10.0pt;line-height:120%;Times New Roman“ new=““>Die Europäische Kommission hat am 18. Juli 2011 angesichts 30 Millionen Bürgern ohne Girokonto in der Europäischen Union im Rahmen einer Presseerklärung Empfehlungen über den Zugang zu einem Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen („Basiskonto”) abgegeben. Darunter ist der Zugang zu einem Girokonto zu einem angemessenen Preis (affordable) gefasst worden und Details genannt worden, über welche Funktionen ein derartiges Basiskonto verfügen sollte. Mit der Empfehlung ist keine rechtliche Vorgabe verbünden. Die Europäische Kommission hat jedoch eine Evaluation nach 12 Monate angekündigt und ausdrücklich zukünftige rechtliche Vorgaben auf EU-Ebene nicht ausgeschlossen.


10.0pt;line-height:120%;Times New Roman“ new=““>Positiv zu werten ist, dass die Europäische Kommission klare Worte spricht und ein „Girokonto für alle zu angemessenen Kosten“ bei Banken und Sparkassen einfordert. Auch dass sie Mindestanforderungen an ein derartiges Basiskonto klar benennt, ist sehr positiv. Bisher wurden in Deutschland mit derartigen Ankündigungen und der Drohung einer gesetzlichen Regelung aber schlechte Erfahrungen gemacht. Hier haben Berichte für den Bundestag, die die Situation mehrfach kritisiert und gesetzliche Regelungen angedroht haben, bis jetzt weder die Situation verändert noch in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf ein Girokonto geschaffen. Es ist daher zu vermuten, dass die Banken und Sparkassen von der Ankündigung der Europäischen Kommission kaum beeindruckt sein werden. Es bleibt zu hoffen, dass die Kommission sich nicht ebenfalls 15 Jahre Zeit mit einer gesetzlichen Regelung lässt.

Mindestens 670.000 Kontolose in Deutschland sind kein Erfolg


10.0pt;line-height:120%;Times New Roman“ new=““>Verbraucherzentralen weisen seit 15 Jahren darauf hin, dass vor allem überschuldete Verbraucher immer wieder Schwierigkeiten haben, ein Girokonto zu eröffnen und sich an der Situation nichts Wesentliches verändert hat. Der jährlicheiff-Überschuldungsreport zeigt, dass 18 % der Überschuldeten in Deutschland kein eigenes Girokonto haben, die, eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchten. Genaue Zahlen zur Kontolosigkeit sind nicht bekannt. Rechnet man die Zahlen auf die Überschuldeten hoch, die sich an eine Schuldnerberatungsstelle gewendet haben, so kommt man auf eine halbe Million Kontoloser in Deutschland (18 % von 3 Millionen Haushalten). Nach Angaben der Europäischen Kommission, die auf der Hochrechnung einer Umfrage Flashbarometer bei Personen über 21 Jahren beruht, gibt es in Deutschland 670.000 Bürger ohne Girokonto. Dies wird man nur als untersten Wert betrachten können. Nicht erfasst sind von der Hochrechnung, dass (1) in Haushalten oft mehrere Personen betroffen sind, (2) Personen, die überschuldet sind, aber keine Schuldnerberatungsstelle aufsuchen, (3) Personen, die finanzielle Probleme haben, über kein Girokonto verfügen und noch keine Schuldnerberatungsstelle aufgesucht haben sowie (4) Personen, die aus anderen Gründen kein Girokonto erhalten, davon nicht erfasst sind.


10.0pt;line-height:120%;Times New Roman“ new=““>Banken und Sparkassen stellen 670.000 kontolose Bürger in Deutschland (so eine Studie der Europäischen Kommission) als Erfolg und die Thematik als Randproblem dar, indem sie von lediglich 1% Betroffener spricht (64,5 Millionen Bürger über 21 Jahren (Stand Ende 2009) und 670.000 Kontoloser entspricht dies 1%).

Bedeutung des Girokontos für die Verbraucher


10.0pt;line-height:120%;Times New Roman“ new=““>Menschen ohne Girokonto haben Probleme, ihre Miete, Strom und Wasser zu bezahlen. Jede einzelne Bareinzahlung auf ein fremdes Girokonto kostet je nach Anbieter 5-15 Euro. Viele Unternehmen sind nicht mehr auf Bareinzahlungen eingestellt. Auch bei der Suche nach einer Arbeitsstelle ist ein fehlendes Girokonto für den Arbeitgeber oft ein Hinweis auf finanzielle Probleme und damit ein Grund, keinen Arbeitsvertrag abzuschließen. Die Probleme werden in Zukunft noch zunehmen, Käufe im Internet können in der Regel schon jetzt nicht mehr ohne Girokonto oder Debitkarte ausgeführt werden.

P-Konto keine Alternative zum Anspruch auf ein Basiskonto


10.0pt;line-height:120%;Times New Roman“ new=““>Die Regierung hat versucht, über das neue Pfändungsschutzkonto eine gesetzliche Lösung für das Problem zu schaffen, dass Girokonten laufend durch Pfändungsmaßnahmen blockiert sind. Das erzeugt bei den Banken hohe Kosten und ist sozial sehr problematisch, weil die Verbraucher bei einer Blockade des Girokontos nicht ihre laufenden Ausgaben wie Miete und Lebensmittel bezahlen können.


10.0pt;line-height:120%;Times New Roman“ new=““>Leider wurde bei dem P-Konto weder der Anspruch auf die Eröffnung eines Girokontos selbst noch die Kosten dafür gesetzlich geregelt. Es ist daher nicht zu erwarten, dass mit dem P-Konto das Problem der Kontolosigkeit gelöst werden kann. Das Gesetz nutzen einige Banken und Sparkassen nun auch aus und verlangen bis zu 30 Euro pro Monat für ein Girokonto. Denn lediglich in den Motiven des Gesetzes findet sich der Hinweis, dass der Preis einem üblichen Girokonto entsprechen soll. In derartigen Fällen wird die hilflose Situation der Betroffenen ausgebeutet. Die Verbraucherverbände gehen deshalb gegen sehr hohe Gebühren eines P-Kontos vor. Für einen Hartz IV-Empfänger sind aber auch 7 Euro pro Monat schon viel. Es ist auch nicht verständlich, wieso sie plötzlich 5 Euro mehr zahlen sollen, ihre ec-Karte verlieren und keinen Online-Zugang zu ihrem Girokonto mehr haben, nur weil sie ein Pfändungsschutzkonto beantragen, wie es in einigen Fällen vorgekommen ist.


10.0pt;line-height:120%;Times New Roman“ new=““>Selbstverpflichtungen sind bisher keine Lösung gewesen


10.0pt;line-height:120%;Times New Roman“ new=““>Auf Druck der Sozialverbände hat der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) im Jahr 1995 eine Selbstverpflichtung zum „Girokonto für Jedermann“ abgegeben, die leider nicht verbindlich ist. Die Kreditinstitute wollten so eine gesetzliche Regelung in Deutschland verhindern, was ihnen bis heute erfolgreich gelungen ist, trotz mehrfacher kritischer Berichterstattungen im Bundestag. Nur in einigen wenigen Bundesländern gibt es einen gesetzlichen Anspruch bei Sparkassen auf ein Girokonto.


10.0pt;line-height:120%;Times New Roman“ new=““>Üblicher Umgang der Banken und Sparkassen


10.0pt;line-height:120%;Times New Roman“ new=““>Banken weisen gerne auf die Sparkassen vor Ort hin, wenn Sie Verbrauchern kein eigenes Girokonto eröffnen wollen. Die Sparkassen selbst wollen nicht das gesellschaftliche Problem der Kontolosigkeit alleine auffangen. So spielen sich die Banken und Sparkassen vor Ort oft den „schwarzen Peter“ hin und her. Im Einzelfall hilft es manchmal, wenn sich die Verbraucherzentralen vor Ort in den Fall einschalten und über direkte Kontakte zu den Banken und Sparkassen verfügen. Das ist aber keine befriedigende Lösung, wie der Überschuldungsreport zeigt, denn viele bleiben ohne eigenes Girokonto.

Diskussion über Basisprodukte notwendig


10.0pt;line-height:120%;Times New Roman“ new=““>Es fehlt derzeit noch an einer Diskussion, welche Basisprodukte Verbraucher benötigen, um an der Gesellschaft teilhaben zu können. Dabei ist das Girokonto ein Schlüsselelement. Gesetzlich geregelt werden sollte nicht nur der Anspruch auf ein Girokonto, sondern auch das Preisgefüge – nicht teurer als ein übliches Konto – und das Leistungsspektrum – Geldautomaten, Onlinebanking, bargeldlose Zahlung. Dies geht auch ohne Krediteinräumung; man muss hier nur nach Lösungen suchen.


10.0pt;line-height:120%;Times New Roman“ new=““>Insgesamt gilt, es sollte nicht einen Teil der Gesellschaft ausgeschlossen und ihnen der Wiedereintritt in ein normales Leben erschwert werden, sondern sie sollten dabei unterstützt werden, wieder in der Gesellschaft Fuß zu fassen. Bei mindestens einer halben Million Kontoloser in Deutschland und 3 Millionen überschuldeter Haushalte ist dies kein Randproblem. 


10.0pt;line-height:120%;Times New Roman“ new=““>Links: siehe unten


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