Die Studie beruht auf einem Vorhaben des Bundesministeriums für Forschung und Technologie, das die Möglichkeiten eines geförderten Sparens für die Bildung der Kinder in zwei Schritten untersuchen ließ. Mit beiden Gutachten wurde das institut für finanzdienstleistungen e.V. beauftragt. Das erste Teilgutachten widmet sich den Rechtsfragen des Zukunftskontos und wurde durch Prof. Dr. jur. Udo Reifner, Prof. Dr. jur. Arndt Schmehl und Dr. Niklas Korff erstellt. Das zweite Teilgutachten erstellt eine konkrete Nutzungsprognose des Zukunftskontos und beleuchtet interdisziplinär die optimalen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Durchführung des staatlich geförderten Bildungssparens. Zugleich werden Zugangsvoraussetzungen, Nutzungsprofile und eventuelle Barrieren geprüft. Hierzu gehören die Identifikation bildungsferner Haushalte und ihre Nutzung von Anlageprodukten sowie die finanziellen Möglichkeiten der Bildungsvorsorge bei Eltern und Großeltern. Der Ökonom Prof. Saul Schwartz (Universität Ottawa) hat ein Kapitel zur Frage beigesteuert, welche Gründe und Lösungsmöglichkeiten für Fehlnutzungen in Kanada, dem Land mit den wohl profiliertesten Erfahrungen beim Bildungssparen, gezogen wurden. Wissenschaftliche Leitung des zweiten Gutachtens: Prof. Dr. jur. Udo Reifner.