja auch nur mit Hilfe des Staates und des dafür gemachten Umwandlungsgesetzes eine atypische Bad Bank der HypoVereinsbank war. Sie konnte nämlich nur ohne ihren Finanzschrott an die italienische Unicredito zur Ausschlachtung (Austrocknen des deutschen Geschäfts, Verkauf in Österreich) verkauft werden. Die HypoVereinsbank wäre sonst schon frühzeitig zum deutschen Lehmann Brothers Fall geworden mit der ganz eigenen deutschen Subprime Krise aus den Krediten Anfang der 1990er Jahre im Osten. Dass es Finanzschrott war, den die HRE mitnahm, zeigte sich an ihren verzweifelten Bemühungen, diese Kredite zunächst an Lone Star und dann an andere weiter zu veräußern, was letztlich nicht gelang und nun doch deutlich macht, dass auch diese falsche Bad Bank mit einem kostspieligen privatwirtschaftlichen Zwischenspiel sich letztlich an der Brust des Staates festsaugen muss.

Die Bad Bank Lösung ist daher nur eine begrifflich verschleierte Subventionslösung mit dem Schein einer marktwirtschaftlichen Selbständigkeit. Man sollte sie korrekt als Subventionsbank zur Auslösung wertloser Anlagen bezeichnen. Der Staat könnte dieselben Effekte in den Bilanzen der Banken auch dadurch erzielen, dass er bei ihnen die durch die Wertberichtigungen gerissenen Löcher durch Bargeld aber auch durch geschenkte Staatskredite (Bundesobligationen) stopfte.

Kurzfristige Vorteile und strukturelle Nachteile einer Auslagerung der Verluste

Nun wird dies nicht abgestritten jedoch auf ein paar beachtenswerte Effekte hingewiesen, die eine Bad Bank rechtfertigen könnten. So kann die Bad Bank, wenn sie staatlich garantiert ist, selbst mit Schuldverschreibungen bezahlen, die das beste Rating bekommen und daher wie Eigenkapital wirken. Der Staat muss (noch) keinen Kredit aufnehmen und hilft trotzdem schon (was allerdings bei der Bürgschaft auch nicht anders ist).

Eine Bad Bank könne viel freier als der Staat die Konditionen mit den Banken aushandeln und sicherstellen, dass bei Erholung der Bank eine Rückabwicklung stattfände. Das liegt aber eher an der deutschen Bürokratie als an den rechtlichen Möglichkeiten, die es dem Nothilfefonds durchaus erlauben würden, wie eine Bad Bank zu agieren, ohne durch überflüssige Bankenregulierung gebunden zu sein.

Schließlich ist nicht von der Hand zu weisen, dass einige Banken sehr ähnlichen Finanzschrott aus Irland, England und den USA eingekauft haben und es daher Rationalisierungseffekte der großen Zahl geben würde, wenn dieser gesamte Schrott als Verhandlungsmasse in einer Hand läge und kompetent sowie mit gewisser Macht ausgestattet verhandelbar wäre. So besagt die Parabel, dass wer 10.000 € nicht zahlen kann, ein Problem mit der Bank hat, dass aber bei demjenigen, der 10 Mio € nicht zahlen kann, die Bank ein Problem hat und daher die beiden auch sehr unterschiedlich zuvorkommend behandelt.

Aber auch die Nachteile liegen auf der Hand. Nimmt man den Banken ihre faulen Kredite ab und stopft sie unterschiedslos in einen großen Pool, so zeigt sich für alle nur noch ihre durchschnittliche Verantwortungslosigkeit. Das Prinzip jedes Schadensrechts, das möglichst der Urheber des Schadens bei der Schadensbehebung beteiligt sein muss, damit er lernen kann und muss, wird aufgehoben. Der Finanzminister will deshalb wohl jeder Bank eine Bad Bank zuordnen, was allerdings die wichtigen anderen Effekte zunichte macht.

Einbruch in das Recht der Kreditnehmer auf die Bank ihrer Wahl?

Mit einer Bad Bank wird aber noch eine weit größere Gefahr für unser Rechtssytem heraufbeschworen. Banken könnten hier ihre faulen Kredite auch ohne Kündigung und ohne Zustimmung der Schuldner verkaufen. Das Prinzip, dass ein Vertragspartner sich darauf verlassen kann, dass der von ihm gewählte andere Vertragspartner auch seine Verpflichtungen so wie vereinbart erfüllt, würde aufgekündigt. Wir werden dies noch in dem Kapitel über die Kreditverkäufe sehen, wo man in Deutschland meinte, man könne Dritten die Papiere zum Einkaufspreis andrehen und damit der Krise entgehen. Ein Gesetz über eine Bad Bank könnte im Zeichen der Krisenbewältigung wieder einmal mit verheerenden Wirkungen für die Zukunft der Vertragsfreiheit der Verbraucher wichtige Prinzipien des Zivilrechts außer Kraft setzen, die wie schon beim Umwandlungsgesetz im Fall der HRE später missbraucht würden.

So hatte der Gesetzgeber des Deutschen Reiches bei den großen Zusammenbrüchen von Versicherern Ende der 1920er Jahre eine Ausnahme von der Vertragstreue dafür ins Versicherungsaufsichtsgesetz geschrieben, dass ein Versicherer alle Verträge auf einen anderen Versicherer übertrug. Gemeint war natürlich die Situation, dass er selber insolvent war. Es stand nur nicht im Gesetz. 60 Jahre später missbrauchten die großen Lebensversicherer Allianz und Deutscher Herold diese Vorschrift, um den Versicherten die Überschussbeteiligungen, die im Unternehmensvermögen schlummerten, wegzunehmen und mit dem Geld der Versicherten auf Einkaufsjagd in der Welt zu gehen. Sie übertrugen einfach die Verträge auf ein anderes Unternehmen und ließen das Vermögen in dem alten Unternehmen. Damit es keiner merkte, nannten sie das neue Unternehmen nach dem alten und benannten das Alte um. Ein bisschen wurden sie von den Gerichten zurückbeordert.

Ein Bad Bank Gesetz könnte dies Recht der Versicherer nun auch den Banken bescheren. Verantwortung für abgeschlossene Verträge würde es dann nicht mehr geben.

Man kann die Effekte einer Bad Bank erreichen, wenn der Staat die Banken, denen er Ersatz für ihre wertlosen Papiere anbietet verpflichtet, diese Papiere über eine dafür eingerichtete staatliche Bank lediglich zu vertreiben oder deren Wert auf andere Weise zu realisieren. Diese Verwertungsgesellschaft könnte dann die Erlöse entweder direkt dem Staat oder gegen Rückgabe der Bürgschaften an die Banken auskehren.

Eine Bad Bank sollte aber keine unverbrieften Forderungen aus Bankkrediten übernehmen dürfen.