Restschuldversicherung – die Armen haben keine Lobby
Die Koalition prügelt auf die letzten Tage der Legislaturperiode noch schnell einen halbherzigen Lösungsversuch für die Missstände in der Restschuldversicherung durch den Bundestag.
Dieses Jahr hat der Armutsbericht wissenschaftlich nachgewiesen, dass Arme in Deutschland politisch keine Rolle spielen. Ein trauriges Beispiel dafür ist die Restschuldversicherung. Für viele Menschen, die ohnehin an der Schwelle zur Überschuldung stehen, macht sie die knappen Mittel noch knapper. Wer eine Notlage ausnutzt, um sich zu bereichern, ist unanständig. Wahrscheinlich sind mehrere Millionen arme Wähler betroffen, ernsthaftes politisches Interesse, daran etwas zu ändern, scheint aber nicht zu bestehen. Das geht seit circa 30 Jahren so, auch in dieser Legislaturperiode wird es wieder nicht wirklich was damit. Ein Schnellschuss – die Entwurfsvorlage wurde gestern in den Bundestag gebracht, heute wird ist die Beschließung angesetzt – soll nun helfen, den Schein zu wahren.
Der Entwurf sieht vor, dass Verbraucher losgelöst von der konkreten Verkaufssituation im Abstand von einer Woche nochmals auf ihr Recht hingewiesen werden, die Restschuldversicherung widerrufen zu können, ohne automatisch den Darlehensvertrag zu gefährden. Die Kosten der Restschuldversicherung sollen dabei gesondert ausgewiesen werden. „Ob das eine Lösung darstellt, kann man stark bezweifeln. Wieder setzt man auf den informierten und wehrhaften Verbraucher. Der ist aber die Ausnahme, und gerade bei der Restschuldversicherung handelt es sich häufig um Verbraucher in kritischen Lebenslagen. Das zeigt erneut: Arme Menschen haben keine Lobby”, sagt Dirk Ulbricht, Direktor des gemeinnützigen Instituts für Finanzdienstleistungen (iff). „Papier ist geduldig. Effektiven Schutz stellt man vor allem auch durch regelmäßige Marktbeobachtung und Beratungstests sicher.” Insbesondere kann man die Eckdaten kritischer Produkte regelmäßig erheben und bei auffälligen Anbietern den Verkauf durch Tester, die sich als Kunden ausgeben, überprüfen.
Eine Restschuldversicherung dient dazu, die Rückzahlung eines Kredites für den Fall des Todes des Kreditnehmers abzusichern. Häufig wird sie auch zur Absicherung des Kredits bei Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Berufsunfähigkeit angeboten. Werden die tatsächlich bestehenden Risiken versichert, kann die Versicherung sinnvoll sein. Für Alleinverdiener, die Ihr Haus für die Familie absichern wollen, kann das beispielsweise sinnvoll sein.
Häufig aber ist sie sinnlos und wird völlig überteuert verkauft. Wie ist das möglich? Leider wird in Deutschland immer noch davon ausgegangen, der Verbraucher sei gut über die Produkte informiert und wüsste, was er da abschließt. Insbesondere im Finanzdienstleistungsbereich ist das aber nicht der Fall. Finanzdienstleistungsprodukte sind häufig erklärungsbedürftig und um die finanzielle Allgemeinbildung ist es in Deutschland schlecht bestellt. Viele verlassen sich daher auf die Berater und scheinen dabei zu arglos zu sein.
Und manche haben schlicht auch keine Wahl. Wer dringend Geld braucht und kein Vermögen hat, wird vielem zustimmen, zu dem er ohne diese Notlage Nein sagen würde. Ob man ein unsinniges Produkt dazukaufen muss, dass zudem noch überteuert ist, ist nachrangig. Hauptsache, die monatlichen Raten sind kurzfristig tragbar. Das betrifft beispielsweise alleinerziehende Arme. Arme haben überproportional häufig Kinder und sind alleinerziehend. Arme haben kein Vermögen, dass man absichern müsste. Da man Schulden nicht erben muss, ist eine Restschuldversicherung in Form einer Lebensversicherung daher reine Geldschneiderei.