Referentenentwurf vom 7. Dezember 2011
Das Insolvenzrechtsportal „Heymanns insolvenzrecht.de” hat am 16. Januar 2012 einen Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Änderung des Verbraucherinsolvenzrechts veröffentlicht, der weiter unten zum Download bereitsteht. Der Entwurf datiert bereits vom 7. Dezember 2011 und ist offiziell nicht auf der Seite des Bundesjustizministeriums zu finden. Der Entwurf enthält die bereits von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger angekündigten Änderungen insbesondere zur Halbierung der Wohlverhaltensphase bei einer Mindestquote in Höhe von 25 Prozent, die wir bereits mehrfach kommentiert haben. Der Entwurf führt in seiner Begründung dazu aus:
„Der Gesetzentwurf führt für alle natürlichen Personen erstmals die Möglichkeit ein, die Dauer der Restschuldbefreiung von derzeit sechs Jahren auf drei Jahre zu verkürzen. Voraussetzung für diese Verkürzung ist, dass der Schuldner innerhalb dieses Zeitraums eine Mindestbefriedigungsquote von 25 Prozent erfüllt. Zugleich hat der Schuldner wegen § 53 der Insolvenzordnung (InsO) vorab die Kosten des Verfahrens zu berichtigen. Gelingt es dem Schuldner nicht, die Mindestbefriedigungsquote zu erreichen, so kann er zumindest, sofern er die Verfahrenskosten begleicht, die Wohlverhaltensperiode auf fünf Jahre verkürzen. Kann der Schuldner nicht einmal diese Kosten aufbringen, bleibt es bei der derzeitigen Restschuldbefreiungsdauer von sechs Jahren. Mit diesem Konzept stellt der Gesetzentwurf einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen der Schuldner an einem baldigen fresh start‘ und den Interessen der Gläubiger an einer möglichst umfassenden Befriedigung ihrer Forderungen her.”
Erste Kritik der Schuldnerberatung
Inzwischen gibt es erste kritische Kommentare aus der Schuldnerberatung zu diesem, bislang anscheinend nicht autorisierten, Entwurf. Die Kritik richtet sich zum einen gegen die auf einer Quote basierenden Differenzierung bei der Restschuldbefreiungsdauer, die vermögenslose Schuldner gegenüber Schuldnern mit Restvermögen ohne sachlichen Grund benachteiligte. Kritisiert wird zum anderen, dass die geplanten Änderungen beim außergerichtlichen Einigungsversuch in einigen Bundesländern zu einem Wegfall der Landesfinanzierung der Insolvenzberatung führen könne. Wir stellen den Kommentar von Tim Sommer vom IHV Insolvenzhilfeverein Wilhelmshaven/Ostfriesland e.V. unten zum Download bereit.