Die Commerzbank darf ihren Kunden für geduldete Kontoüberziehungen über das eingeräumte Limit hinaus nicht mehr – neben erhöhten Überziehungszinsen – 5 Euro je Vorgang berechnen, berichteten wir in unseren News vom 27.08.2010. Das Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hatte in seinem Urteil vom 4.08.2010 (AZ 23 U 157/09) die Zulassung zur Revision nicht zugelassen. Hiergegen hatte die Commerzbank Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingereicht.
Diese Beschwerde hat die Bank am 18.02.2011 zurückgenommen, so dass das Urteil, welches von den Verbraucherzentralen Hamburg und NRW erstritten worden war, jetzt rechtskräftig geworden ist.
Von der nunmehr nicht mehr angreifbaren Entscheidung können vermutlich viele Tausend Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren: Dem iff sind Fälle bekannt, in denen sich die so zu Unrecht erhobenen Entgelte über mehrere Jahre auf mehrere Tausend Euro belaufen, die Überziehungs- und Überschreitungszinsen noch nicht mitgerechnet. Auch wenn solche Fälle sicherlich die Ausnahme sein werden, ist zu vermuten, dass es sich hier um die Spitze eines großen Eisbergs handelt. Betroffene sollten also anhand ihrer Kontoauszüge prüfen, inwieweit in der Vergangenheit zu Unrecht Entgelte berechnet worden sind und sich ggf. an einen Anwalt wenden.
Inzwischen verwendet die Commerzbank eine Klausel, wonach das Entgelt nur noch ab einer bestimmten Verfügungshöhe erhoben wird. Ob die modifizierte Klausel zulässig ist, war bisher nocht nicht Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung.