Der Bundesgerichtshof hat in zwei bisher noch unveröffentlichten Urteilen vom 13. November 2012 (Az.: XI ZR 500/11 und XI ZR 145/12) entschieden, dass von Verbrauchern für die Führung eines Girokontos als Pfändungs­schutzkonto kein höheres Entgelt als für das bisher schon bestehende Girokonto bzw. als für ein neu eingerichtetes Girokonto (ohne Pfändungs­schutzfunktion) verlangt werden kann.

Aus der Pressemitteilung Nr. 191/2012 vom 13. November 2012 geht hervor, dass den Entscheidungen folgende Sachverhalte zugrunde lagen:

Im Verfahren XI ZR 500/11 sah die von der dortigen Beklagten verwendete Klausel für die Führung eines P-Kontos (Pfändungsschutzkonto) einen Grundpreis von monatlich 10 € vor. In der Klausel heißt es weiterhin: „Restliche Preise analog Giro-Ideal.” Der Grundpreis für das in Bezug genommene Modell „Giro-Ideal” beträgt monatlich 3 €; für einzelne Geschäfts­vorfälle werden zusätz­liche Postenpreise erhoben. Ein weiteres Preismodell sieht bei einem Durchschnitts­guthaben von 1.250 € keine, bei Unter­schreitung dieses Guthabens aber monatlich 10 € Konto­führungs­gebühr vor („Giro-Balance”). Die Kosten für das Modell „Giro-Live” betragen 3 € monatlich.

Im Verfahren XI ZR 145/12 sah die angegriffene Klausel einen monatlichen Pauschalpreis für Pfändungs­schutzkonto in Höhe von 7,50 € vor. Zusätzlich werden für bestimmte Geschäfts­vorfälle Postenpreise erhoben. Andere Preismodelle sehen monatliche Pauschal­preise in Höhe von 6,75 € („Giro kompakt”), 4 € („Giro standard”) und 7,50 € („Giroflexx”) vor.

Der BGH hat entschieden, dass sofern ein Girokonto als P-Konto neu eröffnet wird, entweder das Entgelt des Preismodells zugrunde zu legen ist, auf das ggf. in der Klausel über das P-Konto Bezug genommen wird (etwa in der Sache XI ZR 500/11 das Modell „Giro-Ideal”) oder aber – wenn eine solche Bezugnahme fehlt – der Preis, für den das betreffende Kreditinstitut ein herkömmliches Girokonto mit vergleichbarem Leistungsinhalt (ohne Pfändungs­schutz­funktion) anbietet. Nach Ansicht des iff können zu viel gezahlte Gebühren zurückgefordert werden.