Basiskonto für Altersvorsorge – Vorschläge aus dem Vorsorgereport des iff 2006 werden aufgenommen/Unsinnige Bedenken bei SEPA.

Im für die Bertelsmann Stiftung angefertigen Vorsorgereport des iff war nach schwedischem Vorbild eine Möglichkeit angeregt worden, bei der Sozialversicherung die Möglichkeit des Ansparens für private Altersvorsorge zu schaffen und das Geld einzuziehen, um dann, wenn genügend aufgelaufen ist, den Wechsel in höher rentierliche Produkte zu erlauben. Außerdem war die Transparenz angemahnt worden. Schließlich wurde darauf hingewiesen, dass das Aufholungsverbot aufzugeben ist, weil es von Arbeitslosigkeit bedrohte Haushalte benachteiligt.

Die Länderverbraucherminister haben dies jetzt aufgenommen. Die SPD Länder haben nun auch die von der privaten Altersvorsorge ausgeschlossenen Schichten entdeckt. Das Ganze lässt Hoffnung aufkommen. Leider beschränkt sich die Bundesregierung auf ihre Klientel, wenn sie sich über die SEPA Regeln und die neuen internationalen Kontonummern aufregt und für Deutschland in Brüssel eine Sonderregel verlangt. Tatsächlich ist das Schreckgespenst der 22stelligen Kontonummer ja ziemlich unsinnig, weil sie ja BLZ und Kontonummern ersetzt, die schon jetzt (ohne Prüfzahlen) viel irrtumsanfälligere 18 Stellen sowie noch den Banknamen dazu verlangt. Man sollte eher festlegen, dass die Angabe des BIC nicht notwendig ist und das bei Irrtum eine Gesamtversicherung aller Banken angeboten wird, die den Schaden dieses entpersonalisierten Systems auf alle gleichmäßig verteilt. Der schöne Satz in der BGH Rechtsprechung, Deutschland kenne keine „Nummernkonten“, so dass die Bank die Identität des Empfängers prüfen müsse, ist leider überholt. Doch der Vorteil der Rationalisierung kann nicht allein zulasten der Verbraucher gehen.

Der Beschluss zur Altersvorsorge lautet:

„Die für Verbraucherschutz zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder bitten das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales um Prüfung, wie staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte verbraucherfreundlicher ausgestaltet werden können. Dabei sollte insbesondere die

  1. Erhöhung der Produkttransparenz mit Hinblick auf sämtliche Kosten, Provisionen und Risiken sowie Ertragschancen der Anlage,
  2. die Einführung einer Kostenobergrenze für den Vertragsabschluss, Vertragswechsel und die vorzeitige Vertragsauflösung einschließlich der Verwaltungskosten sowie sonstiger Kosten und
  3. die Einführung eines Vorsorgekontos in Form eines staatlich geförderten Basisprodukts für die private Altersvorsorge geprüft werden.

Die für Verbraucherschutz zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder bitten das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, auf der nächsten Verbraucherschutzministerkonferenz Bericht zu erstatten.“

Protokollerklärung der Länder BE, BB, HB, NW zu sozial schwachen Haushalten in der AV

Die Länder BE, BB, HB, NW weisen darauf hin, dass gerade Haushalte aus einkommensschwachen und bildungsfernen Schichten nicht über die notwendigen Mittel zur privaten Altersvorsorge verfügen und die Formulierung der Begründung in diesem Punkt in die falsche Richtung geht.