Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat in einer nichtöffentlichen Sitzung am 15. Mai 2013 in seiner Beschlussempfehlung an das Plenum (BT-Drs. 17/13535) zum Gesetzentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungs­verfahrens und zur Stärkung der Gläubiger­rechte (BT-Drs. 17/11268) die Voraussetzungen der Verkürzung des Restschuld­befreiungsverfahrens verschärft: Gegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der eine Quote von 25 Prozent vorsah, soll eine Halbierung der Wartezeit auf drei Jahre nur bei Zahlung von 35 Prozent erfolgen. Nähere Informationen hierzu auf www.iff-ueberschuldungsreport.de.