Vorschläge zur Reform des Finanzsystems

zitiert mit Seitenzahlen aus Reifner, Die Geldgesellschaft – Aus der Krise lernen, VS-Verlag 2010

In den vergangenen 15 Jahren wurde das Finanzsystem z.T. explizit dereguliert, z.T. erwiesen sich allgemeine Regeln, die in der Vergangenheit Wucher, Spiel, Wette, Kreditschädigung, Untreue, Täuschung und Betrug anbetrafen, aus technischen Gründen als veraltet und damit unanwendbar. Die Regellosigkeit hat zu einer Zügellosigkeit geführt. Bisher erfolgt der Neuanfang vor allem mit Verfahren wie verbesserte Aufsicht, Stresstest, Kontrolle etc., die offen lassen, was denn kontrolliert oder gemessen werden sollen. Eine Reform des Geldsystems muss zunächst die Perspektive ändern, um dann an vielen wenig spektakulären Details aufzuzeigen, in welche Richtung die Reform gehen kann.

Die Reform verlangt

  1. ein Umdenken in der Betrachtungsweise, wobei das Buch eine am Gemeinwohl orientierte „Verbrauchersicht“ als Lösung anbietet,

  2. institutionelle Vorkehrungen, die eine Lähmung von Aufsicht und Kontrolle durch widersprüchliche Ziele, sowie Interessenkollisionen verhindert

  3. Verbraucherschutzregeln, die speziell für den Finanzdienstleistungssektor die Echte Transparenz verschaffen und gesetzlichen Vorkehrungen gegen Wucher, Überschuldung, Verspielen fremden Vermögens, Ausbeutung und den Missbrauch wirtschaftlicher Macht entwerfen und mit dem Bedürfnissen eines modernen Geldsystems versöhnen,

  4. eine Trennung von Wirtschaft und Politik durch eine andere Form öffentlicher Kontrolle und Neudefinition gemeinnützigen Verhaltens befördern,

  5. Kapitalmarktregulierungen, die Sorge dafür tragen, dass diejenigen, die Risiken kreieren und daran verdienen auch selber noch von diesen Risiken betroffen und damit an ihrer Beherrschung interessiert bleiben.

  6. Schuldnerschutzvorschriften, die verhindern, dass bewusst und systematisch notleidende Forderungen und damit wertlose „Wertpapiere“ produzierbar sind, indem Transparenz geschaffen, Regeln zum frühzeitigen Schutz bei Zahlungsunfähigkeit vor einer Ausbeutung Überschuldeter schützen und damit das Risiko unverantwortlicher Kreditvergabe wesentlich beim Investor belassen.

  7. Anreizsysteme, die einen nachhaltigen und für die Gesellschaft sowie die Verbraucher wirklichen Erfolg begünstigen und Schädigungen bestrafen.

  8. ein Steuersystem, das Wertzuwächse jeder Art effektiv besteuert, ohne der realen Wirtschaft Liquidierung von Sachvermögen aufzuzwingen und dabei den Finanzsektor an den Ausgaben partizipieren lässt.

  9. Trennung von Staatsgeld von Privatgeld

Konsequenzen aus der Krise

Umdenken zur Verbrauchersicht

  • Wer Umwelt-, Sozial- und Friedenspolitik betreibt ist der/die Richtige, um das Finanzsystem zu verstehen und zu kontrollieren. Die anderen können es nur warten.

Seite 17, 130

  • Finanzsysteme sind Lenkungssysteme für menschliche Kooperation.

19

  • Geld gehört allen.

27

  • Wer Schulden verstaatlicht privatisiert den Staat.

33,82

  • Forderungen sind nicht giftig („toxisch“) sondern wertlos. Toxische Papiere sind privates Falschgeld.

38, 265 ff

  • Zinsen sind keine Früchte des Kapitals sondern dessen Zu“wachs“! Geld wächst oder schrumpft. Zinsen sind eine gefährliche Ideologie.

14,85ff, 134, 140ff

  • Alles Geld ist Kredit – Investoren und Anleger sind Kreditgeber

88 ff, 93

  • Der Nutzen des Geldes wie sein Schaden liegt in seiner Kreditfunktion.

100

  • Verbriefung schafft „Geld“ aber auch „Betrug“

90

  • Wir brauchen Bankiers statt Banker.

11,71, 105f

  • Der beste Kredit für eine Bank wird nie zurückgezahlt trägt aber ewig Zinsen.

117

  • Geld muss man mieten.

121

  • Kredit kombiniert Arbeit.

124

  • Kredit tauscht Lebenszeit.

128

  • Die Verbrauchersicht auf das Geld schafft Zugang zur realen Wirtschaft.

130

  • Die Fiktion des Geldes hat einen produktiven Nutzen

136

  • Geld wächst nicht natürlich.

138

  • Geld kann wie Krebszellen wuchern. Von seiner Bekämpfung kann man lernen

143

  • Die Emission von Wertpapieren muss man als Kreditvergabe begreifen

191

  • Geld repräsentiert Wert, es ist kein Wert

201

  • Finanzdienstleistungen betreffen nicht Durchschnittsmenschen sondern konkrete nach Gruppen aufzuschlüsselnde Personen.

273

  • Vom volkswirtschaftlichen Modelldenken über Durchschnittsmenschen, Sparquoten, Steuerbelastung etc zur soziologischen Betrachtung realer Menschen

318, 401, 408

  • Der Wert des Geldes ist, was es bewirkt und nicht wie viel davon vorhanden ist. Überfluss- und Mangel erklären nichts beim Geld. Geldgier ist nicht böse.

368

  • Geld ist nicht Zweck sondern Mittel. Geld verstehen lässt Zukunft zu, an Geld glauben schafft Effizienz für Vergangenes.

411ff

  • Professionelle Verbraucherperspektive in der Wirtschaft.

412

  • Unabhängige Finanzforschung außerhalb der Banken tut Not.

454

Kontrollinstitutionen müssen unabhängig sein.

  • Qualitative „Stress-Tests“ mit Staatsgarantie statt „Bad-Bank“

42

  • Fesseln für die Banken schaffen Sicherheit für den Staat.

47

  • „Soziale Bankgeschäfte” erlauben.

60

  • Bankeninsolvenz nach innen, Bankenkontinuität nach außen.

82

  • Staatsgarantien nur für eingezahltes Kapital und marktübliche Zinsen

87

  • Methodische Zertifizierung statistischer und empirischer Aussagen zur Fälschungsprävention.

233

  • Staatliche Ratingagentur, die objektiv und unparteilich Forderungen und Wertpapiere nach ihrem inneren Wert bewertet nicht „im“ sondern „über“ dem Markt (195), die für Kreditschädigung haften. (§824 BGB) (274)

274, 360, 448

  • Internationale Bankenaufsicht: Weg von der Heimatlandkontrolle zur Entwicklung zentraler Aufsicht mit dezentraler Umsetzung.

319

  • ISO-Norm zur Freiwilligen Selbstkontrolle bei Gemeinwohlanspruch. Kontrolle des Lobbyismus

354ff, 366

  • Verbraucherbeschwerden als Endbandkontrolle der Banken

432

  • Unabhängige gemeinnützig finanzierte Verbraucherverbände, die sich aus Verbraucherbeschwerden legitimieren. Verbraucherabgabe vom Girokonto.

434 ff

  • Finanzielle Bildung als Verbraucherausbildung zum Bankenkontrolleur.

396 ff,438

  • Offenlegung der Lobbygehälter

44

  • Trennung von politischerund Marktkontrolle.

247

Verbraucherschutz ist Endbandkontrolle

  • Zwangsversteigerung führt zum Erlöschen der ganzen Schuld.

61

  • Produktive Kreditvergabe prämieren.

101,12

  • Prinzipien verantwortlicher Kreditvergabe: gleicher Zugang, Transparenz, fair, verantwortlich, vorsichtig, angepasst, überschuldungspräventiv, durchsetzbar

103

  • One-Price-Doctrine: Gesamteffektivzins/rendite bei Kombi-Produkten und Umschuldungen

227,28

  • Aufsicht über Zinsanpassungsverhalten der Banken

229

  • Variabler Abschluss als Risikogeschäft. Gruppenprodukte begünstigen.

229

  • Modernisierung des Wucherparagrafen für soziale Ausbeutung im Markt.

234,45

  • Keine Provisionsansprüche für Misserfolg (z.B. verschlechternde Umschuldung)

277

  • Aufklärung über Risiko, Zufall oder Anlage als Produktbestandteil

287

  • Erosion der Geldkontrolle. weil 1. jahrtausendealte Regeln abgebaut bzw. auf nicht legitimierte internationale Organe übertragen., 2. der Verbraucherschutz vom sozialen Schutz zum Marktschutz degeneriert, 3. Schäden des Geldsystems verfälscht, 4. staatliche Hoheit über Geldschöpfung und Besteuerung aufgegeben, 5. Macht des Geldsystems unterminiert staatliche Aufsicht , 6. die öffentliche Diskussion in den Medien vom Geld beherrscht wurde, 7. Schuld und Schulden verwechselt wurden.

310

  • Sieben Säulen rechtlicher Geldkontrolle: 1. Produktqualität: Mindestanforderungen zum Schutze öffentlicher Güter wie Sicherheit, Gesundheit, Frieden durch Gewerbeaufsichtsregeln, Verbote von Spiel und Wette, Einrichtung von Aufsichtsbehörden und Rechenschaftspflichten sowie Mindestanforderungen an die Berufsausübung.2. Sicherheit und Anständigkeit („Safety and Soundness”): im Unternehmens- und Aufsichtsrecht, die der Sicherheit des eingelegten Geldes dienen wie Eigenkapitalvorschriften, Großkreditkontrolle, Geldwäscheverbote, Steuerehrlichkeit. 3. Wucherverbot: Zins- und Renditegrenzen, Zinseszinsgrenzen, Schädigungsverbote, Schutz vor Ausbeutung, Schuldbefreiung: 4. Spiel- und Wettgrenzen: Termingeschäftsfähigkeit, Mindestbeträge und Zulassungsregeln bei gefährlichen Geschäften, Verbot des Spielens auf Kredit. 5. Verantwortung für Risiken: Eingrenzung von Risikogeschäften, Verantwortlichkeit für Risikofolgen bei den Urhebern (Schuldprinzip) und Beherrschern (Sphärenprinzip) von Risiken, Vorrang der kollektiven (Versicherung) vor der individuellen Risikotragung, Eingrenzung der Beteiligung an Risikogeschäften ohne Risikofolgenbelastung. 6. Kontrolle: Aufsichtsämter, die nahe am Markt agieren, Gerichte, die unabhängig Recht sprechen, Zulassungsstellen und Staatsanwälte, die Kriminalität bekämpfen, Verbraucher, die ihre Rechte wahrnehmen können. 7. Wettbewerb: Verbot von Kartellabsprachen und Monopolen, Sicherung der Lauterkeit des Wettbewerbs, Sicherung der Transparenz des Angebotes, Orientierung an Leistung statt Lüge.

313, 449 ff

Kapitalmarktregulierung verhütet Kasinokapitalismus

  • Nutzung der Märkte auch dort, wo sie Verluste verteilen.

42

  • Geld in Bewegung halten

112

  • Beschränkung des Finanzsystems auf seine produktiven Funktionen.

115

  • Risiken sind zu streuen – durch Versicherung, wo sie vermeidbar sind, durch Wettähnliche Verträge (Futures), wo sie nur zu verteilen sind

169 171

  • Regeln für Spielkasinos (Zulassung, Kreditverbote, Höchsteinsätze, Identitätsfeststellung) auf Kapitalmarkt übertragen.

176

  • Pflichtversicherung für bestimmte Finanzrisiken

179

  • Pflicht zur Vergabe produktiver Kredite (Equal Access; CRA)

180

  • Sozialversicherung für Kleinsparer öffnenen.

183

  • MBS als Steuerungsinstrumente des sozialen Wohnungsbaus nutzen.

193

  • Strikte Anbindung der REITS an reale Werte

194

  • Konkurssicherungssysteme für private Altersvorsorge

194

  • Wucher- bzw. Renditegrenzen bei ABS

195

  • CFD börsenpflichtig machen.

196

  • Derivatbegriff gesetzlich definieren. (nicht mehr Derivate von Derivaten)

197

  • Standardisierung der Begrifflichkeit bei Wertpapieren

198

  • Grenzziehung zwischen Risikovorsorge und Glücksspiel

199

  • Schutz für einen Mindestgehalt der Begriffe „Sicherheit“, „Garantie“

200

  • Der Umtausch von privatem Falschgeld in echtes Geld ist nur entsprechend seiner langfristigen Werthaltigkeit zugelassen werden.

270

  • Künstliche Risikoanreicherung (Hebeleffekte) allein um des Anscheins höherer Rendite muss offen gelegt und verhindert werden..

271

  • Anlage oder Risikonahme auf Kredit muss den Kreditgeber an den eingegangenen Risiken des finanzierten Anlegers beteiligen.

272

  • Kreditfinanziertes Finanzinvestment muss zur Mithaftung (und entsprechenden Verbuchung) des Kreditgeber für die im Investment eingegangenen Risiken .

282

  • Leerverkäufe sind wie finanzierte Anlagen zu behandeln. Der Finanzierer/Vermieter nimmt am Risiko teil.

44, 116, 284

Schuldnerschutz schafft Geldsicherheit

  • Kerngeschäft mit Massenkunden ist Seismograph gesunden Bankgeschäftes.

60

  • Anwendung der Wuchervorschriften: Zinshöhe, Zinslawine, Verzugszins, Zinsverrechnung, Tilgungsverrechnung

155

  • Zwangsversteigerungen marktgerecht gestalten.

189

  • Recht der Verbraucher ihre Bank zu wählen und zu behalten.

193

  • Missbrauch der Wohngrundstücke als Zweithypotheken für Konsumgüter unerbinden.

194

  • Vorfälligkeitsentschädigung begrenzen.

225

  • Wettbewerbsfreie Zinssätze wie Überschreitungszins oder Umschudlungszuinssatz regulieren (Modell: Verzugszinssatz)

236

  • Verzugszinsen, Inkassokosten, Verfallpauschalen etc. wiederbeleben.

246

  • Das Recht der Kunden, von ihrer Bank des Vertrauens weiter bedient zu werden, ist verfassungsrechtlich auch bei Kreditverkäufen gesichert.

265

  • Zwangsvollstreckungsschutz bei Eigenheimen

452

Anreize zum Wuchern nehmen

  • Drivate: Das Risiko der Kreditrückzahlung muss mit dem Kredit verbunden bleiben. Der Kreditgeber bleibt am Derivat negativ beteiligt.

289

  • Transparenz bei Fonds durch Aufklärung über jede Kategorie der Anlagen – Trennung echter Anlagen von Zertifikaten

291

  • „Erfolgsabhängige“ Bezahlungen (Provisionen) brauchen eine gesetzliche Definition von „Erfolg“ (für Unternehmen, Kunden, Arbeitnehmer, Gläubiger, Gesellschaft)

293-303

  • Provisionsbegriff vom Erfolgsbegriff abhängig regeln. Provision (Erfolg), Gebühr (Aufwand/Arbeitszeit), Aufwendung und Zins (Kapitalzeit) definieren.

293

  • Negative Provisionen bei negativem Erfolg ermöglichen

303

  • Riskoprävention statt Risikospiel

430

Privates Geld öffentlich begrenzen aber nutzen

  • Steuersysteme müssen Geldsysteme steuern

315

  • Steuern müssen in der Form erhoben werden, in der Einkommen und Gewinne anfallen – der Staat muss auch privates Geld akzeptieren

316, 439 ff

  • Strukturierte Papiere/Zertifiakte, die als Wette einzustufen sind, dürfen nicht ohne Risikoabsicherung in Zentralbankgeld umgetauscht werden.

286

  • Wertpapiere: Anwendung der Regeln über Falschgeld, Zahlungsmittel, Umtausch auf das privat geschöpfte Geld (M2-M6)

305ff

  • Hebelwirkung : Kreditgeber am Risiko der Spekulation beteiligen,

30