Mit der Gründung eines Beirats intensiviert das iff den Austausch innerhalb seines Netzwerks und formuliert entscheidende Handlungsfelder für die Zukunft. Auf Basis der bestehenden Kooperation mit der Universität Hamburg arbeiteten renommierte Vertreter der Universität Hamburg, die Forschungsdirektoren des Instituts sowie Fachleute aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verbraucherschutz wegweisende Strategien und Schwerpunktthemen für das iff heraus.
Der Beirat setzt sich zusammen aus: Prof. Dr.-Ing. Hans Siegfried Stiehl, Vizepräsident der Universität Hamburg, zuständig für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs sowie Informationsmanagement (CIO); Prof. Dr. Arndt Schmehl, Professor für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht, Universität Hamburg; Prof. Dr. Axel Halfmeier, Professor für Bürgerliches Recht und internationales Privat- und Verfahrensrecht, Leuphana Universität Lüneburg; Adelheid Sailer-Schuster, Präsidentin der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein; Jan W. Wagner, Vorstandsvorsitzender der CreditPlus Bank AG, und Dr. Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg.
Wie sich auf der konstituierenden Sitzung zeigte, wird ein zentrales Thema des Instituts auch zukünftig der Verbraucherschutz sein, denn vieles auf diesem Gebiet ist noch unerforscht und bedarf der kritischen Auseinandersetzung, angefangen beim Begriff des „Verbraucherschutzes”, insbesondere in Abgrenzung zum „Verbraucherrecht”.
Damit verbunden ist außerdem der Bereich Finanzielle Allgemeinbildung – unabhängig von Bildung oder Alter ist das Wissen über Finanzen und Banken- sowie Versicherungsprodukte in der deutschen Bevölkerung sehr lückenhaft. Das Angebot an Finanzieller Allgemeinbildung sollte für alle Bildungsschichten ausgebaut werden. Das iff setzt bereits auf einprägsame Bildung für junge Leute und hat Lehrkonzepte speziell für Schulen entwickelt, welche vielfach erfolgreich angewandt wurden.
Auch über die Transparenz von Finanzdienstleistungsprodukten wurde diskutiert. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist die Produktinformation zwar quantitativ gestiegen, verständlicher für den Verbraucher ist sie damit aber nicht unbedingt geworden. Hier tauchte die Forderung nach allgemeingültigen Kriterien auf, die das Institut helfen könnte zu entwickeln.