Vergütung und der CRD IV – Veröffentlichung der iff-Studie und Europäischen Kommission Evaluation

Europas Bankensystem ist stabiler geworden. Die EU-Richtlinie „CRD IV” (2013/36/EU) beschränkt Boni für Banker und sorgt für mehr Transparenz – ein Knackpunkt für die Sicherheit.

Denn je mehr Boni gezahlt werden, umso höhere Risiken werden eingegangen. Das Risiko tragen die Steuerzahler, die im Fall eines Bankrotts für die Rettung der Bank zahlen, denn die Finanzkrise hat gezeigt, dass die Regierung nur wenige Banken einfach fallen lässt.

Das Institut für Finanzdienstleistungen (iff) und ein Netzwerk von Partnern haben in einer Studie den Effekt der Eigenkapitalrichtlinie (Vergütungsregeln) untersucht. Die 2013 umgesetzte Richtlinie begrenzt den Anteil von Boni auf die Hälfte des Gehalts. Gleichzeitig wird die Zahlung von variablen Gehaltsbestandteilen länger aufgeschoben als bisher. Institute müssen außerdem ihre Gehaltspolitik transparenter offenlegen.

Wirkung zeigt das vor allem in großen Instituten wie der Deutschen Bank. Diese zahlen oft Boni und beteiligen sich oft an kurzfristigen Geschäften mit unklarem Ausgang – denn variable Bezahlung macht Banker risikofreudiger. In den vergangenen Jahren ist nun die Risikobereitschaft gesunken und Investitionen haben sich von kurz- zu langfristigen Geschäften verlagert. Die Gefahr von Bankeninsolvenzen hat damit abgenommen. Steuerzahler müssen weniger zur Rettung von Banken beitragen, und die Investoren profitieren von mehr Transparenz. Die Finanz Sektor und Wirtschaft profitieren auch dadurch von geringer systemische Risiken.

Für kleine Banken in Europa ist CRD IV dagegen teuer. Sparkassen und die Volks- und Raiffeisenbanken zahlen hauptsächlich feste Gehälter – die Begrenzung von Boni spielt für sie kaum eine Rolle und ihre Geschäfte sind relativ sicher. Doch durch die Maßnahme steigen die Verwaltungskosten der Banken, weil sie ihre Gehaltspolitik strenger kontrollieren müssen. Diese Kosten sind für kleine Banken relativ hoch. In Einzelfällen können die Landesregierung und nationale Aufsichtsbehörde sie davon befreien.

Ein Team des iff um Prof. Dr. Udo Reifner und Prof. Dr. Doris Neuberger hat die Studie mit internationalen Partnern verfasst. Partner sitzen in England, Irland, Italien, Schweden und Kanada. Der Auftraggeber war die Generaldirektion für Justiz und Verbraucher der Europäischen Kommission (DG JUST).

Der iff-Bericht hat die Vergütungspraxis von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen als einen Teil des Evaluationsprojekts der Europäische Kommission über die Auswirkungen der CRD IV (Kapitaladäquanzrichtlinie) untersucht. Die Studie sowie die Pressemitteilung der Europäischen Kommission (DG JUST Civil Justice Corporate Governance) finden sich hier Link zur Pressemitteilung und Link.