Der Entwurf des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD (Verhandlungsstand vom 24. November 2013 um 20 Uhr), der zurzeit noch weiter verhandelt wird.

Die folgenden Auszüge wurden den Seiten 117–121 entnommen [farbliche Hervorhebungen durch das iff]:

Verbraucherschutz 

Verbraucher sollen selbstbestimmt entscheiden können. Unser Ziel ist ein verbraucherfreundlicher, transparenter Markt, auf dem sichere und gute Produkte unter fairen und nachhaltigen Bedingungen hergestellt und angeboten werden. Verbraucherpolitik hat auch das Ziel, das Vertrauen zwischen Wirtschaft und Verbrauchern zu stärken. Ungleichgewichte im Markt beseitigen wir, indem wir für Transparenz, Vergleichbarkeit, und Möglichkeiten einer effektiven Rechtsdurchsetzung sorgen.

Unserer Politik liegt ein differenziertes Verbraucherbild zugrunde. Bedürfnisse, Interessen und Wissen der Verbraucher variieren je nach Markt. Wo Verbraucher sich nicht selbst schützen können oder überfordert sind, muss der Staat Schutz und Vorsorge bieten. Zudem muss er die Verbraucher durch gezielte und umfassende Information, Beratung und Bildung unterstützen.

Bessere Organisation des Verbraucherschutzes und Ausbau der Forschung

Wir setzen einen unabhängigen und interdisziplinär besetzten [Sachverständigenrat für Verbraucherfragen ein, der durch eine Geschäftsstelle unterstützt wird.] Er soll zu wichtigen Verbraucherfragen und Teilmärkten Stellungnahmen und Empfehlungen formulieren.

[Strittig. Forderung CDU/CSU: Wir ernennen einen Bundesbeauftragten für Verbraucherschutz. Er wird organisatorisch beim BMELV angesiedelt. Er ist Ansprechpartner für die Verbraucher und eigenständiges sowie unabhängiges Bindeglied zwischen Verbrauchern und Politik und legt jährlich einen Bericht vor. Er unterstützt das Verbraucherministerium durch Vorschläge zur Verbesserung des Verbraucherschutzes, die er gemeinsam mit dem Sachverständigenrat für Verbraucherpolitik erarbeitet.]
[Strittig. Forderung SPD: Um Verbraucher auf den großen deregulierten Märkten zu stärken, werden wir Verbraucherorganisationen mit der Aufgabe einer spezialisierten „Verbraucherzentrale Finanzmarkt” ab 2014 und „Verbraucherzentrale Digitale Welt” ab 2016 beauftragen. Sie sollen den Markt beobachten, die Verbraucherinnen und Verbraucher beraten, Fehlentwicklungen melden und mit Abmahnungen und Mitteln kollektiver Rechtsdurchsetzung Verbraucherinteressen bündeln und durchsetzen. Im Interesse eines besseren Verbraucherschutzes werden wir darauf hinwirken, dass das Verbrauchervertragsrecht künftig verständlich, übersichtlich und in sich stimmig ausgestaltet ist sowie effektiver durchgesetzt werden kann. Informationspflichten müssen sich an den Bedürfnissen der Verbraucher orientieren.
Dissens
AG Innen: Die mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken erzielten Verbesserungen wollen wir nach zwei Jahren evaluieren und gegebenenfalls weiterentwickeln
AG Verbraucher: Wir werden den Schutz vor unseriösen Geschäftspraktiken stärken und ausweiten: Eine Bestätigungslösung bei aus unerlaubter Telefonwerbung hervorgehenden Verträgen wird verankert. Abbuchungen von zusätzlichen Diensten auf der Handyrechnung (WAP-Billing) sollen nur nach aktiver Freischaltung möglich sein. Verbraucher werden vor Übervorteilung bei „Kaffeefahrten” geschützt.

Die spezialisierten Verbraucherzentralen informieren die zuständigen staatlichen Stellen über die aus der flächendeckenden Beratung und Marktbeobachtung gewonnenen Erkenntnisse. Der Auftrag wird jeweils für fünf Jahre mit einem Finanzvolumen von vier bis sieben Millionen Euro pro Jahr erteilt.] Der Verbrauchercheck bei gesetzgeberischen Vorhaben wird ausgeweitet, der Nutzen für Verbraucher begründet und konkret ausgeführt. Behörden soll bei begründetem Verdacht auf wiederholte Verstöße gegen Verbraucherrechte eine Prüfpflicht auferlegt werden. Bei Bundesnetzagentur, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bundeskartellamt und Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wird Verbraucherschutz gleichberechtigtes Ziel ihrer Aufsichtstätigkeit. 
Die [Verbraucherforschung wird ausgebaut und vernetzt. Um aussagekräftige Informationen über das Verbraucherverhalten und Marktstrukturen zu erhalten, wird eine jährliche und repräsentative Verbrauchererhebung (Verbraucherpanel)] durchgeführt. Wir setzen uns für die [Stärkung der Verbraucherbildung ein.] Die [Zuwendungen an die Stiftung Warentest und den Verbraucherzentrale Bundesverband werden erhöht. Das Stiftungskapital der Stiftung Warentest wird verstetigt.]
[In Steuerungsrunde hinterfragt: Zur ergänzenden Sicherstellung der Finanzierung flächendeckender Beratung will die Koalition 20% der Einnahmen aus Bußgeldern auf Grund von kartellrechtlichen Verstößen] sowie die zukünftig abzuschöpfenden Gewinne aus unseriösen Geschäftspraktiken für den Verbraucherschutz eingesetzt. Die Stiftung Datenschutz soll in die Stiftung Warentest integriert werden.

Europäisches und internationales Verbraucherrecht

Das EU-Verbraucherrecht soll auf Grundlage des Prinzips der Mindestharmonisierung weiterentwickelt werden. Der Grundsatz der Subsidiarität muss stärker Beachtung finden. Die Koalition möchte, dass Deutschland das Niveau dieser Mindestregelungen übertrifft. In Fällen besonderen Nutzens für Verbraucher unterstützen wir eine Vollharmonisierung.
Bei einem Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA müssen die hohen europäischen Standards u. a. im Verbraucher- und Datenschutz weiter Geltung behalten.
Bei der Neuregelung der Fluggastrechteverordnung und des Pauschalreiserechts setzt sich Deutschland für den Erhalt des bestehenden Schutzniveaus ein; missbräuchliche Praktiken wie überhöhte Gebühren für Namenswechsel und verloren gegangene Reiseunterlagen werden unterbunden.
Die EU-Richtlinie über Alternative Streitbeilegung wird zeitnah verbraucherfreundlich umgesetzt und der „Online-Schlichter” bundesweit einheitlich ausgeweitet. Bestehende Schlichtungsmöglichkeiten werden auf ihre Verbraucherfreundlichkeit überprüft. 
 

Mehr Transparenz und Unterstützung für die Verbraucher

[Zur Erhöhung der Transparenz streben wir an, bestehende Regelungen zu einem allgemeinen Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz zusammenzufassen.]
Wir wollen die Grundlagen für ein Zur Verbesserung der Produktsicherheit setzen wir uns für ein europäisches Sicherheitszeichen analog zum deutschen GS-Zeichen und auf EU-Ebene für eine verpflichtende Drittprüfung für Kinderspielzeug ein.
Produktinformationsblätter sollen auch für andere Märkte wie Telekommunikation und Energie eingeführt werden. Die Zweckmäßigkeit und die Verständlichkeit von Produktinformationsblättern und Beratungsprotokollen (Finanzbereich) müssen regelmäßig überprüft und Verbesserungen umgesetzt werden, zum Beispiel durch Standardisierung.
Die staatlich geförderte private Altersvorsorge soll verbraucherfreundlicher werden, zum Beispiel indem die Verwaltungskosten begrenzt werden. 

Schutz der Verbraucher im Finanzbereich

Wir unterstützen die europäischen Initiativen und wollen ein Girokonto für Jedermann einführen. Wir werden bei der nationalen Umsetzung sicherstellen, dass alle Institutsgruppen in angemessener Weise beteiligt sind. Wir werden die Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zur Einführung des Pfändungsschutzkontos auswerten und insbesondere dafür Sorge tragen, dass die Kosten für ein Pfändungsschutzkonto nicht unangemessen hoch sind.
Die Inanspruchnahme des Dispositionskredits soll nicht zu einer übermäßigen Belastung eines Bankkunden führen. Daher sollen die Banken verpflichtet werden, beim Übertritt in den Dispositionskredit einen Warnhinweis zu geben; bei dauerhafter und erheblicher Inanspruchnahme sollen sie dem Kunden eine Beratung über mögliche kostengünstigere Alternativen zum Dispositionskredit anbieten müssen.
[SPD: Die Koalition wird die maximale Höhe der Zinsen für Dispositionskredite auf acht Prozentpunkte oberhalb des Basiszinssatzes gesetzlich festschreiben. Zudem wird sie die Bankautomaten für Geldabhebungen bei einer fremden Bank begrenzen.]
Wir werden die Einführung der Honorarberatung als Alternative zu einer Beratung auf color:red;“>Provisionsbasis für alle Finanzprodukte vorantreiben und hohe Anforderungen an die Qualität der Beratung festlegen. Die Berufsbezeichnungen und Ausbildungsstandards der Berater auf Honorarbasis werden weiterentwickelt.
Das in der finanziellen Anlageberatung verwendete Beratungsprotokoll werden wir im Hinblick auf die praktikable Handhabung überprüfen und mit Verbesserungen für Anleger weiterentwickeln. 

Schutz der Verbraucher im Energiesektor

Wir wollen Regelungen für einen besseren Schutz vor Strom- und Gassperren, zum Beispiel durch den Einsatz von intelligenten Stromzählern mit Prepaid-Funktion. Bei den Tarifgenehmigungen ist zu beachten, dass Grundversorgertarife angemessen gestaltet sind. Es werden Instrumente entwickelt, um die zugesagte Qualität von Energiedienstleistungen und Energieeffizienzinvestitionen aus Sicht der Verbraucher sicherzustellen. [Die kostenlose Energieberatung für Haushalte mit niedrigen Einkommen wird ausgebaut] und Energieeffizienzprogramme so ausgerichtet, dass diese davon profitieren. Wir setzen uns für die Verbesserung der Energieeffizienzkennzeichnung von Haushaltsgeräten ein. 

Sicherheit, Selbstbestimmung und Transparenz in der digitalen Welt

[Wir fördern Innovationen und Techniken, die sicherstellen, dass Profilbildung und darauf basierende Geschäftsmodelle ohne die Erhebung individualisierter personenbezogener Daten auskommen können.] Nicht-anonyme Profilbildungen müssen an enge rechtliche Grenzen und die Einwilligung der Verbraucher geknüpft werden. Unternehmen, die Scoringverfahren anwenden, werden verpflichtet, dies der zuständigen Behörde anzuzeigen. Wir werden die Rechtsgrundlage dafür schaffen, dass die Verbraucherverbände datenschutzrechtliche Verstöße abmahnen und Unterlassungsklage erheben können.
Den mobilen Commerce werden wir verbraucherfreundlich ausgestalten, zum Beispiel durch transparente Darstellungsmöglichkeiten auf mobilen Endgeräten und Rückgabemöglichkeiten von Apps. Wir stärken die Rechte von Verbrauchern bei der Nutzung digitaler Güter gegenüber der Marktmacht globaler Anbieter. Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken wird Anfang 2015 insbesondere im Hinblick auf die Wirksamkeit der Streitwertdeckelung bei Abmahnungen gegen Verbraucher auf Grund von urheberrechtlichen Verstößen im Internet evaluiert. 

Sichere Lebensmittel, transparente Kennzeichnung, gesunde Ernährung

Die Lebensmittelüberwachung wird die Koalition besser vernetzen und in Deutschland und der EU für einheitliche Standards und eine sachgerechte Kontrolldichte sorgen.Verbraucherinformationsgesetz und § 40 Lebens- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) werden dahingehend geändert, dass die rechtssichere Veröffentlichung von festgestellten, nicht unerheblichen Verstößen unter Reduzierung sonstiger Ausschluss- und Beschränkungsgründe möglich ist.[Strittig. Forderung SPD: Die Koalition wird Verbraucherinnen und Verbraucher mittels einer leicht verständlichen Form wie der Hygieneampel in Restaurants und sämtlichen Lebensmittelbetrieben vor Ort über Überwachungsergebnisse informieren. Dazu wird eine bundeseinheitliche Regelung für ein Kontrollbarometer geschaffen, über deren Anwendung die Länder selbständig entscheiden.]
[Strittig. Forderung CDU/CSU: Wir werden zum Beispiel im Bereich der Dokumentation und Kennzeichnung darauf achten, dass für kleinere, regional tätige Unternehmen unbürokratische Lösungen gefunden werden, ohne das 5648 Schutzniveau zu gefährden.]
Wir setzen uns in der EU für ein Tierwohllabel nach deutschem Vorbild und für eine verpflichtende Kennzeichnung für Produkte von Tieren ein, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden. Sie tritt für ein Verbot des Klonens zur Lebensmittelherstellung und des Imports von geklonten Tieren sowie für eine Kennzeichnungspflicht von Tieren und tierischen Produkten von deren Nachkommen ein. Für Lebensmittel muss es eine verpflichtende Kennzeichnung von Herkunft und Produktionsort geben.
Die Empfehlungen der Lebensmittelbuchkommission müssen sich stärker am Anspruch der Verbraucher nach „Wahrheit und Klarheit” orientieren.
[Strittig. Forderung CDU/CSU: Wir werden eine Stiftung „Ernährung und Gesundheit” einrichten, um der gesundheitlichen Prävention einen noch höheren Stellenwert einzuräumen. Wir wollen die Ernährungsforschung insgesamt stärken und die wissenschaftliche Basis für die Bewertung von Ernährungs- und Lebensmittelrisiken ausbauen.]
Die Koalition wird bestehende Initiativen zur Ernährung und Gesundheit evaluieren [und die erfolgreichen verstetigen.]