Umdenken zur Verbrauchersicht
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- Wer Umwelt-, Sozial- und Friedenspolitik betreibt ist der/die Richtige, um das Finanzsystem zu verstehen und zu kontrollieren. Die anderen können es nur warten.
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Seite 17, 130
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Finanzsysteme sind Lenkungssysteme für menschliche Kooperation.
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Wer Schulden verstaatlicht privatisiert den Staat.
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33,82
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Forderungen sind nicht giftig („toxisch“) sondern wertlos. Toxische Papiere sind privates Falschgeld.
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38, 265 ff
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Zinsen sind keine Früchte des Kapitals sondern dessen Zu“wachs“! Geld wächst oder schrumpft. Zinsen sind eine gefährliche Ideologie.
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14,85ff, 134, 140ff
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Alles Geld ist Kredit – Investoren und Anleger sind Kreditgeber
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88 ff, 93
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Der Nutzen des Geldes wie sein Schaden liegt in seiner Kreditfunktion.
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100
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Verbriefung schafft „Geld“ aber auch „Betrug“
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90
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Wir brauchen Bankiers statt Banker.
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11,71, 105f
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Der beste Kredit für eine Bank wird nie zurückgezahlt trägt aber ewig Zinsen.
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Kredit kombiniert Arbeit.
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Kredit tauscht Lebenszeit.
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Die Verbrauchersicht auf das Geld schafft Zugang zur realen Wirtschaft.
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Die Fiktion des Geldes hat einen produktiven Nutzen
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Geld wächst nicht natürlich.
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Geld kann wie Krebszellen wuchern. Von seiner Bekämpfung kann man lernen
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Die Emission von Wertpapieren muss man als Kreditvergabe begreifen
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Geld repräsentiert Wert, es ist kein Wert
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Finanzdienstleistungen betreffen nicht Durchschnittsmenschen sondern konkrete nach Gruppen aufzuschlüsselnde Personen.
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Vom volkswirtschaftlichen Modelldenken über Durchschnittsmenschen, Sparquoten, Steuerbelastung etc zur soziologischen Betrachtung realer Menschen
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318, 401, 408
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Der Wert des Geldes ist, was es bewirkt und nicht wie viel davon vorhanden ist. Überfluss- und Mangel erklären nichts beim Geld. Geldgier ist nicht böse.
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368
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Geld ist nicht Zweck sondern Mittel. Geld verstehen lässt Zukunft zu, an Geld glauben schafft Effizienz für Vergangenes.
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411ff
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Professionelle Verbraucherperspektive in der Wirtschaft.
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412
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Unabhängige Finanzforschung außerhalb der Banken tut Not.
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Kontrollinstitutionen müssen unabhängig sein.
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Qualitative „Stress-Tests“ mit Staatsgarantie statt „Bad-Bank“
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Fesseln für die Banken schaffen Sicherheit für den Staat.
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„Soziale Bankgeschäfte” erlauben.
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Bankeninsolvenz nach innen, Bankenkontinuität nach außen.
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Staatsgarantien nur für eingezahltes Kapital und marktübliche Zinsen
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Methodische Zertifizierung statistischer und empirischer Aussagen zur Fälschungsprävention.
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Staatliche Ratingagentur, die objektiv und unparteilich Forderungen und Wertpapiere nach ihrem inneren Wert bewertet nicht „im“ sondern „über“ dem Markt (195), die für Kreditschädigung haften. (§824 BGB) (274)
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274, 360, 448
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Internationale Bankenaufsicht: Weg von der Heimatlandkontrolle zur Entwicklung zentraler Aufsicht mit dezentraler Umsetzung.
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ISO-Norm zur Freiwilligen Selbstkontrolle bei Gemeinwohlanspruch. Kontrolle des Lobbyismus
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354ff, 366
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Verbraucherbeschwerden als Endbandkontrolle der Banken
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432
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Unabhängige gemeinnützig finanzierte Verbraucherverbände, die sich aus Verbraucherbeschwerden legitimieren. Verbraucherabgabe vom Girokonto.
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434 ff
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Finanzielle Bildung als Verbraucherausbildung zum Bankenkontrolleur.
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396 ff,438
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Offenlegung der Lobbygehälter
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Trennung von politischerund Marktkontrolle.
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Verbraucherschutz ist Endbandkontrolle
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Zwangsversteigerung führt zum Erlöschen der ganzen Schuld.
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Produktive Kreditvergabe prämieren.
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101,12
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Prinzipien verantwortlicher Kreditvergabe: gleicher Zugang, Transparenz, fair, verantwortlich, vorsichtig, angepasst, überschuldungspräventiv, durchsetzbar
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103
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One-Price-Doctrine: Gesamteffektivzins/rendite bei Kombi-Produkten und Umschuldungen
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227,28
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Aufsicht über Zinsanpassungsverhalten der Banken
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229
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Variabler Abschluss als Risikogeschäft. Gruppenprodukte begünstigen.
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229
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Modernisierung des Wucherparagrafen für soziale Ausbeutung im Markt.
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234,45
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Keine Provisionsansprüche für Misserfolg (z.B. verschlechternde Umschuldung)
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277
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Aufklärung über Risiko, Zufall oder Anlage als Produktbestandteil
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287
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Erosion der Geldkontrolle. weil 1. jahrtausendealte Regeln abgebaut bzw. auf nicht legitimierte internationale Organe übertragen., 2. der Verbraucherschutz vom sozialen Schutz zum Marktschutz degeneriert, 3. Schäden des Geldsystems verfälscht, 4. staatliche Hoheit über Geldschöpfung und Besteuerung aufgegeben, 5. Macht des Geldsystems unterminiert staatliche Aufsicht , 6. die öffentliche Diskussion in den Medien vom Geld beherrscht wurde, 7. Schuld und Schulden verwechselt wurden.
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310
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Sieben Säulen rechtlicher Geldkontrolle: 1. Produktqualität: Mindestanforderungen zum Schutze öffentlicher Güter wie Sicherheit, Gesundheit, Frieden durch Gewerbeaufsichtsregeln, Verbote von Spiel und Wette, Einrichtung von Aufsichtsbehörden und Rechenschaftspflichten sowie Mindestanforderungen an die Berufsausübung.2. Sicherheit und Anständigkeit („Safety and Soundness”): im Unternehmens- und Aufsichtsrecht, die der Sicherheit des eingelegten Geldes dienen wie Eigenkapitalvorschriften, Großkreditkontrolle, Geldwäscheverbote, Steuerehrlichkeit. 3. Wucherverbot: Zins- und Renditegrenzen, Zinseszinsgrenzen, Schädigungsverbote, Schutz vor Ausbeutung, Schuldbefreiung: 4. Spiel- und Wettgrenzen: Termingeschäftsfähigkeit, Mindestbeträge und Zulassungsregeln bei gefährlichen Geschäften, Verbot des Spielens auf Kredit. 5. Verantwortung für Risiken: Eingrenzung von Risikogeschäften, Verantwortlichkeit für Risikofolgen bei den Urhebern (Schuldprinzip) und Beherrschern (Sphärenprinzip) von Risiken, Vorrang der kollektiven (Versicherung) vor der individuellen Risikotragung, Eingrenzung der Beteiligung an Risikogeschäften ohne Risikofolgenbelastung. 6. Kontrolle: Aufsichtsämter, die nahe am Markt agieren, Gerichte, die unabhängig Recht sprechen, Zulassungsstellen und Staatsanwälte, die Kriminalität bekämpfen, Verbraucher, die ihre Rechte wahrnehmen können. 7. Wettbewerb: Verbot von Kartellabsprachen und Monopolen, Sicherung der Lauterkeit des Wettbewerbs, Sicherung der Transparenz des Angebotes, Orientierung an Leistung statt Lüge.
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313, 449 ff
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Kapitalmarktregulierung verhütet Kasinokapitalismus
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Nutzung der Märkte auch dort, wo sie Verluste verteilen.
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Beschränkung des Finanzsystems auf seine produktiven Funktionen.
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Risiken sind zu streuen – durch Versicherung, wo sie vermeidbar sind, durch Wettähnliche Verträge (Futures), wo sie nur zu verteilen sind
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169 171
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Regeln für Spielkasinos (Zulassung, Kreditverbote, Höchsteinsätze, Identitätsfeststellung) auf Kapitalmarkt übertragen.
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176
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Pflichtversicherung für bestimmte Finanzrisiken
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Pflicht zur Vergabe produktiver Kredite (Equal Access; CRA)
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Sozialversicherung für Kleinsparer öffnenen.
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MBS als Steuerungsinstrumente des sozialen Wohnungsbaus nutzen.
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193
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Strikte Anbindung der REITS an reale Werte
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194
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Konkurssicherungssysteme für private Altersvorsorge
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194
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Wucher- bzw. Renditegrenzen bei ABS
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195
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CFD börsenpflichtig machen.
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196
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Derivatbegriff gesetzlich definieren. (nicht mehr Derivate von Derivaten)
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197
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Standardisierung der Begrifflichkeit bei Wertpapieren
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198
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Grenzziehung zwischen Risikovorsorge und Glücksspiel
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199
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Schutz für einen Mindestgehalt der Begriffe „Sicherheit“, „Garantie“
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200
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Der Umtausch von privatem Falschgeld in echtes Geld ist nur entsprechend seiner langfristigen Werthaltigkeit zugelassen werden.
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270
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Künstliche Risikoanreicherung (Hebeleffekte) allein um des Anscheins höherer Rendite muss offen gelegt und verhindert werden..
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271
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Anlage oder Risikonahme auf Kredit muss den Kreditgeber an den eingegangenen Risiken des finanzierten Anlegers beteiligen.
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272
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Kreditfinanziertes Finanzinvestment muss zur Mithaftung (und entsprechenden Verbuchung) des Kreditgeber für die im Investment eingegangenen Risiken .
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282
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Leerverkäufe sind wie finanzierte Anlagen zu behandeln. Der Finanzierer/Vermieter nimmt am Risiko teil.
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44, 116, 284
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Schuldnerschutz schafft Geldsicherheit
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Kerngeschäft mit Massenkunden ist Seismograph gesunden Bankgeschäftes.
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60
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Anwendung der Wuchervorschriften: Zinshöhe, Zinslawine, Verzugszins, Zinsverrechnung, Tilgungsverrechnung
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Zwangsversteigerungen marktgerecht gestalten.
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Recht der Verbraucher ihre Bank zu wählen und zu behalten.
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193
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Missbrauch der Wohngrundstücke als Zweithypotheken für Konsumgüter unerbinden.
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194
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Vorfälligkeitsentschädigung begrenzen.
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225
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Wettbewerbsfreie Zinssätze wie Überschreitungszins oder Umschudlungszuinssatz regulieren (Modell: Verzugszinssatz)
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236
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Verzugszinsen, Inkassokosten, Verfallpauschalen etc. wiederbeleben.
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246
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Das Recht der Kunden, von ihrer Bank des Vertrauens weiter bedient zu werden, ist verfassungsrechtlich auch bei Kreditverkäufen gesichert.
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265
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Zwangsvollstreckungsschutz bei Eigenheimen
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452
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Anreize zum Wuchern nehmen
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Drivate: Das Risiko der Kreditrückzahlung muss mit dem Kredit verbunden bleiben. Der Kreditgeber bleibt am Derivat negativ beteiligt.
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Transparenz bei Fonds durch Aufklärung über jede Kategorie der Anlagen – Trennung echter Anlagen von Zertifikaten
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„Erfolgsabhängige“ Bezahlungen (Provisionen) brauchen eine gesetzliche Definition von „Erfolg“ (für Unternehmen, Kunden, Arbeitnehmer, Gläubiger, Gesellschaft)
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293-303
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Provisionsbegriff vom Erfolgsbegriff abhängig regeln. Provision (Erfolg), Gebühr (Aufwand/Arbeitszeit), Aufwendung und Zins (Kapitalzeit) definieren.
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293
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Negative Provisionen bei negativem Erfolg ermöglichen
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303
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Riskoprävention statt Risikospiel
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430
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Privates Geld öffentlich begrenzen aber nutzen
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Steuersysteme müssen Geldsysteme steuern
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315
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Steuern müssen in der Form erhoben werden, in der Einkommen und Gewinne anfallen – der Staat muss auch privates Geld akzeptieren
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316, 439 ff
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Strukturierte Papiere/Zertifiakte, die als Wette einzustufen sind, dürfen nicht ohne Risikoabsicherung in Zentralbankgeld umgetauscht werden.
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Wertpapiere: Anwendung der Regeln über Falschgeld, Zahlungsmittel, Umtausch auf das privat geschöpfte Geld (M2-M6)
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305ff
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Hebelwirkung : Kreditgeber am Risiko der Spekulation beteiligen,
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