Das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) arbeitet an der Schnittstelle von Wissenschaft und Praxis. Als gemeinnütziges Forschungsinstitut verbindet es unabhängige Analyse mit anwendungsorientierter Arbeit und bringt unterschiedliche Perspektiven aus Forschung, Beratung und Praxis zusammen.
Dazu gehören Studien und fachliche Beratung ebenso wie Fortbildungen, Austauschformate und die Schuldnerberatungssoftware CAWIN. Im Mittelpunkt stehen Finanzthemen, die für Verbraucher:innen und besonders für Menschen in schwierigen Lebenslagen direkte Auswirkungen haben.
Unter anderem veröffentlicht beim:
Neues aus dem iff
Life Time Contracts: A group of law experts publish a book, declaration and their principles for contract law that takes social and economic realities into account.
A link to the working group’s blog is provided below as is a link to download a preview version of The EuSoCo Groups’ book on Life Time Contracts. The book will be available end January 2014. Life Time Contracts: After eight years of joint work, a group of law...
Entwurf des Koalitionsvertrages der 18. Wahlperiode – Verbraucherschutz und FDL
Der Entwurf des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD (Verhandlungsstand vom 24. November 2013 um 20 Uhr), der zurzeit noch weiter verhandelt wird. Die folgenden Auszüge wurden den Seiten 117–121 entnommen [farbliche Hervorhebungen durch das iff]:...
Usury ceilings – Interest Rate Caps in the UK!
A victory? ”We win” this was the news ECRC received from its London based member the Centre for Responsible Credit. The UK member of ECRC would like to thank the coalition and its partners for helping them organise and encourage exchange of evidence and thinking over...
iff erhält Rahmenvertrag als Sachverständiger für das Europaparlament
Ein aus dem iff und vier weiteren Parteien gebildetes Konsortium hat den Zuschlag dafür erhalten, für das Europaparlament Gutachten im Bereich des Verbraucherschutzes erstellen zu dürfen. Das Konsortium hatte sich im Bereich Folgenabschätzung und Europäischen Mehrwert...
Europäischer Vorreiter: Österreich? Einbeziehung der Kosten einer Restschuldversicherung in den Effektivzinssatz bei Verbraucherkrediten.
In Deutschland sind gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 4 PangV Kosten für Versicherungen, „die keine Voraussetzung für die Kreditvergabe oder für die Kreditvergabe zu den vorgesehenen Vertragsbedingungen sind”, nicht in den Effektivzins eines Verbraucherkredits einzubeziehen. Unter...